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  • Lebensereignis
  • 12 Min. Lesen
  • 2026-03-13

Jobwechsel Schweiz — Steuern, Pensionskasse & Freizügigkeit

Jobwechsel Schweiz: Was passiert mit Pensionskasse, Freizügigkeitskonto und Quellensteuer? Alle steuerlichen Pflichten und Fristen beim Arbeitgeberwechsel 2026.

Denis Smajovik
Denis Smajovik

Founder & CEO, Avenzo GmbH

Was ändert sich?

Was ändert sich?

  • Steuern

    30-Tage-Frist: Freizügigkeitsguthaben muss innert 30 Tagen an die neue PKS oder ein Freizügigkeitskonto gemeldet werden.

  • Versicherung

    Zwei Lohnausweise: Im Wechseljahr erhalten Sie zwei Lohnausweise — beide müssen in der Steuererklärung deklariert werden.

  • Vorsorge

    Quellensteuer-Tarifcode: Beim neuen Arbeitgeber sofort den korrekten Tarifcode melden — sonst drohen Nachzahlungen.

Das Wichtigste in Kürze
  1. 01Säule 3a: Läuft unabhängig vom Arbeitgeber weiter — maximale Einzahlung CHF 7258 auch im Wechseljahr.
  2. 02Abfindung: Abgangsentschädigungen sind als Einkommen steuerbar, werden in einigen Kantonen aber zum privilegierten Satz besteuert.
Entscheidungshilfe

Welcher Pfad trifft auf Ihren Jobwechsel zu?

Vier Kohorten — wir routen Sie zum passenden Freizügigkeits-, Steuer- oder Treuhand-Flow.

  • 01 / 04Einfach

    Direkter Anschluss

    • PKS-Transfer direkt an neue Pensionskasse
    • Keine Freizügigkeitskonto-Eröffnung nötig
    • Steuerlich neutral
    Ideal fürDirekter Jobwechsel ohne Unterbruch, keine Abfindung, kein Quellensteuer-Thema.
    Steuererklärung starten→
  • 02 / 04Freizügigkeit

    Unterbruch zwischen Stellen

    • Freizügigkeitskonto innert 30 Tagen eröffnen (Art. 4 FZG)
    • Auf 2 Konten aufteilen für spätere Staffelung
    • Zinsunterschied zur Auffangeinrichtung: CHF 600–2'400/Jahr
    Ideal fürStellenlücke, Weiterbildung, Sabbatical, Auszeit.
    Freizügigkeitskonto-Rechner öffnen→
  • 03 / 04Komplex

    Abfindung > 2 Jahreslöhne

    • Art. 17 Abs. 1 DBG — privilegierter Satz möglich
    • Grenzsteuersatz-Effekt kann CHF 1'000–5'000 kosten
    • Auszahlungszeitpunkt strategisch wählen
    Ideal fürHochverdiener, Geschäftsleitung, Golden Parachute.
    Treuhand kontaktieren→
  • 04 / 04Rückerstattung

    Quellensteuer & NOV

    • Tarifcode bei neuem AG sofort anpassen (Art. 88 DBG)
    • NOV-Antrag bis 31. März lohnt meist
    • Typische Rückerstattung CHF 1'500–3'500
    Ideal fürB-Ausweis, Grenzgänger, Quellensteuer-pflichtig.
    NOV prüfen mit Avenzo→
Rechner

Freizügigkeitskonto — Zinsunterschied in 30 Sekunden berechnen

Guthaben und Zinssatz eingeben — der Rechner zeigt den Zinsverlust bei der Auffangeinrichtung vs. eine marktübliche Freizügigkeitsstiftung.

Freizügigkeitskonto-Rechner öffnen

Sie wechseln den Arbeitgeber — oder befinden sich gerade zwischen zwei Stellen? Ein Jobwechsel in der Schweiz hat unmittelbare steuerliche und vorsorgerechtliche Konsequenzen: Das Pensionskassenguthaben muss innerhalb von 30 Tagen übertragen werden, bei Quellensteuer-Pflichtigen ändert sich der Abzug, und im Wechseljahr erhalten Sie zwei Lohnausweise für die Steuererklärung. Dieser Leitfaden zeigt Schritt für Schritt, was bei einem Jobwechsel in der Schweiz steuerlich zu tun ist.

