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  • Lebensereignis
  • 7 Min. Lesen
  • 2026-04-15

Pensionierung Steuern Schweiz 2026 — PKS

Pensionierung Schweiz: Kapital oder Rente bei der Pensionskasse? Säule 3a Staffelauszahlung, Steuerspitze im Renteneintrittsjahr und Steuerplanung 5 Jahre voraus.

Älteres Ehepaar prüft Vorsorgedokumente und Steuerplanung am Küchentisch — Pensionierung Steuern Schweiz
Älteres Ehepaar prüft Vorsorgedokumente und Steuerplanung am Küchentisch — Pensionierung Steuern Schweiz
Denis Smajovik
Denis Smajovik

Founder & CEO, Avenzo GmbH

Was ändert sich?

Was ändert sich?

  • Steuern

    Kapitalleistungssteuer: PKS-Kapital CHF 500'000 kostet in Zürich ca. CHF 35'000–42'000 Steuern, in Zug ca. CHF 19'000–25'000 — die Kantonswahl spart bis CHF 20'000.

  • Versicherung

    Versicherungslücke: PKS-Rente ersetzt nur 40–50 % des letzten Lohns — eine private Lebens- oder Rentenversicherung schliesst die Lücke zur gewohnten Lebenshaltung.

  • Vorsorge

    Säule 3a staffeln: Über 3–5 Jahre gestaffelt auszahlen spart CHF 8'000–20'000 Steuern dank tieferer Progression.

Das Wichtigste in Kürze
  1. 01AHV-Rente: Maximalrente CHF 2520/Monat (Einzelperson) — zu 100 % steuerpflichtiges Einkommen; Aufschub bis 70 bringt +31.5 %.
  2. 02Planung 5 Jahre voraus: PKS-Bezugsform, Säule-3a-Staffelung und Wohnkanton mindestens 5 Jahre vor Pensionierung koordinieren — Art. 79b BVG Sperrfrist beachten.
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Frage 01 / 0333%

Beträgt Ihr PKS-Guthaben über CHF 500'000?

Entscheidungshilfe

Welche Bezugsform passt zu Ihnen?

Die drei häufigsten Ausgangssituationen — Wahl ist unwiderruflich.

  • 01 / 03Einmalige Kapitalleistungssteuer

    Kapitalbezug 100 %

    • Volles PKS-Guthaben als Einmalauszahlung
    • Reduzierter Sondersatz (Art. 38 DBG), separat vom übrigen Einkommen
    • Flexibilität, Erbenziele, Kantonsarbitrage möglich
    Ideal fürÜberdurchschnittliches Vermögen, Erbenwunsch oder Umzug in steuergünstigen Kanton vor Bezug.
    Kapitalauszahlungs-Rechner öffnen→
  • 02 / 03Balance aus Sicherheit und Flexibilität

    Kombination Kapital + Rente

    • Teil als Kapital, Teil als lebenslange Rente
    • Kapitalteil separat besteuert, Rentenanteil 100 % Einkommen
    • Liquidität heute + Absicherung später
    Ideal fürMittlere PKS-Guthaben, Pärchen mit unterschiedlicher Lebenserwartung, Wunsch nach Basisabsicherung.
    Pensionierungsplanung prüfen→
  • 03 / 03Lebenslange Vorsorge

    Rente 100 %

    • 100 % als Einkommen steuerbar (volle Progression)
    • Plan­barkeit, Langlebigkeitsschutz, kein Anlagerisiko
    • Kein Kapitalzugang, Erbenleistung nur via Todesfallrente
    Ideal fürKleinere PKS-Guthaben, ausgeprägtes Sicherheits­bedürfnis, Paare mit hoher statistischer Lebens­erwartung.
    Ratgeber Pensionskasse auszahlen→
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Die Pensionierung ist das steuerlich folgenreichste Lebensereignis: Wer Pensionskassenkapital bezieht, zahlt eine einmalige Kapitalleistungssteuer zum reduzierten Satz. Wer eine Rente wählt, zahlt jährlich Einkommenssteuer auf 100 % der Rente. Dazu muss die Säule 3a bis spätestens Alter 70 ausgezahlt werden — gestaffelt über mehrere Jahre kann dies CHF 8'000–20'000 Steuern sparen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie die Pensionierung in der Schweiz steuerlich optimal planen.

