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  • Ratgeber
  • 13 Min. Lesen
  • 2026-04-23

Freizügigkeitskonto Schweiz 2026 — Anbieter im Vergleich

Freizügigkeitskonto Schweiz: Anbieter vergleichen (Frankly, VIAC, PostFinance), 2-Konten-Strategie und Kapitalleistungssteuer erklärt.

Freizügigkeitskonto Schweiz — Leitfaden Avenzo
Freizügigkeitskonto Schweiz — Leitfaden Avenzo
Denis Smajovik
Denis SmajovikAvenzo

Founder & CEO, Avenzo GmbH

Das Wichtigste in Kürze
  1. 01Ein Freizügigkeitskonto bewahrt Ihr Pensionskassengeld steuerfrei, wenn Sie zwischen Stellen wechseln oder eine Auszeit nehmen
  2. 02Zwei Konten statt eines senken durch gestaffelte Auszahlung die Steuerbelastung um CHF 3'000–8'000
  3. 03Wertschriften-FZK erzielen langfristig 3–6 % Rendite statt nur 0,3–1,0 % auf dem Sparkonto
  4. 04Fintech-Anbieter wie VIAC und Frankly verlangen nur CHF 0,45–0,52 % Gebühren pro Jahr
  5. 05Das FZK-Guthaben ist von der Vermögenssteuer befreit — erst bei Auszahlung fällt eine Kapitalleistungssteuer von ca. 5–10 % an

Ein Freizügigkeitskonto eröffnen müssen Sie immer dann, wenn Ihr Anschluss an eine Pensionskasse endet — sei es durch Stellenwechsel, Sabbatical, Selbständigkeit oder Frühpensionierung. Das Freizügigkeitskonto (FZK) bewahrt Ihr Pensionskassenguthaben steuerlich geschützt im Vorsorgekreislauf: Weder Einkommens- noch Vermögenssteuer fallen an, solange das Kapital im FZK liegt. Die gesetzliche Grundlage bildet Art. 4 FZG (SR 831.42; Quelle: BSV Berufliche Vorsorge). In der Schweiz dürfen Sie bis zu zwei Freizügigkeitskonten führen — und genau diese 2-Konten-Strategie spart bei der Auszahlung CHF 3'000–8'000 Steuern. Mit einem Wertschriften-FZK erzielen Sie langfristig 3–6 % Rendite statt 0,3–1,0 % auf dem klassischen Sparkonto. Dieser Ratgeber erklärt, wann Sie ein Freizügigkeitskonto brauchen, welcher Anbieter passt und wie Sie Kapital optimal anlegen.

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Was ist ein Freizügigkeitskonto und wann brauchen Sie eines?

Ein Freizügigkeitskonto (FZK) ist ein spezielles Vorsorgekonto, das Ihr angespartes Pensionskassenguthaben aufnimmt, wenn der bisherige Vorsorgeschutz endet. Das Geld bleibt steuerlich im Vorsorgekreislauf — Sie zahlen weder Einkommens- noch Vermögenssteuer, solange das Kapital auf dem FZK liegt. Erst bei der Auszahlung fällt eine einmalige Kapitalleistungssteuer an. Die gesetzliche Grundlage bildet das Freizügigkeitsgesetz (FZG, SR 831.42) sowie die Freizügigkeitsverordnung (FZV, SR 831.425). Jede Person, deren Vorsorgeanspruch aus der 2. Säule endet, hat das Recht auf ein Freizügigkeitskonto — dieser Anspruch entsteht automatisch, sobald die Pensionskasse das Austrittsguthaben überweist. Was das FZK im Detail ausmacht, lesen Sie im Lexikoneintrag Freizügigkeitskonto.

