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PendlerabzugCHF 680
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2. SäuleFINMA · F01567880Provisionen offengelegt

Pensionskasse Schweiz: BVG, Leistungen & Beiträge erklärt

Pensionskasse Schweiz 2026: BVG-Eintritt ab CHF 22050, Koordinationsabzug CHF 25725, Umwandlungssatz 6.8%. Jetzt optimieren.

Pensionskasse optimieren→
Autordenis smajovikStand2026-04-23
01Echte Zahlen
Echte Zahlen
22050
Eintrittsschwelle
25725
Koordinationsabzug
6.8 %
Umwandlungssatz
BVG / FINMA
Regulierungsbasis
02Rechenbeispiel

Steuerersparnis durch Pensionskassen-Einkauf

Beispiel 01

Einkauf CHF 20'000 — verheiratet ZH, 180k Einkommen

Einkaufsbetrag
CHF 20'000
Grenzsteuersatz
32%
20'000 × 32% = 6'400
CHF 6'400 Steuerersparnis
Beispiel 02

Einkauf CHF 50'000 — ledig AG, 120k Einkommen

Einkaufsbetrag
CHF 50'000
Grenzsteuersatz
28%
50'000 × 28% = 14'000
CHF 14'000 Steuerersparnis
Beispiel 03

Einkauf CHF 100'000 — verheiratet ZG, 250k Einkommen

Einkaufsbetrag
CHF 100'000
Grenzsteuersatz
25%
100'000 × 25% = 25'000
CHF 25'000 Steuerersparnis
03Avenzo vs. Status quo

Pensionskasse optimieren: Reglement oder Strategie?

Status quo (nur Reglement)Mit Avenzo
Einkaufspotenzial
Selbst berechnen
Automatisch aus Vorsorgeausweis
Sperrfrist-Check
Manuell
Warn-Alert bei Bezug <3 Jahre
Staffelbezug
Keine Planung
Optimierte 5-Jahres-Strategie
WEF-Kombi
Ungeplant
Mit 3a / Hypothek koordiniert
Steueroptimierung
Einmalig
Mehrjährige Staffelung geplant
04Tabellen & Werte

Altersgutschriften nach Altersklasse (2025)

AlterArbeitnehmerArbeitgeberTotal
25–343.5%3.5%7%
35–445%5%10%
45–547.5%7.5%15%
55–65/649%9%18%
05Welche Option passt

Kapital oder Rente?

Bei der Pensionierung haben Versicherte oft die Wahl. Diese Entscheidung ist weitgehend irreversibel — treffen Sie sie mindestens 3 Jahre vor dem geplanten Bezugsdatum.

Option 01 · shield

Lebenslange Rente

  • Sicherheit
  • Kein Anlagerisiko
  • Lebenslanges Einkommen
Passt zu

Garantierte monatliche Zahlung bis zum Lebensende, inklusive Ehegattenrente (60%). Kein Anlagerisiko. Empfohlen bei unsicherem Gesundheitszustand, fehlendem Vermögen oder wenn Sie monatliche Planungssicherheit bevorzugen.

Option 02 · coin

Kapitalbezug

  • Flexibilität
  • Vererbbar
  • Anlagerisiko selbst tragen
Passt zu

Einmalige Auszahlung des gesamten Altersguthabens, besteuert zu reduzierten Sätzen. Restkapital ist vererbbar. Empfohlen bei vorhandenem Immobilienbesitz, guter Gesundheit, weiteren Rentenquellen oder unternehmerischen Plänen.

Option 03 · sparkles

Teilkapitalbezug

  • Kompromiss
  • Planungssicherheit
  • Teilflexibilität
Passt zu

Kombination aus Rente und Kapital — meist 25–50% als Einmalbetrag, Rest als lebenslange Rente. Bietet Sicherheit und Flexibilität. Kassenreglement und Fristen prüfen.

