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  • Lebensereignis
  • 14 Min. Lesen
  • 2026-04-19

Heirat & Steuern Schweiz — Gemeinsame Veranlagung 2026

Heirat und Steuern Schweiz: gemeinsame Veranlagung, Heiratsstrafe Bundessteuer, Namenswechsel und Güterstand erklärt. Was ändert sich steuerlich ab dem Hochzeitsjahr?

Denis Smajovik
Denis Smajovik

Founder & CEO, Avenzo GmbH

Was ändert sich?

Was ändert sich?

  • Steuern

    Gemeinsame Veranlagung: Ab dem Heiratsjahr werden beide Einkommen addiert — auch wenn die Trauung erst im Dezember stattfindet.

  • Versicherung

    Heiratsstrafe: Doppelverdiener mit ähnlichem Einkommen zahlen beim Bund als Ehepaar oft CHF 1'000–5'000 mehr Steuern pro Jahr.

  • Vorsorge

    Zweiverdienerabzug: CHF 12800 bei der direkten Bundessteuer, wenn beide Partner erwerbstätig sind.

Das Wichtigste in Kürze
  1. 01Quellensteuer-Tarifcode: Quellensteuerpflichtige müssen den Tarifcode sofort beim Arbeitgeber von A0 auf B0 oder C0 umstellen — falscher Code führt zu Nachzahlungen.
  2. 02Vorsorgeanpassungen: Säule-3a-Begünstigte und Lebensversicherungen nach der Heirat auf den Ehepartner aktualisieren.
Schnellcheck

Heiratsstrafe oder Steuervorteil — welcher Fall trifft Sie?

Zwei Fragen — wir zeigen, wohin Sie als Nächstes klicken sollten.

Frage 01 / 0250%

Verdienen beide Partner ähnlich viel (beide > CHF 60'000 pro Jahr)?

Entscheidungshilfe

Welche Steuerwirkung trifft Sie?

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  • 01 / 03Heiratsstrafe

    Beide verdienen ähnlich viel

    • Bund addiert beide Einkommen → stärkere Progression
    • Zweiverdienerabzug CHF 12800 mindert den Effekt
    • Typische Mehrbelastung CHF 1'000–5'000 pro Jahr
    Ideal fürDoppelverdiener mit je > CHF 60'000 Jahreseinkommen.
    Heiratsstrafe berechnen→
  • 02 / 03Steuervorteil

    Ein Partner verdient (fast) nichts

    • Verheiratetentarif greift voll
    • Splitting-Divisor in ZH/BE/AG/LU/SG
    • Typische Ersparnis CHF 2'000–6'000 pro Jahr
    Ideal fürEinverdiener-Paare oder Paare mit stark unterschiedlichem Einkommen.
    Steuererklärung starten→
  • 03 / 03Komplex

    Unternehmen oder Liegenschaft eingebracht

    • Güterstandswahl (Gütertrennung vs. Errungenschaft) entscheidet
    • Ehevertrag vor der Heirat empfohlen (Art. 247 ZGB)
    • Steuerliche Erbfolge und Unternehmensbewertung prüfen
    Ideal fürPaare mit Unternehmensanteilen, Liegenschaften oder grösserem Vermögen.
    Treuhand kontaktieren→
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Heiratsstrafe in 2 Minuten berechnen

Kanton, Einkommen beider Partner eingeben — der Avenzo Steuerrechner zeigt die konkrete Mehrbelastung oder Ersparnis ab dem Heiratsjahr.

Steuerrechner öffnen

Ab dem Jahr der Heirat werden Ehepaare in der Schweiz gemeinsam veranlagt — beide Einkommen werden addiert und gemeinsam besteuert. Für Doppelverdiener mit ähnlichem Lohn kann das die sogenannte Heiratsstrafe auslösen, während Einverdiener-Paare oft steuerlich profitieren. In diesem Leitfaden erfahren Sie, was sich bei der Steuererklärung konkret ändert, welche Abzüge für Verheiratete gelten und was Sie nach der Trauung sofort erledigen müssen.

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Gemeinsame Veranlagung — ab wann?

Die gemeinsame Veranlagung gilt ab dem Datum der standesamtlichen Trauung. Das bedeutet: Wer im Dezember heiratet, wird für das gesamte Steuerjahr gemeinsam veranlagt — auch für die Monate davor, in denen Sie noch ledig waren. Rechtsgrundlage: Art. 9 Abs. 1 DBG (admin.ch, ESTV Kreisschreiben).

