Standardmodell
- Freie Arztwahl
- Keine Zugangsbeschränkungen
Krankenkasse wechseln Schweiz: Frist 30. November, Kündigung, Anbieterwechsel Schritt für Schritt. FINMA-registrierter Vergleich mit Avenzo — kostenlos.
Kanton, Altersgruppe, Franchise und Modell eingeben — Avenzo zeigt Ihre Ersparnis und startet den Wechsel.
Schätzung auf Basis BAG-Referenzprämien und typischer Insurer-Spanne (±15 %). Ihre exakten Zahlen sehen Sie im BAG-Prämienrechner oder in der Avenzo-Wechselhilfe.
Wechsel in Avenzo startenWechseltermine 2026 — vom BAG-Prämienkalender bis zum lückenlosen Policenübergang.
Das BAG veröffentlicht die neuen Prämien für das Folgejahr. Jetzt ist der beste Zeitpunkt für den Vergleich aller Anbieter in Ihrem Kanton.
Kündigung schriftlich an die aktuelle Kasse — eingeschriebener Brief oder Online-Portal. Gleichzeitig bei der neuen Kasse anmelden und Aufnahmebestätigung einholen.
Die neue Police gilt ab 1. Januar des Folgejahres. Kein Versicherungsunterbruch ist zulässig (KVG-Pflicht). Avenzo bestätigt den lückenlosen Übergang.
Die Modellwahl reduziert die Prämie um 10–25 %. Die richtige Wahl hängt von Gesundheit, Wohnort und Nutzung ab.
Geben Sie Ihren Kanton, Ihre Franchise und Ihr gewünschtes Modell ein. Avenzo zeigt alle zugelassenen Kassen im Direktvergleich.
Wählen Sie die günstigste Option. Avenzo holt die Aufnahmebestätigung der neuen Kasse für Sie ein.
Avenzo erstellt das Kündigungsschreiben und versendet es fristgerecht per eingeschriebenem Brief an Ihre aktuelle Kasse.
Sie erhalten die Bestätigung beider Kassen. Ihr neuer Versicherungsschutz beginnt am 1. Januar — lückenlos.
Vierköpfige Familie · Standardmodell · Franchise CHF 2'500 (Erwachsene) / CHF 0 (Kinder)
Quelle: BAG Prämienübersicht (jährliche Veröffentlichung im Oktober). Der exakte Betrag variiert je nach Jahrgang; Avenzo zeigt die aktuelle Kantonsliste im Vergleich an.
Haken Sie ab, worauf Sie geachtet haben — alle fünf Punkte müssen erledigt sein, damit der Wechsel per 1. Januar wirkt.
Die Kündigung der Grundversicherung muss bis zum 30. November beim bisherigen Versicherer eingegangen sein, damit der Wechsel per 1. Januar des Folgejahres wirksam wird. Die Differenz zwischen günstigster und teuerster Grundversicherungsprämie für dieselbe Franchise und dasselbe Modell beträgt je nach Kanton und Haushaltsprofil mehrere hundert bis über CHF 2'000 pro Jahr. Gesetzliche Grundlage ist Art. 7 KVG; die Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) sind bei allen 48 zugelassenen Kassen identisch — unterschiedlich sind nur Prämie, Versicherungsmodell und Service. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) veröffentlicht die neuen Prämien jeweils im Oktober; danach bleiben rund sechs Wochen bis zum Kündigungsstichtag. Massgebend ist der Eingang der Kündigung bei der Kasse, nicht das Versanddatum — versenden Sie daher eingeschrieben oder mit elektronischer Eingangsbestätigung, und holen Sie zuerst die Aufnahmebestätigung der neuen Kasse ein, bevor Sie kündigen. Diese Seite gehört zum Avenzo-Krankenkassen-Hub und fasst Frist, Ablauf und häufigste Stolpersteine zusammen.
Vergleichen Sie die Prämien aller zugelassenen Krankenkassen für Ihren Kanton, Ihre Altersgruppe und Ihre gewünschte Franchise. Achten Sie dabei auf Prämien, Versicherungsmodell (Standard, Hausarzt, HMO, Telemed), Servicequalität und bestehende Zusatzversicherungen.
Die Kündigung muss schriftlich und bis spätestens 30. November bei Ihrer aktuellen Kasse eingehen — per eingeschriebenen Brief oder über das Online-Portal der Kasse. Avenzo erstellt und verschickt das Kündigungsschreiben automatisch.
[!info] Massgebend ist der Eingang der Kündigung bei der Kasse, nicht das Versanddatum. Versenden Sie daher eingeschrieben oder mit elektronischer Eingangsbestätigung.
Melden Sie sich bei der neuen Krankenkasse an. Die neue Kasse prüft Ihre Angaben und bestätigt die Police per 1. Januar. Lücken im Versicherungsschutz sind verboten (KVG-Pflicht) — holen Sie daher zuerst die Aufnahmebestätigung der neuen Kasse ein, bevor Sie kündigen.
Steigt Ihre Prämie auf den 1. Januar, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht gemäss Art. 7 Abs. 2 KVG: Sie können Ihre Krankenkasse ausserordentlich per Ende November kündigen — oder bei einer unterjährigen Erhöhung der Grundversicherungsprämie innert 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung zum nächsten Monatsende. Die Versicherer informieren jeweils im Oktober über die neuen Prämien des Folgejahres.
[!tip] Prämienerhöhung = Wechselchance Eine Prämienerhöhung ist nicht automatisch Anlass zum Wechsel — aber sie ist der beste Zeitpunkt, alternative Anbieter zu vergleichen, weil die Preisdifferenz bei erhöhter Ausgangsprämie besonders deutlich sichtbar wird. Prüfen Sie zuerst den Modellwechsel innerhalb der bestehenden Kasse und erst in zweiter Linie den Wechsel zum nächsten Anbieter.
Ein unterjähriger Wechsel der Grundversicherung ist gesetzlich nur in wenigen Fällen möglich: bei angekündigter Prämienerhöhung (Sonderkündigung nach Art. 7 Abs. 2 KVG), bei Umzug in einen anderen Kanton oder bei Familienrollenwechsel (Heirat, Trennung). Eine ausführliche Übersicht aller Fälle und Fristen finden Sie demnächst im Lexikon-Eintrag Sonderkündigungsrecht. Ohne einen dieser Gründe bleibt die jährliche Frist zum 30. November das einzige reguläre Fenster. Für Zusatzversicherungen gelten vertragliche Fristen (meist 3 Monate auf das Vertragsende).
Avenzo GmbH ist bei der FINMA als Versicherungsvermittler/in ungebunden registriert (F01567880). Das heisst: kein Provisionsdruck, kein bevorzugter Anbieter, Transparenz über Entschädigungen gemäss Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Avenzo vergleicht die Grundversicherungsprämien aller in Ihrem Kanton zugelassenen Krankenkassen, erstellt auf Wunsch das Kündigungsschreiben per eingeschriebenen Brief und koordiniert die Anmeldung bei der neuen Kasse.
Quellen: Bundesamt für Gesundheit (BAG) — Krankenversicherung, Prämien und Kostenbeteiligung; Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), insbesondere Art. 7 zur Kündigung.
Stand: April 2026. Quellen: BAG Krankenversicherung, KVG Art. 7, FINMA Register. Diese Seite ersetzt keine individuelle Versicherungsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Die Seite wird jährlich im Oktober aktualisiert.
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