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  • Ratgeber
  • 18 Min. Lesen
  • 2026-04-23

GmbH gründen — Schritt-für-Schritt-Anleitung Schweiz 2026

GmbH gründen Schweiz: Stammkapital CHF 20'000, Handelsregister, Notariat, MWST. Steuervergleich GmbH vs. Einzelfirma, optimale Gehaltsstruktur erklärt.

GmbH gründen Schweiz — Schritt für Schritt
GmbH gründen Schweiz — Schritt für Schritt
Avenzo
Avenzo Treuhandexperten

Dipl. Treuhandexperte

Das Wichtigste in Kürze
  1. 01Eine GmbH gründen in der Schweiz kostet CHF 1'500–3'500 (Notar + Handelsregister) plus Stammkapital von CHF 20'000
  2. 02Ab einem Gewinn von ca. CHF 100'000–150'000/Jahr ist die GmbH steuerlich vorteilhafter als die Einzelfirma
  3. 03Dividenden werden nur zu 60–70 % besteuert — das spart gegenüber vollem Lohn bis zu CHF 15'000/Jahr
  4. 04Die MWST-Pflicht greift ab CHF 100000 Umsatz — freiwillige Anmeldung kann sich durch Vorsteuerabzug lohnen
  5. 05Laufende Buchhaltungskosten betragen CHF 2'400–8'000/Jahr — ein Treuhand-Mandat spart Fehler und Nachsteuern

Eine GmbH in der Schweiz zu gründen kostet rund CHF 1'500–3'500 (Notar + Handelsregister) plus das Stammkapital von mindestens CHF 20'000. Der gesamte Prozess dauert 2–4 Wochen — von der Namensprüfung bis zum Handelsregistereintrag. In diesem Ratgeber erfahren Sie jeden Schritt im Detail, mit konkreten CHF-Beträgen, Steuervergleichen und Optimierungstipps.

[!info] Eine GmbH gründen in der Schweiz lohnt sich ab ca. CHF 100'000 Gewinn pro Jahr. Die Gründungskosten betragen CHF 1'500–3'500, das Stammkapital CHF 20'000. Die Kombination aus tieferer Gewinnsteuer (~20 %) und Dividendenbesteuerung (60–70 %) spart gegenüber der Einzelfirma bis zu CHF 15'000 pro Jahr.

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GmbH vs. Einzelfirma: Der grosse Steuervergleich

Die häufigste Frage vor einer GmbH-Gründung in der Schweiz: Lohnt sich der Aufwand überhaupt, oder reicht eine Einzelfirma? Die Antwort hängt primär vom Gewinn ab.

Kriterium Einzelfirma GmbH
Mindestkapital CHF 0 CHF 20'000
Haftung Unbeschränkt persönlich Beschränkt auf Stammkapital
Gewinnsteuer Einkommenssteuer (bis ~46 %) Gewinnsteuer ca. 12–20 %
Lohnstruktur Kein Salär (alles Gewinn) Salär + Dividende
MWST-Pflicht Ab CHF 100000 Umsatz Ab CHF 100000 Umsatz
Sozialversicherungen Als Selbständiger Als Angestellter der GmbH
Buchhaltungspflicht Einfache Buchführung Doppelte Buchführung

Rechenbeispiel: CHF 150'000 Gewinn

Einzelfirma (Kanton Zürich, ledig, reformiert):

  • Gesamtes Einkommen: CHF 150'000
  • Einkommenssteuer (Bund + Kanton + Gemeinde): ca. CHF 32'000
  • AHV/IV/EO (10.6 % auf Einkommen): ca. CHF 15'900
  • Totale Belastung: ca. CHF 47'900

GmbH (gleiche Situation):

  • Lohn: CHF 80'000 → Einkommenssteuer ca. CHF 12'800 + AHV (10.6 % AN + AG) ca. CHF 8'480
  • Gewinn der GmbH: CHF 70'000 (nach Lohn) → Gewinnsteuer ca. CHF 10'500
  • Dividende: CHF 59'500 (nach Gewinnsteuer) → Teilbesteuerung (70 %): ca. CHF 6'400
  • Totale Belastung: ca. CHF 38'180

Ersparnis durch GmbH: rund CHF 9'720 pro Jahr.

