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  • 13 Min. Lesen
  • 2026-03-16

Kind geboren — Steuerabzüge & Kinderabzug Schweiz 2026

Kinderabzug Schweiz 2026: CHF 6700 Bundessteuer, CHF 25500 Drittbetreuung, Quellensteuer-Tarifcode und KVG-Anmeldung — alle To-dos nach der Geburt eines Kindes.

Neugeborenes — Kinderabzug und Betreuungskostenabzug Schweiz
Neugeborenes — Kinderabzug und Betreuungskostenabzug Schweiz
Denis Smajovik
Denis Smajovik

Founder & CEO, Avenzo GmbH

Was ändert sich?

Was ändert sich?

  • Steuern

    Kinderabzug Bundessteuer: CHF 6700 pro Kind — gilt ab dem Geburtsjahr vollständig, auch bei Geburt im Dezember.

  • Versicherung

    Krankenversicherung Kind: Innert 3 Monaten bei einer Krankenkasse anmelden (Art. 3 KVG) — Prämien sind steuerlich absetzbar (CHF 700 Pauschalabzug Bund pro Kind).

  • Vorsorge

    Säule 3a Begünstigung: Nach der Geburt Begünstigtenordnung aller 3a-Konten und Lebensversicherungen überprüfen und an neue Familiensituation anpassen.

Das Wichtigste in Kürze
  1. 01Betreuungskostenabzug: Bis CHF 25500 pro Kind für Krippe, Hort oder Tagesfamilie bei der direkten Bundessteuer.
  2. 02Quellensteuer-Tarifcode: Sofort beim Arbeitgeber anpassen — von A0 auf A1 (ledig) oder C1 (verheiratet, beide erwerbstätig).
Entscheidungshilfe

Wie nutzen Sie die Kinderabzüge optimal?

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  • 01 / 03Maximum

    Doppelverdiener mit Krippe

    • Zweiverdienerabzug CHF 12800 + Betreuungskostenabzug bis CHF 25500
    • Typische Gesamtersparnis CHF 8'000–11'400 pro Jahr
    • Beide Lohnausweise + KiTa-Quittungen sammeln
    Ideal fürBeide Elternteile erwerbstätig, Kind in Drittbetreuung.
    Betreuungsabzug berechnen→
  • 02 / 03Kinderabzug

    Einverdiener-Familie

    • Kinderabzug CHF 6700 Bund + kantonal
    • Versicherungspauschale CHF 700/Kind
    • Kein Betreuungsabzug — Grosseltern zählen nicht
    Ideal fürEin Elternteil erwerbstätig, Kind durch Familie betreut.
    Kinderabzug testen→
  • 03 / 03Tarifcode

    Quellensteuer-pflichtig

    • Tarifcode sofort A0→A1/C1/H1 anpassen (Art. 88 DBG)
    • NOV-Antrag bis 31. März lohnt bei hohen Abzügen
    • Rückerstattung typisch CHF 2'000–4'500
    Ideal fürB-Ausweis, Grenzgänger, ohne C-Ausweis.
    NOV prüfen mit Avenzo→
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Steuerersparnis durch Geburt berechnen

Kanton, Einkommen und Betreuungskosten eingeben — der Avenzo Steuerrechner zeigt Kinderabzug + Betreuungsabzug + kantonale Ersparnis in einem Schritt.

Steuerrechner öffnen

Ein neugeborenes Kind berechtigt in der Schweiz zum vollen Kinderabzug von CHF 6700 bei der direkten Bundessteuer (Art. 35 Abs. 1 lit. a DBG) — ab dem Geburtsjahr vollständig, selbst wenn das Kind erst am 31. Dezember zur Welt kommt. Herzlichen Glückwunsch — und willkommen im Steuerrecht für Eltern. Zusammen mit dem Betreuungskostenabzug von bis zu CHF 25500, dem Wechsel des Quellensteuer-Tarifcodes und der KVG-Anmeldung kommen auf frischgebackene Eltern einige steuerliche To-dos zu. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen Schritt für Schritt, was nach der Geburt zu tun ist und wie Sie bei Ihrer Steuererklärung nichts vergessen.