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Welche drei Steuerentscheide muss ich bei der Pensionierung treffen?

Soll ich die Pensionskasse als Kapital oder Rente beziehen?

Dies ist der wichtigste Finanzentscheid rund um die Pensionierung und Steuern — und er ist unwiderruflich. Die Steuerfolgen unterscheiden sich grundlegend:

Bezugsform Besteuerung Vorteil Nachteil
Rente 100 % als Einkommen steuerbar jedes Jahr Planbare Steuer, kein Anlagerisiko Volle Progression, kein Kapitalzugang
Kapital Einmalige Kapitalleistungssteuer (separat, reduzierter Satz) Tiefe Einmalsteuer, flexibler Einsatz Selbst anlegen, kein Langlebigkeitsschutz
Kombination (50/50) Gemischte Besteuerung Balance beider Vorteile In vielen PKS nicht möglich

Rechenbeispiel: Kapital vs. Rente — wann lohnt sich was?

Angenommen: PKS-Guthaben CHF 500'000, Umwandlungssatz 6.8% (BVG-Obligatorium), Wohnkanton Zürich, Steuerjahr 2025.

Variante A — Rente: CHF 500'000 × 6.8% = CHF 34'000/Jahr Rente. Bei einem Grenzsteuersatz von 25 % (Bund, Kanton, Gemeinde) ergibt dies CHF 8'500 Einkommenssteuer pro Jahr. Über 20 Jahre: ca. CHF 170'000 Gesamtsteuerbelastung.

Variante B — Kapitalleistung: CHF 500'000 → Kapitalleistungssteuer in Zürich ca. CHF 38'000 (einmalig, Formular «Vorsorge / Kapitalauszahlung», Art. 38 DBG). Das Kapital wird selbst angelegt; bei 3 % Rendite nach Vermögenssteuer ergibt sich ein jährlicher Kapitalertrag von ca. CHF 15'000.

Breakeven-Analyse: Die Rente generiert CHF 34'000/Jahr; nach Steuern ca. CHF 25'500 netto. Das Kapital liefert bei 3 % ca. CHF 15'000/Jahr Ertrag, dazu bleibt die Substanz erhalten. Der Breakeven-Punkt liegt bei rund 14 Jahren — also etwa im Alter 79 (bei Pensionierung mit 65). Berechnen Sie Ihre individuelle Situation mit dem Kapitalauszahlungs-Rechner — vorausgefüllt mit CHF 500'000 und Kanton Zürich.

[!warning] Art. 79b BVG — Sperrfrist beachten: Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse (Art. 79b Abs. 3 BVG) unterliegen einer 3-jährigen Sperrfrist. Wer innerhalb von 3 Jahren nach einem Einkauf Kapital bezieht, kann den Steuerabzug für den Einkauf rückwirkend verlieren. Planen Sie Einkäufe und Bezüge deshalb mindestens 3 Jahre im Voraus.

So machen Sie es (PKS-Kapitalbezug)

  1. Beantragen Sie die Auszahlungsunterlagen bei Ihrer Pensionskasse frühzeitig — die meisten PKS verlangen eine schriftliche Anmeldung 3–12 Monate vor dem gewünschten Bezugsdatum (Art. 37 BVG).
  2. Füllen Sie das kantonale Steuerformular «Vorsorge / Kapitalauszahlung» aus — in Zürich ist dies das Formular «Kapitalleistungen aus Vorsorge» (StB 61), das getrennt von der regulären Steuererklärung eingereicht wird.
  3. Lassen Sie zwei Szenarien (Rente vs. Kapital) mit exakten Zahlen durchrechnen — unter Berücksichtigung Ihres Kantons, Ihres übrigen Einkommens und Ihrer Lebenserwartung.
  4. Der Entscheid ist unwiderruflich — nehmen Sie sich die nötige Zeit und konsultieren Sie im Zweifelsfall einen Treuhänder.

Ausführliche Informationen zum Bezugsablauf finden Sie im Ratgeber Pensionskasse auszahlen.