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Was passiert mit der Pensionskasse beim Jobwechsel?

Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, muss Ihr bisheriges Vorsorgeguthaben — das sogenannte Freizügigkeitsguthaben — an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers übertragen werden. Rechtsgrundlage ist Art. 3 Abs. 1 FZG (Freizügigkeitsgesetz), wonach die Austrittsleistung der abgebenden Einrichtung innert 30 Tagen zwingend weitergeleitet werden muss. Die aufnehmende PKS ist ihrerseits verpflichtet, Sie zum Mindestbetrag (Art. 17 FZG) in die Versicherung aufzunehmen.

Wichtige Fristen:

  • Sie haben 30 Tage ab Austritt, um dem alten Arbeitgeber die Zieleinrichtung mitzuteilen.
  • Falls keine neue PKS sofort vorhanden ist (z. B. bei einer Zwischenpause oder Auszeit), muss das Guthaben auf ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitspolice überwiesen werden.

Steuerfolge: Das Freizügigkeitsguthaben ist nur steueraufschiebend — Steuern fallen erst bei Bezug an (Pensionierung, Auswanderung oder Aufnahme einer Selbständigkeit).

Rechenbeispiel

Herr Meier, 35, wohnt in Zürich und hat CHF 120'000 in der alten PKS angespart. Er meldet die neue Pensionskasse innert 20 Tagen. Das gesamte Guthaben wird direkt übertragen — steuerfrei, keine Handlung beim Steueramt nötig. Hätte er die 30-Tage-Frist verpasst, wäre das Geld bei der Auffangeinrichtung BVG gelandet, wo aktuell unter 1 % Zins vergütet wird. Auf CHF 120'000 sind das rund CHF 600 Zinsverlust pro Jahr — gegenüber CHF 1'200–2'400 auf einem marktüblichen Freizügigkeitskonto mit je nach Stiftung 1,0–2,0 % Verzinsung.

[!warning] 30-Tage-Frist nach Art. 4 FZG: Wenn Sie dem alten Arbeitgeber nach Ablauf von 30 Tagen keine Zieleinrichtung mitteilen, überweist die PKS das Guthaben automatisch an die Auffangeinrichtung BVG (Telefon: 041 799 75 75). Eine Rückübertragung ist möglich, kostet aber Zeit und Aufwand. Handeln Sie also sofort nach dem letzten Arbeitstag.

So machen Sie es

  1. Fordern Sie bei Ihrer alten Pensionskasse das Formular "Meldung der Zieleinrichtung" an — in der Regel ein einseitiges Dokument, das Sie per Post oder per E-Mail einreichen können.
  2. Treten Sie gleichzeitig mit der neuen PKS in Kontakt und erfragen Sie die BVG-Kontonummer der Empfängereinrichtung sowie die genaue Überweisung-IBAN.
  3. Leiten Sie beide Angaben an die alte PKS weiter — sie führt die Überweisung von sich aus durch. Sie erhalten eine Bestätigung (Austrittsabrechnung), die Sie für die Steuererklärung aufbewahren.
  4. Besteht noch keine neue Stelle: Eröffnen Sie innert 30 Tagen ein Freizügigkeitskonto. Alle zugelassenen Einrichtungen finden Sie im Register der FINMA.

Weiterführende Informationen: Freizügigkeitskonto — Definition und Optionen · Zinsunterschied berechnen mit dem Freizügigkeitskonto-Rechner

Wann sollte ich ein Freizügigkeitskonto eröffnen?

Falls zwischen zwei Stellen eine Lücke besteht oder Sie vorübergehend keine Stelle antreten, müssen Sie ein Freizügigkeitskonto eröffnen. Pro Person sind maximal zwei Freizügigkeitskonten erlaubt (Art. 10 Abs. 1 FZV). Diese Begrenzung ist steuerlich bedeutsam: Zwei separate Konten ermöglichen bei der Pensionierung gestaffelte Kapitalleistungen in zwei verschiedenen Steuerjahren.

