Zum Inhalt springen
AVENZO
Anmelden
Schweizer Steuer-App

Bereit für Ihre Steuererklärung?

KI bereitet vor. Eine:e Expert:in prüft. Avenzo reicht ein.

App StoreGoogle Play
MS
SM
DK

10'000+ zufriedene Nutzer

AvenzoSteuererklärung
Dokument scannen
Halte dein Dokument in die Kamera
Lohnausweis
Lohnausweis_2025.pdf
245 KB · Wird erkannt...
Erkannte Daten
BruttolohnCHF 85'400
ArbeitgeberMuster AG
QuellensteuerCHF 12'340
Gefundene Abzüge
PendlerabzugCHF 680
HomeofficeCHF 420
Säule 3awird geprüft...
Bisherige Ersparnis
CHF 1'100+
Dein Ergebnis
Analyse abgeschlossen
Geschätzte Rückerstattung
CHF1'450
+380 mehr als ohne Avenzo
Gefundene Abzüge
PendlerabzugCHF 680
HomeofficeCHF 420
Säule 3aCHF 350
AVENZOAVENZO

Drei spezialisierte Apps für Steuern, Versicherungen und Treuhand — jede entwickelt, um Ihnen Zeit und Geld zu sparen.

Kontaktinfo@avenzo.ch
Schweizer Regulator
Schweizer Regulator
FINMA
FINMA-registriert

Produkte

  • Steuererklärung
  • Versicherungen
  • Treuhand
  • Preise
  • Features
  • KI-Assistent

Versicherungen

  • Krankenversicherung
  • Krankenkasse wechseln
  • Lebensversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Zahnversicherung
  • Unfallversicherung

Vorsorge

  • Säule 3a
  • Pensionskasse
  • Freizügigkeit
  • Pensionskasse auszahlen

Treuhand-Leistungen

  • Steuererklärung ausfüllen lassen
  • Firma gründen
  • Online-Buchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • MWST-Abrechnung
  • Steuerplanung

Lebensereignisse

  • Heirat
  • Hauskauf
  • Kind geboren
  • Jobwechsel
  • Pensionierung
  • Selbstständigkeit
  • Umzug

Zielgruppen

  • Expats
  • Immobilienbesitzer
  • KMU
  • Selbstständige

Top Kantone

  • Zürich
  • Aargau
  • Bern
  • St. Gallen
  • Luzern
  • Alle 26 Kantone

Steuer-Lexikon

  • Eigenmietwert
  • Freizügigkeitskonto
  • Quellensteuer
  • Alle Begriffe

Ratgeber

  • Steuern sparen
  • Steuerabzüge Checkliste
  • Alle Ratgeber

Unternehmen

  • Über uns
  • Karriere
  • FINMA
  • Autor
01Kostenloser Rechner

Kostenlose Rechner

Bis CHF 7'056/Jahr sparen

  • Steuerrechner Schweiz→
  • Steuerfuss-Rechner→
  • Säule-3a-Rechner→
  • Eigenmietwert-Rechner→
  • Erbschaftssteuer-Rechner→
  • Vermögenssteuer-Rechner→
  • Kapitalauszahlungssteuer→
  • Freizügigkeitskonto-Rechner→
  • MwSt-Rechner→
  • Lohnausweis-Rechner→
  • Quellensteuer-Rechner→
  • Krankenkassen-Prämienrechner→
  • Steuerabzug-Finder→
  • Alle Rechner→
DatenschutzNutzungsbedingungenImpressumFür KI & LLMs

© 2026 Avenzo GmbH. Alle Rechte vorbehalten.

  1. Home
  2. ›Wissen
  3. ›Lebensereignisse
  4. ›Hauskauf Schweiz
  • Lebensereignis
  • 7 Min. Lesen
  • 2026-04-23

Hauskauf Schweiz — Steuern & Abzüge | Avenzo

Hauskauf Schweiz: Eigenmietwert, Schuldzinsabzug, Handänderungssteuer und Säule 3a WEF erklärt. Alle steuerlichen Folgen beim Erwerb von Wohneigentum 2026.

Denis Smajovik
Denis Smajovik

Founder & CEO, Avenzo GmbH

Was ändert sich?

