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Lexikon

Säule 3a Schweiz — Definition & steuerlicher Abzug erklärt

Denis Smajovik
Denis SmajovikAvenzo
  • Founder & CEO
  • FINMA-registriert (F01490726)
  • BSc ZHAW
  • Aktualisiert 2026-04-23
4 Min.
Was ist Säule 3a Schweiz

Säule 3a Schweiz

Die Säule 3a ist in der Schweiz die gebundene private Vorsorge (3. Säule des Dreisäulensystems, Art. 82 BVG), in die Erwerbstätige jährlich bis CHF 7258 steuerlich abzugsfähig einzahlen können — Selbständige ohne Pensionskasse bis CHF 36288. Sie gehört zum Avenzo-Vorsorge-Lexikon und ist der einfachste Weg, in der Schweiz Einkommenssteuer zu sparen. Verwandte Begriffe: Pensionskasse (2. Säule) und Freizügigkeitskonto (für Jobwechsel). Mit dem Avenzo Säule-3a-Rechner berechnen Sie Ihre persönliche Steuerersparnis in wenigen Sekunden.
Das Wichtigste in Kürze
  1. 01Die Säule 3a ist die gebundene private Vorsorge der Schweiz — Einzahlungen sind vollständig steuerlich abziehbar
  2. 02Maximalbetrag 2025: CHF 7258 für Angestellte, CHF 36288 für Selbständige
  3. 03Bei einem Grenzsteuersatz von 30% ergibt die volle Einzahlung eine jährliche Steuerersparnis von ca. CHF 2'177
  4. 04Das Kapital ist bis zur Pensionierung blockiert — Ausnahmen: Wohneigentum, Auswanderung, Selbständigkeit
  5. 05Seit 1.1.2026: Nachzahlung versäumter Beiträge möglich — max. 10 Jahre rückwirkend, frühestens ab Beitragsjahr 2025
  6. 06Eröffnen Sie 3–5 separate 3a-Konten für eine steueroptimierte gestaffelte Auszahlung bei der Pensionierung
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Was ist die Säule 3a?

Anders als die AHV (1. Säule) und die Pensionskasse (2. Säule) ist die Säule 3a ein freiwilliges individuelles Vorsorgekonto, das jede erwerbstätige Person in der Schweiz eröffnen darf — unabhängig vom Arbeitgeber. Das «Gebundene» bedeutet: Das Kapital ist bis zur Pensionierung oder einem zulässigen Bezugsgrund blockiert. Im Gegenzug sind Einzahlungen vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar — bei Bund, Kanton und Gemeinde gleichzeitig. Alle Erwerbstätigen mit AHV-pflichtigem Einkommen können einzahlen: Angestellte, Selbständige und Teilzeitarbeitende gleichermassen.

Maximalbeiträge 2025

Kategorie Maximalbetrag 2025
Angestellte mit Pensionskasse CHF 7258/Jahr
Selbständige ohne Pensionskasse CHF 36288/Jahr (max. 20% des Nettoeinkommens)

Der Maximalbetrag wird jährlich vom Bundesrat angepasst und ist an die AHV-Rente gekoppelt.

Nachzahlung versäumter Beiträge (neu seit 1.1.2026)

Seit dem 1. Januar 2026 können versäumte Säule-3a-Beiträge nachträglich eingezahlt werden. Die Nachzahlung ist maximal 10 Jahre rückwirkend möglich, jedoch frühestens für das Beitragsjahr 2025. Pro Nachzahlungsjahr kann höchstens der jeweilige Maximalbetrag (CHF 7258 für Angestellte) zusätzlich zum laufenden Jahresbeitrag einbezahlt werden. Voraussetzung: Im betreffenden Jahr bestand ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen, und der Maximalbetrag wurde nicht voll ausgeschöpft.

Steuerersparnis durch die Säule 3a

Der volle Einzahlungsbetrag reduziert Ihr steuerbares Einkommen. Bei einem Grenzsteuersatz von 25–35% ergibt sich folgende jährliche Ersparnis:

Einzahlung Grenzsteuersatz Jährliche Steuerersparnis
CHF 7258 25% ca. CHF 1'815
CHF 7258 30% ca. CHF 2'177
CHF 7258 35% ca. CHF 2'540

Berechnet mit Maximalbetrag CHF 7258 für 2025. Bei Anpassung des Maximalbetrags durch den Bundesrat ändern sich die Beträge entsprechend.

Ein Angestellter mit einem Grenzsteuersatz von rund 30% spart durch die volle Säule-3a-Einzahlung rund CHF 2'180 pro Jahr Einkommenssteuer — plus die Anlagerendite auf dem 3a-Konto. Berechnen Sie Ihre persönliche Ersparnis auf Basis Ihres Kantons und Einkommens mit dem Säule 3a Rechner oder dem Schweizer Steuerrechner.

Wann kann die Säule 3a bezogen werden?