Typische Situationen für ein Freizügigkeitskonto

Situation Was passiert mit dem PK-Guthaben? Beispiel
Stellenwechsel mit Lücke PK überweist auf FZK, bis neue PK bereitsteht 3 Monate zwischen zwei Jobs
Selbständigkeit Kapital geht aufs FZK (kein PK-Anschluss nötig) Gründung einer Einzelfirma
Elternzeit / Sabbatical FZK bis zur nächsten Anstellung 12 Monate Auszeit
Auswanderung (EU/EFTA) Obligatorischer Teil bleibt auf Schweizer FZK Umzug nach Deutschland
Auswanderung (ausserhalb EU/EFTA) Vollständiger Barbezug möglich Umzug nach Kanada

Rechenbeispiel

Sandra (35) verlässt ihre Arbeitgeberin mit einem PK-Guthaben von CHF 120'000. Ihre neue Stelle beginnt erst in 4 Monaten. Die alte PK überweist CHF 120'000 auf Sandras FZK. Dort erzielt das Kapital — je nach Anlagestrategie — 0,5 % Sparkontenzins (CHF 600/Jahr) oder 4 % Wertschriftenrendite (CHF 4'800/Jahr). Beim Stellenantritt wird das Guthaben in die neue PK übertragen. Alles, was Sie beim Jobwechsel und Ihrer Vorsorge beachten müssen, haben wir separat zusammengefasst.

[!info] Das FZK-Guthaben gilt steuerlich als Vorsorgevermögen nach Art. 24 lit. c DBG. Es unterliegt weder der Einkommenssteuer noch der Vermögenssteuer — muss aber trotzdem in der Steuererklärung unter «Wertschriften und Guthaben > Vorsorgeguthaben» deklariert werden. Zinsen und Wertschriftengewinne innerhalb des FZK bleiben steuerfrei.

So machen Sie es

  1. Eröffnen Sie das FZK vor Ihrem Austritt beim bisherigen Arbeitgeber — idealerweise 2 Wochen vor dem letzten Arbeitstag.
  2. Teilen Sie Ihrer alten PK-Verwaltung die IBAN des neuen FZK schriftlich mit (per E-Mail oder via Austrittsformular).
  3. Falls Sie noch kein FZK haben, überweist die Stiftung Auffangeinrichtung BVG das Guthaben nach spätestens 24 Monaten automatisch — jedoch zu ungünstigeren Konditionen als bei spezialisierten Anbietern.
  4. Deklarieren Sie das Guthaben in der nächsten Steuererklärung unter dem Feld «Wertschriften und Guthaben > Vorsorgeguthaben» und legen Sie den Jahresauszug bei.

Zwei Konten sind besser als eines — die 2-Konten-Strategie

Das Gesetz erlaubt maximal zwei Freizügigkeitskonten (Art. 12 FZV). Diese Möglichkeit sollten Sie unbedingt nutzen, denn sie spart bei der Auszahlung erheblich Steuern. Die Logik dahinter ist dieselbe wie bei der gestaffelten Auflösung von Säule-3a-Konten: Da die Kapitalleistungssteuer progressiv erhoben wird, sinkt der Durchschnittssteuersatz, wenn zwei kleinere Beträge in verschiedenen Jahren ausgezahlt werden statt eines grossen in einem einzigen Jahr.

Warum zwei Konten Steuern sparen

Bei der Auszahlung von Freizügigkeitsguthaben wird eine Kapitalleistungssteuer erhoben. Diese Steuer ist progressiv: je höher der ausbezahlte Betrag, desto höher der Steuersatz. Teilen Sie das Kapital auf zwei Konten auf und beziehen diese in verschiedenen Steuerjahren, wird jeder Betrag einzeln und mit einem tieferen Progressionssatz besteuert. Wichtig: Beide Konten müssen bei verschiedenen Instituten geführt werden, damit sie steuerlich klar getrennt bleiben.

Rechenbeispiel

Thomas (60) hat CHF 200'000 auf seinem Freizügigkeitskonto. Er wohnt in Zürich (reformiert, verheiratet).

Variante Betrag pro Jahr Steuersatz (ca.) Steuer total
Ein Konto, eine Auszahlung CHF 200'000 auf einmal ca. 8,5 % CHF 17'000
Zwei Konten, zwei Jahre CHF 100'000 pro Jahr ca. 5,5 % CHF 11'000
Ersparnis — — CHF 6'000

Die Steuerersparnis beträgt in diesem Beispiel CHF 6'000 — allein durch die Aufteilung auf zwei Auszahlungsjahre. Bei höheren Beträgen oder Kantonen mit steilerer Progression (z. B. Bern) kann die Differenz CHF 8'000 und mehr betragen.