Wie viel Steuern spare ich, wenn ich die Säule 3a staffle?

Die Säule 3a muss spätestens im Jahr nach dem ordentlichen Referenzalter (Männer: 65; Frauen gemäss AHV 21: 64 Jahre und 6 Monate in 2026, 64 Jahre und 9 Monate in 2027, 65 ab 2028) ausgezahlt werden — oder bis maximal Alter 70 bei weiterführender Erwerbstätigkeit.

Warum gestaffelt auszahlen?

Die Säule-3a-Auszahlung wird wie die PKS-Kapitalleistung zum reduzierten Sondervorsorgesteuersatz besteuert — separat vom Einkommen. Da dieser Satz progressiv ist, hilft die Staffelung über mehrere Jahre:

Auszahlungsstrategie Beispiel (3 Konten je CHF 100'000) Steuerersparnis
Alles in einem Jahr CHF 300'000 → hoher Progressionssatz Referenz
Über 3 Jahre gestaffelt CHF 100'000 pro Jahr → tieferer Satz CHF 8'000–20'000

[!tip] Staffelung von Säule 3a und PKS über 3 Jahre: Wenn Sie z. B. im Jahr 2027 das PKS-Kapital beziehen, zahlen Sie Säule-3a-Konto 1 im Jahr 2026, Konto 2 im Jahr 2028 und Konto 3 im Jahr 2029 aus. Diese Verteilung auf drei separate Steuerjahre verhindert, dass grosse Beträge zusammenfallen und den progressiven Satz nach oben treiben. Maximaler Effekt bei 5 Konten über 5 Jahre: bis zu CHF 20'000 Steuerersparnis gegenüber einer Einmalauszahlung. Siehe ESTV Kreisschreiben 18 (Vorsorge).

So machen Sie es (Säule-3a-Staffelung)

  1. Eröffnen Sie frühzeitig mehrere Säule-3a-Konten — idealerweise ab dem 40. Lebensjahr, damit bis zur Pensionierung genügend Konten für die Staffelung bestehen. Die meisten Banken erlauben bis zu 5 Konten pro Person.
  2. Legen Sie den Auszahlungsfahrplan 5 Jahre vor der Pensionierung fest: Welches Konto wird in welchem Jahr aufgelöst? Koordinieren Sie diesen Zeitplan mit dem PKS-Bezug, damit kein Steuerjahr zu stark belastet wird.
  3. Reichen Sie pro Konto eine separate Steuererklärung für Vorsorgekapital ein (kantonales Formular, in Bern: Formular «Vorsorgebezüge»).
  4. Vertiefte Strategien zur Maximierung des Säule-3a-Abzugs finden Sie im Ratgeber Säule 3a maximieren.

Wie vermeide ich die Steuerspitze im Jahr der Pensionierung?

Im Jahr der Pensionierung kann es zu einer ungewollten Steuerspitze kommen, weil in einem einzigen Jahr anfällt:

  • Lohnersatz / Lohn für die ersten Monate
  • Einmalige PKS-Kapitalleistung (separat besteuert, aber im gleichen Jahr)
  • Eventuell Säule-3a-Auszahlungen
  • AHV-Rente (ab dem Folgejahr)

Rechenbeispiel: Herr Fischer bezieht im Pensionierungsjahr 6 Monate Lohn (CHF 60'000), PKS-Kapital (CHF 400'000) und eine Säule-3a-Auszahlung (CHF 100'000). Die Kapitalleistungen werden zwar separat besteuert, aber addiert: CHF 500'000 Vorsorgekapital in einem Jahr → höhere Progression als CHF 400'000 + CHF 100'000 in zwei getrennten Jahren. Potenzielle Mehrbelastung: CHF 5'000–12'000.

