Direkt an neue PK
- Keine Gebühren
- Keine Kontoführung nötig
- Kein Verzinsungsrisiko
Freizügigkeitsleistung richtig übertragen: Direkt an neue Pensionskasse oder Freizügigkeitskonto eröffnen. Fristen, Auffangeinrichtung und WEF-Beratung — alles digital mit Avenzo.
Schriftliche Kündigung beim Arbeitgeber. Avenzo koordiniert ab hier alle nächsten Schritte.
Alte PK informiert Sie schriftlich über Ihre Freizügigkeitsleistung und deren Höhe (FZG Art. 4).
Ziel-IBAN an alte PK übermitteln (neue PK oder Freizügigkeitskonto). Avenzo prüft IBAN-Korrektheit.
Kapital auf Zielkonto eingegangen. Bei direktem PK-Übertrag: keine Steuerfolge.
Kein Auftrag erteilt? Automatischer Transfer an Stiftung Auffangeinrichtung BVG — gering verzinst, jederzeit rückforderbar.
Beim Jobwechsel muss das Pensionskassenguthaben korrekt übertragen werden. Avenzo koordiniert alles digital.
Beim Stellenwechsel verlassen Sie automatisch die Pensionskasse Ihres alten Arbeitgebers. Das angesparte Kapital — die Freizügigkeitsleistung — muss innert 30 Tagen nach Ihrem PK-Austritt korrekt weitergeleitet werden (FZG Art. 4). Sie können maximal 2 Freizügigkeitskonten gleichzeitig führen (FZG Art. 10), was eine spätere Bezugsstaffelung ermöglicht — zum Beispiel CHF 150'000 aufgeteilt auf zwei Konten zu je CHF 75'000. Erteilen Sie keinen Überweisungsauftrag, überweist die alte PK das Kapital nach 6 bis 24 Monaten automatisch an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Das Kapital ist dort sicher, aber gering verzinst. Avenzo koordiniert den Übertrag digital — Sie müssen keine Formulare ausfüllen. Eine vollständige Erklärung des Freizügigkeitskontos finden Sie im Freizügigkeitskonto-Lexikon.
Die Freizügigkeitsleistung ist das Altersguthaben, das Sie beim Austritt aus der Pensionskasse mitnehmen. Sie setzt sich zusammen aus:
Der Mindestbetrag, den Sie mitnehmen dürfen, ist der Barwert der erworbenen Austrittsleistung (FZG Art. 17) — mindestens aber Ihre eigenen Beiträge plus Zinsen.
| Auslöser | Regelung |
|---|---|
| Stellenwechsel (neue Stelle sofort) | Übertrag direkt an neue Pensionskasse |
| Stellenwechsel mit Unterbruch | Freizügigkeitskonto als Parkplatz |
| Selbständigkeit | Freizügigkeitskonto oder Säule 3a (teilweise) |
| Auswanderung (EU/EFTA) | BVG-Anteil bleibt, überobligatorischer Teil bar |
| Auswanderung (Nicht-EU) | Vollständige Barauszahlung möglich |
| Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub | Keine Freizügigkeit (Konto bleibt aktiv) |
Wenn Sie nahtlos zu einem neuen Arbeitgeber wechseln (neue Stelle beginnt innert 30 Tagen), überweisen Sie Ihre Freizügigkeitsleistung direkt an die neue Pensionskasse.
Ablauf:
[!warning] Das Geld darf nicht auf Ihr Privatkonto fliessen — das würde als unzulässiger Barbezug behandelt und ist sofort steuerpflichtig.
Wenn zwischen alter und neuer Stelle ein Unterbruch besteht (Sabbatical, Weiterbildung, Jobsuche, Elternzeit), brauchen Sie ein Freizügigkeitskonto als Parkplatz für Ihr Pensionskassenkapital.
Ablauf:
Freizügigkeitskonto im Detail →
| Ereignis | Frist |
|---|---|
| Übertrag an neue PK oder Freizügigkeitskonto | Möglichst rasch nach PK-Austritt |
| Freizügigkeitskonto → neue PK | Sofort bei Stellenantritt |
| Maximale Verweildauer Freizügigkeitskonto | Bis 5 Jahre vor ordentlichem Rentenalter |
| Freizügigkeitskonto bei Pensionierung (60+) | Bezug möglich |
[!info] Kein Auftrag erteilt? Die alte Pensionskasse überweist das Kapital nach 6 Monaten bis 2 Jahren an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG (FZG Art. 4). Dort ist es sicher, aber gering verzinst. Sie können es jederzeit von dort auf ein Freizügigkeitskonto oder eine neue Pensionskasse übertragen lassen.
Sie können maximal 2 Freizügigkeitskonten gleichzeitig führen (FZG Art. 10). Das erlaubt eine Basis-Diversifikation und erleichtert die spätere Bezugsstaffelung (ähnlich wie bei der Säule 3a) für eine tiefere Steuerlast beim Bezug.
| Freizügigkeitskonto (Bank) | Freizügigkeitspolice (Versicherung) | |
|---|---|---|
| Verzinsung | 0.5–1.5% p.a. | Garantiert tief |
| Anlagemöglichkeit | Einige Banken bieten Fondslösung | Beschränkt |
| Risikoschutz | Keiner | Todesfall/Invalidität integriert |
| Gebühren | Gering/keine | Höher |
| Flexibilität | Hoch | Tiefer |
Für die meisten Stellenwechsler empfiehlt sich ein Freizügigkeitskonto bei einer Bank — es ist flexibler, günstiger und lässt sich unkompliziert auf die neue Pensionskasse übertragen. Eine Freizügigkeitspolice lohnt sich allenfalls, wenn Sie gleichzeitig Risikoschutz (Todesfall, Invalidität) ohne aktive Pensionskasse benötigen.
Diese Seite ersetzt keine individuelle Vorsorge- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
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