Einkauf CHF 20'000 — verheiratet ZH, 180k Einkommen
- Einkaufsbetrag
- CHF 20'000
- Grenzsteuersatz
- 32%
Pensionskasse Schweiz 2026: BVG-Eintritt ab CHF 22050, Koordinationsabzug CHF 25725, Umwandlungssatz 6.8%. Jetzt optimieren.
Bei der Pensionierung haben Versicherte oft die Wahl. Diese Entscheidung ist weitgehend irreversibel — treffen Sie sie mindestens 3 Jahre vor dem geplanten Bezugsdatum.
Die Pensionskasse (2. Säule) ist für alle Arbeitnehmenden in der Schweiz mit einem Jahreslohn über CHF 22050 obligatorisch versichert. Sie sichert zusammen mit der AHV (1. Säule) rund 60% des letzten Lohns im Alter — so schreibt es das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG, Art. 1) vor. Die Beiträge teilen sich Arbeitgebende und Arbeitnehmende je hälftig, und das angesparte Altersguthaben wird bei der Pensionierung entweder als lebenslange Rente oder als Einmalkapital ausbezahlt. CHF 22050 Eintrittsschwelle, ein Koordinationsabzug von CHF 25725 und ein BVG-Mindestumwandlungssatz von 6.8% sind die drei Schlüsselgrössen, die Ihr Vorsorgeguthaben direkt bestimmen. Wer Vorsorgelücken aus früheren Jahren schliessen möchte, kann durch freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse das steuerbare Einkommen erheblich senken — vollständig abziehbar gemäss DBG Art. 33 Abs. 1 lit. d. Weitere Informationen zu BVG-Grundlagen und Definitionen finden Sie im Pensionskassen-Lexikonartikel.
Arbeitnehmende sind BVG-pflichtig, sobald ihr Jahreslohn CHF 22050 übersteigt und sie das 17. Lebensjahr vollendet haben (Risikoleistungen ab 17, Altersgutschriften ab 25). Der versicherte Lohn — der sogenannte koordinierte Lohn — ergibt sich aus dem Bruttolohn abzüglich des Koordinationsabzugs von CHF 25725.
| Kriterium | Wert |
|---|---|
| Eintrittsschwelle (Jahreslohn) | CHF 22050 |
| Koordinationsabzug | CHF 25725 |
| Koordinierter Lohn (Minimum) | CHF 3675 |
| Koordinierter Lohn (Maximum) | CHF 62475 |
| Jahreslohn BVG-Obligatorium (Maximum) | CHF 88200 |
| Eintrittssalter Risikoversicherung | Ab 17 Jahren |
| Eintrittssalter Alterssparen | Ab 25 Jahren |
Für Löhne über CHF 88200 pro Jahr gelten überobligatorische Bestimmungen. Dabei haben Pensionskassen mehr Spielraum beim Mindestverzinsungssatz (aktuell 1.25% im Obligatorium, 0–3% überobligatorisch) und beim Umwandlungssatz, der bei überobligatorischem Guthaben oft unter 6.8% liegt.
Die jährlichen Sparbeiträge (Altersgutschriften) steigen mit dem Alter progressiv an. Sie werden auf dem koordinierten Lohn berechnet und je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen (BVG Art. 16). Mit 55 Jahren erreichen die Gutschriften ihren Höchstsatz von 18% des koordinierten Lohns — ein starkes Argument für späte Einkäufe in den Jahren vor der Pensionierung, wenn die verbleibende Verzinsung kürzer ist und die Steuerersparnis dominiert.
Die genauen Leistungen hängen vom Kassenreglement ab — nicht jede PK bietet dieselben Überobligatoriums-Konditionen. Eine Analyse Ihres Vorsorgeausweises zeigt, wo Optimierungspotenzial besteht.
Wer in der Vergangenheit weniger Beiträge geleistet hat (z.B. durch Teilzeitarbeit, Auslandsaufenthalte oder tiefere Einkommen in früheren Jahren), kann Lücken im Vorsorgeausweis nachkaufen. Der Einkaufsbetrag ist vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar (DBG Art. 33 Abs. 1 lit. d). Bei einem Grenzsteuersatz von 30% bedeutet ein Einkauf von CHF 50'000 eine sofortige Steuerersparnis von CHF 15'000.
[!warning] Sperrfrist beachten: Ein Kapitalbezug innerhalb von 3 Jahren nach einem Einkauf ist steuerlich nicht zulässig (Art. 79b BVG). Wer plant, das Kapital zu beziehen, muss den letzten Einkauf mindestens 3 Jahre vor dem geplanten Bezugstermin tätigen.
Den Einkauf detailliert berechnen und optimieren: PK-Einkauf im Detail →
Beim Arbeitgeberwechsel wird das angesparte Guthaben als Freizügigkeitsleistung auf die neue Pensionskasse oder ein Freizügigkeitskonto übertragen. Für den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum kann das PK-Guthaben per Wohneigentumsförderung (WEF) vorbezogen oder verpfändet werden — mit steuerlichen Konsequenzen.
Beim Bezug bei Pensionierung entscheiden Sie zwischen Rente, Kapital oder einer Kombination. Die Kapitalauszahlungssteuer wird separat zu reduzierten Tarifen berechnet. Wann sich Staffelbezüge lohnen und wie Sie den Umwandlungssatz richtig interpretieren, erklärt Avenzo in der Auszahlungsanalyse.
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