Situation Empfehlung
Direkte Anschlussstelle PKS-Transfer direkt an neue PKS
Kündigung ohne Anschlussstelle Freizügigkeitskonto eröffnen (30 Tage Frist)
Mehrere PKS-Guthaben Auf max. 2 Konten aufteilen (für spätere gestaffelte Auszahlung)
Auszeit > 12 Monate Prüfen, ob Bezug bei Aufnahme Selbständigkeit möglich

Steuerlicher Nutzen der Staffelung: Zwei Freizügigkeitskonten ermöglichen bei der späteren Pensionierung eine gestaffelte Auszahlung über zwei Jahre — das senkt die progressive Kapitalleistungssteuer. Im Kanton Bern spart die Aufteilung von CHF 300'000 auf zwei Jahrestranchen typischerweise CHF 6'000–14'000 gegenüber einer Einmalzahlung. Zürich und Aargau kennen analoge Steuerprogression bei Vorsorgebezügen.

Rechenbeispiel

Frau Keller, 40, hat nach dem Jobwechsel für vier Monate keine Anschlussstelle. Ihr Freizügigkeitsguthaben beläuft sich auf CHF 85'000. Sie eröffnet bei einer Schweizer Freizügigkeitsstiftung ein Konto, das zu 1,75 % verzinst wird. Vier Monate später tritt sie die neue Stelle an — das Guthaben wird nahtlos an die neue PKS übertragen. Hätte Frau Keller das Konto nicht eröffnet und das Geld wäre stattdessen zur Auffangeinrichtung gegangen, hätte sie auf CHF 85'000 über vier Monate rund CHF 420 Zinsen weniger erhalten.

[!tip] Zwei Konten für die Pensionierung planen: Eröffnen Sie bereits beim ersten Jobwechsel absichtlich zwei Freizügigkeitskonten mit je hälftigem Guthaben. So sichern Sie sich die steuerliche Staffelungsoption für die Pensionierung — ohne später umstrukturieren zu müssen. Eine Aufteilung nach der Pensionierung ist nicht mehr möglich.

So machen Sie es

  1. Wählen Sie eine FINMA-zugelassene Freizügigkeitsstiftung — achten Sie auf Zins, Gebühren und Anlageoptionen (Fonds vs. Konto).
  2. Füllen Sie das Eröffnungsformular online oder per Post aus; Sie benötigen Ausweiskopie, AHV-Nummer und Angabe der abgebenden PKS.
  3. Teilen Sie der alten PKS die IBAN des Freizügigkeitskontos mit — die Überweisung erfolgt dann automatisch.
  4. Bei Wiederaufnahme einer Stelle: Melden Sie der neuen PKS das Freizügigkeitskonto und veranlassen Sie den Rücktransfer via Formular "Eintritt in die PKS".

Vertiefte Anleitung: Freizügigkeitskonto — vollständiger Ratgeber

Was gilt bei der Quellensteuer beim Arbeitgeberwechsel?

Quellensteuer-Pflichtige (Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung C) müssen beim Arbeitgeberwechsel beachten: Der neue Arbeitgeber zieht ab dem ersten Lohn die Quellensteuer ab und ist für die korrekte Tarifcode-Anwendung verantwortlich. Ändert sich der Zivilstand oder die Kinderzahl im Wechseljahr, muss der Tarifcode aktiv angepasst werden — die Meldung erfolgt durch Sie an den neuen Arbeitgeber, nicht automatisch durch das Steueramt. Rechtsgrundlage ist Art. 88 Abs. 1 DBG, der den Arbeitgeber als Schuldner der Quellensteuer definiert.

Wer im Wechseljahr Einkünfte aus zwei Arbeitsverhältnissen hatte, kann eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) beantragen — dies ist in vielen Kantonen ab CHF 120000 Jahreseinkommen sogar obligatorisch. Eine freiwillige NOV lohnt sich, wenn Sie hohe Abzüge (Säule 3a, Berufsauslagen, Weiterbildung) geltend machen möchten; die Rückerstattung übersteigt den Aufwand häufig deutlich.

Rechenbeispiel

Herr Costa aus Brasilien, B-Ausweis, wohnt im Kanton Aargau. Er wechselt im März die Stelle: Alter Arbeitgeber hat CHF 20'000 (Januar–März) abgerechnet, neuer Arbeitgeber zahlt CHF 90'000 (April–Dezember). Der alte Arbeitgeber hat Tarifcode A0 verwendet (ledig, keine Kinder), der neue ebenfalls. Herr Costa hat im Oktober geheiratet — der korrekte Code wäre ab Oktober C0. Da er den Wechsel dem neuen Arbeitgeber erst im Dezember meldet, wird für zwei Monate zu viel Quellensteuer abgezogen: rund CHF 800. Durch eine NOV im Folgejahr erhält er den Betrag vollständig zurück. Legt er zusätzlich CHF 7258 in die Säule 3a ein, resultiert ein weiterer Rückerstattungsanspruch von ca. CHF 2'100 (Grenzsteuersatz ca. 30 %).

