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  4. ›Freizügigkeitsleistung beim Stellenwechsel
PensionskasseFINMA · F01567880Provisionen offengelegt

Freizügigkeitsleistung beim Stellenwechsel — PKS-Übertrag mit Avenzo

Freizügigkeitsleistung richtig übertragen: Direkt an neue Pensionskasse oder Freizügigkeitskonto eröffnen. Fristen, Auffangeinrichtung und WEF-Beratung — alles digital mit Avenzo.

Freizügigkeitskonto eröffnen→Direktübertrag an neue PK starten↘
Autordenis smajovikStand2026-04-23
01Echte Zahlen
Echte Zahlen
30 Tage
Übertragungsfrist
2 Konten
Max. Freizügigkeitskonten
ab 6 Monate
Auffangeinrichtung
FZG / BVG
Regulierungsbasis
02Ablauf · Fristen
  1. Schriftliche Kündigung beim Arbeitgeber. Avenzo koordiniert ab hier alle nächsten Schritte.

  2. Alte PK informiert Sie schriftlich über Ihre Freizügigkeitsleistung und deren Höhe (FZG Art. 4).

  3. Ziel-IBAN an alte PK übermitteln (neue PK oder Freizügigkeitskonto). Avenzo prüft IBAN-Korrektheit.

  4. Kapital auf Zielkonto eingegangen. Bei direktem PK-Übertrag: keine Steuerfolge.

  5. Kein Auftrag erteilt? Automatischer Transfer an Stiftung Auffangeinrichtung BVG — gering verzinst, jederzeit rückforderbar.

03Selbst vs. mit Avenzo

Freizügigkeit richtig verwalten

Beim Jobwechsel muss das Pensionskassenguthaben korrekt übertragen werden. Avenzo koordiniert alles digital.

Selbst verwaltenMit Avenzo
Übertrag an neue PK
Manuelle Koordination zwischen alter und neuer PK
Avenzo koordiniert Übertrag direkt und prüft IBAN
Konto eröffnen
Formulare manuell bei Bank einreichen
Digitale Eröffnung in unter 10 Minuten
Fristenüberwachung
Eigenverantwortlich — Auffangeinrichtung droht
Automatische Erinnerungen per App
WEF-Vorbezug prüfen
Eigenrecherche bei PK und Steuerbehörde
Integrierte Prüfung mit steuerlicher Einschätzung
04Welche Option passt

Direktübertrag oder Freizügigkeitskonto?

Option 01Empfohlen

Direkt an neue PK

  • Keine Gebühren
  • Keine Kontoführung nötig
  • Kein Verzinsungsrisiko
Passt zu

Nahtloser Stellenwechsel, neue Stelle ≤ 30 Tage

Option 02

Freizügigkeitskonto (Bank)

  • Flexibel
  • Staffelung für späteren Bezug
  • Bis 2 Konten erlaubt
Passt zu

Unterbruch, Sabbatical, Selbständigkeit, Auswanderung

Option 03

Freizügigkeitspolice (Versicherung)

  • Todesfall/Invalidität integriert
  • Tiefe Verzinsung
  • Höhere Kosten
Passt zu

Risikoschutz parallel nötig

05Im Detail

Hintergrund, Kontext und Zahlen — sortiert nach Thema.

Beim Stellenwechsel verlassen Sie automatisch die Pensionskasse Ihres alten Arbeitgebers. Das angesparte Kapital — die Freizügigkeitsleistung — muss innert 30 Tagen nach Ihrem PK-Austritt korrekt weitergeleitet werden (FZG Art. 4). Sie können maximal 2 Freizügigkeitskonten gleichzeitig führen (FZG Art. 10), was eine spätere Bezugsstaffelung ermöglicht — zum Beispiel CHF 150'000 aufgeteilt auf zwei Konten zu je CHF 75'000. Erteilen Sie keinen Überweisungsauftrag, überweist die alte PK das Kapital nach 6 bis 24 Monaten automatisch an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Das Kapital ist dort sicher, aber gering verzinst. Avenzo koordiniert den Übertrag digital — Sie müssen keine Formulare ausfüllen. Eine vollständige Erklärung des Freizügigkeitskontos finden Sie im Freizügigkeitskonto-Lexikon.

