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Lexikon

Quellensteuer Schweiz 2026 — Wer zahlt, wie viel & NOV

Denis Smajovik
Denis SmajovikAvenzo
  • Founder & CEO
  • FINMA-registriert (F01490726)
  • BSc ZHAW
  • Aktualisiert 2026-03-29
4 Min.
Was ist Quellensteuer Schweiz 2026

Quellensteuer Schweiz 2026

Die Quellensteuer in der Schweiz ist eine Steuer, die direkt vom Lohn abgezogen wird, bevor der Arbeitnehmende den Nettolohn erhält. Der Arbeitgeber überweist den Quellensteuer-Betrag an die kantonale Steuerverwaltung — das Verfahren ist im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) und im kantonalen Steuerrecht geregelt; ESTV-Kreisschreiben Nr. 45 definiert die aktuellen Tarifsätze. Betroffen sind ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C (Ausweis B, F, G oder L) sowie bestimmte Grenzgänger. Die Tarif-Codes A bis H bestimmen den monatlichen Abzugssatz je nach Familienstand. Ab einem weltweiten Bruttoeinkommen von CHF 120000/Jahr besteht eine obligatorische nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV); freiwillige NOV-Anträge sind bis 31. März des Folgejahres möglich. Avenzo unterstützt quellensteuerpflichtige Personen bei der Steuererklärung und NOV-Optimierung.
  • CHF 120000 NOV-Schwelle
  • Tarife A bis H
  • Ausweis B · F · G · L
  • NOV-Antrag bis 31. März
Das Wichtigste in Kürze
  1. 01Die Quellensteuer wird direkt vom Lohn abgezogen — der Arbeitgeber überweist sie an die kantonale Steuerverwaltung
  2. 02Betroffen sind ausländische Arbeitnehmende mit Ausweis B, F, G oder L — nicht mit Niederlassungsbewilligung C
  3. 03Ab einem weltweiten Bruttoeinkommen von CHF 120000/Jahr ist eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) obligatorisch
  4. 04Die freiwillige NOV lohnt sich bei hohen Abzügen wie Säule 3a, Berufsauslagen oder Schuldzinsen — Antrag bis 31. März
  5. 05Die Tarif-Codes A bis H bestimmen die Höhe des monatlichen Quellensteuer-Abzugs je nach Familienstand
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Wer ist quellensteuerpflichtig?

Personengruppe Quellensteuerpflichtig?
Ausländer mit Ausweis B (Jahresaufenthalt) Ja
Ausländer mit Ausweis F (vorläufig Aufgenommene) Ja
Ausländer mit Ausweis G (Grenzgänger) Ja
Ausländer mit Ausweis L (Kurzaufenthalt) Ja
Ausländer mit Ausweis C (Niederlassungsbewilligung) Nein (ordentliche Veranlagung)
Schweizer Staatsbürger Nein (ordentliche Veranlagung)
Auslandschweizer mit Arbeit in der CH Situationsabhängig

Tarifsystem — Codes A bis H

Code Beschreibung
A Ledig, verwitwet, geschieden, getrennt — ohne Kinder
A1, A2... Wie A, plus Anzahl unterhaltspflichtiger Kinder
B Verheiratet, Einverdiener (Ehepartner ohne Erwerb in CH)
B1, B2... Wie B, plus Anzahl Kinder
C Verheiratet, Doppelverdiener (beide in CH erwerbstätig)
D Nebenerwerb (Zweitstelle)
E Kirchensteuerpflichtige Person (Sonderfall, kantonalspezifisch)
F Vorläufig aufgenommene Personen (Ausweis F) — spezieller Tarif
G Grenzgänger aus dem Ausland (Ausweis G)
H Alleinerziehend

Nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV)

Die NOV ermöglicht quellensteuerpflichtigen Personen, eine vollständige Steuererklärung einzureichen und zu viel bezahlte Quellensteuer zurückzuerhalten.

NOV-Pflicht (obligatorisch)

  • Weltweites Bruttoeinkommen > CHF 120000/Jahr
  • Einkommen aus schweizerischem Grundeigentum oder Liegenschaften
  • Betrieb einer Personenunternehmung in der Schweiz

NOV-Recht (freiwillig)

  • Abzüge, die bei der Quellensteuer nicht berücksichtigt werden
  • Säule 3a, Berufsauslagen, Schuldzinsen, Unterhaltsbeträge
  • Antrag bis 31. März des Folgejahres beim zuständigen Steueramt

Rechenbeispiel Quellensteuer

Alleinstehend, Ausweis B, Bruttolohn CHF 7'000/Monat, Kanton Zürich, Tarif A0:

Position Betrag
Monatlicher Bruttolohn CHF 7'000
Quellensteuer-Satz ZH Tarif A0 (11.2 %) − CHF 784
Auszahlung nach QSt CHF 6'216
Jahresbelastung Quellensteuer ca. CHF 9'408

Satz gemäss ZH Quellensteuertarif 2025, Tarif A0 (ledig, keine Kinder). Die exakten Sätze variieren nach Kanton, Tarif-Code und Lohnhöhe.