[!info] NOV-Antrag nach Jobwechsel: Wer im Wechseljahr Quellensteuer zahlt und hohe Abzüge geltend machen will, stellt den NOV-Antrag bis zum 31. März des Folgejahres beim kantonalen Steueramt (z. B. Zürich: Formular "Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung", online via zh.ch/steuern). Im Kanton Aargau läuft der Antrag über das Steuerportal AG-Steuerportal. Die NOV gilt für das gesamte Steuerjahr — eine Teilveranlagung nur für den Quellensteueranteil ist nicht möglich.

So machen Sie es

  1. Melden Sie dem neuen Arbeitgeber bei Stellenantritt Ihren aktuellen Tarifcode anhand des letzten Lohnausweises oder einer Bestätigung des Steueramts.
  2. Bei Zivilstandsänderung (Heirat, Scheidung, Geburt) informieren Sie den Arbeitgeber schriftlich innert 14 Tagen — er ist verpflichtet, den Code ab dem Folgemonat anzupassen.
  3. Prüfen Sie bis 31. März des Folgejahres, ob eine NOV sinnvoll ist: Addieren Sie Säule-3a-Einzahlung, Berufsauslagen und Weiterbildungskosten. Überschreitet der Gesamtabzug CHF 5'000, lohnt sich der Antrag in fast allen Fällen.
  4. Den NOV-Antrag reichen Sie beim kantonalen Steueramt ein — die Adresse finden Sie auf Ihrem Quellensteuerbescheid oder der Webseite des Kantons.

Mehr zur Funktionsweise: Quellensteuer erklärt — Tarifcodes, NOV und Fristen · NOV prüfen mit Avenzo

Welche Steuerfolgen hat das Wechseljahr?

Im Jahr des Jobwechsels erhalten Sie zwei Lohnausweise: einen vom alten und einen vom neuen Arbeitgeber. Beide müssen in der Steuererklärung unter "Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit" (Formular 1 in Zürich bzw. Formular 2 in Bern) deklariert werden. Das Steueramt addiert die Beträge zu einem Jahreslohn und besteuert diesen einheitlich nach dem ordentlichen Tarif.

Weitere steuerrelevante Punkte:

  • Abgangsentschädigungen (Abfindungen) sind nach Art. 17 Abs. 1 DBG als Einkommen steuerbar. Einige Kantone, darunter Zürich (§ 37 StG ZH) und Zug, besteuern Abfindungen, die den Lohn für zwei Jahre übersteigen, zum privilegierten Satz.
  • Überbrückungsleistungen aus der PKS bei Frühpensionierung gelten als Vorsorgekapital und werden separat zum Vorsorgetarif besteuert — nicht zum ordentlichen Einkommenstarif.
  • Haben Sie Berufsauslagen für den neuen Job (Umzugskosten bei beruflich bedingtem Wechsel, Werkzeuge, Berufskleider), können diese abgezogen werden. Im Kanton Zürich ist der Pauschalabzug CHF 2000 für allgemeine Berufskosten.

Rechenbeispiel

Frau Weber, Zürich, erhält vom alten Arbeitgeber nach drei Jahren Betriebszugehörigkeit eine Abgangsentschädigung von CHF 30'000 gemäss Art. 17 Abs. 1 DBG. Ihr Lohn aus beiden Stellen beträgt zusammen CHF 100'000. Das zu versteuernde Gesamteinkommen im Wechseljahr beläuft sich auf CHF 130'000. Auf den Lohnanteil von CHF 100'000 hätte Frau Weber in Zürich (Steuerfuss 119 %, Gemeinde Zürich-Stadt) rund CHF 18'200 Gesamtsteuer gezahlt. Durch den Bonus-Effekt der CHF 30'000 steigt das steuerbare Einkommen um CHF 30'000 in eine höhere Progressionsstufe: Der Grenzsteuersatz liegt bei ca. 32 %, was auf die CHF 30'000 zusätzlich rund CHF 9'600 Steuern ergibt — nicht CHF 30'000 × Durchschnittssatz. Frau Weber kann diesen Progressionssprung durch eine maximale Säule-3a-Einzahlung von CHF 7258 um rund CHF 2'200 dämpfen.