Was ändert sich?

  • Steuern

    Steuern: Eigenmietwert 60–70 % des Marktmietwerts ab Schlüsselübergabe; Schuldzinsen unbegrenzt abziehbar; Pauschalabzug Unterhalt 10–20 %.

  • Versicherung

    Versicherung: Gebäudeversicherung kantonal obligatorisch (KGV); Gebäudewasser- und Elementarschadenversicherung empfohlen; Prämien voll abziehbar.

  • Vorsorge

    Vorsorge: Säule-3a-WEF-Vorbezug bis zum gesamten Guthaben für selbst genutztes Wohneigentum; Besteuerung zum reduzierten Vorsorgesatz.

Das Wichtigste in Kürze
  1. 01Handänderungssteuer: Kantonal geregelt, 0–3 % des Kaufpreises — z. B. 0 % in Zürich, 1,8 % in Bern, 3,0 % in Genf.
  2. 02Rückzahlungspflicht WEF: Bei späterem Verkauf muss der Vorbezug innert 2 Jahren zurückgezahlt werden, sonst als Einkommen versteuert.
Schnellcheck

Was ist Ihr nächster Schritt beim Hauskauf?

Zwei Fragen — wir routen Sie zum passenden Service.

Frage 01 / 0250%

Wollen Sie Ihren Eigenmietwert exakt berechnen?

Beim Hauskauf in der Schweiz fallen vier zentrale Steuern und Abzüge an: (1) Eigenmietwert — 60–70 % des Marktmietwerts als fiktives Einkommen, fällig ab Schlüsselübergabe; (2) Schuldzinsabzug — Hypothekarzinsen unbegrenzt vom steuerbaren Einkommen abziehbar; (3) Handänderungssteuer — kantonal 0–3 % des Kaufpreises (ZH 0 %, BE 1,8 %, GE 3,0 %); (4) Säule-3a-Vorbezug (WEF) — gesamtes Guthaben für selbst genutztes Wohneigentum verwendbar, separat zum reduzierten Vorsorgesatz besteuert. Massgebliche Rechtsgrundlagen: Art. 21 DBG (Eigenmietwert), Art. 33 DBG (Schuldzinsen), Art. 12 StHG (Grundstückgewinnsteuer bei späterem Verkauf), BVV 3 (WEF-Vorbezug). Quellen: ESTV Kreisschreiben und BSV.

steuer-app

Wie viel können Sie sparen?

KI bereitet Ihre Steuererklärung vor — eine:e Expert:in prüft jede Einreichung.

Steuerrechner öffnen→Steuererklärung starten

1. Was ist der Eigenmietwert und wann gilt er beim Hauskauf?

Der Eigenmietwert ist ein fiktives Einkommen, das Sie als Eigentümer steuerlich deklarieren müssen — als ob Sie Ihre eigene Wohnung an sich selbst vermieten würden. Er beträgt je nach Kanton 60–70 % des Marktwerts der Miete. Massgeblich ist nicht der Kaufpreis, sondern der Katasterwert bzw. amtliche Schätzwert, den jedes kantonale Steueramt individuell festlegt.

Rechenbeispiel: Hätte Ihre Immobilie auf dem freien Markt einen Mietwert von CHF 24'000 pro Jahr, müssen Sie rund CHF 15'600–16'800 als Eigenmietwert zum steuerbaren Einkommen hinzurechnen. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % bedeutet das eine Steuermehrbelastung von ca. CHF 4'700–5'000 jährlich — allein durch den Eigenmietwert.

[!warning] Der Eigenmietwert gilt ab dem Tag der Schlüsselübergabe — nicht ab Kaufdatum oder Eintrag im Grundbuch. Wer die Schlüssel am 15. August erhält, deklariert den Eigenmietwert für 4,5 Monate im Kaufjahr, nicht ab Januar.

Wie sich der Eigenmietwert berechnen lässt und welche kantonalen Abweichungen existieren, erklärt der Eigenmietwert-Lexikoneintrag; für einen konkreten Betrag nutzen Sie den Eigenmietwert-Rechner. Die Schweizer Stimmbevölkerung hat am 28. September 2025 die Abschaffung des Eigenmietwerts per 1. Januar 2029 angenommen — was das für Käufer heute und in der Übergangszeit bedeutet, fasst der Ratgeber Eigenmietwert abgeschafft: Was jetzt gilt zusammen.

