Professionelle Steuerplanung für Schweizer KMU: legale Steueroptimierung, Holdingstrukturen, Pensionskassen-Einkauf, Abschreibungsstrategien. Avenzo Treuhand.
Legale Steuerplanung reduziert die Steuerbelastung — durch die richtige Kombination dieser Massnahmen.
GmbH- und AG-Inhaber wählen zwischen Lohn (AHV-pflichtig, abzugsfähig) und Dividende (keine AHV, Einkommenssteuer). Avenzo berechnet die steueroptimale Aufteilung basierend auf Ihrem Einkommen und Kanton.
Freiwillige PK-Einkäufe sind vollständig vom Einkommen abziehbar. Bei einem Grenzsteuersatz von 30% und CHF 50'000 Einkauf ergibt das CHF 15'000 Steuerersparnis.
Selbständige können bis zu 20% des Nettoeinkommens in die Säule 3a einzahlen (max. CHF 36288 p.a.). Einer der grössten Steuervorteile für Selbständige.
Strategisch geplante Abschreibungen (EDV 40%, Fahrzeuge 40%, Büromöbel 25%) reduzieren den steuerbaren Gewinn. Avenzo plant Abschreibungen über mehrere Steuerjahre.
Eine Holdinggesellschaft reduziert Steuern auf Dividenden von Tochtergesellschaften auf nahezu null (Beteiligungsabzug ab 10% Beteiligung). Ideal bei mehreren Gesellschaften oder geplanter Nachfolge.
Kantone variieren bei der Gewinnsteuer von ca. 12% (Zug, Nidwalden) bis 20% (Genf). Ein Wohnsitz- oder Sitzwechsel in einen steuerfreundlicheren Kanton ist legal und wirksam.
Klassische Treuhänder planen oft erst nach Jahresende. Avenzo plant ganzjährig und proaktiv.
Professionelle Steuerplanung in der Schweiz kann die Steuerbelastung von KMU legal um 20–40% reduzieren. Die Unternehmenssteuerbelastung variiert je nach Kanton erheblich: In Nidwalden, Zug und Appenzell Ausserrhoden zahlen Unternehmen ca. 12–14% effektive Gewinnsteuer, in Genf bis zu 20%. Durch die richtige Unternehmensstruktur, optimale Lohn-Dividenden-Aufteilung und konsequente Nutzung von Vorsorgeabzügen spart ein durchschnittliches Schweizer KMU jährlich CHF 10'000–50'000 Steuern.
GmbH- und AG-Inhaber können zwischen Lohn und Dividende wählen. Der Lohn ist beim Unternehmen abzugsfähig, unterliegt aber AHV-Beiträgen. Dividenden sind nicht AHV-pflichtig, unterliegen jedoch der Einkommenssteuer auf Stufe Inhaber. Die optimale Aufteilung hängt vom Kanton, Grenzsteuersatz und BVG-Zielen ab.
Faustregel: Der Lohn sollte mindestens dem Marktlohn entsprechen (Drittvergleich). Zu tiefe Löhne werden von Steuerbehörden als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt und korrigiert. Quelle: ESTV, estv.admin.ch. GmbH- und AG-Inhaber, die professionelle Treuhandberatung suchen, können diese Optimierung durch Avenzo berechnen lassen.
| Kriterium | GmbH | AG |
|---|---|---|
| Mindestkapital | CHF 20000 | CHF 100'000 |
| Gewinnsteuer | Identisch | Identisch |
| Dividendenbesteuerung | Identisch | Identisch |
| Kapitalsteuer | Tiefer | Höher |
| Empfehlung | Bis ca. CHF 2 Mio. Umsatz | Ab ca. CHF 2 Mio. |
Die globale Mindeststeuer (OECD Pillar II, seit 2024 in CH) betrifft erst Konzerne mit CHF 900 Mio. Umsatz — für KMU ändert sich nichts. Avenzo plant Steueroptimierungen über alle 26 Kantone und hält alle Massnahmen auf dem Stand aktueller ESTV-Kreisschreiben.
Diese Seite ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Avenzo analysiert Ihre Steuerbelastung und entwickelt eine massgeschneiderte Optimierungsstrategie — ganzjährig, kantonal präzise, FINMA-registriert.