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1. Kinderabzug Bundessteuer 2026

Der Kinderabzug Schweiz wird auf das steuerbare Einkommen angerechnet und gilt ab dem Geburtsjahr vollständig — eine Pro-rata-Berechnung gibt es nicht (Art. 35 Abs. 1 lit. a DBG). Selbst bei einer Geburt im Dezember profitieren Sie vom gesamten Kinderabzug für das laufende Steuerjahr.

[!tip] Geburtsjahr = voller Abzug. Der Kinderabzug wird nicht monatsweise berechnet. Ein am 30. Dezember geborenes Kind löst denselben vollen Abzug aus wie ein Kind, das im Januar geboren wurde. Diese Regelung gilt sowohl bei der direkten Bundessteuer als auch in den meisten Kantonen.

Die kantonalen Kinderabzüge variieren erheblich. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Referenzwerte für 2026:

Ebene Kinderabzug pro Kind Steuerersparnis (30 % Grenzsteuersatz)
Direkte Bundessteuer CHF 6700 ca. CHF 2'010
Kanton Zug CHF 12000 ca. CHF 3'600
Kanton Zürich CHF 9000 ca. CHF 2'700
Kanton Bern CHF 8000 ca. CHF 2'400
Kanton Aargau CHF 7000 ca. CHF 2'100
Andere Kantone CHF 5'000–12'000 je nach Kanton

Quelle: Kantonale Wegleitungen zur Steuererklärung 2026; ESTV Steuerbelastungsstatistik.

Rechenbeispiel

Familie Müller in Zürich erzielt ein steuerbares Einkommen von CHF 120'000. Nach der Geburt ihres ersten Kindes beansprucht sie den Kinderabzug von CHF 9000 (Kanton ZH) sowie CHF 6700 (direkte Bundessteuer). Bei einem kombinierten Grenzsteuersatz von rund 30 % ergibt sich eine Gesamtsteuerersparnis von CHF 4'710 pro Jahr — allein durch den Kinderabzug, noch ohne Betreuungskostenabzug.

So machen Sie es

Öffnen Sie Ihre Steuererklärung und navigieren Sie zu «Abzüge» > «Personalabzüge» > «Kinderabzug». Tragen Sie dort die Anzahl der minderjährigen Kinder ein, die mit Ihnen im gleichen Haushalt leben oder für die Sie unterhaltspflichtig sind. Bei geteilter Obhut (alternierende Obhut) erlauben Kantone wie Zürich und Bern den hälftigen Abzug pro Elternteil — stimmen Sie sich mit dem anderen Elternteil ab, bevor Sie die Erklärung einreichen, da doppelte Abzüge automatisch korrigiert und verzinst werden. Für die direkte Bundessteuer wird das Feld im ESTV-Onlinedienst swisstaxcalculator.estv.admin.ch entsprechend vorausgefüllt, sobald Sie Anzahl und Geburtsdaten der Kinder erfassen.

→ Kinderabzug im Avenzo-Steuerrechner testen

Weiterführend: Vollständige Steuerabzüge-Checkliste für Familien

2. Betreuungskostenabzug (Drittbetreuung)

Kosten für die externe Kinderbetreuung (Krippe, Tagesfamilie, Hort) können steuerlich abgezogen werden — der Betreuungskostenabzug Schweiz ist einer der grössten Steuerhebel für Familien mit unter 14-jährigen Kindern (Art. 33 Abs. 3 DBG).

Ebene Maximaler Abzug (2025) Voraussetzung
Direkte Bundessteuer CHF 25500 pro Kind Erwerbstätigkeit beider Elternteile
Kantonssteuer Kantonal geregelt Meist CHF 10'000–25'000

Was zählt als Drittbetreuung?

  • Krippe / Kindertagesstätte (KiTa)
  • Tagesfamilie (offizielle Anbieter)
  • Hort / schulergänzende Betreuung
  • Nanny (bei formalem Arbeitsverhältnis mit Lohnausweis)

Was zählt nicht: Betreuung durch Grosseltern ohne Entgelt, Au-pair ohne formalen Arbeitsvertrag und Nachweis.

Rechenbeispiel

Familie Keller in Bern zahlt CHF 20'000 pro Jahr für die KiTa. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % ergibt der Betreuungskostenabzug eine Steuerersparnis von rund CHF 6'000 pro Jahr. Die Krippe kostet sie somit netto nur noch CHF 14'000 — und sie ermöglicht den Doppelverdienst, der wiederum den Zweiverdienerabzug von CHF 12800 (Bund) auslöst. In Kanton Bern kann zusätzlich der kantonale Betreuungskostenabzug von bis zu CHF 18'000 pro Kind geltend gemacht werden, was die Gesamtsteuerersparnis auf bis zu CHF 11'400 steigert.