So machen Sie es

Prüfen Sie Ihre individuelle Situation mit dem ESTV-Steuerrechner oder lassen Sie sich von einem Avenzo-Treuhänder beraten. Grundregel: Ab CHF 100'000–150'000 Jahresgewinn lohnt sich die GmbH fast immer.

Schritt für Schritt: GmbH gründen in der Schweiz

Wenn Sie eine GmbH in der Schweiz gründen möchten, folgen Sie diesen fünf Schritten. Die Gesamtdauer beträgt 2–4 Wochen, je nach Kanton und Bank.

Schritt 1: Vorbereitung (1–2 Wochen)

Bevor Sie zum Notar gehen, müssen Sie folgende Entscheidungen treffen:

  • Firmenname: Verfügbarkeit prüfen auf Zefix.ch. Der Name muss einzigartig und darf nicht irreführend sein.
  • Gesellschafter: Wer beteiligt sich mit welcher Stammeinlage? Mindestens eine natürliche oder juristische Person.
  • Zweck der GmbH: Wird in den Statuten festgehalten und im Handelsregister publiziert.
  • Geschäftsführer: Mindestens ein Geschäftsführer mit Wohnsitz in der Schweiz ist Pflicht.
  • Domizil: Geschäftsadresse in der Schweiz (Eigenmiete, Untermiete oder c/o-Adresse beim Treuhänder).

Stammkapital bereitstellen: Mindestens CHF 20'000, vollständig einzuzahlen. Seit der OR-Revision ist keine Teileinzahlung mehr möglich bei GmbH. Eine gesetzliche Obergrenze gibt es nicht.

Rechenbeispiel: Stammkapital-Struktur bei zwei Gesellschaftern

Gesellschafter Stammanteil Einlage Stimmrecht
Person A 60 % CHF 12'000 60 %
Person B 40 % CHF 8'000 40 %
Total 100 % CHF 20'000 100 %

So machen Sie es

Lassen Sie die Statuten vom Treuhänder erstellen — nicht aus dem Internet kopieren. Fehlende Klauseln (z. B. zu Vorkaufsrechten oder Konkurrenzverbot) führen später zu teuren Gesellschafterstreitigkeiten. Avenzo erstellt Ihre Statuten als Teil des Firmen-Setup-Pakets.

Schritt 2: Bankkonto und Kapitaleinzahlung

  1. Temporäres Gesellschaftskonto (Sperrkonto) bei einer Schweizer Bank eröffnen
  2. Stammkapital von CHF 20'000 einzahlen
  3. Bank stellt eine Kapitaleinzahlungsbestätigung aus — dieses Dokument benötigen Sie zwingend beim Notar

Zeitaufwand: 3–7 Arbeitstage je nach Bank. Online-Banken (z. B. Radicant, Yapeal) sind oft schneller als Grossbanken.

Rechenbeispiel: Bankgebühren im Vergleich

Bank Kontoeröffnung Sperrgebühr Freigabe
Grossbank (UBS/CS) CHF 0–200 CHF 200–500 1–3 Tage
Kantonalbank CHF 0–100 CHF 100–300 1–2 Tage
Online-Bank CHF 0 CHF 0–100 Sofort–1 Tag

So machen Sie es

Eröffnen Sie das Sperrkonto erst, wenn Firmenname und Statuten stehen — die Bank verlangt den Entwurf der Statuten bei Kontoeröffnung. Vergleichen Sie die Gebühren: Bei einer Online-Bank sparen Sie bis zu CHF 500 gegenüber einer Grossbank.

Schritt 3: Notarielle Beurkundung

Der Gründungsakt muss in der Schweiz öffentlich beurkundet werden. Je nach Kanton ist ein Notar oder eine Urkundsperson zuständig.