Kanton Splitting-Divisor Veranlagungsform
Zürich 1.9 Splitting
Bern 1.9 Splitting
Aargau 1.8 Splitting
Luzern 2.0 Splitting
St. Gallen 1.9 Splitting

In der Schweiz gibt es keine Möglichkeit, als verheiratetes Paar separat veranlagt zu werden — ausser bei gerichtlich genehmigter Trennung oder Scheidung. Anders als in Deutschland oder den USA besteht kein Wahlrecht bei der Veranlagungsform.

So machen Sie es: Meldung ans Steueramt und gemeinsame Steuererklärung

Nach der standesamtlichen Trauung müssen Sie Ihr kantonales Steueramt über den neuen Zivilstand informieren. In den meisten Kantonen läuft dies automatisch über das Einwohnerregister — Sie müssen sich jedoch vergewissern, dass die Meldung angekommen ist.

  1. Ummeldung im Einwohnerregister der Wohngemeinde innert 14 Tagen nach der Trauung. Das Steueramt in Zürich (Kantonales Steueramt, Bändliweg 21, 8090 Zürich) sowie in Bern, Aargau und St. Gallen erhält die Zivilstandsänderung elektronisch via Infostar.
  2. Gemeinsames Formular anfordern: Im Heiratsjahr erhalten Sie automatisch eine gemeinsame Steuerveranlagung für das laufende Jahr. Falls Sie bis Ende Oktober keine Aufforderung erhalten haben, wenden Sie sich an Ihr Steueramt. In Zürich erfolgt dies über das Onlineportal des Kantons Zürich (ZHprivateTax) oder per Formular ST-1 (Steuererklärung für natürliche Personen).
  3. Beide Unterschriften sind auf der gemeinsamen Steuererklärung zwingend. Ohne Unterschrift des Ehepartners kann die Veranlagung nicht rechtsgültig eingereicht werden (Art. 113 Abs. 1 DBG).
  4. Einkommens- und Vermögenswerte zusammenführen: Tragen Sie im Abschnitt "Einkünfte Ehegatte" alle Lohnausweise (Formular Lohnausweis nach Art. 127 DBG), Bankkonten und Vorsorgeguthaben beider Partner ein. Nutzen Sie den Steuerrechner Schweiz zur Vorabschätzung, bevor Sie das Formular abschicken.

Heiratsstrafe bei der direkten Bundessteuer

Die sogenannte Heiratsstrafe ist ein bekanntes Problem der schweizerischen Bundessteuer: Zwei Personen mit ähnlich hohem Einkommen zahlen als Ehepaar mehr Steuern als sie es als unverheiratetes Paar täten.

Ursache: Der Bund verwendet für Verheiratete zwar einen günstigeren Tarif (Verheiratetentarif nach Art. 36 DBG), aber die Zusammenrechnung beider Einkommen führt bei ähnlichen Einkommen zu einer stärkeren Progression. Der Tarif B für verheiratete Zweiverdiener mildert dies durch den Zweiverdienerabzug von CHF 12800, hebt die Mehrbelastung aber nicht vollständig auf.

Kantonssteuern: Viele Kantone haben die Heiratsstrafe durch getrennte Tarife (Splittingverfahren) oder Korrekturmassnahmen weitgehend entschärft. Zürich, Bern und Aargau wenden ein Splitting-Verfahren an, bei dem das gemeinsame Einkommen durch einen Divisor geteilt wird, was die Progressionswirkung reduziert. Bei der direkten Bundessteuer besteht die Heiratsstrafe weiterhin — eine Reform ist politisch diskutiert, aber noch nicht umgesetzt.

[!warning] Splitting-Tarif vs. Alleintarif: Beim Bund gilt für Ledige Tarif A (Grundtarif), für Verheiratete Tarif B (Verheiratetentarif mit Zweiverdienerabzug). Auf Kantonsebene wenden Zürich, Bern und Aargau den Splitting-Divisor an — das Einkommen wird faktisch halbiert und der Steuersatz auf den halbierten Betrag ermittelt. Paare, die nach der Heirat in Kantone ohne Splitting (z. B. Uri oder Appenzell Innerrhoden) ziehen, können kantonal höher belastet werden. Prüfen Sie dies vor einem Umzug mit dem Steuerrechner Schweiz.

Rechenbeispiel: Doppelverdiener CHF 120'000 + CHF 80'000

Nehmen wir ein Zürcher Ehepaar im Steuerjahr 2025: Partner A verdient CHF 120'000 Bruttolohn (steuerbares Einkommen ca. CHF 105'000), Partner B verdient CHF 80'000 Bruttolohn (steuerbares Einkommen ca. CHF 70'000).

