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Lexikon

Freizügigkeitskonto Schweiz — Definition, Steuern & Auszahlung

Denis Smajovik
Denis SmajovikAvenzo
  • Founder & CEO
  • FINMA-registriert (F01490726)
  • BSc ZHAW
  • Aktualisiert 2026-04-23
5 Min.
Was ist Freizügigkeitskonto Schweiz

Freizügigkeitskonto Schweiz

Ein Freizügigkeitskonto ist in der Schweiz ein gebundenes Vorsorge-Konto nach dem Freizügigkeitsgesetz (FZG, Art. 10), auf das Ihre Pensionskasse Ihr BVG-Guthaben überträgt, wenn Sie den Arbeitgeber wechseln und nicht sofort einer neuen Pensionskasse beitreten. Gemäss Art. 12 FZV dürfen Sie maximal zwei Freizügigkeitskonten bei verschiedenen Stiftungen führen — eine Aufteilung, die beim späteren Bezug durch Staffelung über zwei Steuerjahre die Steuerprogression bricht. Beim Bezug wird das Kapital als Kapitalleistung aus Vorsorge separat vom Einkommen besteuert: kantonale Sätze reichen von 3 % (Zug, Schwyz) bis 8 % (Waadt, Genf); bei Hauskauf ist ein WEF-Vorbezug ab CHF 20'000 möglich, und ein ordentlicher Bezug ist frühestens 5 Jahre vor AHV-Alter zulässig. Das Avenzo-Vorsorge-Team (FINMA-registriert, F01567880) begleitet Sie durch die Bezugsoptimierung — Quelle: BSV — Berufliche Vorsorge. Siehe auch Pensionskasse und Säule 3a als verwandte Vorsorgeinstrumente im Avenzo-Vorsorge-Lexikon.
  • Max. 2 Konten (Art. 12 FZV)
  • Kapitalleistungssteuer 3–8 %
  • WEF-Vorbezug ab CHF 20'000
  • 30-Tage-Frist nach Austritt
  • 5 Jahre vor AHV frühester Bezug
Das Wichtigste in Kürze
  1. 01Ein Freizügigkeitskonto sichert Ihr Pensionskassenguthaben beim Jobwechsel — ohne es verfallen die Erträge bei der Auffangeinrichtung BVG
  2. 02Sie dürfen maximal zwei Freizügigkeitskonten führen — ideal für die Steuerstaffelung beim Bezug
  3. 03Fondslösungen mit 60–100% Aktienanteil haben historisch langfristig rund 5–7% Rendite p.a. erzielt — gegenüber etwa 1% auf dem Sparkonto
  4. 04Beim Bezug fällt eine reduzierte Kapitalleistungssteuer an — im Kanton Zürich typisch rund 5–6 % der Bezugssumme
  5. 05Bei Hauskauf ist ein Vorbezug ab CHF 20'000 möglich (Wohneigentumsförderung WEF)
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Was ist ein Freizügigkeitskonto?

Ein Freizügigkeitskonto ist ein gebundenes Vorsorge-Konto nach dem Freizügigkeitsgesetz (FZG). Es dient dazu, Pensionskassenguthaben zu verwahren, wenn:

  • Sie den Arbeitgeber wechseln und der neue Arbeitgeber noch keine Pensionskasse hat
  • Sie zwischen zwei Arbeitsstellen pausieren (Sabbatical, Weiterbildung, Elternzeit)
  • Sie aus der Schweiz ausreisen möchten (Auswanderung)
  • Sie sich selbständig machen und keine neue Pensionskasse beitreten

Das Geld bleibt in der 2. Säule (berufliche Vorsorge) und ist gebunden — es kann grundsätzlich erst bei Pensionierung bezogen werden.

[!tip] Ausnahmen für vorzeitigen Bezug Hauskauf (WEF), definitiver Wegzug aus der Schweiz, Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit oder Invalidität.

Wie wird das Freizügigkeitskonto versteuert?