So machen Sie es (Steuerspitze vermeiden)

  1. Erstellen Sie mit einem Treuhänder 3–5 Jahre vor der Pensionierung ein Steuerprojektionsmodell, das alle Einnahmen im Übergangs- und im Jahr der Pensionierung auflistet.
  2. Prüfen Sie, ob Ihre Pensionskasse einen vorzeitigen Teilbezug (z. B. bei Teilpensionierung ab Alter 58 gemäss Art. 13 BVG) erlaubt — so lässt sich das Kapital auf mehrere Jahre verteilen.
  3. Verlegen Sie die Säule-3a-Auszahlung in ein Jahr, in dem kein Lohn und kein PKS-Kapital anfällt — typischerweise ein Jahr nach dem ordentlichen Rentenalter, wenn das Einkommen tief ist.
  4. Koordinieren Sie die Bezugstermine so, dass kein einziges Steuerjahr mehr als CHF 300'000 Vorsorgekapitalleistungen aufweist.

Ist die AHV-Rente voll steuerbar?

Die AHV-Rente ist als Einkommen vollständig steuerbar. Die Renten im Jahr 2025:

Rentenart Betrag 2025 Steuerbarkeit
AHV-Minimalrente Einzelperson CHF 1260/Monat 100 % steuerpflichtig
AHV-Maximalrente Einzelperson CHF 2520/Monat 100 % steuerpflichtig
AHV-Maximalrente Ehepaar CHF 3780/Monat 100 % steuerpflichtig

Wichtig: AHV-Vorbezug ist frühestens 2 Jahre vor dem ordentlichen Referenzalter möglich — ab 63 für Männer (Referenzalter 65) und ab 62 Jahre und 6 Monate für Frauen (Referenzalter 2026: 64 Jahre und 6 Monate, gemäss AHV 21). Bei Vorbezug wird die Rente dauerhaft um 6.8 % pro Jahr des Vorbezugs gekürzt. Ein 2-jähriger Vorbezug kostet somit 13,6 % der Rente — lebenslang.

AHV 21 — Übergangsjahre für Frauen: Das Referenzalter steigt schrittweise: 64 Jahre und 6 Monate (2026), 64 Jahre und 9 Monate (2027), 65 Jahre (ab 2028). Frauen, die in diesen Übergangsjahren pensioniert werden, profitieren von Ausgleichsleistungen — konsultieren Sie Ihre Ausgleichskasse frühzeitig.

[!info] AHV-Beitragspflicht nach 65 (Art. 3 AHVG): Wer nach dem ordentlichen Rentenalter erwerbstätig bleibt und mehr als CHF 16800/Jahr verdient (Freibetrag 2025, AHVV Art. 6quater), schuldet weiterhin AHV-Beiträge auf dem übersteigenden Erwerbseinkommen. Der Beitragssatz beträgt 10,1 % (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zusammen). Bei einem Nebenverdienst von CHF 20'000/Jahr fallen somit AHV-Beiträge auf CHF 3'200 an — rund CHF 323/Jahr. Diese Beiträge sind als Berufsauslagen in der Steuererklärung abzugsfähig.

So machen Sie es (AHV-Planung)

  1. Berechnen Sie auf dem AHV-Ausweis (Kontoauszug AHV/IV), wie hoch Ihre voraussichtliche Rente bei verschiedenen Rücktrittszeitpunkten ausfällt. Den Ausweis erhalten Sie kostenlos bei der zuständigen Ausgleichskasse.
  2. Prüfen Sie, ob ein Aufschub der AHV (bis Alter 70) für Sie sinnvoll ist: Pro Aufschubjahr steigt die Rente um 5.2 % (Art. 39 AHVG). Bei einer Aufschubsdauer von 5 Jahren ergibt sich eine Rentenerhöhung von 31,5 %.
  3. Stellen Sie den AHV-Antrag spätestens 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn bei der zuständigen Ausgleichskasse (Formular «Anmeldung zur Altersrente»).
  4. Beachten Sie, dass Ehepaare die AHV-Rente gemeinsam planen sollten: Die Plafonierungsregel begrenzt die Summe zweier AHV-Renten auf 150 % der Maximalrente (Art. 35 AHVG), also CHF 3780/Monat.

Welcher Kanton ist am günstigsten für den Kapitalbezug?