Was ist die Freizügigkeitsleistung?

Die Freizügigkeitsleistung ist das Altersguthaben, das Sie beim Austritt aus der Pensionskasse mitnehmen. Sie setzt sich zusammen aus:

  • Ihren eigenen Beiträgen (Arbeitnehmerseite)
  • Den Beiträgen des Arbeitgebers
  • Zinsertrag auf dem Kapital
  • Allfälligen Einlageneinkäufen

Der Mindestbetrag, den Sie mitnehmen dürfen, ist der Barwert der erworbenen Austrittsleistung (FZG Art. 17) — mindestens aber Ihre eigenen Beiträge plus Zinsen.

Wann wird die Freizügigkeitsleistung ausgelöst?

Auslöser Regelung
Stellenwechsel (neue Stelle sofort) Übertrag direkt an neue Pensionskasse
Stellenwechsel mit Unterbruch Freizügigkeitskonto als Parkplatz
Selbständigkeit Freizügigkeitskonto oder Säule 3a (teilweise)
Auswanderung (EU/EFTA) BVG-Anteil bleibt, überobligatorischer Teil bar
Auswanderung (Nicht-EU) Vollständige Barauszahlung möglich
Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub Keine Freizügigkeit (Konto bleibt aktiv)

Stellenwechsel mit direktem Anschluss: Übertrag

Wenn Sie nahtlos zu einem neuen Arbeitgeber wechseln (neue Stelle beginnt innert 30 Tagen), überweisen Sie Ihre Freizügigkeitsleistung direkt an die neue Pensionskasse.

Ablauf:

  1. Kündigung beim alten Arbeitgeber
  2. Alte Pensionskasse informiert Sie über Freizügigkeitsleistung (schriftlich, innert 30 Tagen)
  3. Sie nennen der alten Pensionskasse die IBAN der neuen Pensionskasse
  4. Übertrag erfolgt direkt (darf kein Zwischenschritt durch persönliches Konto)

[!warning] Das Geld darf nicht auf Ihr Privatkonto fliessen — das würde als unzulässiger Barbezug behandelt und ist sofort steuerpflichtig.

Unterbruch zwischen zwei Stellen: Freizügigkeitskonto

Wenn zwischen alter und neuer Stelle ein Unterbruch besteht (Sabbatical, Weiterbildung, Jobsuche, Elternzeit), brauchen Sie ein Freizügigkeitskonto als Parkplatz für Ihr Pensionskassenkapital.

Ablauf:

  1. Eröffnung eines Freizügigkeitskontos (bei Bank oder Versicherung) — kann vor oder nach Austritt erfolgen
  2. IBAN des Freizügigkeitskontos der alten Pensionskasse mitteilen
  3. Pensionskasse überweist Freizügigkeitsleistung auf Freizügigkeitskonto
  4. Bei Aufnahme neuer Stelle: Übertrag vom Freizügigkeitskonto an neue Pensionskasse

Freizügigkeitskonto im Detail →

Fristen beim Freizügigkeitskonto

Ereignis Frist
Übertrag an neue PK oder Freizügigkeitskonto Möglichst rasch nach PK-Austritt
Freizügigkeitskonto → neue PK Sofort bei Stellenantritt
Maximale Verweildauer Freizügigkeitskonto Bis 5 Jahre vor ordentlichem Rentenalter
Freizügigkeitskonto bei Pensionierung (60+) Bezug möglich

[!info] Kein Auftrag erteilt? Die alte Pensionskasse überweist das Kapital nach 6 Monaten bis 2 Jahren an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG (FZG Art. 4). Dort ist es sicher, aber gering verzinst. Sie können es jederzeit von dort auf ein Freizügigkeitskonto oder eine neue Pensionskasse übertragen lassen.