So machen Sie es

  1. Kantonale Schätzung anfordern: Wenden Sie sich schriftlich an Ihr kantonales Steueramt (z. B. Steueramt Kanton Zürich, Formularcenter unter «Anfrage Eigenmietwert») und nennen Sie die Grundstücknummer (GB-Nr.) aus dem Kaufvertrag. Sie erhalten eine schriftliche Festsetzung des Eigenmietwerts.
  2. Steuererklärung: Formular Einkünfte aus Liegenschaften: Tragen Sie den amtlich festgesetzten Eigenmietwert im Abschnitt «Einkünfte > Eigenmietwert» ein (Kanton Zürich: Formular 3 «Liegenschaften»; Kanton Bern: Formular «Liegenschaften und Schulden»).
  3. Anteilige Berechnung im Kaufjahr: Teilen Sie den Jahres-Eigenmietwert durch 12 und multiplizieren Sie mit den Monaten ab Schlüsselübergabe. Bei Übergabe im Juli: 6/12 × CHF 16'000 = CHF 8'000.
  4. Katasterwert nachprüfen: Weicht der kantonale Schätzwert deutlich vom Kaufpreis ab, können Sie innert 30 Tagen nach Erhalt der Verfügung Einsprache erheben und eine Neuschätzung beantragen (Art. 132 DBG).

2. Wie viel Hypothekarzinsen kann ich beim Hauskauf abziehen?

Die Zinsen auf Ihre Hypothek können Sie vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehen. Bei einem Hauskauf mit Steuern in der Schweiz ist dies der wichtigste Gegenspieler zum Eigenmietwert. Das gilt sowohl für die direkte Bundessteuer als auch für die Kantons- und Gemeindesteuer.

Rechenbeispiel: Hypothek CHF 600'000, Zinssatz 1,8 % → Jährliche Zinsen CHF 10'800. Bei einem Eigenmietwert von CHF 16'000 verbleiben netto nur CHF 5'200 als zusätzlich steuerbares Einkommen. Mit dem Unterhaltskosten-Pauschalabzug (20 % bei Altbau = CHF 3'200) sinkt der Nettozusatz auf CHF 2'000 — oder entfällt bei hohem Hypothekarzins ganz.

Abzug Beschreibung Maximalbetrag
Schuldzinsen Hypothekarzinsen (erste und zweite Hypothek) Unbegrenzt
Unterhaltskosten Reparaturen, Renovationen, Gartenpflege Effektiv oder Pauschal
Versicherungsprämien Gebäudeversicherung Effektiv
Energiesparmassnahmen Wärmedämmung, Solaranlage Effektiv, mit Nachweis

[!tip] Den Pauschalabzug für Unterhaltskosten können Sie jedes Jahr neu wählen — effektiv oder pauschal. Bei grossen Renovationen wählen Sie den effektiven Abzug; in ruhigen Jahren ohne Ausgaben den Pauschalbetrag. Das Wahlrecht besteht unabhängig davon, was Sie im Vorjahr gewählt haben.

Pauschalabzug für Unterhaltskosten:

  • Liegenschaft bis 10 Jahre alt: 10 % des Eigenmietwerts
  • Liegenschaft älter als 10 Jahre: 20 % des Eigenmietwerts

So machen Sie es

  1. Hypothekarzinsbescheinigung anfordern: Fordern Sie bei Ihrer Bank oder Versicherung jährlich die Hypothekarzinsbescheinigung an (erhältlich ab Januar für das Vorjahr). Dieses Dokument weist die exakten gezahlten Zinsen aus — es ist Pflichtbeilage zur Steuererklärung in den meisten Kantonen.
  2. Eintrag in der Steuererklärung: Tragen Sie den Zinsbetrag unter «Abzüge > Schuldzinsen» ein. In Zürich ist dies Teil des Formulars 3; in Bern das Feld «Passivzinsen und Schuldzinsen».
  3. Belege aufbewahren: Heben Sie die Hypothekarzinsbescheinigung und alle Kontoauszüge mindestens 10 Jahre auf — bei Kantons- und Bundessteuerprüfungen können Belege für mehrere Vorjahre gleichzeitig verlangt werden.
  4. Amortisationsplan beachten: Bei indirekter Amortisation via Säule 3a-Verpfändung können zusätzlich die 3a-Einzahlungen als Abzug geltend gemacht werden (bis CHF 7258 für Angestellte, Stand 2026). Vermerken Sie die Verpfändung im Formular unter «Bemerkungen».