06Im Detail

Hintergrund, Kontext und Zahlen — sortiert nach Thema.

Die Pensionskasse (2. Säule) ist für alle Arbeitnehmenden in der Schweiz mit einem Jahreslohn über CHF 22050 obligatorisch versichert. Sie sichert zusammen mit der AHV (1. Säule) rund 60% des letzten Lohns im Alter — so schreibt es das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG, Art. 1) vor. Die Beiträge teilen sich Arbeitgebende und Arbeitnehmende je hälftig, und das angesparte Altersguthaben wird bei der Pensionierung entweder als lebenslange Rente oder als Einmalkapital ausbezahlt. CHF 22050 Eintrittsschwelle, ein Koordinationsabzug von CHF 25725 und ein BVG-Mindestumwandlungssatz von 6.8% sind die drei Schlüsselgrössen, die Ihr Vorsorgeguthaben direkt bestimmen. Wer Vorsorgelücken aus früheren Jahren schliessen möchte, kann durch freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse das steuerbare Einkommen erheblich senken — vollständig abziehbar gemäss DBG Art. 33 Abs. 1 lit. d. Weitere Informationen zu BVG-Grundlagen und Definitionen finden Sie im Pensionskassen-Lexikonartikel.

BVG-Obligatorium: Wer ist versichert?

Arbeitnehmende sind BVG-pflichtig, sobald ihr Jahreslohn CHF 22050 übersteigt und sie das 17. Lebensjahr vollendet haben (Risikoleistungen ab 17, Altersgutschriften ab 25). Der versicherte Lohn — der sogenannte koordinierte Lohn — ergibt sich aus dem Bruttolohn abzüglich des Koordinationsabzugs von CHF 25725.

Kriterium Wert
Eintrittsschwelle (Jahreslohn) CHF 22050
Koordinationsabzug CHF 25725
Koordinierter Lohn (Minimum) CHF 3675
Koordinierter Lohn (Maximum) CHF 62475
Jahreslohn BVG-Obligatorium (Maximum) CHF 88200
Eintrittssalter Risikoversicherung Ab 17 Jahren
Eintrittssalter Alterssparen Ab 25 Jahren

Für Löhne über CHF 88200 pro Jahr gelten überobligatorische Bestimmungen. Dabei haben Pensionskassen mehr Spielraum beim Mindestverzinsungssatz (aktuell 1.25% im Obligatorium, 0–3% überobligatorisch) und beim Umwandlungssatz, der bei überobligatorischem Guthaben oft unter 6.8% liegt.

Altersgutschriften und Beitragssätze

Die jährlichen Sparbeiträge (Altersgutschriften) steigen mit dem Alter progressiv an. Sie werden auf dem koordinierten Lohn berechnet und je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen (BVG Art. 16). Mit 55 Jahren erreichen die Gutschriften ihren Höchstsatz von 18% des koordinierten Lohns — ein starkes Argument für späte Einkäufe in den Jahren vor der Pensionierung, wenn die verbleibende Verzinsung kürzer ist und die Steuerersparnis dominiert.

Leistungen: Alter, Invalidität, Tod

Altersleistung

  • Rente: Jährliche Zahlung = Altersguthaben × Umwandlungssatz (BVG-Minimum: 6.8%)
  • Kapital: Einmalige Auszahlung des gesamten Altersguthabens (steuerlich separat besteuert)
  • Kombination: Teilkapitalbezug (max. 50% je nach Reglement) + Rente möglich

Risikoleistungen

  • Invalidenrente: Bei mind. 40% Invaliditätsgrad (IV), koordiniert mit IV-Rente der 1. Säule
  • Hinterlassenenrente: Ehepartner erhält 60% der Altersrente; Kinder je 20% als Waisenrente

Die genauen Leistungen hängen vom Kassenreglement ab — nicht jede PK bietet dieselben Überobligatoriums-Konditionen. Eine Analyse Ihres Vorsorgeausweises zeigt, wo Optimierungspotenzial besteht.

