Angestellt >8 h/Woche
- BU + NBU automatisch gedeckt
- BU-Prämie vom Arbeitgeber
- Höchstlohn-Lücke bei >CHF 148200
Unfallversicherung Schweiz: UVG-Pflicht für Angestellte über 8 h/Woche, BU und NBU erklärt. Selbständige müssen sich selbst versichern. Avenzo hilft.
Für viele Branchen besteht ein Wahlrecht zwischen SUVA und einem zugelassenen Privatversicherer. Der Leistungsumfang nach UVG ist identisch — Unterschiede bestehen bei Prämien, Service und Zusatzleistungen.
Drei Ausgangslagen, drei klare Wege — pensumsabhängige UVG-Deckung plus Zusatzoptionen für Selbständige.
Rechenbeispiel für Angestellte mit Jahreslohn über CHF 148200.
Die Unfallversicherung nach dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) ist für alle Arbeitnehmenden in der Schweiz mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens 8 Stunden beim selben Arbeitgeber obligatorisch. Sie unterscheidet Berufsunfälle (BU) und Nichtberufsunfälle (NBU) und deckt Heilungskosten, Taggeld, Invalidenrente und Hinterlassenenleistungen. Für Selbständige ist der Abschluss einer freiwilligen UVG-Versicherung möglich — wer keine abschliesst, trägt Unfallkosten vollständig aus der obligatorischen Krankenversicherung (OKP). Diese Seite gehört zum Avenzo-Versicherungs-Hub und erklärt die UVG-Leistungen, typische Lücken und die Besonderheiten für Selbständige.
Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) regelt die obligatorische Unfallversicherung für Arbeitnehmende in der Schweiz. Es unterscheidet zwei Deckungsbereiche:
| BU (Berufsunfall) | NBU (Nichtberufsunfall) | |
|---|---|---|
| Was ist abgedeckt | Unfälle bei der Arbeit und auf dem Arbeitsweg | Unfälle in der Freizeit |
| Arbeitgeber zahlt Prämie | Vollständig | Nein |
| Arbeitnehmer zahlt Prämie | Nein | Vollständig |
| Wer ist abgedeckt | Alle Angestellten | Angestellte > 8 h/Woche beim selben AG |
Das UVG deckt sämtliche Heilungskosten — ärztliche Behandlung, Medikamente, Spital, Rehabilitation — ohne Franchise und ohne Selbstbehalt.
Bei Arbeitsunfähigkeit nach Unfall zahlt die UVG-Versicherung 80 % des versicherten Lohns ab dem dritten Tag nach Unfalleintritt. Bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit (Invaliditätsgrad mindestens 10 %) besteht Anspruch auf eine UVG-Invalidenrente — diese beträgt maximal 80 % des versicherten Verdienstes bei 100 % Invaliditätsgrad. Im Todesfall erhalten hinterlassene Ehegatten 40 % und Halbwaisen 15 % (Vollwaisen 25 %) als Hinterlassenenrente. Wichtig: Die UVG-Renten werden mit Leistungen der Invalidenversicherung (IV) koordiniert — gemäss Art. 20 Abs. 2 UVG darf die Summe aus UVG-Rente und IV-Rente 90 % des versicherten Verdienstes nicht überschreiten (Komplementärrente).
Nicht der gesamte Bruttolohn ist UVG-versichert, sondern der sogenannte versicherte Verdienst bis zum UVG-Höchstlohn. Der Höchstlohn wird periodisch angepasst; zum aktuellen Stand beträgt er CHF 148200 pro Jahr (bzw. CHF 406 pro Tag, Stand 2025 — aktuelle Werte siehe BSV). Einkommen über dem Höchstlohn sind UVG-unversichert — bei Hochverdienern entsteht dadurch eine Deckungslücke, die nur mit einer privaten Zusatzversicherung geschlossen werden kann. Das Rechenbeispiel oberhalb zeigt, wie hoch die jährliche Lücke bei einem Jahreslohn von CHF 200'000 ausfällt.
Für Berufs- und Nichtberufsunfälle gilt dasselbe Meldeverfahren (siehe Timeline oberhalb): Erste Hilfe, Arbeitgeber informieren (am selben Tag, Art. 45 UVG), Unfallmeldung an SUVA oder privaten UVG-Versicherer, Arztzeugnis, und direkte Abrechnung zwischen Leistungserbringer und Versicherer — ohne Franchise, ohne Selbstbehalt. Auch Freizeitunfälle werden über den Arbeitgeber gemeldet, solange Sie UVG-unterstellt sind.
