KI bereitet Ihre Steuererklärung vor — eine:e Expert:in prüft jede Einreichung.
| Personengruppe | Quellensteuerpflichtig? |
|---|---|
| Ausländer mit Ausweis B (Jahresaufenthalt) | Ja |
| Ausländer mit Ausweis F (vorläufig Aufgenommene) | Ja |
| Ausländer mit Ausweis G (Grenzgänger) | Ja |
| Ausländer mit Ausweis L (Kurzaufenthalt) | Ja |
| Ausländer mit Ausweis C (Niederlassungsbewilligung) | Nein (ordentliche Veranlagung) |
| Schweizer Staatsbürger | Nein (ordentliche Veranlagung) |
| Auslandschweizer mit Arbeit in der CH | Situationsabhängig |
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| A | Ledig, verwitwet, geschieden, getrennt — ohne Kinder |
| A1, A2... | Wie A, plus Anzahl unterhaltspflichtiger Kinder |
| B | Verheiratet, Einverdiener (Ehepartner ohne Erwerb in CH) |
| B1, B2... | Wie B, plus Anzahl Kinder |
| C | Verheiratet, Doppelverdiener (beide in CH erwerbstätig) |
| D | Nebenerwerb (Zweitstelle) |
| E | Kirchensteuerpflichtige Person (Sonderfall, kantonalspezifisch) |
| F | Vorläufig aufgenommene Personen (Ausweis F) — spezieller Tarif |
| G | Grenzgänger aus dem Ausland (Ausweis G) |
| H | Alleinerziehend |
Die NOV ermöglicht quellensteuerpflichtigen Personen, eine vollständige Steuererklärung einzureichen und zu viel bezahlte Quellensteuer zurückzuerhalten.
Alleinstehend, Ausweis B, Bruttolohn CHF 7'000/Monat, Kanton Zürich, Tarif A0:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Monatlicher Bruttolohn | CHF 7'000 |
| Quellensteuer-Satz ZH Tarif A0 (11.2 %) | − CHF 784 |
| Auszahlung nach QSt | CHF 6'216 |
| Jahresbelastung Quellensteuer | ca. CHF 9'408 |
Satz gemäss ZH Quellensteuertarif 2025, Tarif A0 (ledig, keine Kinder). Die exakten Sätze variieren nach Kanton, Tarif-Code und Lohnhöhe.
Ab einem weltweiten Bruttoeinkommen von CHF 120000/Jahr ist die nachträgliche ordentliche Veranlagung obligatorisch. Doch auch unterhalb dieser Grenze lohnt sich die freiwillige NOV bei hohen Abzügen erheblich:
Person: Ausweis B, Bruttolohn CHF 95'000/Jahr, Kanton Zürich, Tarif A0
| Position | Quellensteuer (ohne NOV) | Mit NOV |
|---|---|---|
| Bruttolohn | CHF 95'000 | CHF 95'000 |
| Quellensteuer-Abzug ZH Tarif A0 (ca. 13.5 %) | − CHF 12'825 | (Anrechnung) |
| Säule-3a-Abzug (CHF 7258) | nicht berücksichtigt | − CHF 7258 |
| Berufsauslagen-Pauschalabzug | nicht berücksichtigt | − CHF 2'400 |
| Effektive Steuer nach NOV (Schätzung) | — | ca. CHF 11'200 |
| Rückerstattung | — | ca. CHF 2'575 |
Die NOV ist für das Vorjahr freiwillig bis zum 31. März des Folgejahres beim zuständigen kantonalen Steueramt zu beantragen. Im Kanton Zürich gilt: Wer im Jahr vor der NOV-Pflicht den Antrag stellt, kann die Quellensteuer rückwirkend korrigieren lassen. Unterstützung beim NOV-Antrag bietet Avenzo unter Steuererklärung ausfüllen lassen.
[!tip] CHF 120000-Grenze überwacht: Wer sich der NOV-Pflichtgrenze nähert (Nebeneinkünfte, Beteiligungsertrag), sollte das Jahreseinkommen aktiv überwachen. Bei Überschreiten meldet sich das Steueramt in der Regel nicht proaktiv — die Pflicht liegt beim Steuerpflichtigen.
Die Quellensteuer ersetzt grundsätzlich die ordentliche Steuererklärung — quellensteuerpflichtige Personen ohne NOV-Pflicht oder -Antrag erhalten keinen Veranlagungsentscheid. Wer jedoch die NOV-Pflicht erfüllt (Bruttoeinkommen über CHF 120000) oder freiwillig bis 31. März einen NOV-Antrag stellt, reicht eine vollständige Steuererklärung beim kantonalen Steueramt ein. Die bereits abgezogene und abgelieferte Quellensteuer wird als Vorauszahlung angerechnet — zu viel bezahlte Beträge werden nach der Veranlagung zurückerstattet, Differenzbeträge werden nachgefordert. Im Kanton Zürich erfolgt die NOV-Veranlagung in der Regel innerhalb von 12 Monaten nach Einreichung; in anderen Kantonen können es bis zu 24 Monate sein.
Ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C (Ausweis B, F, G oder L) sind quellensteuerpflichtig. Der Arbeitgeber zieht die Steuer direkt vom Bruttolohn ab und überweist sie an die kantonale Steuerverwaltung. Schweizer Staatsbürger und Personen mit C-Ausweis unterliegen der ordentlichen Veranlagung.
Ab einem weltweiten Bruttoeinkommen von CHF 120000/Jahr besteht eine NOV-Pflicht. Unterhalb dieser Grenze gibt es ein freiwilliges Antragsrecht bis 31. März des Folgejahres — sinnvoll, wenn hohe abzugsfähige Kosten wie Säule-3a-Beiträge oder Berufsauslagen die Steuerbelastung senken.
Eine direkte Rückforderung ist nicht möglich. Mit einer NOV (nachträgliche ordentliche Veranlagung) wird die korrekte Steuer berechnet — zu viel bezahlte Beträge werden zurückerstattet, zu wenig bezahlte Beträge nachgefordert. Die NOV ersetzt die Quellensteuer für das betreffende Steuerjahr vollständig.
Massgebend ist der Wohnsitzkanton am 31. Dezember des Steuerjahres. Bei einem Umzug in einen anderen Kanton unterjährig wird die Quellensteuer ab dem Folgemonat nach dem neuen Kantonstarif berechnet. Der Arbeitgeber muss den Wechsel der kantonalen Steuerverwaltung melden.
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