Benötigte Dokumente:

  • Entwurf der Statuten
  • Kapitaleinzahlungsbestätigung der Bank
  • Gültige Ausweise aller Gesellschafter und Geschäftsführer
  • Eventuell: Handelsregisterauszug bei juristischen Personen als Gesellschafter

Notariatskosten: CHF 600–1'500 (je nach Kanton und Komplexität)

Rechenbeispiel: Notariatskosten nach Kanton

Kanton Typische Kosten Besonderheit
Zürich CHF 800–1'200 Freie Notarwahl
Bern CHF 600–1'000 Amtsnotariat (günstiger)
Zug CHF 700–1'000 Schnelle Bearbeitung

So machen Sie es

Vereinbaren Sie den Notartermin erst, wenn die Kapitaleinzahlungsbestätigung vorliegt. Alle Gesellschafter müssen persönlich anwesend sein oder eine notariell beglaubigte Vollmacht erteilen. Ihr Avenzo-Treuhänder koordiniert die Termine und prüft alle Dokumente vor dem Termin.

Schritt 4: Handelsregistereintrag

Nach der Beurkundung wird die GmbH im kantonalen Handelsregister eingetragen. Ab diesem Moment existiert die GmbH rechtlich — und das Stammkapital wird freigegeben.

  • Kosten: CHF 600–900 (Grundgebühr, je nach Kanton)
  • Dauer: 1–3 Wochen nach Einreichung
  • Resultat: CHE-Nummer (UID) und offizieller Handelsregisterauszug

Rechenbeispiel: Gesamtkosten der Gründung

Position Kosten
Stammkapital (wird zu GmbH-Kapital) CHF 20'000
Notar CHF 600–1'500
Handelsregister CHF 600–900
Statuten-Erstellung (Treuhänder) CHF 500–1'000
Gründungskosten total (ohne Stammkapital) CHF 1'700–3'400

So machen Sie es

Lassen Sie den Treuhänder die Handelsregisteranmeldung einreichen — Formfehler führen zu Rückweisungen und Verzögerungen. Prüfen Sie nach dem Eintrag, ob Firma, Zweck und Zeichnungsberechtigungen korrekt publiziert sind.

Schritt 5: Nach der Gründung — Pflichtanmeldungen

Nach dem Handelsregistereintrag müssen Sie folgende Anmeldungen vornehmen:

  • MWST-Anmeldung beim ESTV: Pflicht ab CHF 100000 Jahresumsatz, freiwillig möglich (Vorsteuerabzug!)
  • AHV/IV/EO-Anmeldung bei der kantonalen Ausgleichskasse
  • Unfallversicherung (UVG): SUVA oder private UV-Versicherung — Pflicht für alle Angestellten, auch den Geschäftsführer
  • BVG-Anschluss (Pensionskasse): Pflicht bei Jahreslohn über CHF 22050
  • Geschäftskonto eröffnen: Das Sperrkonto wird in ein reguläres Geschäftskonto umgewandelt

Rechenbeispiel: Jährliche Pflichtkosten eines GmbH-Geschäftsführers (Lohn CHF 80'000)

Position Kosten/Jahr
AHV/IV/EO (Arbeitgeber + Arbeitnehmer, 10.6 %) ca. CHF 8'480
BVG-Beiträge (Arbeitgeber + Arbeitnehmer) ca. CHF 4'800
UVG + Zusatzversicherung ca. CHF 1'200
Buchhaltung (Treuhänder) CHF 2'400–8'000
Total laufende Kosten ca. CHF 16'880–22'480

So machen Sie es

Erstellen Sie eine Checkliste aller Anmeldungen und erledigen Sie sie innerhalb der ersten 30 Tage nach Handelsregistereintrag. Verspätete AHV-Anmeldungen können zu Nachzahlungen und Verzugszinsen führen. Avenzo übernimmt alle Post-Gründungs-Anmeldungen im Rahmen des Firmen-Setup-Pakets.

Steueroptimierung: Salär und Dividende richtig aufteilen

Das grösste steuerliche Optimierungspotenzial einer GmbH in der Schweiz liegt im Verhältnis zwischen Salär und Dividende. Wer dies richtig einstellt, kann mehrere Tausend CHF pro Jahr sparen.