Szenario Steuerbares Einkommen Direkte Bundessteuer
Ledig (A einzeln) CHF 105'000 ca. CHF 2'900
Ledig (B einzeln) CHF 70'000 ca. CHF 1'200
Unverheiratet total — ca. CHF 4'100
Verheiratet gemeinsam (ohne Abzug) CHF 175'000 ca. CHF 8'900
Verheiratet + Zweiverdienerabzug CHF 12800 CHF 162'200 ca. CHF 7'600
Heiratsstrafe — ca. CHF 3'500

Die Differenz von rund CHF 3'500 pro Jahr entspricht exakt dem Phänomen der Heiratsstrafe gemäss Art. 36 DBG. Bei noch ähnlicheren Einkommen (z. B. je CHF 100'000) kann die Mehrbelastung CHF 5'000 und mehr erreichen. Auf Kantonsebene Zürich wird diese Differenz durch das Splitting-Verfahren auf ca. CHF 800–1'200 reduziert — die Nettobelastung durch die Heiratsstrafe beträgt für dieses Paar somit insgesamt rund CHF 2'500–4'500 pro Jahr. (Quelle der ca.-Werte: ESTV Swisstaxcalculator.)

So machen Sie es: Heiratsstrafe berechnen

  1. Berechnen Sie Ihre Steuerlast als Einzelpersonen mit dem Steuerrechner Schweiz — je einmal für Ihre jeweiligen Einzeleinkommen.
  2. Berechnen Sie die gemeinsame Steuerlast nach Heirat mit demselben Rechner. Ziehen Sie den Zweiverdienerabzug von CHF 12800 (Bund, 2025) vom gemeinsamen Einkommen ab, bevor Sie die Bundessteuer ermitteln.
  3. Die Differenz ist Ihre Heiratsstrafe. Mehr Tipps zur Minimierung finden Sie im Ratgeber Steuern sparen Schweiz.

[!tip] Zweiverdienerabzug CHF 12800 nicht vergessen. Beide Partner müssen erwerbstätig sein, damit der Abzug gemäss Art. 33 Abs. 2 DBG zulässig ist. Tragen Sie ihn im Bundessteuer-Formular unter "Abzüge — Zweitverdienerabzug" ein. Auf Kantonsebene gelten unterschiedliche Beträge: Zürich gewährt einen Zweiverdienerabzug von CHF 10200, Bern von CHF 12600, Aargau von CHF 6300.

Abzüge für Verheiratete

Verheiratete profitieren von einigen spezifischen Steuervorteilen, die den Nachteil der Zusammenrechnung teilweise kompensieren:

Abzug Betrag (Bundessteuer) Bemerkung
Verheiratetentarif Steuertariftabelle B Günstiger als Grundtarif A
Zweiverdienerabzug CHF 12800 (2025) Bei zwei Erwerbseinkommen
Kinderabzug CHF 6700 pro Kind Gilt unverändert für Ehepaare
Verheiratetenabzug Kantonal unterschiedlich Meist CHF 2'000–5'000

Rechenbeispiel: Ehepaar in Zürich, beide CHF 80'000 Einkommen, keine Kinder. Der Zweiverdienerabzug von CHF 12800 senkt das steuerbare Einkommen auf CHF 147'200. Bei einem Grenzsteuersatz von ca. 32 % spart das rund CHF 4'100 an Kantons- und Gemeindesteuern. Die Bundessteuer-Heiratsstrafe wird dadurch teilweise aufgewogen. Eine vollständige Übersicht aller Abzüge liefert die Steuerabzüge-Checkliste.

Namenswechsel und Steuererklärung

Nach der Heirat müssen Sie Ihren allfälligen Namenswechsel dem kantonalen Steueramt melden. Dies geschieht in der Regel automatisch durch die Ummeldung im Einwohnerregister — die Steuerbehörde wird elektronisch informiert.

Checkliste nach der Heirat

  • Ummeldung Einwohnerregister (löst Meldung an Steueramt aus)
  • Quellensteuer-Tarifcode anpassen (falls quellensteuerpflichtig)
  • Arbeitgeber über Namens- und Zivilstandsänderung informieren
  • Säule-3a-Begünstigte prüfen und auf Ehepartner aktualisieren
  • Lebensversicherungen auf neuen Zivilstand aktualisieren
  • Gemeinsames Bankkonto in der Steuererklärung deklarieren

Güterstand und Steuerfolgen

In der Schweiz gilt für Ehepaare ohne Ehevertrag die Errungenschaftsbeteiligung als gesetzlicher Güterstand (Art. 181 ZGB). Steuerlich ist der Güterstand für die laufende Einkommens- und Vermögenssteuer weitgehend irrelevant — das gemeinsame Einkommen wird unabhängig davon zusammen veranlagt.