3. Wie hoch ist die Handänderungssteuer in meinem Kanton?

Die Handänderungssteuer fällt beim Eigentumsübergang an und wird in der Regel vom Käufer getragen. Sie ist kantonal geregelt und nicht überall gleich.

Kanton Handänderungssteuer
Zürich 0 % (keine Handänderungssteuer)
Bern 1,8 % des Kaufpreises
Genf 3,0 % des Kaufpreises
Waadt 2,2 % des Kaufpreises
Freiburg 1,5 % des Kaufpreises

Rechenbeispiel: Bei einem Hauskauf für CHF 1'200'000 im Kanton Bern beträgt die Handänderungssteuer CHF 21'600. Im Kanton Genf wären es CHF 36'000. In Zürich entfällt diese Steuer vollständig — ein Kostenvorteil von über CHF 20'000, der bei der Standortwahl relevant sein kann.

[!info] Die Handänderungssteuer ist nicht als Schuldzins oder Unterhaltskosten abziehbar. Sie erhöht aber die Anlagekosten der Liegenschaft. Bei einem späteren Verkauf mindert sie den steuerpflichtigen Grundstückgewinn gemäss Art. 12 StHG — halten Sie deshalb den Steuerbeleg als Anlagekosten-Nachweis dauerhaft in Ihrer Liegenschaftsmappe.

So machen Sie es

  1. Fälligkeit prüfen: Die Handänderungssteuer wird in den meisten Kantonen durch das Grundbuchamt erhoben und ist innert 30 Tagen nach dem Grundbucheintrag zahlbar. Das Grundbuchamt stellt eine Zahlungsaufforderung mit Einzahlungsschein zu.
  2. Beleg für Anlagekosten sichern: Fordern Sie vom Grundbuchamt eine Quittung oder einen Steuernachweis an. Legen Sie diesen dauerhaft zu Ihren Liegenschaftsakten — bei einem späteren Verkauf senkt dieser Betrag den steuerpflichtigen Grundstückgewinn.
  3. Kantonale Unterschiede abklären: In einigen Kantonen (z. B. Luzern, Solothurn) ist die Handänderungssteuer hälftig zwischen Käufer und Verkäufer aufzuteilen — prüfen Sie dies im Kaufvertrag bzw. bei der Urkundsperson.
  4. Grundbucheintrag-Gebühren separat erfassen: Neben der Handänderungssteuer fallen Grundbuchgebühren an (typisch CHF 500–3'000 je nach Kanton und Kaufpreis). Auch diese zählen zu den Anlagekosten.

Weiterführend: Grundstückgewinnsteuer-Lexikon und Grundstückgewinnsteuer berechnen (Ratgeber)

4. Kann ich meine Säule 3a für den Hauskauf verwenden?

Mit dem sogenannten Wohneigentumsförderungs-Vorbezug (WEF) können Sie Guthaben aus der Säule 3a für selbst genutztes Wohneigentum einsetzen. Bei einem Hauskauf kann das gesamte Säule-3a-Guthaben vorbezogen werden — in einer Auszahlung oder aus mehreren Konten gestaffelt.

Steuerfolge: Der WEF-Bezug wird separat zum reduzierten Vorsorgesatz besteuert — günstiger als normales Einkommen, aber nicht steuerfrei. Die Steuer fällt im Kanton des Wohnsitzes an und ist separat von der ordentlichen Einkommenssteuer zu entrichten.