[!tip] Kombinieren Sie die 2-Konten-Strategie mit der zeitlichen Trennung von weiteren Kapitalbezügen: Beziehen Sie das erste FZK-Konto im Jahr vor der Pensionierung, das zweite FZK-Konto im Pensionierungsjahr und das allfällige PK-Kapital ein Jahr danach. Drei Bezüge in drei Jahren reduzieren die Gesamtsteuerlast gegenüber einem einmaligen Bezug typischerweise um CHF 8'000–15'000.

So machen Sie es

  1. Beantragen Sie die Aufteilung bereits beim Übertrag aus der Pensionskasse — teilen Sie der PK-Verwaltung beide FZK-Kontonummern und die gewünschte Aufteilung (z. B. 50/50 oder 60/40) schriftlich mit.
  2. Wählen Sie zwei verschiedene Anbieter (z. B. VIAC und Frankly), damit die Konten klar getrennt sind.
  3. Planen Sie die Auszahlung in verschiedenen Steuerjahren — idealerweise auch zeitlich versetzt zu anderen Kapitalbezügen aus der Säule 3a oder dem PK-Obligatorium.
  4. Beziehen Sie stets zuerst das kleinere Konto, damit der erste Betrag mit dem tiefsten Progressionssatz besteuert wird.

Anbieter-Vergleich 2026 — Sparkonto vs. Wertschriften

Die Wahl des Anbieters und der Anlagestrategie hat langfristig einen grösseren Einfluss auf Ihr Guthaben als jede andere Entscheidung rund um das Freizügigkeitskonto. Grundsätzlich gibt es zwei Modelle: das klassische Sparkonto mit garantiertem Zins und das Wertschriften-FZK mit Investition in Aktien und Obligationen. Welches Modell zu Ihrer Situation passt, hängt vor allem von Ihrem Anlagehorizont ab — und davon, wie bald Sie das Kapital für eine neue Pensionskasse, einen WEF-Vorbezug oder die Pensionierung benötigen.

Anbieter im Überblick

Anbieter Typ Zinssatz (Konto) Wertschriften Gebühren (TER p.a.)
VIAC Fintech 0,5–1,0 % Ja, bis 97 % Aktienanteil 0,52 %
Frankly (ZKB) Fintech 0,5 % Ja, bis 95 % Aktienanteil 0,45 %
PostFinance Bank 0,25 % Nein Keine Kontogebühren
UBS Grossbank 0,1–0,3 % Ja (eingeschränkte Strategien) 0,80–1,20 %
Kantonalbanken Kantonalbank 0,3–0,8 % Teilweise verfügbar 0,50–0,90 %

Zinssätze und Gebühren ändern sich laufend. Vergleichen Sie direkt bei den Anbietern. Avenzo ist nicht an einzelne Freizügigkeitsstiftungen gebunden und empfiehlt produkt- und anbieterübergreifend.

Sparkonto oder Wertschriften?

Faktor Sparkonto Wertschriften-FZK
Renditeerwartung 0,3–1,0 % 3–6 % (langfristig, basierend auf historischen CH/Welt-Aktienrenditen; Quelle: MSCI World Langfristdaten)
Risiko Keines (Einlagensicherung) Kursschwankungen möglich
Eignung Kurzer Horizont (< 5 Jahre) Langer Horizont (> 5 Jahre)
Flexibilität bei Bezug Sofort verfügbar Marktrisiko beim Verkauf

Rechenbeispiel

Markus (40) hat CHF 80'000 auf dem Freizügigkeitskonto und 20 Jahre bis zur Pensionierung.

Anlageform Rendite p.a. Endguthaben nach 20 Jahren Differenz
Sparkonto (0,5 %) CHF 400/Jahr ca. CHF 88'400 —
Wertschriften (4 %) CHF 3'200/Jahr (Durchschnitt) ca. CHF 175'300 + CHF 86'900

Die Differenz von CHF 86'900 zeigt: Wer das Geld lange genug auf dem Freizügigkeitskonto belässt, profitiert massiv von einem Wertschriften-FZK. Selbst nach Abzug der Gebühren (CHF 0,52 % bei VIAC = ca. CHF 416/Jahr) bleibt ein erheblicher Vorsprung. Für die Gesamtplanung Ihrer 2. Säule empfiehlt sich ein Blick auf unseren Lexikoneintrag zur Pensionskasse, der die Wechselwirkung zwischen PK-Guthaben und FZK erklärt.