Salär (Lohn):

  • Abziehbar als Geschäftsaufwand → reduziert den GmbH-Gewinn
  • Unterliegt Einkommenssteuer + AHV-Beiträge (~10.6 % AN + AG zusammen)
  • Muss «marktüblich» sein — das Steueramt prüft verdeckte Gewinnausschüttungen

Dividende:

  • Aus dem Reingewinn der GmbH (nach Gewinnsteuer ~12–20 %)
  • Beim Gesellschafter: Teilbesteuerung möglich (60 % oder 70 % je nach Kanton)
  • Keine AHV-Beiträge auf Dividende — das ist der Hauptvorteil

Rechenbeispiel: Optimaler Split bei CHF 200'000 GmbH-Gewinn (Kanton Zürich)

Variante A — Alles als Lohn:

  • Lohn: CHF 200'000
  • Einkommenssteuer: ca. CHF 48'000
  • AHV/IV/EO: ca. CHF 21'200
  • Total: ca. CHF 69'200

Variante B — Optimierter Split:

  • Lohn: CHF 100'000 → Einkommenssteuer ca. CHF 18'000 + AHV ca. CHF 10'600
  • GmbH-Gewinn: CHF 100'000 → Gewinnsteuer ca. CHF 15'000
  • Dividende: CHF 85'000 → Teilbesteuerung (70 %): ca. CHF 10'800
  • Total: ca. CHF 54'400

Ersparnis durch optimierten Split: rund CHF 14'800 pro Jahr.

So machen Sie es

Lassen Sie den optimalen Split jährlich von Ihrem Treuhänder berechnen — er hängt vom Gesamteinkommen, Kanton, Zivilstand und weiteren Abzügen ab. Zu tiefe Löhne werden vom Steueramt als verdeckte Gewinnausschüttung qualifiziert und nachbesteuert. Avenzo berechnet Ihre optimale Gehaltsstruktur als Teil der laufenden Steuerberatung.

Häufige Fehler beim GmbH gründen in der Schweiz

Viele Gründer verlieren bei der GmbH-Gründung Zeit und Geld durch vermeidbare Fehler. Diese fünf kommen am häufigsten vor:

1. Stammkapital als «gebundenes» Kapital missverstehen Das einbezahlte Stammkapital von CHF 20'000 ist kein Sperrgeld — nach der Gründung können Sie es als Betriebskapital verwenden. Es muss aber bilanziell als Eigenkapital ausgewiesen bleiben.

2. Kein marktübliches Gehalt auszahlen Wer sich als GmbH-Geschäftsführer kein oder ein zu tiefes Gehalt zahlt, riskiert eine AHV-Nachforderung und die Umqualifizierung von Dividenden in Lohn. Marktüblich bedeutet: Was eine externe Person für die gleiche Tätigkeit erhalten würde.

3. MWST-Pflicht verschlafen Die Umsatzschwelle von CHF 100000 wird oft schneller erreicht als gedacht. Wer sich nicht rechtzeitig anmeldet, schuldet die MWST rückwirkend — ohne sie bei Kunden verrechnet zu haben.

4. Doppelte Buchführung unterschätzen Anders als bei der Einzelfirma braucht die GmbH eine vollständige doppelte Buchführung (Bilanz + Erfolgsrechnung). Fehler führen zu Beanstandungen bei der Revision oder beim Steueramt.

5. Statuten «von der Stange» verwenden Standardstatuten aus dem Internet fehlen oft wichtige Regelungen zu Vorkaufsrechten, Konkurrenzverboten oder Nachschusspflichten. Im Streitfall stehen Sie ohne Rechtsgrundlage da.

So machen Sie es

Arbeiten Sie von Anfang an mit einem Treuhänder zusammen, der diese Fallstricke kennt. Die Kosten für professionelle Begleitung (CHF 500–1'500 für die Gründung) sind deutlich tiefer als die Kosten einer nachträglichen Korrektur. Avenzo bietet ein Komplett-Paket für die GmbH-Gründung zum Festpreis.

Gründungskosten im Detail: Was eine GmbH wirklich kostet

Die Gründungskosten einer GmbH in der Schweiz setzen sich aus mehreren Pflichtpositionen zusammen. Das Stammkapital von CHF 20'000 ist kein Aufwand im eigentlichen Sinne — es verbleibt als Eigenkapital in der Gesellschaft und steht nach der Gründung als Betriebskapital zur Verfügung. Die echten Einmalkosten liegen zwischen CHF 1'700 und CHF 3'800.