Pensionskassen-Einkauf als Steuerstrategie

Wer in der Vergangenheit weniger Beiträge geleistet hat (z.B. durch Teilzeitarbeit, Auslandsaufenthalte oder tiefere Einkommen in früheren Jahren), kann Lücken im Vorsorgeausweis nachkaufen. Der Einkaufsbetrag ist vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar (DBG Art. 33 Abs. 1 lit. d). Bei einem Grenzsteuersatz von 30% bedeutet ein Einkauf von CHF 50'000 eine sofortige Steuerersparnis von CHF 15'000.

[!warning] Sperrfrist beachten: Ein Kapitalbezug innerhalb von 3 Jahren nach einem Einkauf ist steuerlich nicht zulässig (Art. 79b BVG). Wer plant, das Kapital zu beziehen, muss den letzten Einkauf mindestens 3 Jahre vor dem geplanten Bezugstermin tätigen.

Den Einkauf detailliert berechnen und optimieren: PK-Einkauf im Detail →

Freizügigkeit, WEF-Vorbezug und Bezug

Beim Arbeitgeberwechsel wird das angesparte Guthaben als Freizügigkeitsleistung auf die neue Pensionskasse oder ein Freizügigkeitskonto übertragen. Für den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum kann das PK-Guthaben per Wohneigentumsförderung (WEF) vorbezogen oder verpfändet werden — mit steuerlichen Konsequenzen.

Beim Bezug bei Pensionierung entscheiden Sie zwischen Rente, Kapital oder einer Kombination. Die Kapitalauszahlungssteuer wird separat zu reduzierten Tarifen berechnet. Wann sich Staffelbezüge lohnen und wie Sie den Umwandlungssatz richtig interpretieren, erklärt Avenzo in der Auszahlungsanalyse.

Diese Seite ersetzt keine individuelle Vorsorge- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

FAQ

Häufige Fragen

01
Was passiert mit meiner Pensionskasse beim Jobwechsel?
Die Freizügigkeitsleistung muss auf die neue Pensionskasse oder ein Freizügigkeitskonto übertragen werden. Erteilen Sie möglichst rasch einen Überweisungsauftrag — andernfalls überweist die alte PK das Guthaben nach 6 Monaten bis 2 Jahren an die Auffangeinrichtung BVG (FZG Art. 4).
02
Kann ich meine Pensionskasse früh beziehen?
Ja, unter bestimmten Bedingungen: Wohneigentumsförderung (WEF), Auswanderung aus der Schweiz, Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit oder Frühpensionierung ab 58 (reglementarisch). Vorzeitige Bezüge sind steuerpflichtig und reduzieren die künftige Rente.
03
Was ist der Umwandlungssatz?
Der Umwandlungssatz gibt an, wie viel Prozent des angesparten Kapitals jährlich als Rente ausbezahlt wird. Der gesetzliche Mindestsatz beträgt 6.8% für das BVG-Obligatorium. Viele Pensionskassen wenden tiefere Sätze für überobligatorisches Guthaben an (BVG Art. 14).
04
Was ist der Unterschied zwischen BVG-Obligatorium und Überobligatorium?
Das BVG-Obligatorium gilt für Jahreslöhne bis CHF 88200 mit gesetzlich vorgeschriebenen Mindestzins- und Umwandlungssätzen. Das Überobligatorium betrifft Lohnanteile darüber — hier haben Pensionskassen grösseren Spielraum bei Zinssatz und Umwandlungssatz.

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HinweisAvenzo wird beim Vertragsabschluss von den Versicherern entschädigt — neutral, ungebunden und vollständig offengelegt.
Autor: Denis Smajovik— Founder & CEO · FINMA-registriert (F01490726) · BSc ZHAWVeröffentlicht: 2026-02-25Aktualisiert: 2026-04-23