[!warning] Wer sein FZK-Kapital in Wertschriften investiert hat und kurzfristig einen WEF-Vorbezug oder eine Pensionskassenübertragung plant, riskiert einen Verkauf zu einem ungünstigen Zeitpunkt. Wechseln Sie die Strategie rechtzeitig — spätestens 3–5 Jahre vor einem geplanten Bezug — von Wertschriften auf das Sparkonto um, um Kursverluste beim Ausstieg zu vermeiden.

So machen Sie es

  1. Prüfen Sie Ihren Zeithorizont: Wenn Sie das Kapital innerhalb der nächsten 5 Jahre benötigen (neue Stelle, WEF-Vorbezug), wählen Sie das Sparkonto.
  2. Bei mehr als 5 Jahren Horizont setzen Sie auf ein Wertschriften-FZK mit einem Aktienanteil von 40–80 % je nach Risikotoleranz.
  3. Fintech-Anbieter wie VIAC (0,52 % TER) oder Frankly (0,45 % TER) sind dabei deutlich günstiger als Grossbanken — bei CHF 80'000 Guthaben sparen Sie gegenüber einer Grossbank (1,0 % TER) rund CHF 3'840 über 10 Jahre.
  4. Überprüfen Sie die Strategie einmal jährlich und passen Sie den Aktienanteil an, wenn sich Ihr Horizont verkürzt.

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Kapitalleistungssteuer im Kantonsvergleich — ZH, ZG und BE

Eines der am häufigsten unterschätzten Themen rund um das Freizügigkeitskonto ist die kantonale Kapitalleistungssteuer. Während das FZK-Guthaben selbst steuerfrei wächst, fällt bei der Auszahlung eine einmalige Steuer an — und deren Höhe variiert je nach Wohnkanton erheblich. Die Steuer wird gesondert vom übrigen Einkommen berechnet, jedoch mit einem reduzierten Satz auf den Jahresbetrag (Jahressteuerverfahren nach Art. 38 DBG). Der massgebliche Wohnkanton ist derjenige, in dem Sie am Tag der Auszahlung gemeldet sind.

Steuersatzvergleich bei FZK-Auszahlung von CHF 100'000 (ledig, reformiert)

Kanton Kapitalleistungssteuer ca. Steuer auf CHF 100'000 Steuer auf CHF 200'000
Zug ca. 3.5 % ca. CHF 3'500 ca. CHF 8'200
Schwyz ca. 4.0 % ca. CHF 4'000 ca. CHF 9'600
Zürich ca. 5.5 % ca. CHF 5'500 ca. CHF 12'400
Luzern ca. 5.8 % ca. CHF 5'800 ca. CHF 13'200
Bern ca. 7.0 % ca. CHF 7'000 ca. CHF 16'500
Genf ca. 8.5 % ca. CHF 8'500 ca. CHF 20'200

Alle Angaben sind Schätzwerte auf Basis des ESTV-Kapitalauszahlungsrechners; die genauen Sätze hängen vom Zivilstand, der Konfession und der Gemeinde ab. Berechnen Sie Ihren persönlichen Satz mit dem ESTV-Steuerrechner. Quelle: ESTV, Stand 2026.

Die Differenz zwischen Zug (ca. 3.5 %) und Bern (ca. 7.0 %) beträgt bei CHF 200'000 rund CHF 8'300 — allein aufgrund des Wohnkantons zum Zeitpunkt der Auszahlung. Wer ohnehin einen Wohnortwechsel plant, sollte die Kapitalleistungssteuer in die Überlegung einbeziehen.

Rechenbeispiel: Gestaffelte vs. einmalige Auszahlung in Zürich

Christine (62) pensioniert sich vorzeitig und hat zwei FZK-Konten mit je CHF 130'000 (Total CHF 260'000). Sie wohnt in der Stadt Zürich (reformiert, verheiratet). Der Grenzsteuersatz auf Kapitalleistungen in Zürich beträgt bei ihren Beträgen ca. 6,5 % bis 9 %.

