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Lexikon

Pensionskasse Schweiz — BVG erklärt 2026 | Avenzo

Denis Smajovik
Denis SmajovikAvenzo
  • Founder & CEO
  • FINMA-registriert (F01490726)
  • BSc ZHAW
  • Aktualisiert 2026-04-18
5 Min.
Was ist Pensionskasse Schweiz

Pensionskasse Schweiz

Die Pensionskasse ist die obligatorische berufliche Vorsorge (2. Säule) der Schweiz. Sie basiert auf dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und ist für alle Arbeitnehmenden mit einem AHV-pflichtigen Lohn über der Eintrittsschwelle (CHF 22050 in 2025) obligatorisch. Zusammen mit der AHV soll die Pensionskasse Schweiz rund 60% des letzten Lohns als Rente sichern. Dieser Lexikoneintrag definiert den Begriff Pensionskasse. Für Anbieter-Vergleich, Optimierungsstrategie und die Entscheidung Kapital vs. Rente siehe den Produktleitfaden Pensionskasse Schweiz.
  • CHF 22050 Eintrittsschwelle
  • CHF 25725 Koordinationsabzug
  • 6.8% Umwandlungssatz (Obligatorium)
  • CHF 88200 max. versicherter Lohn
Das Wichtigste in Kürze
  1. 01Die Pensionskasse (2. Säule / BVG) ist obligatorisch für Arbeitnehmende ab einem Jahreslohn von CHF 22050
  2. 02Der Koordinationsabzug beträgt CHF 25725 — nur der darüber liegende Lohnanteil wird in der PK versichert
  3. 03Der gesetzliche Umwandlungssatz liegt bei 6.8% — bei CHF 400'000 Guthaben ergibt das CHF 27'200 Rente/Jahr
  4. 04Ein freiwilliger PK-Einkauf ist vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar — eine der wirksamsten Steuersparmassnahmen
  5. 05Der WEF-Vorbezug ermöglicht die Nutzung von PK-Guthaben für selbstbewohntes Wohneigentum
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Was ist die Pensionskasse (BVG)?

Säule Bezeichnung Charakter
1. Säule AHV/IV/EO Obligatorisch, staatlich, Existenzsicherung
2. Säule Pensionskasse (BVG) Obligatorisch, beruflich, Lebensstandard halten
3. Säule Säule 3a/3b Freiwillig, privat, individuelle Ergänzung

Welche Schlüsselgrössen gelten in der Pensionskasse 2025?

Begriff Wert 2025 Bedeutung
Eintrittsschwelle CHF 22050 Mindestlohn für BVG-Obligatorium
Koordinationsabzug CHF 25725 Abgezogener AHV-Anteil vom Lohn
Maximaler versicherter Lohn CHF 88200 Obergrenze BVG-Obligatorium
Maximaler koordinierter Lohn CHF 62475 88200 − 25725
Umwandlungssatz 6.8% Gesetzliches Minimum (Alter 65)

Wie wird der koordinierte Lohn berechnet?

Arbeitnehmerin, Bruttolohn CHF 80'000:

Schritt Betrag
Bruttojahrlohn CHF 80'000
Abzüglich Koordinationsabzug − CHF 25725
Versicherter (koordinierter) Lohn CHF 54'275 (80'000 − 25725)
PK-Beitrag Arbeitnehmerin (z.B. 6%) CHF 3'257/Jahr
PK-Beitrag Arbeitgeber (mind. gleich) CHF 3'257/Jahr

Wie spare ich mit einem Pensionskassen-Einkauf Steuern?

Wer freiwillig in die Pensionskasse einzahlt (sog. Einkauf), kann den Betrag vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehen. Dies ist eine der wirksamsten Steuersparmassnahmen in der Schweiz.

Voraussetzungen:

  • Vorhandene Einkaufslücke (ausgewiesen im PK-Ausweis)
  • Kein Vorbezug für WEF innerhalb der letzten 3 Jahre
  • Das eingekaufte Kapital darf frühestens nach 3 Jahren als Kapital bezogen werden

Wie funktioniert der WEF-Vorbezug für Wohneigentum?

Der Wohneigentumsförderungs-Vorbezug (WEF) erlaubt es, PK-Guthaben für den Erwerb von selbstbewohntem Wohneigentum zu nutzen:

  • Vorbezug: Auszahlung des Guthabens — Steuern werden zu einem Sondertarif fällig
  • Verpfändung: Hypothek wird durch PK-Guthaben abgesichert — keine Steuern, aber Reduktion des Altersguthabens
  • Ab Alter 50 ist nur noch der höhere Betrag aus: Guthaben Alter 50 oder die Hälfte des aktuellen Guthabens möglich

Wie wirkt der Koordinationsabzug mit der AHV zusammen?