  • Regulär: Frühestens 5 Jahre vor AHV-Rentenalter (ab 60)
  • Wohneigentum: WEF-Vorbezug für selbstbewohntes Eigenheim
  • Auswanderung: Bei definitivem Wegzug aus der Schweiz
  • Selbständigkeit: Bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit
  • Invalidität/Tod: Auszahlung an versicherte Person oder Begünstigte

[!tip] Eröffnen Sie 3–5 separate 3a-Konten. Bei der Pensionierung können Sie die Konten über mehrere Jahre gestaffelt auflösen und so die Progressionsstufe bei der Auszahlungsbesteuerung senken — je nach Kanton und Gesamtkapital lässt sich damit ein vier- bis fünfstelliger CHF-Betrag an Kapitalleistungssteuer sparen. Mehr dazu im Ratgeber Säule 3a maximieren.

Fondslösung vs. Sparkonto — Unterschied und Rendite

Die Säule 3a kann als Bankkonto (Sparkonto) oder als Fondslösung (3a-Wertschriften) geführt werden:

Merkmal 3a-Sparkonto 3a-Fondslösung
Zins/Rendite 0.5–1.5% p.a. (aktuell) Historisch 3–6% p.a. (langfristig)
Risiko Kein Kapitalverlustrisiko Schwankungsrisiko vorhanden
Empfohlen für Bezug in <5 Jahren Bezug in 10+ Jahren
Anbieter Alle Schweizer Banken Fintech-Anbieter, Versicherungen
Kosten Meist kostenlos TER 0.3–0.7% (ETF-basierte)

Bei einem 30-jährigen Anlagehorizont und jährlichen Einzahlungen von CHF 7258 ergibt sich bei 1% Zins ein Kapital von rund CHF 250'000 — bei 5% durchschnittlicher Fondsrendite rund CHF 470'000. Die Differenz von über CHF 200'000 zeigt, warum die Wahl der Anlageform über die lange Frist entscheidend ist. Einzahlungsfrist: Die Einzahlung muss bis spätestens 31. Dezember des Steuerjahres auf dem 3a-Konto gutgeschrieben sein — bei Fondslösungen können Börsenöffnungszeiten und Buchungsfristen relevant sein; rechnen Sie mit mindestens 2–3 Bankwerktagen Vorlaufzeit.

Säule 3a in der Steuererklärung

Tragen Sie den Einzahlungsbetrag unter «Abzüge > Vorsorge > Säule 3a» ein. Die Bescheinigung Ihrer Bank oder Versicherung ist beizulegen. Der Abzug erfolgt automatisch bei Bund, Kanton und Gemeinde. Die Einzahlung muss bis zum 31. Dezember des laufenden Steuerjahres auf dem 3a-Konto eingegangen sein — planen Sie den Dauerauftrag rechtzeitig. Detaillierte Informationen zu Produkten und Anbietern finden Sie auf der Säule 3a Produktseite.

FAQ

Häufige Fragen

Der Maximalbetrag für die Säule 3a beträgt 2025 CHF 7258 pro Jahr für Angestellte mit Pensionskasse. Selbständige ohne Pensionskasse dürfen bis CHF 36288 einzahlen (maximal 20% des Nettoeinkommens). Der Bundesrat passt den Betrag regelmässig an die AHV-Rente an.

Der reguläre Bezug ist frühestens 5 Jahre vor dem AHV-Rentenalter möglich (ab Alter 60). Vorzeitige Bezugsgründe sind: Erwerb von selbstbewohntem Wohneigentum (WEF-Vorbezug), definitive Auswanderung, Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit, Invalidität oder Tod. Für die steueroptimierte Auszahlung empfehlen sich 3–5 separate 3a-Konten, die über mehrere Jahre gestaffelt aufgelöst werden.

Ja, Selbständigerwerbende können in die Säule 3a einzahlen. Wer einer Pensionskasse angeschlossen ist, zahlt den gleichen Maximalbetrag wie Angestellte (CHF 7258). Selbständige ohne Pensionskasse profitieren vom höheren Limit von CHF 36288 (20% des Nettogewinns). Der gesamte Betrag ist vom steuerbaren Einkommen abziehbar.

Tragen Sie den Einzahlungsbetrag unter «Abzüge > Vorsorge > Säule 3a» ein. Legen Sie die Bescheinigung Ihrer Bank oder Versicherung bei. Der Abzug reduziert Ihr steuerbares Einkommen bei der direkten Bundessteuer sowie der Kantons- und Gemeindesteuer gleichzeitig. Die Einzahlung muss bis 31. Dezember des Steuerjahres eingegangen sein.

Quellen und Referenzen
  1. 01BSV — Berufliche Vorsorge (BVG) und 3. Säule: Übersicht
  2. 02ESTV — Kreisschreiben Nr. 18a: Steuerliche Behandlung der Vorsorge (Säule 3a)
  3. 03BSV — Finanzierung der beruflichen Vorsorge
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