[!example] Abfindung und Grenzsteuersatz: Eine Abfindung von CHF 30'000 wird nicht pauschal zum Einkommensdurchschnittssatz besteuert, sondern trifft den Grenzsteuersatz des Gesamteinkommens (Art. 17 Abs. 1 DBG). Bei einem Jahreseinkommen von CHF 130'000 in Zürich-Stadt liegt dieser bei rund 32 %. Wer den Auszahlungszeitpunkt beeinflussen kann — z. B. Verhandlung der Abfindung für das Folgejahr bei einem Stellenantritt im Dezember — kann durch den Jahressprung mehrere tausend Franken Steuern sparen. Besprechen Sie dies mit einem Treuhänder.

So machen Sie es

  1. Bewahren Sie beide Lohnausweise auf und tragen Sie die Bruttolöhne sowie Quellensteuerabzüge separat in die Steuererklärung ein — je Arbeitgeber eine Zeile im entsprechenden Formular.
  2. Erhalten Sie eine Abfindung: Deklarieren Sie diese separat und vermerken Sie, dass es sich um eine Abgangsentschädigung gemäss Art. 17 Abs. 1 DBG handelt — einige Kantone prüfen dann von sich aus den privilegierten Satz.
  3. Prüfen Sie mögliche Berufsauslagen: Umzugskosten durch den Jobwechsel (z. B. Wohnsitzverlegung von Bern nach Zürich für die neue Stelle) sind abzugsfähig, soweit sie beruflich bedingt und belegt sind.
  4. Berechnen Sie Ihre Gesamtsteuerlast mit dem Steuerrechner Schweiz, bevor Sie die Erklärung einreichen — so erkennen Sie frühzeitig Optimierungspotenzial.

Wie führe ich die Säule 3a beim Jobwechsel weiter?

Die Säule 3a ist an keine Arbeitsstelle gebunden — sie läuft nach dem Jobwechsel unverändert weiter. Auch in Phasen der Stellenlosigkeit können Sie weiter einzahlen, sofern Sie ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielen. Die Einzahlung reduziert das steuerbare Einkommen direkt: Im Kanton St. Gallen spart ein Steuerpflichtiger mit CHF 90'000 Einkommen durch die maximale Säule-3a-Einzahlung rund CHF 2'000 Kantons- und Gemeindesteuer. In Zürich liegt die Einsparung je nach Gemeinde zwischen CHF 1'800 und CHF 2'400.

Situation Säule 3a Einzahlung möglich?
Angestellt (neue Stelle) Ja, bis CHF 7258
Kurze Arbeitslücke (< 1 Monat) Ja, anteilig
Längere Stellenlosigkeit Nur wenn anderes AHV-Einkommen vorhanden
Selbständig geworden Ja, bis 20 % des Nettoeinkommens (max. CHF 36288)

Ein oft übersehenes Detail: Auch wenn Sie im Wechseljahr einen Monat ohne Lohn zwischen den Stellen haben, können Sie den vollen Jahresbeitrag einzahlen — entscheidend ist, dass im Steuerjahr insgesamt AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen anfällt, nicht dass Sie für 12 volle Monate angestellt waren.

Rechenbeispiel

Herr Brunner, Aargau, kündigt per Ende April und beginnt die neue Stelle am 1. Juni. Im Mai erzielt er kein Einkommen. Sein Jahreslohn beträgt trotzdem CHF 95'000 (4 Monate alter AG + 7 Monate neuer AG). Da er AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen hat, darf er den maximalen Beitrag von CHF 7258 einzahlen. Bei einem Grenzsteuersatz von 29 % im Kanton Aargau ergibt das eine Steuerersparnis von rund CHF 2'000 — eine risikofreie Rendite auf dem Vorsorgekonto.

[!tip] Säule 3a im Wechseljahr maximieren: Zahlen Sie auch dann den vollen Betrag ein, wenn Sie im Wechseljahr einen Monat ohne Einkommen hatten. Die Einzahlung muss bis zum 31. Dezember des jeweiligen Steuerjahres erfolgen (Wertstellungsdatum massgebend). Im Folgejahr entfaltet sie ihre volle steuerliche Wirkung in der Veranlagung.