Relevant wird der Güterstand bei:

  • Scheidung: Aufteilung von Vorsorgeguthaben (PKS, Säule 3a)
  • Erbschaft: Der eheliche Anteil wird vor dem Erbanteil berechnet
  • Unternehmen/Liegenschaften: Haftungsrisiken bei Gütergemeinschaft

Rechenbeispiel: Errungenschaftsbeteiligung vs. Gütertrennung

Ein Ehepaar in Zürich hat folgende Vermögenssituation: Partner A besitzt vor der Heirat ein Aktiendepot im Wert von CHF 200'000 (Eigengut). Während der Ehe erzielt das Depot Erträge von CHF 15'000 pro Jahr (Errungenschaft). Partner B bringt CHF 50'000 Ersparnisse mit (Eigengut) und verdient während der Ehe ebenfalls CHF 12'000 jährlich an Zinsen und Dividenden (Errungenschaft).

Unter Errungenschaftsbeteiligung (gesetzlicher Güterstand, Art. 196 ff. ZGB): Das Eigengut (CHF 200'000 + CHF 50'000) verbleibt bei der jeweiligen Person; die Errungenschaft (Erträge während der Ehe) wird bei Auflösung hälftig geteilt. Steuerlich werden die laufenden Erträge beider Partner während der Ehe zusammen deklariert — ohne Unterschied zum Güterstand.

Unter Gütertrennung (Ehevertrag nach Art. 247 ZGB): Jeder Partner behält sein Vermögen vollständig. Steuerlich ändert sich an der gemeinsamen Veranlagung nichts — auch bei Gütertrennung werden die Einkommen im Heiratsjahr zusammengerechnet. Der Unterschied zeigt sich erst bei Scheidung oder Tod: Beim Tod des Partners A mit CHF 215'000 Gesamtvermögen (CHF 200'000 + CHF 15'000 Erträge) unter Gütertrennung fällt der güterrechtliche Anspruch des Partners B weg — was die Erbschaftssteuerrechnung vereinfacht, aber den überlebenden Partner schlechter stellt. Erbrechtliche Details finden Sie unter Lebensereignis Erbschaft.

Tipp: Wer vor der Heirat ein Unternehmen besitzt oder erhebliches Vermögen mitbringt, sollte einen Ehevertrag in Betracht ziehen — nicht aus Misstrauen, sondern zur steuerlichen und erbrechtlichen Klarheit. Der Güterstand hat keine Auswirkung auf die Einkommens- und Vermögenssteuerveranlagung während der Ehe, aber erhebliche Folgen bei Auflösung der Ehe.

So machen Sie es: Güterstand dokumentieren

  1. Lassen Sie sich von einem Notar über die drei Güterstände beraten: Errungenschaftsbeteiligung (gesetzlich, kein Vertrag nötig), Gütergemeinschaft (Art. 221 ZGB) und Gütertrennung (Art. 247 ZGB).
  2. Schliessen Sie vor der Heirat einen Ehevertrag ab, falls Sie Unternehmensbeteiligungen, Liegenschaften oder Erbschaften einbringen. Die Notariatskosten liegen je nach Kanton zwischen CHF 500 und CHF 2'000.
  3. Deklarieren Sie Eigengut in der Steuererklärung separat von der Errungenschaft — in Zürich im Formular "Wertschriften und Guthaben" (Beiblatt 2). Die Unterscheidung ist zwar steuerlich irrelevant für die laufende Besteuerung, aber essenziell für eine spätere güterrechtliche Auseinandersetzung.

Heirat und Quellensteuer

Ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung C zahlen Quellensteuer. Nach der Heirat muss der Tarifcode beim Arbeitgeber angepasst werden:

Zivilstand Tarifcode (Bsp. ohne Kinder)
Ledig A0
Verheiratet, Partner erwerbstätig C0
Verheiratet, Partner nicht erwerbstätig B0

Quellensteuerpflichtige müssen den Tarifcode von A0 auf B0/C0 umstellen. Der falsche Tarifcode kann zu Steuernachzahlungen oder unnötigen Abzügen führen — die Anpassung ist Pflicht und erfolgt über den Arbeitgeber. Melden Sie die Änderung innerhalb von 14 Tagen nach der Trauung. Grundlage ist Art. 87 DBG. In Zürich informiert das Kantonale Steueramt (Merkblatt QST 2/2024) über die korrekte Tarifzuordnung nach Heirat. Wenn Sie als quellensteuerpflichtiger Expat heiraten, finden Sie weiterführende Informationen zur gemeinsamen Veranlagung beim Lebensereignis Kind geboren, das ähnliche Tarifcodewechsel auslöst.