Das Freizügigkeitsguthaben wird bei Bezug als Kapitalleistung aus Vorsorge besteuert — separat vom übrigen Einkommen mit einem reduzierten Satz. Die Regeln entsprechen dem Pensionskassenbezug:

  • Besteuerung am Wohnsitz im Bezugsjahr (Art. 68 StHG)
  • Für die direkte Bundessteuer gilt Art. 38 DBG — ein Fünftel der Tarifsätze gemäss Art. 36 DBG
  • Kantonale Sätze liegen zwischen 3 % (Zug/Schwyz) und 8 % (Waadt/Genf), abhängig von Kanton und Bezugshöhe
  • Kirchensteuer wird zusätzlich erhoben, AHV ist bei Kapitalleistungen aus der 2. Säule nicht geschuldet

Avenzo hilft beim FZK-Bezug, die Kapitalleistungssteuer über zwei Steuerjahre zu staffeln und so die Progression zu brechen — insbesondere bei Beträgen ab CHF 250'000.

Kapitalleistungssteuer nach Kanton (2026)

Kanton CHF 100'000 CHF 250'000 CHF 500'000
Zug CHF 2'520 CHF 8'903 CHF 20'378
Schwyz CHF 4'220 CHF 13'153 CHF 28'878
Zürich CHF 7'120 CHF 20'403 CHF 43'378
Bern CHF 8'470 CHF 23'778 CHF 50'128
Vaud CHF 7'420 CHF 21'153 CHF 44'878

Beispiel ledig, Hauptort, ohne Kirchensteuer — basiert auf Bund (Art. 38 DBG, 1/5-Tarif) + kantonal + Gemeinde. Für Ihre konkrete Situation (Wohngemeinde, Ehestand, Kirche) nutzen Sie den Freizügigkeitskonto-Rechner oder den Kapitalauszahlungs-Rechner. Werte generiert aus apps/web/lib/pension-tax-tables.ts — dieselbe Datenquelle wie die Widgets.

Bei Auswanderung: Wenn Sie die Schweiz definitiv verlassen, können Sie das Freizügigkeitsguthaben bar ausbezahlen lassen. Der obligatorische Anteil bleibt gesperrt, wenn Sie in einen EU/EFTA-Staat mit obligatorischer Versicherung ziehen — Details siehe Pensionskasse auszahlen.

Was passiert beim Jobwechsel mit der Pensionskasse?

Bei einem Stellenwechsel hat Ihre bisherige Pensionskasse folgende Pflichten:

  1. Ihnen die Höhe der Freizügigkeitsleistung mitteilen (obligatorisch)
  2. Den Betrag an die neue Pensionskasse überweisen — wenn Sie innert 30 Tagen die neue PK nennen
  3. Den Betrag auf ein Freizügigkeitskonto überweisen — wenn keine neue Pensionskasse innerhalb von 30 Tagen genannt wird

[!warning] Auffangeinrichtung vermeiden Geben Sie der alten Pensionskasse unbedingt Ihr Freizügigkeitskonto an — sonst überweist die Stiftung das Geld an die Auffangeinrichtung BVG, wo die Verzinsung deutlich tiefer ausfällt.

Freizügigkeitskonto vs. Freizügigkeitspolice

Es gibt zwei Formen der Freizügigkeitsleistung:

Merkmal Freizügigkeitskonto Freizügigkeitspolice
Art Bankkonto (Vorsorge) Lebensversicherung
Anbieter Stiftungen (Banken) Versicherungen
Flexibilität Hoch Tief (Vertragsbindung)
Investitionen Sparkonto oder Fonds Festgelegt in Police
Rendite Variable, Fondslösung möglich Garantiert, aber tiefer
Todesfall An Begünstigte auszahlen Integrierter Todesfallschutz
Vorzeitiger Abbruch Problemlos Kostenpflichtig

[!tip] Empfehlung Für die meisten Fälle ist das Freizügigkeitskonto flexibler und günstiger. Eine Freizügigkeitspolice ist nur sinnvoll, wenn ein zusätzlicher Todesfallschutz benötigt wird.

Wie viele Freizügigkeitskonten darf ich haben?