Selbständigerwerbende sind nicht zwingend UVG-versichert. Sie haben drei Optionen:
Die obligatorische Krankenversicherung deckt Unfallkosten nur, wenn Sie den Unfalleinschluss aktiv beantragen. Für Angestellte, die mehr als 8 h/Woche arbeiten, ist dieser Einschluss nicht nötig (UVG gilt), für alle anderen schon. Der Einschluss erhöht die monatliche Krankenkassenprämie um etwa CHF 5–15, deckt aber keine Taggelder oder Renten.
Selbständige können freiwillig eine UVG-Versicherung abschliessen — bei der Suva oder einem privaten UVG-Versicherer, sofern die Suva für ihre Branche nicht zuständig ist. Die freiwillige UVG bietet denselben Leistungsumfang wie für Angestellte: Heilungskosten ohne Franchise, Taggeld 80 %, Invalidenrente. Die Prämie hängt vom versicherten Verdienst und vom Risiko der Tätigkeit ab.
Ergänzend oder alternativ zur UVG können Selbständige eine private Unfallversicherung abschliessen — Einzelpolicen mit Kapital- oder Rentenleistungen, oft mit Taggeldbausteinen und Deckung für Heilungskosten über der UVG-Grenze. Diese Policen sind bei privaten Versicherern FINMA-reguliert und werden individuell tarifiert.
[!tip] Kombination für Selbständige Viele Selbständige kombinieren: freiwillige UVG (Grundschutz) + private Zusatzpolice (Höchstlohn-Lücke und Taggeld-Verlängerung) + Krankentaggeldversicherung (KTG) für krankheitsbedingten Erwerbsausfall. Avenzo vergleicht diese Kombinationen neutral.
Auch mit UVG-Deckung bestehen mögliche Versicherungslücken:
| Lücke | Lösung |
|---|---|
| Spital Halbprivat/Privat | UVG-Zusatzversicherung |
| Zahnarztkosten kosmetisch nach Unfall | Zahnzusatzversicherung |
| Ausland-Unfälle langfristig | Auslandsreisekrankenversicherung |
| Invalidität unter 100 % | Private Invaliditätsversicherung |
| Einkommen über UVG-Höchstlohn | Überschuss-Unfallversicherung |
[!info] Teilzeitangestellte unter 8 h/Woche beim selben Arbeitgeber sind nicht NBU-versichert. Sie müssen den Unfalleinschluss in ihrer Krankenkasse (OKP) aktivieren — das kostet wenig Mehrprämie, schliesst aber die Lücke bei Freizeitunfällen.
Die UVG-Versicherung für Angestellte ist gesetzlich geregelt und bietet kaum Wahlmöglichkeit. Relevanter Vergleich bei:
Avenzo GmbH ist als ungebundene Versicherungsvermittlerin bei der FINMA registriert (F01567880) und vergleicht alle zugelassenen Schweizer Unfallversicherer neutral. Avenzo wird beim Vertragsabschluss von den Versicherern entschädigt — neutral, ungebunden und vollständig offengelegt. Siehe auch Krankenkasse, Haftpflichtversicherung und Lebensversicherung als ergänzende Absicherungsbausteine.
Quellen: Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG); SUVA — Unfallversicherung UVG.
Diese Seite ersetzt keine individuelle Versicherungsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Fünf Schritte gemäss UVG-Meldeverfahren.
Bei schweren Unfällen Notruf 144. Ärztliche Versorgung sicherstellen.
Möglichst am selben Tag (Art. 45 UVG). Arbeitgeber meldet unverzüglich an UVG-Versicherer.
Arbeitgeber füllt Unfallmeldung aus und sendet an SUVA oder privaten Unfallversicherer.
Arbeitsunfähigkeitszeugnis geht via Arbeitgeber an den Versicherer.
Spital und Arzt rechnen direkt mit dem Versicherer ab — keine Franchise, kein Selbstbehalt.
Avenzo analysiert Ihre aktuelle Unfallversicherungsdeckung und zeigt Lücken auf — für Angestellte, Arbeitgebende und Selbständige. FINMA-registriert und kostenlos.