NOV-Rechenbeispiel: CHF 120000-Schwelle und Steuerersparnis

Ab einem weltweiten Bruttoeinkommen von CHF 120000/Jahr ist die nachträgliche ordentliche Veranlagung obligatorisch. Doch auch unterhalb dieser Grenze lohnt sich die freiwillige NOV bei hohen Abzügen erheblich:

Person: Ausweis B, Bruttolohn CHF 95'000/Jahr, Kanton Zürich, Tarif A0

Position Quellensteuer (ohne NOV) Mit NOV
Bruttolohn CHF 95'000 CHF 95'000
Quellensteuer-Abzug ZH Tarif A0 (ca. 13.5 %) − CHF 12'825 (Anrechnung)
Säule-3a-Abzug (CHF 7258) nicht berücksichtigt − CHF 7258
Berufsauslagen-Pauschalabzug nicht berücksichtigt − CHF 2'400
Effektive Steuer nach NOV (Schätzung) — ca. CHF 11'200
Rückerstattung — ca. CHF 2'575

Die NOV ist für das Vorjahr freiwillig bis zum 31. März des Folgejahres beim zuständigen kantonalen Steueramt zu beantragen. Im Kanton Zürich gilt: Wer im Jahr vor der NOV-Pflicht den Antrag stellt, kann die Quellensteuer rückwirkend korrigieren lassen. Unterstützung beim NOV-Antrag bietet Avenzo unter Steuererklärung ausfüllen lassen.

[!tip] CHF 120000-Grenze überwacht: Wer sich der NOV-Pflichtgrenze nähert (Nebeneinkünfte, Beteiligungsertrag), sollte das Jahreseinkommen aktiv überwachen. Bei Überschreiten meldet sich das Steueramt in der Regel nicht proaktiv — die Pflicht liegt beim Steuerpflichtigen.

In der Steuererklärung

Die Quellensteuer ersetzt grundsätzlich die ordentliche Steuererklärung — quellensteuerpflichtige Personen ohne NOV-Pflicht oder -Antrag erhalten keinen Veranlagungsentscheid. Wer jedoch die NOV-Pflicht erfüllt (Bruttoeinkommen über CHF 120000) oder freiwillig bis 31. März einen NOV-Antrag stellt, reicht eine vollständige Steuererklärung beim kantonalen Steueramt ein. Die bereits abgezogene und abgelieferte Quellensteuer wird als Vorauszahlung angerechnet — zu viel bezahlte Beträge werden nach der Veranlagung zurückerstattet, Differenzbeträge werden nachgefordert. Im Kanton Zürich erfolgt die NOV-Veranlagung in der Regel innerhalb von 12 Monaten nach Einreichung; in anderen Kantonen können es bis zu 24 Monate sein.

FAQ

Häufige Fragen

Ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C (Ausweis B, F, G oder L) sind quellensteuerpflichtig. Der Arbeitgeber zieht die Steuer direkt vom Bruttolohn ab und überweist sie an die kantonale Steuerverwaltung. Schweizer Staatsbürger und Personen mit C-Ausweis unterliegen der ordentlichen Veranlagung.

Ab einem weltweiten Bruttoeinkommen von CHF 120000/Jahr besteht eine NOV-Pflicht. Unterhalb dieser Grenze gibt es ein freiwilliges Antragsrecht bis 31. März des Folgejahres — sinnvoll, wenn hohe abzugsfähige Kosten wie Säule-3a-Beiträge oder Berufsauslagen die Steuerbelastung senken.

Eine direkte Rückforderung ist nicht möglich. Mit einer NOV (nachträgliche ordentliche Veranlagung) wird die korrekte Steuer berechnet — zu viel bezahlte Beträge werden zurückerstattet, zu wenig bezahlte Beträge nachgefordert. Die NOV ersetzt die Quellensteuer für das betreffende Steuerjahr vollständig.

Massgebend ist der Wohnsitzkanton am 31. Dezember des Steuerjahres. Bei einem Umzug in einen anderen Kanton unterjährig wird die Quellensteuer ab dem Folgemonat nach dem neuen Kantonstarif berechnet. Der Arbeitgeber muss den Wechsel der kantonalen Steuerverwaltung melden.

Quellen und Referenzen
  1. 01ESTV Kreisschreiben direkte Bundessteuer
  2. 02ESTV Formulare und Wegleitungen
  3. 03ESTV Steuerbelastungsrechner
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