Strategie Jahr 1 Jahr 2 Steuersatz Total Steuer
Einmalige Auszahlung CHF 260'000 — ca. 9,0 % CHF 23'400
Gestaffelte Auszahlung CHF 130'000 CHF 130'000 ca. 6,5 % je CHF 16'900
Ersparnis durch Staffelung — — — CHF 6'500

Die Staffelung über zwei Steuerjahre spart Christine CHF 6'500 — ohne jede steuerliche Gestaltung, ausschliesslich durch die zeitliche Planung der Bezüge. Bei gleichem Kapital in Zug würde die Gesamtsteuer (gestaffelt) nur ca. CHF 9'100 betragen — CHF 7'800 weniger als bei gestaffelter Auszahlung in Zürich.

[!tip] Wer kurz vor der Pensionierung steht, sollte prüfen, ob ein Wohnortwechsel in einen steuergünstigen Kanton sinnvoll ist. Der Wohnkanton am Tag der Auszahlung ist massgeblich — nicht der Kanton, in dem das FZK geführt wird. Bei CHF 260'000 FZK-Kapital kann ein Umzug von Bern nach Zug die Steuerrechnung um bis zu CHF 9'100 senken.

So machen Sie es

  1. Ermitteln Sie Ihren kantonalen Steuersatz für Kapitalleistungen mit dem ESTV-Steuerrechner — geben Sie Ihren Kanton, Zivilstand und den geplanten Auszahlungsbetrag ein.
  2. Prüfen Sie, ob eine Staffelung auf zwei Steuerjahre möglich ist — dazu müssen Sie bereits über zwei getrennte FZK-Konten verfügen (Art. 12 FZV).
  3. Koordinieren Sie FZK-Bezug, Säule-3a-Bezug und allfälliges PK-Kapital so, dass in keinem einzigen Steuerjahr mehr als CHF 150'000 an Kapitalleistungen zusammenkommen.
  4. Falls Sie in einem Hochsteuerkanton wohnen und einen Umzug planen, melden Sie sich vor der Auszahlung um — die Steuerverwaltung erhebt die Kapitalleistungssteuer am offiziellen Wohnsitz zum Auszahlungsdatum.

[!cta] Auszahlungszeitpunkt professionell planen — Die richtige Koordination von FZK-Bezug, Säule-3a-Auflösung und PK-Kapital kann bei CHF 200'000 Gesamtkapital über CHF 10'000 Steuern sparen. Avenzo Treuhand analysiert Ihre persönliche Situation und plant den optimalen Bezugsfahrplan. Treuhand-Beratung anfragen

Wann kann das Freizügigkeitskonto bezogen werden?

Das Guthaben auf dem Freizügigkeitskonto ist gebundenes Vorsorgevermögen gemäss FZG. Ein Barbezug ist nur in bestimmten, gesetzlich definierten Fällen möglich — anderenfalls muss das Kapital bei Wiedereinstieg in ein Anstellungsverhältnis in die neue Pensionskasse übertragen werden. Wer diese Regeln kennt, plant die Auszahlung steueroptimal und vermeidet unnötige Verzögerungen.

Bezugsgründe im Überblick

Situation Bezug möglich? Wichtige Bedingung
Neue Anstellung mit PK Übertrag in neue PK (kein Barbezug) Pflichtübertrag
WEF-Vorbezug (Wohneigentum) Ja, für selbstbewohnte Hauptwohnung Mind. CHF 20'000, alle 5 Jahre
Reguläre Pensionierung Ja, ab AHV-Alter Kapital oder Rente
Frühpensionierung Ja, ab 58 Jahren Nachweis Erwerbsaufgabe
Auswanderung (ausserhalb EU/EFTA) Ja, vollständig Abmeldebescheinigung erforderlich
Auswanderung (EU/EFTA) Nur überobligatorischer Teil Obligatorium bleibt in CH
Invalidität Ja IV-Verfügung nötig
Aufnahme Selbständigkeit Ja, innerhalb 1 Jahr Handelsregisterauszug

Rechenbeispiel: WEF-Vorbezug

Laura (38) möchte ihr Eigenheim finanzieren und hat CHF 60'000 auf dem Freizügigkeitskonto. Sie bezieht CHF 60'000 als WEF-Vorbezug für ihre Wohnung in Bern.