Maximale Anzahl Freizügigkeitskonten

Sie können maximal 2 Freizügigkeitskonten gleichzeitig führen (FZG Art. 10). Das erlaubt eine Basis-Diversifikation und erleichtert die spätere Bezugsstaffelung (ähnlich wie bei der Säule 3a) für eine tiefere Steuerlast beim Bezug.

Freizügigkeitskonto vs. Freizügigkeitspolice

Freizügigkeitskonto (Bank) Freizügigkeitspolice (Versicherung)
Verzinsung 0.5–1.5% p.a. Garantiert tief
Anlagemöglichkeit Einige Banken bieten Fondslösung Beschränkt
Risikoschutz Keiner Todesfall/Invalidität integriert
Gebühren Gering/keine Höher
Flexibilität Hoch Tiefer

Für die meisten Stellenwechsler empfiehlt sich ein Freizügigkeitskonto bei einer Bank — es ist flexibler, günstiger und lässt sich unkompliziert auf die neue Pensionskasse übertragen. Eine Freizügigkeitspolice lohnt sich allenfalls, wenn Sie gleichzeitig Risikoschutz (Todesfall, Invalidität) ohne aktive Pensionskasse benötigen.

Diese Seite ersetzt keine individuelle Vorsorge- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

FAQ

Häufige Fragen

01
Was passiert mit meiner Pensionskasse beim Stellenwechsel?
Beim Stellenwechsel verlassen Sie automatisch die Pensionskasse Ihres alten Arbeitgebers. Das angesparte Kapital — die Freizügigkeitsleistung — muss innert kurzer Frist entweder direkt an die neue Pensionskasse oder auf ein Freizügigkeitskonto übertragen werden. Das Geld darf nicht auf Ihr Privatkonto fliessen — das gilt als unzulässiger Barbezug und ist sofort steuerpflichtig.
02
Kann ich meine Freizügigkeitsleistung bar beziehen?
Nur in Ausnahmefällen: bei Auswanderung aus der Schweiz (ausserhalb EU/EFTA), bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit (überobligatorischer Anteil) oder wenn der Betrag unter CHF 1'000 liegt. Der BVG-Pflichtanteil kann bei Auswanderung in EU/EFTA-Länder nicht bar bezogen werden.
03
Was passiert mit der Freizügigkeitsleistung bei Tod?
Das Freizügigkeitsguthaben fällt in den Nachlass. Begünstigte können im Freizügigkeitskonto-Vertrag designiert werden. Die Erbschaftssteuer hängt vom Kanton und dem Verwandtschaftsgrad ab.
04
Kann ich die Freizügigkeitsleistung für einen Hauskauf verwenden?
Ja — Vorbezug für Wohneigentumserwerb (WEF) ist möglich, auch von Freizügigkeitskonten. Bedingung: Das Wohneigentum wird selbst bewohnt.
05
Wie lange darf ich ein Freizügigkeitskonto führen?
Solange Sie keine neue Pensionskasse haben. Spätestens ab dem Referenzalter (Männer: 65, Frauen: schrittweise 65 bis 2028 gemäss AHV 21) muss das Konto aufgelöst werden — entweder durch Bezug oder, falls Sie noch erwerbstätig sind, bis spätestens zum 70. Lebensjahr.
06
Was ist der Unterschied zwischen Freizügigkeitskonto und Freizügigkeitspolice?
Das Freizügigkeitskonto (Bank) bietet höhere Flexibilität, tiefe bis keine Gebühren und bei einigen Banken eine Fondslösung. Die Freizügigkeitspolice (Versicherung) integriert Risikoschutz bei Tod oder Invalidität, ist aber weniger flexibel und mit höheren Kosten verbunden.

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HinweisAvenzo wird beim Vertragsabschluss von den Versicherern entschädigt — neutral, ungebunden und vollständig offengelegt.
Autor: Denis Smajovik— Founder & CEO · FINMA-registriert (F01490726) · BSc ZHAWVeröffentlicht: 2026-03-04Aktualisiert: 2026-04-23