Das Steuerdomizil am 31. Dezember des Bezugsjahres ist massgeblich. Die Kantonswahl entscheidet über bis zu CHF 20'000 Differenz bei CHF 500'000 Vorsorgekapital:

  • Zug — tiefster Tarif (Kapital­leistungs­steuer auf CHF 500'000 ca. CHF 19'000–25'000)
  • Aargau — mittlerer Tarif (ca. CHF 28'000–34'000)
  • Zürich — höchster der drei verglichenen Kantone (ca. CHF 35'000–42'000)

Die exakten Beträge für alle 26 Kantone — abhängig vom Gemeindesteuerfuss — liefert der Kapitalauszahlungs-Rechner. Vergleichen Sie die Kantonsseiten für Zürich, Zug und Aargau.

Ihre Pensionierungs-Checkliste

  • 5 Jahre vor Pensionierung: Inventar aller Vorsorgevermögen erstellen (PKS-Guthaben, Säule 3a, Freizügigkeitskonten)
  • Letzten PKS-Einkauf spätestens 3 Jahre vor Bezug tätigen (Art. 79b BVG Sperrfrist)
  • Mehrere Säule-3a-Konten aufteilen (bis zu 5) und Staffelauszahlungsfahrplan festlegen
  • PKS-Bezugsentscheid (Kapital/Rente/Kombination) 3–12 Monate vor Pensionierung schriftlich einreichen
  • Wohnkanton prüfen — Steuerdomizil am 31. Dezember des Bezugsjahres ist massgeblich
  • PKS- und Säule-3a-Auszahlungen auf verschiedene Steuerjahre verteilen (max. CHF 300'000 pro Jahr)
  • AHV-Antrag 3 Monate vor gewünschtem Rentenbeginn stellen
  • Aufschub oder Vorbezug der AHV-Rente prüfen (Aufschub +5.2 %/Jahr; Vorbezug −6.8 %/Jahr)
  • Kapitalleistungen auf kantonalem Formular «Vorsorge / Kapitalauszahlung» deklarieren
  • Im Zweifelsfall Treuhänder für Steuerprojektion beauftragen

Stand: April 2026. Quellen: BSV BVG/3. Säule, ESTV Steuerbelastung, Art. 38 DBG, Art. 79b BVG. Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

FAQ

Häufige Fragen

Die Säule 3a muss spätestens im Jahr nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters ausgezahlt werden. Wer über das Rentenalter hinaus erwerbstätig ist, kann die Säule 3a bis maximal Alter 70 weiterführen und erhält weiterhin den Steuerabzug auf laufende Einzahlungen.

Ja. Die PKS-Rente ist in der Schweiz vollständig als Erwerbsersatzeinkommen steuerbar — ebenso wie die AHV-Rente. Der überobligatorische Teil kann in manchen PKS-Reglementen unterschiedlich behandelt werden — prüfen Sie Ihren Vorsorgeausweis.

Nur wenn Sie noch ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielen und das Alter 70 noch nicht erreicht haben. Wer vollständig pensioniert ist und kein Erwerbseinkommen mehr hat, kann keine Einzahlungen mehr machen.

Der Breakeven liegt bei rund 14 Jahren: Wer nach der Pensionierung mindestens 14 Jahre lebt, ist mit der Rente oft besser gestellt. Kapital lohnt sich bei überdurchschnittlichem Vermögen, Erbenzielen oder einem Umzug in einen steuergünstigen Kanton. Lassen Sie beide Szenarien mit dem Kapitalauszahlungs-Rechner durchrechnen — der Entscheid ist unwiderruflich.

Rechnerisch ja: CHF 500'000 Kapital kostet in Zug ca. CHF 19'000–25'000, in Zürich ca. CHF 35'000–42'000 Kapitalleistungssteuer — Differenz bis CHF 20'000. Der Umzug muss tatsächlich vollzogen sein (Ummeldung, Lebensmittelpunkt), und das Steuerdomizil am 31. Dezember des Bezugsjahres ist massgeblich. Ein Treuhänder kann die Gesamtrechnung inkl. Umzugskosten und laufende Steuervorteile erstellen.

Quellen und Referenzen
  1. 01BSV — Finanzierung der beruflichen Vorsorge
  2. 02BSV — BVG und 3. Säule
  3. 03ESTV — Steuerbelastung in der Schweiz
vorsorgesteuernpensionierung
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