  • Kapitalleistungssteuer Bern: ca. 6,5 % auf CHF 60'000 = CHF 3'900
  • Nettoauszahlung: CHF 56'100
  • Vorteil gegenüber Hypothekenerhöhung: Bei einem Hypothekarzins von 2,5 % spart Laura CHF 1'500/Jahr an Zinsen. Der WEF-Vorbezug «rechnet» sich damit nach knapp 2,5 Jahren.

Wichtig: Der WEF-Vorbezug wird im Grundbuch als Veräusserungsbeschränkung eingetragen und muss bei einem Verkauf der Liegenschaft zurückgezahlt werden.

[!warning] Bei Auswanderung in ein EU/EFTA-Land (z. B. Deutschland, Frankreich oder Österreich) darf nur der überobligatorische Teil des FZK bar ausgezahlt werden. Der BVG-obligatorische Teil muss auf dem Schweizer FZK verbleiben, bis Sie das Rentenalter erreichen. Wer den Bezug dennoch veranlasst, verstösst gegen Art. 5 FZG und riskiert eine Nachbesteuerung durch das Steueramt. Planen Sie den Bezug bei Auswanderung deshalb stets mit einem Steuerberater.

So machen Sie es

  1. Planen Sie Bezüge über mehrere Steuerjahre: Kombinieren Sie FZK-Bezug, Säule-3a-Bezug und allfälliges PK-Kapital nicht im selben Jahr.
  2. Nutzen Sie die 2-Konten-Strategie (siehe oben) und beziehen Sie zuerst das kleinere Konto.
  3. Stellen Sie den Antrag auf Barbezug schriftlich bei Ihrer FZK-Institution — die Auszahlung dauert in der Regel 2–4 Wochen.
  4. Informieren Sie sich über den Kapitalleistungssteuersatz Ihres Kantons mit dem ESTV-Steuerrechner und berechnen Sie die optimale Aufteilung.

Schritt-für-Schritt: Freizügigkeitskonto eröffnen und übertragen

Die Eröffnung eines Freizügigkeitskontos ist heute dank Fintech-Anbietern in wenigen Minuten online möglich. Damit beim Übertrag aus der Pensionskasse nichts schiefgeht, folgen Sie dieser Anleitung. Der zeitkritische Punkt: Die Pensionskasse überweist das Austrittsguthaben nach Vertragsende automatisch — wenn Sie keine FZK-Koordinaten mitteilen, landet das Geld bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG, wo weder attraktive Zinsen noch Wertschriftenanlagen möglich sind.

Anleitung in 5 Schritten

  1. Anbieter wählen: Vergleichen Sie Gebühren, Anlagemöglichkeiten und Zinssätze. Für Wertschriften empfehlen sich VIAC (0,52 % TER) oder Frankly (0,45 % TER).
  2. Zwei Konten eröffnen: Eröffnen Sie bei zwei verschiedenen Anbietern je ein Freizügigkeitskonto. Die Registrierung dauert online 10–15 Minuten pro Konto. Sie benötigen: Ausweis/Pass, AHV-Nummer und IBAN eines Bankkontos für die Identifikation.
  3. Aufteilungswunsch mitteilen: Informieren Sie Ihre bisherige Pensionskasse schriftlich, dass das Guthaben auf zwei FZK aufgeteilt werden soll (z. B. 50/50 oder 60/40). Geben Sie beide Kontonummern an.
  4. Anlageentscheid treffen: Wählen Sie für jedes Konto die passende Strategie — Sparkonto für kurzen Horizont, Wertschriften für langen Horizont (mehr als 5 Jahre bis zum nächsten geplanten Bezug).
  5. Steuererklärung aktualisieren: Deklarieren Sie das FZK-Guthaben als Vermögen unter dem Feld «Wertschriften und Guthaben > Vorsorgeguthaben». Obwohl es von der Vermögenssteuer befreit ist, muss es angegeben werden. Legen Sie den Jahresauszug bei.