Rechenbeispiel: Säule-3a-Guthaben CHF 80'000, Wohnsitz Kanton Zürich → Kapitalleistungssteuer ca. CHF 3'200–4'800 (separat berechnet). Das Geld steht dann als Eigenkapital für den Hauskauf zur Verfügung. Auf Bundesebene beträgt die Steuer auf Vorsorgekapital rund 4–6 % des Auszahlungsbetrags.

[!tip] 3-Konten-Strategie: Wer mehrere Säule-3a-Konten führt, kann bei einem Hauskauf ein Konto vollständig auflösen und die anderen weiterführen. Die laufenden Einzahlungen in die verbliebenen Konten bleiben vollständig abziehbar (bis CHF 7258 für Angestellte, 2026). Zudem lassen sich bei mehreren Konten WEF-Bezüge auf verschiedene Steuerjahre verteilen und damit die Steuerprogression brechen.

So machen Sie es

  1. WEF-Gesuch bei der Vorsorgeeinrichtung: Stellen Sie das WEF-Begehren mindestens 6 Monate vor dem geplanten Kaufdatum bei Ihrer Säule-3a-Einrichtung (Bank oder Versicherung). Sie erhalten ein Formular «Antrag Vorbezug Wohneigentumsförderung (WEF)», dem Sie eine Kopie des Kaufvertrags beilegen.
  2. ESTV-Deklaration Kapitalleistungssteuer: Die Vorsorgeeinrichtung meldet den Bezug automatisch dem zuständigen Steueramt. Sie erhalten eine separate Veranlagungsverfügung Kapitalleistungssteuer (nicht in der ordentlichen Steuererklärung; separat auf Formular «Kapitalleistungen aus Vorsorge», ESTV). Zahlen Sie diese Steuer fristgerecht — Verzugszinsen laufen ab 1. März des Folgejahres.
  3. Rückzahlungspflicht bei Verkauf beachten: Wenn Sie die Immobilie später verkaufen, müssen Sie den vorbezogenen WEF-Betrag innert 2 Jahren nach dem Verkauf wieder in die Säule 3a einzahlen — oder ihn als steuerbares Einkommen deklarieren. Halten Sie deshalb den WEF-Nachweis dauerhaft in Ihren Liegenschaftsakten.
  4. Verpfändung als Alternative prüfen: Statt Vorbezug können Sie das Säule-3a-Guthaben auch verpfänden. Das Guthaben bleibt investiert, erhöht aber die Belehnungsbasis der Bank. Vorteil: keine sofortige Steuerpflicht; Nachteil: das Kapital steht nicht als Eigenkapital-Liquidität zur Verfügung.

Weiterführend: Steuern sparen Schweiz — vollständiger Ratgeber

5. Steuer-Checkliste beim Hauskauf

  • Kaufvertrag dauerhaft aufbewahren (Anlagekosten-Nachweis für Grundstückgewinnsteuer bei späterem Verkauf)
  • Schlüsselübergabe-Datum notieren — ab diesem Tag gilt die Eigenmietwert-Pflicht
  • Kantonale Schätzung Eigenmietwert beim Steueramt schriftlich anfordern (GB-Nummer aus Kaufvertrag bereithalten)
  • Handänderungssteuer-Quittung vom Grundbuchamt als Anlagekosten-Beleg sichern
  • Hypothekarzinsbescheinigung bei der Bank für erstes Steuerjahr anfordern (erhältlich ab Januar Folgejahr)
  • Pauschalabzug vs. effektiver Unterhaltsabzug jährlich neu evaluieren
  • WEF-Vorbezug bei Säule-3a-Einrichtung mindestens 6 Monate vor Kauf beantragen
  • Kapitalleistungssteuer auf WEF-Bezug separat deklarieren (ESTV-Formular «Kapitalleistungen aus Vorsorge»)
  • Rückzahlungspflicht WEF bei späterem Verkauf im Kalender vermerken (2-Jahres-Frist)
  • Gebäudeversicherungspolice abschliessen und Prämie als Abzug in der Steuererklärung erfassen
  • Energiesparmassnahmen (Wärmedämmung, Solaranlage) separat belegen — effektiv abziehbar mit Rechnung
  • Grundbucheintrag-Gebühren als Anlagekosten in der Liegenschaftsmappe ablegen

Stand: April 2026. Quellen: ESTV Kreisschreiben, ESTV Steuerbelastung, BSV BVG/3. Säule, Art. 21 & 33 DBG, Art. 12 StHG, BVV 3. Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

FAQ

Häufige Fragen

Ab dem Tag der Schlüsselübergabe gilt die Eigenmietwert-Pflicht. Im Kaufjahr wird er anteilig (pro Monat des Besitzes) berechnet. Ihr kantonales Steueramt teilt Ihnen den massgeblichen Eigenmietwert auf Anfrage mit oder berechnet ihn anhand des Katasterwerts.

