[!info] AHV auf einen Blick System: Umlageverfahren — aktive Beitragszahler finanzieren die laufenden Renten. Beitragssatz: 10.6 % des Bruttolohns (AHV/IV/EO kombiniert, hälftig geteilt). Maximale Einzelrente: CHF 2520 pro Monat bei vollen 44 Beitragsjahren. Referenzalter: 65 Jahre (Männer und Frauen ab 2028), flexibel beziehbar zwischen 63 und 70 Jahren. Gesetzliche Grundlage: AHVG, insb. Art. 4 (versicherte Personen) und Art. 33 bis 43ter (Leistungen).
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Der AHV/IV/EO-Gesamtbeitrag beträgt 10.6 % des Bruttolohns und wird hälftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt — jede Seite zahlt 5.3 %. Die Einzelkomponenten: AHV 8.7 %, IV 1.4 %, EO 0.5 %. Selbständigerwerbende tragen den Gesamtbeitrag selbst; der Höchstsatz beträgt 10.6 %, mit degressiver Skala unterhalb CHF 57400 Jahresgewinn.
Nicht erwerbstätige Personen zwischen 20 und 65 Jahren zahlen einen einkommens- und vermögensabhängigen Mindestbeitrag — aktuell CHF 530 pro Jahr. Beitragslücken (fehlende Beitragsjahre) führen zu einer dauerhaften Rentenkürzung von rund 2.3 % pro fehlendem Jahr.
Die Höhe der AHV-Rente richtet sich nach zwei Faktoren: dem durchschnittlichen massgebenden Jahreseinkommen aller Beitragsjahre und der Anzahl anrechenbarer Beitragsjahre. Für die Vollrente braucht es 44 Beitragsjahre (Männer ab 21, Frauen schrittweise bis 21).
| Zivilstand | Minimum | Maximum |
|---|---|---|
| Einzelperson | CHF 1260/Monat | CHF 2520/Monat |
| Ehepaar (plafoniert) | CHF 1890/Monat | CHF 3780/Monat |
Die Ehepaarrente ist auf 150 % der Einzelmaxrente plafoniert (Art. 35 AHVG) — das heisst, zwei Ehepartner mit eigener Voll-AHV erhalten zusammen höchstens CHF 3780, nicht 2 × CHF 2520. Diese sogenannte Heiratsstrafe in der AHV ist einer der Gründe, warum unverheiratete Paare in der 1. Säule finanziell besser gestellt sein können.
Eine alleinstehende Person mit einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von CHF 70'000 über 44 Beitragsjahre erhält eine AHV-Rente von rund CHF 2'050 pro Monat — nicht die maximale Rente, weil diese erst bei einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von CHF 88200 (AHV-Höchstrentenschwelle 2026) erreicht wird. Zusätzlich zur AHV erhält sie Leistungen aus ihrer Pensionskasse (BVG) und — falls vorhanden — aus der privaten Säule 3a.
Die AHV 21-Reform ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten und bringt drei zentrale Änderungen:
Die Übergangsgeneration der Frauen (Jahrgänge 1961–1969) erhält Ausgleichsmassnahmen in Form eines lebenslangen Rentenzuschlags oder eines reduzierten Kürzungssatzes beim Vorbezug — der Bund rechnet den günstigeren Fall automatisch an.
Das Schweizer Dreisäulensystem ist so ausgelegt, dass Pensionierte zusammen rund 60 % ihres letzten Einkommens erreichen — die AHV deckt typischerweise 30–40 % ab, die Pensionskasse 20–30 %, der Rest kommt aus privater Vorsorge (3. Säule). Für Gutverdienende reicht die Kombination AHV + Pensionskasse oft nicht aus, um das 60-%-Ziel zu erreichen — hier kommt die Säule 3a als freiwillige, steuerlich privilegierte Ergänzung ins Spiel. Details zum Umwandlungssatz und zum Pensionskassenbezug finden Sie im Ratgeber Pensionskasse auszahlen. Wie gross Ihre individuelle Vorsorgelücke ist, berechnen Sie mit dem Säule-3a-Rechner.