Position Betrag Pflicht Anmerkung
Stammkapital (Einlage, kein Aufwand) CHF 20'000 Ja Vollständig liberiert (Art. 777c OR)
Notarielle Beurkundung / Urkundsperson CHF 1'500–3'000 Ja Je nach Kanton und Komplexität
Handelsregistereintrag CHF 600–800 Ja Grundgebühr, Mutationen zusätzlich
Statuten-Erstellung (Treuhänder) CHF 500–1'000 Empfohlen Schutzt vor späteren Gesellschafterkonflikten
Revisionsstelle (opting-out möglich) CHF 0–3'000 Opt-out möglich Pflicht nur ab Schwellenwert (Art. 727 OR)
Gründungskosten total (ohne Stammkapital) CHF 1'700–3'800 — Einmaliger Aufwand

Die Notariatskosten variieren kantonal erheblich: In Zug liegen sie bei CHF 700–1'000, in Zürich bei CHF 800–1'200 und in Genf, wo ein Amtsnotar zuständig ist, können Kosten bis CHF 3'000 anfallen. Der Handelsregistereintrag kostet schweizweit einheitlich zwischen CHF 600 und CHF 800 — hinzu kommen allfällige Publikationsgebühren im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB), die rund CHF 60–120 betragen.

[!info] Revisionsstelle Opt-out (Art. 727a OR): Gesellschaften mit bis zu 10 Vollzeitstellen und ohne öffentliches Interesse können auf eine eingeschränkte Revision verzichten, sofern alle Gesellschafter zustimmen. Dieser «Opting-out» muss in den Statuten oder durch Beschluss der Gesellschafterversammlung festgehalten und dem Handelsregister gemeldet werden. Er spart CHF 1'500–3'000 Revisionskosten pro Jahr.

Rechenbeispiel: Gründungskosten Einpersonen-GmbH in Zürich

Eine Gründerin eröffnet eine Einpersonen-GmbH in der Stadt Zürich, wählt Opting-out und lässt Statuten und Handelsregisteranmeldung durch einen Treuhänder erledigen:

  • Notarielle Beurkundung (Zürich): CHF 1'000
  • Handelsregistereintrag ZH: CHF 720
  • SHAB-Publikation: CHF 90
  • Statuten-Erstellung Treuhänder: CHF 700
  • Total Gründungskosten (ohne Stammkapital): CHF 2'510

Das Stammkapital von CHF 20'000 steht ihr danach vollständig als Betriebskapital zur Verfügung.

So machen Sie es

Für den Handelsregistereintrag gilt folgendes Verfahren: (1) Statuten durch die Urkundsperson öffentlich beurkunden lassen — alle Gesellschafter müssen persönlich anwesend sein oder eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen. (2) Anmeldungsformular des kantonalen Handelsregisteramts einreichen, inkl. Kapitaleinzahlungsbestätigung der Bank, Statuten, Liste der Gesellschafter und Zeichnungsberechtigten sowie allfälligem Opting-out-Beschluss. (3) Nach Prüfung folgt die Eintragung im Handelsregister und die Publikation im SHAB. Ab diesem Zeitpunkt gilt die GmbH als gegründet; die Rechtspersönlichkeit entsteht mit dem Eintrag (Art. 779 OR). Beauftragen Sie einen Treuhänder für den Firmen-Setup — Formfehler bei der Anmeldung führen zu Rückweisungen, die den Prozess um 1–2 Wochen verzögern.

Steuervergleich: Wann lohnt sich die GmbH gegenüber der Einzelfirma?

Die häufigste Frage unter Gründerinnen und Gründern lautet: Ab welchem Gewinn ist die GmbH steuerlich besser? Die Antwort hängt vom Kanton, vom Zivilstand und davon ab, wie konsequent der Lohn-Dividenden-Split optimiert wird. Als Faustregel gilt: Ab einem Jahresgewinn von rund CHF 100'000 überwiegen die Steuervorteile der GmbH die Mehrkosten (Buchhaltung, Revisions-Opting-out, laufende Pflichten) in den meisten Kantonen.