So machen Sie es

  1. Prüfen Sie im November, wie viel Sie im laufenden Steuerjahr bereits eingezahlt haben — die meisten Säule-3a-Banken zeigen den aktuellen Saldo in der E-Banking-App.
  2. Überweisen Sie den Restbetrag bis zum 31. Dezember auf das Säule-3a-Konto mit dem Vermerk "Einzahlung Säule 3a 2026".
  3. Heben Sie die Einzahlungsbestätigung der Bank auf — sie ist Pflichtbeilage zur Steuererklärung.
  4. Falls Sie das Konto bei einem Jobwechsel zu einer neuen Bank transferieren möchten: Säule-3a-Guthaben können steuerfrei auf eine andere anerkannte Vorsorgeeinrichtung übertragen werden (kein steuerpflichtiger Bezug).

Zusammenfassung

Ein Jobwechsel löst in der Schweiz mehrere Fristen und Pflichten gleichzeitig aus. Wer sie kennt und konsequent einhält, vermeidet teure Versäumnisse — und nutzt die steuerlichen Chancen des Wechseljahres vollständig aus.

  1. PKS-Transfer innert 30 Tagen: Teilen Sie der alten Pensionskasse die Zieleinrichtung mit (neuer AG oder Freizügigkeitskonto) — gemäss Art. 4 FZG. Formular direkt bei der alten PKS anfordern.
  2. Freizügigkeitskonto strategisch eröffnen: Falls keine direkte Anschlussstelle besteht, eröffnen Sie gezielt zwei Konten für die spätere steuerliche Staffelung bei der Pensionierung.
  3. Tarifcode sofort anpassen: Melden Sie dem neuen Arbeitgeber den korrekten Quellensteuer-Tarifcode — bei Zivilstandsänderung innert 14 Tagen. NOV-Antrag bis 31. März des Folgejahres prüfen.
  4. Beide Lohnausweise deklarieren: Im Wechseljahr addiert das Steueramt die Einkommen aus beiden Arbeitsverhältnissen. Abgangsentschädigungen nach Art. 17 Abs. 1 DBG separat ausweisen.
  5. Abfindung steuerlich planen: Der Grenzsteuersatz-Effekt kann mehrere tausend Franken ausmachen. Falls verhandelbar: Auszahlungszeitpunkt in ein einkommensschwächeres Jahr verschieben.
  6. Säule 3a bis 31. Dezember maximieren: Auch im Wechseljahr mit Einkommenslücke ist der volle Beitrag einzahlbar — solange insgesamt AHV-pflichtiges Einkommen vorliegt.

Starten Sie jetzt Ihre Steuererklärung mit Avenzo — oder berechnen Sie Ihre individuelle Steuerlast vorab im Steuerrechner Schweiz.

Stand: April 2026. Quellen: BSV BVG/3. Säule, ESTV Kreisschreiben, Art. 17 DBG. Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

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FAQ

Häufige Fragen

Das Guthaben wird von der alten PKS an die Auffangeinrichtung BVG überwiesen. Dort ist die Verzinsung tief (aktuell unter 1 %). Sie können das Guthaben jederzeit auf ein reguläres Freizügigkeitskonto mit besseren Konditionen übertragen lassen.

Nein — ausser bei Auswanderung, Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit oder wenn das Guthaben unter CHF 2'000 liegt und kein Anschluss an eine neue PKS besteht. Sonst muss das Guthaben als Freizügigkeitskapital übertragen werden.

Nein. Die Säule 3a bleibt bei der Bank oder Versicherung und ist vollständig unabhängig vom Arbeitgeber. Sie führen das Konto einfach weiter und können bis CHF 7258 einzahlen.

Häufig ja. Mit hohen Abzügen (Säule 3a maximum, Berufsauslagen, Weiterbildungskosten) kann die NOV zu einer Rückerstattung führen, die den Aufwand deutlich übersteigt. Ab CHF 120000 ist die NOV in vielen Kantonen ohnehin obligatorisch.

Quellen und Referenzen
  1. 01BSV — Finanzierung der beruflichen Vorsorge
  2. 02BSV — BVG und 3. Säule
  3. 03ESTV — Kreisschreiben direkte Bundessteuer
vorsorgesteuernberufseinstieg
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