Zusammenfassung

Die Heirat löst in der Schweiz mehrere steuerliche Pflichten und Chancen aus — alles ab dem ersten Tag des Heiratsjahres, nicht ab dem Hochzeitsdatum.

  1. Gemeinsame Veranlagung ab Heiratsjahr (Art. 9 DBG): Melden Sie die Heirat der Wohngemeinde innerhalb von 14 Tagen. Die Meldung ans Steueramt erfolgt automatisch via Einwohnerregister.
  2. Heiratsstrafe kalkulieren: Nutzen Sie den Steuerrechner Schweiz für Ihre Situation. Bei Doppelverdiener-Haushalten CHF 120'000 + CHF 80'000 beträgt die Mehrbelastung bei der Bundessteuer typisch CHF 2'500–5'000.
  3. Zweiverdienerabzug CHF 12800 (Bund) in der ersten gemeinsamen Steuererklärung eintragen — Formularfeld "Zweitverdienerabzug" im Bundessteuerformular, Art. 33 Abs. 2 DBG.
  4. Güterstand klären: Ohne Ehevertrag gilt Errungenschaftsbeteiligung (Art. 181 ZGB). Bei Unternehmensbeteiligungen oder Liegenschaften Notar konsultieren.
  5. Quellensteuer-Tarifcode innerhalb von 14 Tagen beim Arbeitgeber von A0 auf B0 oder C0 ändern (Art. 87 DBG).
  6. Vorsorge aktualisieren: Säule-3a-Begünstigte, BVG-Todesfallleistungen und Lebensversicherungen auf den Ehepartner umschreiben. Details dazu im Ratgeber Steuern sparen Schweiz.
  7. Kantonale Unterschiede prüfen: Zürich, Bern und Aargau wenden Splitting an und mildern die Heiratsstrafe. Die vollständige Abzugsliste für Ihr erstes gemeinsames Steuerjahr finden Sie in der Steuerabzüge-Checkliste.

Stand: April 2026. Quellen: ESTV Kreisschreiben, ESTV Steuerbelastung, Art. 9 & 87 DBG. Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

FAQ

Häufige Fragen

Ja — ab dem Heiratsjahr gilt automatisch die gemeinsame Veranlagung. Es gibt keine Übergangsfrist und keine Wahlmöglichkeit. Wer im Oktober heiratet, gibt die Steuererklärung für das gesamte Jahr gemeinsam ein.

Das hängt von der Einkommenssituation ab. Bei sehr unterschiedlichen Einkommen (ein Partner verdient wenig oder nichts) ist die Steuerbelastung als Ehepaar oft tiefer. Bei ähnlich hohen Einkommen (z. B. je CHF 80'000) kann die Heiratsstrafe zuschlagen — Mehrbelastung von CHF 1'000–5'000 pro Jahr beim Bund.

Ja — eingetragene Partnerschaften (gleichgeschlechtlich) werden steuerrechtlich in allen Kantonen gleich behandelt wie Ehen. Es gelten dieselben Tarife, Abzüge und Veranlagungsregeln.

Sie füllen eine gemeinsame Steuererklärung aus — die Einkommen und Vermögen beider Partner werden addiert. Beide Unterschriften sind erforderlich. Die Formulare sind grundsätzlich dieselben, aber es kommen Felder für den Ehepartner hinzu.

Ja — jeder Ehepartner zahlt weiterhin separat in die eigene Säule 3a ein. Angestellte mit Pensionskasse können bis CHF 7258 pro Person abziehen. Als Ehepaar verdoppelt sich damit das Sparpotenzial auf das Doppelte. Die Einzahlungen werden in der gemeinsamen Steuererklärung addiert und reduzieren das steuerbare Gesamteinkommen — in Hochsteuerkantonen wie Bern oder Zürich ergibt das eine jährliche Steuerersparnis von CHF 4'000 bis 6'000 für das Paar, abhängig vom Grenzsteuersatz.

Quellen und Referenzen
  1. 01ESTV — Kreisschreiben direkte Bundessteuer
  2. 02ESTV — Steuerbelastung in der Schweiz
  3. 03ESTV — Formulare und Wegleitungen direkte Bundessteuer
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