Der entscheidende Unterschied liegt in der Doppelbesteuerung: Der GmbH-Gewinn wird zunächst auf Stufe Gesellschaft mit der Gewinnsteuer belastet (ca. 12–20 % je nach Kanton), und die Dividende beim Gesellschafter-Geschäftsführer mit der Einkommenssteuer — allerdings nur auf 60 % (Bund, Art. 20 Abs. 1bis DBG; auch massgebend für die kantonale Regelung in ZH, AG, BE) oder 70 % des Dividendenbetrags. Der grosse Vorteil gegenüber dem Lohn: Dividenden unterliegen keinen AHV/IV/EO-Beiträgen.

Steuerparameter Einzelfirma GmbH (optimiert)
Gewinn CHF 150'000 Einkommenssteuer (bis 46 %) + AHV 9,95 % Lohn + Gewinnsteuer + Teilbesteuerung Dividende
AHV auf Gewinn/Lohn Ja, auf gesamten Gewinn Nur auf Lohnanteil
Dividende AHV-pflichtig Entfällt Nein (Art. 7 lit. h AHVV)
Effektive Gesamtbelastung bei CHF 150'000 ca. 31–33 % ca. 24–27 %
Schwelle, ab der GmbH lohnt sich — ca. CHF 100'000 Gewinn/Jahr

[!warning] Doppelbesteuerung Art. 20 Abs. 1bis DBG: Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen (mind. 10 % am Stammkapital) werden beim Empfänger nur zu 70 % als Einkommen angerechnet (Bundessteuer). Die Kantone haben analoge Regelungen; Zürich und Aargau besteuern mit 60 %, Bern und St. Gallen mit 70 %. Diese Teilbesteuerung kompensiert die bereits auf Stufe GmbH bezahlte Gewinnsteuer. Sie greift nur, wenn der Gesellschafter die Beteiligung im Privatvermögen hält.

Rechenbeispiel: CHF 150'000 Jahresgewinn, Kanton Zürich

Einzelfirma (ledig, reformiert, Stadt Zürich):

  • Steuerbares Einkommen: CHF 150'000
  • Einkommenssteuer Bund + Kanton + Gemeinde: ca. CHF 32'000
  • AHV/IV/EO 10.6 %: ca. CHF 15'900
  • Totale Belastung: ca. CHF 47'900 (31,9 %)

GmbH mit optimiertem Split:

  • Lohn CHF 80'000 → Einkommenssteuer ca. CHF 12'800 + AHV (Arbeitnehmer-Anteil) ca. CHF 4'240
  • AHV Arbeitgeber-Anteil (trägt die GmbH): ca. CHF 4'240
  • GmbH-Gewinn nach Lohn: CHF 70'000 → Gewinnsteuer Zürich ca. CHF 10'500
  • Dividende CHF 59'500 → Teilbesteuerung 60 % = CHF 35'700 → Einkommenssteuer ca. CHF 4'800
  • Totale Belastung (inkl. AHV Arbeitgeber): ca. CHF 36'580 (24,4 %)

Ersparnis: ca. CHF 11'320 pro Jahr — bereits ab CHF 100'000 Gewinn ist die Einsparung in der Regel positiv.

So machen Sie es

Berechnen Sie den optimalen Lohn-Dividenden-Split jährlich neu — er verändert sich mit dem Gesamteinkommen, allfälligen Liegenschaftserträgen und dem Rentenziel (BVG-Einkauf). Nutzen Sie den ESTV-Steuerrechner für den Kantonsvergleich und lassen Sie sich von Ihrem Avenzo-Treuhänder eine individuelle Berechnung erstellen.

AHV auf Dividende: Verdeckter Lohn als Steuerrisiko

Die AHV-Behörden überprüfen bei GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern regelmässig, ob der ausbezahlte Lohn «marktüblich» ist. Liegt der Lohn deutlich unter dem Marktniveau und wird der Unterschied durch hohe Dividenden aufgefangen, qualifizieren AHV-Ausgleichskassen den Differenzbetrag als verdeckten Lohn — mit der Folge, dass AHV-Beiträge auf dem zu tiefen Lohnanteil nachgefordert werden. Rechtsgrundlage ist Art. 7 lit. h AHVV, wonach massgebender Lohn alle Entgelte umfasst, die wirtschaftlich als Lohnersatz zu werten sind.

