Steuererklärung Kanton Zug: Steuerfuss ab 35% (Walchwil), kantonale Besonderheiten 2026. Holding-Standort, tiefe Unternehmenssteuern. Avenzo für alle Kantone.
Avenzo führt dich durch den kantonalen Tarif, erkennt deine Abzüge und reicht direkt beim Steueramt ein — alles in einer App.
Lohnausweis und Belege fotografieren — Avenzo liest die Werte aus und füllt das Formular automatisch.
Tarif, Steuerfuss und Abzüge des Wohnkantons werden auf jede Position automatisch angewendet.
Übermittlung direkt ins kantonale Steuerportal — keine PDFs, keine Briefpost, PDF-Bestätigung sofort.
ca. 82% — Tiefster der Schweiz
ca. 102%
ca. 102%
ca. 112%
ca. 112%
ca. 122% — Kantonshauptort
Kanton Zug, Finanzdirektion
Vom Arbeitgeber im Januar/Februar — als PDF oder Foto reicht.
Jahres-Vermögensbescheinigung aller Konten und Depots per 31.12.
Einzahlungsbescheinigung der Vorsorgestiftung — bis CHF 7'258.
Prämienbestätigung sowie Selbstbehalt-Abrechnungen.
Belege für Fahrtkosten, Verpflegung, Weiterbildung, Home-Office.
Letzte Steuererklärung als Vorlage — Avenzo importiert sie direkt.
Avenzo rechnet mit aktuellem Steuerfuss jeder Gemeinde, kantonalem Tarif und direkter Bundessteuer — in Sekunden, mit Ihren Daten.

Die tiefen Steuern in Zug sind das Ergebnis einer jahrzehntelangen Steuerpolitik, die bewusst auf tiefe Steuersätze setzt, um Unternehmen und wohlhabende Privatpersonen anzuziehen. Die hohe Steuerbasis durch ansässige Grossunternehmen (Rohstoffhandel, Finanzdienstleistungen, Pharma) und Hochverdiener ermöglicht es dem Kanton, trotz tiefer Sätze genügend Steuereinnahmen zu generieren.
Die gesetzliche Einreichefrist für die Steuererklärung im Kanton Zug ist der 30. April — einen Monat länger als in den meisten anderen Kantonen. Auf Antrag kann die Frist bis Oktober verlängert werden. Avenzo stellt den Fristverlängerungsantrag auf Wunsch automatisch.
Ja, vollständig legal. Das Steuerdomizilprinzip der Schweiz erlaubt es, den Wohnkanton frei zu wählen. Ein Umzug von Zürich nach Zug ist eine häufige Steueroptimierungsstrategie — vorausgesetzt, der Wohnsitz ist tatsächlich in Zug (echte Wohnsitznahme). Steueroptimierung durch Wohnsitzverlegung ist in der Schweiz ausdrücklich erlaubt.
Die effektive Gewinnsteuerbelastung für eine GmbH oder AG im Kanton Zug beträgt ca. 11.9% (Kanton + Bund). Damit liegt Zug unter dem Schweizer Durchschnitt von ca. 14–21%. Für KMU unter der OECD-Mindeststeuer-Schwelle (EUR 750 Mio. Umsatz) bleibt dieser Vorteil erhalten.
Unsere Treuhand-Experten übernehmen Ihre Steuererklärung — digital und persönlich.