Der Koordinationsabzug beträgt 2025 CHF 25725 (7/8 der maximalen AHV-Rente). Er wird vom AHV-pflichtigen Lohn abgezogen, bevor das versicherte Einkommen (koordinierter Lohn) berechnet wird. Dieser Mechanismus koordiniert die Pensionskasse mit der AHV: Das in der AHV bereits versicherte Grundeinkommen soll nicht doppelt in der PK versichert sein.

Bei einem Teilzeitpensum unter 100% wird der Koordinationsabzug in vielen PK-Reglementen proportional reduziert (z.B. 50%-Pensum → Koordinationsabzug CHF 25725 × 50% = ca. CHF 12'862). Seit der BVG-Reform-Diskussion 2024 ist eine Umstellung auf einen prozentualen Koordinationsabzug (20% des Lohns) diskutiert worden — die Volksabstimmung vom 22. September 2024 hat diesen Ansatz jedoch abgelehnt; der fixe Koordinationsabzug bleibt.

BVG-Mindestleistungen: Das Gesetz schreibt Mindestverzinsungen des Altersguthabens vor — in 2025 beträgt der BVG-Mindestzinssatz 1.25 % (Bundesratsbeschluss). Für das überobligatorische Guthaben können Pensionskassen einen tieferen oder höheren Zins festlegen.

[!tip] Einkauf-Steuerstrategie: Ein grosszügiger PK-Einkauf kurz vor der Pensionierung reduziert das steuerbare Einkommen erheblich — bei einem Grenzsteuersatz von 35% und einem Einkauf von CHF 50'000 beträgt die Steuerersparnis rund CHF 17'500. Beachten Sie die 3-Jahres-Sperrfrist: Eingekauftes Kapital darf frühestens 3 Jahre nach dem Einkauf als Kapital bezogen werden (Art. 79b BVG).

Wie werden Pensionskassen-Beiträge in der Steuererklärung behandelt?

PK-Beiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) werden automatisch vom Lohn abgezogen und erscheinen im Lohnausweis unter Ziffer 10 («Beiträge an die berufliche Vorsorge»). Dieser Betrag ist in der Steuererklärung bereits abgezogen — Sie müssen ihn nicht separat eintragen. Freiwillige PK-Einkäufe können als zusätzlicher Abzug unter «Einkauf in die Pensionskasse» geltend gemacht werden; legen Sie die Bestätigung der Pensionskasse über den getätigten Einkauf bei. PK-Renten werden als volles Einkommen besteuert und unter «Renten und Pensionen» deklariert; Kapitalbezüge unterliegen einem separaten günstigeren Sondertarif und werden auf einem eigenen Formular «Kapitalleistungen aus Vorsorge» eingeschätzt. Für die Bezugsentscheidung (Kapital vs. Rente) und die Berechnung der Steuerfolgen unterstützt Avenzo — als FINMA-registrierter Versicherungsvermittler (F01490726) — mit dem Kapitalauszahlungs-Rechner sowie persönlicher Beratung durch Eidg. dipl. Pensionsversicherungsexpert/innen.

[!info] Die Angaben in diesem Artikel dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Vorsorge- oder Steuerberatung. Änderungen am BVG vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr.

FAQ

Häufige Fragen

Das BVG-Obligatorium deckt Löhne bis CHF 88200 ab und schreibt Mindestverzinsung (1.25 % in 2025) sowie Mindest-Umwandlungssatz (6.8 %) vor. Das Überobligatorium umfasst freiwillige Höherversicherungen über diese Grenze hinaus — hier haben Pensionskassen mehr Gestaltungsfreiheit, insbesondere beim Umwandlungssatz (oft 5.0–5.8 %).

Die jährliche Rente berechnet sich nach der Formel: Altersguthaben × Umwandlungssatz. Beispiel: CHF 400'000 Guthaben × 6.8% = CHF 27'200/Jahr (CHF 2'267/Monat). Für das Überobligatorium gilt oft ein tieferer Satz. Den aktuellen Stand Ihres Guthabens finden Sie auf dem jährlichen PK-Ausweis.

Selbständigerwerbende sind nicht obligatorisch BVG-versichert. Sie können der Pensionskasse ihres Verbands beitreten, freiwillig der Stiftung Auffangeinrichtung BVG beitreten, oder das Guthaben auf ein Freizügigkeitskonto transferieren und über Säule 3a vorsorgen.

In vielen Pensionskassen ja — ganz oder teilweise. Der Kapitalbezug wird mit einem Sondertarif besteuert, der deutlich günstiger ist als der ordentliche Einkommenssteuertarif. Der Entscheid Rente vs. Kapital ist in der Regel irreversibel und sollte sorgfältig mit einem Steuerberater durchgerechnet werden.

Quellen und Referenzen
  1. 01BSV BVG und 3. Säule
  2. 02BSV Finanzierung der beruflichen Vorsorge
  3. 03ESTV Steuerbelastung in der Schweiz
vorsorgepensionierungberufseinstiegselbstaendige
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