Die Praxis der kantonalen Ausgleichskassen ist hierbei nicht einheitlich: Während einige Kantone erst bei einem Missverhältnis von mehr als 50 % eingreifen, sind andere — insbesondere der Kanton Zug — bekannt für engmaschigere Kontrollen. Als Faustregel gilt: Ein Lohn unter CHF 60'000–80'000 bei einem GmbH-Gewinn über CHF 150'000 erregt Aufmerksamkeit.

[!tip] Schutz vor AHV-Nachforderungen: Dokumentieren Sie jährlich einen schriftlichen «Gehaltsvergleich» — vergleichen Sie Ihre Funktion mit dem Branchenlohn (z. B. Schweizerischer Gewerbeverband, Lohnrechner des BSV). Halten Sie fest, weshalb Ihr Lohn dem Markt entspricht. Dieser Nachweis ist Ihr wichtigstes Argument im Fall einer AHV-Revision. Avenzo erstellt diesen Nachweis als Teil der laufenden Treuhandbegleitung.

Rechenbeispiel: AHV-Nachforderung bei zu tiefem Lohn

Ein Gesellschafter-Geschäftsführer in St. Gallen (Maschinenbau-KMU, Steuersatz Gemeinde 135 %) zahlt sich CHF 40'000 Lohn bei einem GmbH-Gewinn von CHF 180'000. Die AHV-Ausgleichskasse qualifiziert CHF 40'000 als verdeckten Lohn (marktübliches Salär wäre CHF 80'000).

  • Nachforderung AHV/IV/EO auf CHF 40'000 (Arbeitgeber + Arbeitnehmer 10.6 %): ca. CHF 4'240
  • Verzugszins 5 % p.a. auf 3 Jahre: ca. CHF 636
  • Total Nachzahlung: ca. CHF 4'876 — plus Verwaltungsaufwand und allfällige Steuerkorrektur

So machen Sie es

Vereinbaren Sie Ihren Jahreslohn jeweils zu Jahresbeginn per Gesellschafterbeschluss und dokumentieren Sie ihn schriftlich. Ein Lohn zwischen CHF 80'000 und CHF 120'000 liegt für die meisten operativ tätigen Geschäftsführer im sicheren Bereich. Sehr hohe Dividenden bei sehr tiefem Lohn sind das deutlichste Warnsignal. Lassen Sie die Struktur von einem diplomierten Treuhandexperten von Avenzo validieren, bevor Sie die Jahresrechnung abschliessen.

[!warning] MWST-Pflicht ab CHF 100000 Umsatz: Die obligatorische MWST-Anmeldung beim ESTV muss innerhalb von 30 Tagen nach Überschreiten der Umsatzschwelle von CHF 100000 erfolgen (Art. 10 Abs. 1 MWSTG). Wer die Frist verpasst, schuldet die MWST rückwirkend ab Gründung — ohne sie bei Kunden in Rechnung gestellt zu haben. Prüfen Sie auch die freiwillige Anmeldung (Opting-in gemäss Art. 11 MWSTG): Sie erlaubt den Vorsteuerabzug auf Investitionen und lohnt sich ab ca. CHF 5'000 Vorsteuern pro Jahr. Weiterführende Informationen finden Sie im Ratgeber zur MWST für Selbständige.