Sie können in der Schweiz maximal zwei Freizügigkeitskonten bei verschiedenen Institutionen führen (Art. 12 FZV). Die Aufteilung auf zwei Konten ist bei grossen Beträgen sinnvoll für die Steueroptimierung beim Bezug — Sie können den Bezug über zwei Steuerjahre staffeln und so die Steuerprogression brechen, ähnlich wie bei der Säule 3a.

Investitionsmöglichkeiten auf dem Freizügigkeitskonto

Wie bei der Säule 3a können Sie Ihr Freizügigkeitsguthaben in ETF-Fonds investieren. Bei langen Zeithorizonten (10+ Jahre) empfiehlt sich eine Aktienquote von 60–100 %:

Anlagestrategie Aktienanteil Erwartete Rendite p.a.
Konservativ 0–25 % 1–2 %
Ausgewogen 40–60 % 3–4 %
Wachstum 80–100 % 5–7 %

[!warning] Renditehinweis (FINMA) Historische Renditen sind keine Garantie für zukünftige Erträge. Fondslösungen unterliegen Marktschwankungen; der Anlagehorizont sollte mindestens 10 Jahre betragen.

[!tip] Fondslösung prüfen Nicht alle Freizügigkeitsstiftungen bieten Fondslösungen an. Avenzo vergleicht die Konditionen und hilft beim Wechsel zu einem renditestärkeren Anbieter.

Wie eröffne ich ein Freizügigkeitskonto?

  1. Bestätigung der Freizügigkeitsleistung von der alten Pensionskasse einfordern
  2. Freizügigkeitskonto eröffnen bei einer Bank oder Stiftung — Avenzo empfiehlt einen strukturierten Konditionenvergleich vor der Eröffnung
  3. IBAN des neuen Kontos der alten Pensionskasse mitteilen
  4. Investitionsstrategie wählen (Sparkonto oder Fondslösung)
  5. Neue Pensionskasse — sobald neue Stelle bekannt, Übertrag vom Freizügigkeitskonto an die neue Pensionskasse organisieren

[!info] Haftungsausschluss Dieser Lexikon-Eintrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Für individuelle Fragen wenden Sie sich an eine qualifizierte Fachperson. Alle Angaben ohne Gewähr — Stand 2025.

FAQ

Häufige Fragen

Sobald Sie einer neuen Pensionskasse beitreten, müssen Sie das gesamte Freizügigkeitsguthaben an die neue Pensionskasse überweisen lassen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben (Art. 3 FZG). Teilen Sie der Freizügigkeitsstiftung die neue Pensionskasse mit — der Übertrag dauert in der Regel 2–4 Wochen.

Ja. Beim Erwerb von selbstbewohntem Wohneigentum (Wohneigentumsförderung WEF) können Sie das Guthaben vorzeitig beziehen oder verpfänden. Der Mindestbezug beträgt CHF 20'000. Der Bezug ist bis 3 Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter möglich und wird als Kapitalleistung besteuert.

Bei definitivem Wegzug aus der Schweiz können Sie den überobligatorischen Teil sofort bar beziehen. Der obligatorische Anteil (BVG-Minimum) bleibt bis zum Rentenalter gesperrt, wenn Sie in einen EU/EFTA-Staat ziehen und dort obligatorisch versichert sind. Bei Wegzug in ein Nicht-EU-Land ist der gesamte Betrag auszahlbar. In jedem Fall fällt eine Quellensteuer am Sitz der Stiftung an.

Maximal zwei Freizügigkeitskonten bei verschiedenen Stiftungen (Art. 12 FZV). Die Aufteilung auf zwei Konten lohnt sich bei grösseren Beträgen: Sie können den Bezug über zwei Steuerjahre staffeln und so die Steuerprogression brechen — ähnlich wie bei gestaffelten Säule-3a-Konten.

Quellen und Referenzen
  1. 01BSV — Berufliche Vorsorge (BVG) und 3. Säule: Übersicht
  2. 02BSV — Finanzierung der beruflichen Vorsorge
  3. 03ESTV — Kreisschreiben: Direkte Bundessteuer (Kapitalleistungen aus Vorsorge)
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