Rechenbeispiel: Gebührenvergleich über 10 Jahre

Bei CHF 100'000 Guthaben und Wertschriftenanlage:

Anbieter TER p.a. Gebühren über 10 Jahre Differenz zu günstigstem
Frankly 0,45 % ca. CHF 4'500 —
VIAC 0,52 % ca. CHF 5'200 + CHF 700
Kantonalbank 0,70 % ca. CHF 7'000 + CHF 2'500
UBS 1,00 % ca. CHF 10'000 + CHF 5'500

Der Unterschied zwischen dem günstigsten Fintech und einer Grossbank beträgt über 10 Jahre rund CHF 5'500 — Geld, das direkt von Ihrer Rendite abgeht und bei keiner Steuerstrategie wieder zurückgeholt werden kann.

[!tip] Falls Sie bereits ein FZK bei einer Kantonalbank oder Grossbank führen und auf einen günstigeren Anbieter wechseln möchten: Ein Wechsel ist jederzeit möglich und kostenlos. Sie füllen beim neuen Anbieter ein Transferformular aus; dieser kümmert sich um den Übertrag. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2–4 Wochen. Achten Sie darauf, dass Sie bei einem Wechsel von einem Sparkonto auf ein Wertschriften-FZK die Anlagestrategie bewusst wählen.

So machen Sie es

  1. Handeln Sie rechtzeitig: Eröffnen Sie das FZK vor Ihrem letzten Arbeitstag und teilen Sie der Pensionskasse die Kontodaten mit.
  2. Falls Sie den Übertrag vergessen haben und das Guthaben bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG gelandet ist: Fordern Sie das Guthaben mit Formular «Antrag auf Übertrag des Freizügigkeitsguthabens» direkt von der Auffangeinrichtung an und leiten Sie es auf Ihr gewünschtes FZK weiter.
  3. Prüfen Sie nach dem Übertrag den Eingang auf dem FZK-Konto und vergleichen Sie den Betrag mit dem letzten Vorsorgeausweis Ihrer Pensionskasse — Differenzen sind selten, aber möglich.
  4. Notieren Sie sich den Jahrestag der Kontoeröffnung und überprüfen Sie einmal jährlich Gebühren, Zinssätze und Anlagestrategie.

Zusammenfassung

Das Freizügigkeitskonto ist kein passiver Parkplatz für Ihr Vorsorgekapital — es ist ein aktives Planungsinstrument. Wer die Regeln kennt, spart bei der Auszahlung mehrere tausend Franken und erzielt in der Zwischenzeit eine deutlich höhere Rendite als auf dem Sparkonto. Die sechs wichtigsten Schritte:

  1. Zwei FZK eröffnen — sofort bei Stellenwechsel, bei zwei verschiedenen Instituten, mit bewusster Aufteilung des Kapitals (z. B. 50/50). Kosten: null, Aufwand: 20 Minuten online.
  2. Anlagestrategie festlegen — Wertschriften-FZK (VIAC 0,52 % TER oder Frankly 0,45 % TER) bei Horizont über 5 Jahre; bei CHF 100'000 über 20 Jahre macht der Unterschied CHF 86'900 Endguthaben aus.
  3. Bezugszeitpunkt planen — Koordinieren Sie FZK-Bezug, Säule-3a-Auflösung und PK-Kapital so, dass in keinem Jahr mehr als CHF 150'000 zusammenkommen; die Staffelung auf zwei Jahre spart typischerweise CHF 6'000–8'000 Kapitalleistungssteuer.
  4. Kantonalen Steuersatz kennen — Zürich erhebt ca. 5,5–9 % auf Kapitalleistungen, Zug ca. 3,5–6 %, Bern ca. 7–10 %; ermitteln Sie Ihren genauen Satz mit dem ESTV-Steuerrechner.
  5. FZK in der Steuererklärung korrekt deklarieren — Feld «Wertschriften und Guthaben > Vorsorgeguthaben» mit Jahresauszug; die Befreiung von der Vermögenssteuer gilt nur, wenn das Guthaben korrekt ausgewiesen ist.
  6. Fristen bei Auswanderung einhalten — Bei Wegzug in EU/EFTA-Staaten darf nur der überobligatorische Teil bezogen werden; planen Sie den Bezug mindestens 4 Wochen vor dem Abmeldedatum und holen Sie steuerliche Beratung ein.