Zusammenfassung

  1. Gründungskosten einplanen: Kalkulieren Sie CHF 1'700–3'800 an echten Gründungskosten (Notar, Handelsregister, Treuhänder) zuzüglich CHF 20'000 Stammkapital. Das Stammkapital steht Ihnen nach der Gründung als Betriebskapital zur Verfügung.
  2. GmbH lohnt sich ab CHF 100'000: Unterhalb dieser Gewinnschwelle überwiegen die laufenden Mehrkosten (Buchhaltung, Verwaltung) in den meisten Kantonen den Steuervorteil. Lassen Sie Ihre Situation individuell berechnen.
  3. Statuten professionell erstellen lassen: Kopieren Sie keine Standardstatuten. Fehlende Vorkaufsrechts- oder Konkurrenzklauseln führen zu teuren Gesellschafterkonflikten. Nutzen Sie das Firmen-Setup-Paket von Avenzo.
  4. Lohn marktüblich halten: Ein zu tiefer Lohn bei hoher Dividende löst AHV-Nachforderungen aus (Art. 7 lit. h AHVV). Dokumentieren Sie den Gehaltsvergleich jährlich schriftlich.
  5. MWST frühzeitig prüfen: Beobachten Sie den Umsatz ab dem ersten Monat. Die Anmeldepflicht bei CHF 100000 gilt auch in der Aufbauphase; eine freiwillige Anmeldung kann sich durch Vorsteuerabzüge bereits ab Gründung lohnen.
  6. Steueroptimierung laufend anpassen: Der optimale Lohn-Dividenden-Split verändert sich mit dem Gewinn, dem Rentenanspruch und weiteren Einkommensquellen. Besprechen Sie die Struktur jährlich mit Ihrem Avenzo-Treuhandexperten.
  7. Lebensveränderung Selbständigkeit: Neben Steuern und Buchhaltung bringt die GmbH-Gründung weitere Veränderungen in Ihrer Vorsorgesituation — von AHV bis BVG. Lesen Sie dazu den Leitfaden Selbständigkeit und Sozialversicherungen.

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Die GmbH-Gründung unterliegt kantonalen Besonderheiten — lassen Sie sich vor der Gründung von einem qualifizierten Treuhänder beraten.

FAQ

Häufige Fragen

Von der Namensprüfung bis zum Handelsregistereintrag vergehen in der Regel 2–4 Wochen. Die grössten Zeitfresser sind die Kontoeröffnung bei der Bank (3–7 Arbeitstage) und die Bearbeitungszeit des Handelsregisteramts (1–3 Wochen je nach Kanton). Mit einem Treuhänder, der alle Dokumente parallel vorbereitet, kann der Prozess auf 10 Arbeitstage verkürzt werden.

Ja, eine Einpersonen-GmbH ist in der Schweiz zulässig. Sie sind dann alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer zugleich. Beachten Sie: Auch als Einpersonen-GmbH benötigen Sie eine doppelte Buchführung, einen Jahresabschluss und müssen sich selbst ein marktübliches Gehalt auszahlen, das AHV-pflichtig ist.

Die AG verlangt ein Mindestkapital von CHF 100'000 (davon mindestens CHF 50'000 liberiert), die GmbH nur CHF 20'000 (voll einzuzahlen). AG-Aktien sind frei übertragbar, GmbH-Stammanteile erfordern einen Gesellschafterbeschluss für die Übertragung. Für die meisten KMU mit einem bis drei Gesellschaftern ist die GmbH die einfachere und günstigere Rechtsform.

Rechnen Sie mit CHF 2'400–8'000 für die Buchhaltung (je nach Transaktionsvolumen), CHF 500–1'500 für den Jahresabschluss, ca. CHF 100–200 für die Handelsregistergebühr bei Mutationen und AHV/BVG-Beiträge auf Ihren Lohn. Dazu kommen allfällige Revisionskosten ab CHF 2'000, falls Ihre GmbH die Schwellenwerte für eine ordentliche Revision überschreitet.

Nein — die MWST-Pflicht greift erst ab CHF 100000 Jahresumsatz. Sie können sich jedoch freiwillig anmelden (sogenannte Opting-in), um auf Investitionen und Betriebskosten Vorsteuer zurückzufordern. Das lohnt sich besonders in der Gründungsphase, wenn hohe Anschaffungskosten anfallen und der Umsatz noch unter der Schwelle liegt.

Quellen und Referenzen
  1. 01ESTV — Kreisschreiben zur direkten Bundessteuer: Besteuerung juristischer Personen
  2. 02ESTV — Formulare und Wegleitungen der direkten Bundessteuer (GmbH/AG)
  3. 03ESTV — Steuerrechner: Steuerbelastung juristischer und natürlicher Personen vergleichen
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