Nein — Kosten, die den Wert der Liegenschaft erhöhen (wertvermehrende Investitionen wie ein neues Bad oder ein Wintergarten), sind nicht sofort abziehbar. Werterhaltende Unterhaltskosten (z. B. Heizungsersatz gleicher Art, Malerarbeiten) hingegen sind im Jahr der Aufwendung abziehbar.

Bei älteren Liegenschaften (über 10 Jahre) und geringem effektivem Aufwand ist der Pauschalabzug von 20 % des Eigenmietwerts oft günstiger. Bei grossen Renovationen lohnt sich der effektive Nachweis. Sie können jedes Jahr neu entscheiden, welche Methode Sie wählen.

Quellensteuer-Pflichtige können einen Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) stellen, um den Schuldzinsabzug und die Unterhaltskosten geltend zu machen — bei Wohneigentum lohnt sich das fast immer.

Statt die Hypothek direkt zu amortisieren, zahlen Sie jährlich in eine verpfändete Säule 3a ein. Das Guthaben wird bei Pensionierung zur Amortisation verwendet. Vorteil: Die volle Hypothekarschuld bleibt abzugsfähig (maximale Schuldzinsen) und gleichzeitig senkt die Säule-3a-Einzahlung bis CHF 7258 jährlich das steuerbare Einkommen. In Hochsteuerkantonen ergibt dies eine jährliche Steuerersparnis von CHF 2'000–3'500 pro Person zusätzlich zum Schuldzinsenabzug.

Im Kanton Zürich entfällt die Handänderungssteuer beim Kauf (0 %) — ein einmaliger Kostenvorteil gegenüber Bern (1,8 %) oder Genf (3,0 %). Laufend versteuern Sie den Eigenmietwert (rund 60–70 % des Marktmietwerts) als Einkommen, können aber die Hypothekarzinsen vollständig und einen Pauschalabzug von 10–20 % des Eigenmietwerts für Unterhalt abziehen. Kantonale Hinweise und aktuelle Steuerfüsse finden Sie auf der <a href="/de/kantone/zuerich/">Zürich-Hubseite</a>.

Ein Vorbezug senkt Ihr Eigenkapital sofort und löst die Kapitalleistungssteuer zum reduzierten Vorsorgesatz aus — Vorsorgekapital verschwindet aber aus der Säule. Die Verpfändung lässt das Guthaben investiert, erhöht die Belehnungsbasis der Bank und vermeidet die sofortige Steuerpflicht; allerdings steht das Kapital nicht als Liquidität zur Verfügung. Faustregel: Bei ausreichendem Eigenkapital und Hochsteuerdomizil ist die Verpfändung günstiger; bei knappem Eigenkapital ist der Vorbezug nötig.

Quellen und Referenzen
  1. 01ESTV — Kreisschreiben direkte Bundessteuer
  2. 02ESTV — Steuerbelastung in der Schweiz
  3. 03BSV — BVG und 3. Säule
immobiliensteuerneigenheimbesitzervorsorge
Weiterlesen

Weiterlesen

Alle Lebensereignisse→
  • 01 / 03

Eigenmietwert

A
Avenzo
  • 02 / 03

Eigenmietwert Abschaffen

A
Avenzo
  • 03 / 03

Grundstueckgewinnsteuer

A
Avenzo
Alle Lebensereignisse→
Nächster Schritt

Hauskauf Schweiz: Eigenmietwert, Schuldzinsabzug, Handänderungssteuer und Säule 3a WEF erklärt. Alle steuerlichen Folgen beim Erwerb von Wohneigentum 2026.

Eigenmietwert berechnenSteuererklärung-Festpreis