Dieser Ratgeber dient ausschliesslich der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Finanz- oder Steuerberatung dar. Für verbindliche Auskünfte konsultieren Sie eine Fachperson oder Ihre kantonale Steuerverwaltung. Alle Angaben ohne Gewähr — Stand: April 2026.

FAQ

Häufige Fragen

Ja, das FZK-Guthaben muss als Vermögen deklariert werden. Es ist jedoch von der Vermögenssteuer befreit, und Zinsen sowie Wertschriftenerträge innerhalb des FZK bleiben steuerfrei (Art. 24 lit. c DBG; Quelle: ESTV Kreisschreiben zur direkten Bundessteuer). Erst bei der Auszahlung wird eine einmalige Kapitalleistungssteuer fällig, die je nach Kanton und Betrag ca. 5–10 % beträgt. Tragen Sie das Guthaben unter 'Wertschriften und Guthaben > Vorsorgeguthaben' ein und legen Sie den Jahresauszug der FZK-Institution bei.

Grundsätzlich bis zum ordentlichen AHV-Referenzalter (65 Jahre für Männer; für Frauen schrittweise Erhöhung gemäss AHV 21: 64 Jahre und 6 Monate im Jahr 2026, 64 Jahre und 9 Monate im Jahr 2027, 65 Jahre ab 2028 — Quelle: BSV, bsv.admin.ch/de/ahv-21). Eine Frühpensionierung ist ab 63 möglich, dann darf das FZK bezogen werden. Wenn Sie vor Erreichen des Rentenalters eine neue Anstellung mit Pensionskasse antreten, muss das FZK-Guthaben in die neue PK übertragen werden. Es gibt keine Obergrenze für die Haltedauer, solange Sie keine neue PK-Pflicht haben.

Bei einer Auswanderung ausserhalb der EU/EFTA können Sie das gesamte Kapital bar beziehen. Bei Wegzug in ein EU-/EFTA-Land dürfen Sie nur den überobligatorischen Teil auszahlen — der obligatorische BVG-Teil muss auf dem Schweizer FZK verbleiben, bis Sie das Rentenalter erreichen (Art. 5 FZG, SR 831.42; Quelle: BSV Berufliche Vorsorge). Die Kapitalleistungssteuer wird am letzten Schweizer Wohnsitz erhoben. Planen Sie den Bezug vor dem Wegzug sorgfältig.

Nein. Auf ein Freizügigkeitskonto können ausschliesslich Vorsorgegelder aus Pensionskassen oder anderen Freizügigkeitseinrichtungen übertragen werden. Eigene Einzahlungen sind gesetzlich nicht erlaubt (Art. 12 FZV). Wenn Sie zusätzlich privat vorsorgen möchten, nutzen Sie die Säule 3a — dort können Angestellte mit PK bis CHF 7258 pro Jahr einzahlen und vom steuerbaren Einkommen abziehen (Quelle: ESTV).

Das FZK-Guthaben geht an die Begünstigten in der gesetzlichen Reihenfolge: zuerst der überlebende Ehegatte oder eingetragene Partner, dann Kinder, dann Eltern, dann Geschwister (Art. 15 FZG; Quelle: BSV Berufliche Vorsorge). Sie können bei Ihrer FZK-Institution zusätzliche Begünstigte benennen, etwa einen Konkubinatspartner, sofern eine gegenseitige Unterstützungspflicht bestand. Die Auszahlung unterliegt der Kapitalleistungssteuer und je nach Kanton der Erbschaftssteuer.

Quellen und Referenzen
  1. 01BSV — Berufliche Vorsorge (BVG) und 3. Säule: Übersicht
  2. 02BSV — Finanzierung der beruflichen Vorsorge
  3. 03ESTV — Kreisschreiben zur direkten Bundessteuer (Vorsorge und Freizügigkeit)
  4. 04ESTV — Steuerrechner: Kapitalleistungssteuern berechnen
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