AHV-Beiträge aus unselbständiger Erwerbstätigkeit werden automatisch vom Bruttolohn abgezogen und sind bereits im Lohnausweis (Ziffer 9.1 — Sozialabzüge) berücksichtigt — sie müssen nicht separat deklariert werden. Selbständigerwerbende tragen die AHV-Beiträge zum Teil selbst und können diese von ihrem steuerbaren Erwerbseinkommen abziehen. AHV-Renten sind vollständig als Einkommen steuerpflichtig (Art. 22 Abs. 1 DBG) und müssen in der Steuererklärung als Einkünfte aus Renten deklariert werden. Die Avenzo-Steuer-App erkennt AHV-Renten automatisch und trägt sie korrekt ein.
[!info] Die Angaben in diesem Artikel dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Vorsorge- oder Steuerberatung. Steuerrechtliche Änderungen vorbehalten.
Die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) ist die 1. Säule des Schweizer Dreisäulensystems und bildet den Grundschutz für Alter, Tod und Invalidität. Sie ist obligatorisch für alle in der Schweiz wohnhaften und erwerbstätigen Personen und wird im Umlageverfahren finanziert: Die Beiträge der heutigen Erwerbstätigen zahlen die Renten der aktuellen Rentnerinnen und Rentner. Gesetzliche Grundlage ist das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG).
Der AHV/IV/EO-Gesamtbeitrag beträgt 10.6 % des Bruttolohns (Stand 2025) und wird hälftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt — jede Seite zahlt 5.3 %. Davon entfallen AHV 8.7 %, IV 1.4 % und EO 0.5 %. Für Selbständigerwerbende gilt eine degressive Skala, der Höchstsatz beträgt 10.6 %.
Die maximale monatliche AHV-Altersrente für Einzelpersonen beträgt aktuell CHF 2520 (Stand 2025). Verheiratete Paare erhalten gemeinsam maximal 150 % der Einzelrente (Plafonierung, Art. 35 AHVG), also CHF 3780 pro Monat. Die Mindestrente liegt bei CHF 1260 (Einzel) bzw. CHF 1890 (Ehepaar). Massgebend für die Höhe sind das durchschnittliche Jahreseinkommen über alle Beitragsjahre und die Anzahl anrechenbarer Beitragsjahre (Vollrente ab 44 Jahren).
Die AHV 21-Reform ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten und bringt drei zentrale Änderungen: (1) Harmonisierung des Referenzalters bei 65 Jahren für Frauen und Männer — schrittweise Erhöhung für Frauen zwischen 2025 und 2028; (2) flexibler Rentenbezug zwischen 63 und 70 Jahren mit versicherungsmathematischen Kürzungen oder Zuschlägen; (3) Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.4 Prozentpunkte zur Finanzierung der Reform. Frauen der Jahrgänge 1961–1969 erhalten als Übergangsgeneration Ausgleichsmassnahmen.
Die AHV bildet gemeinsam mit der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a (3. Säule) das Schweizer Dreisäulensystem. Ziel ist, dass Pensionierte rund 60 % ihres letzten Einkommens erreichen — die AHV deckt den Grundbedarf, die Pensionskasse die gewohnte Lebenshaltung und die Säule 3a zusätzlichen individuellen Vorsorgebedarf. Für Gutverdienende reicht die AHV + Pensionskasse oft nicht aus, um 60 % zu erreichen; eine freiwillige Säule 3a und gegebenenfalls private Vermögensanlage schliessen die Vorsorgelücke.
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Erbschaftssteuer Schweiz: Kanton-für-Kanton-Übersicht, Steuersätze, Freibeträge und wer in der Schweiz Erbschaftssteuer zahlt. Lexikon-Eintrag mit Avenzo.
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