So machen Sie es

Sammeln Sie über das Steuerjahr alle Rechnungen und Quittungen der KiTa oder Tagesfamilie. Massgeblich sind die tatsächlich bezahlten Beträge im Kalenderjahr — nicht die Rechnungsstellung. In der Steuererklärung finden Sie den Betreuungskostenabzug unter «Abzüge» > «Berufsauslagen» > «Drittbetreuungskosten» (Kanton ZH) bzw. unter «Kinderdrittbetreuungskosten» (andere Kantone). Laden Sie die Originale oder zertifizierten PDF-Quittungen hoch — das Steueramt verlangt bei Rückfragen Belege für jede einzelne Zahlung. Eine Nanny gilt nur als Drittbetreuungskosten, wenn ein schriftlicher Arbeitsvertrag besteht und die Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/EO) ordnungsgemäss abgerechnet wurden.

→ Betreuungskostenabzug im Steuerrechner simulieren

3. Quellensteuer — Tarifcode anpassen

Quellensteuer-Pflichtige müssen nach der Geburt den Tarifcode beim Arbeitgeber ändern. Das Kind wird durch eine Ziffer hinter dem Buchstaben abgebildet. Mehr zum Thema Quellensteuer allgemein finden Sie im Quellensteuer-Lexikon:

Situation Tarifcode (Beispiele)
Ledig, 1 Kind A1
Verheiratet, 1 Kind, beide erwerbstätig C1
Verheiratet, 1 Kind, nur ein Elternteil erwerbstätig B1
Alleinerziehend, 1 Kind H1

[!warning] Tarifcode sofort ändern — nicht warten. Wer den falschen Quellensteuer-Tarifcode belässt, zahlt zu viel oder zu wenig Quellensteuer. Bei einer Unterzahlung fordert das kantonale Steueramt den Differenzbetrag mit Verzugszins nach — rückwirkend für das gesamte Steuerjahr. Die Meldung an den Arbeitgeber genügt formlos per E-Mail; behalten Sie eine Kopie.

Der Tarifcode muss unmittelbar nach der Geburt beim Arbeitgeber gemeldet werden. Eine rückwirkende Anpassung ist beim kantonalen Steueramt möglich, erfordert aber einen formellen Antrag. Vergessen Sie die Meldung nicht — der falsche Tarifcode führt zu einer Steuernachzahlung bei der Jahresabrechnung.

4. KVG — Krankenversicherung für das Kind

Innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt muss das Kind bei einer Krankenkasse angemeldet werden (Art. 3 Abs. 2 KVG). Wird die Frist eingehalten, besteht rückwirkender Versicherungsschutz ab Geburt — das Kind ist also auch für allfällige Behandlungen in den ersten Wochen vollständig gedeckt.

[!info] Rückwirkender Schutz bei fristgerechter Anmeldung. Melden Sie das Kind innerhalb von 3 Monaten an, gilt der Versicherungsschutz ab dem Geburtstag. Verpassen Sie die Frist, ist das Kind zwar trotzdem obligatorisch versichert (KVG-Obligatorium ist nicht verzichtbar), aber die Kasse darf rückwirkend Prämien plus einen Zuschlag von bis zu 50 % des nachzuzahlenden Betrags einfordern (Art. 6 Abs. 2 KVG).

Rechenbeispiel KVG-Anmeldung

Kind Lena wird am 1. Februar geboren. Die Eltern melden sie am 28. April an — 2 Tage vor Ablauf der 3-Monats-Frist. Die gewählte Kasse bestätigt rückwirkenden Versicherungsschutz ab 1. Februar. Die Monatsprämie beträgt CHF 115 (Kanton ZH, Standardfranchise). Für Februar, März und April werden einmalig CHF 345 Prämien nachbelastet — kein Zuschlag, da die Frist eingehalten wurde. Hätten die Eltern die Frist um nur einen Tag versäumt, wäre ein Zuschlag von bis zu CHF 172 (50 % auf CHF 345) fällig geworden.

Steuerlicher Abzug Krankenkassenprämien Kind (Bundessteuer): Der Pauschalabzug für Versicherungsprämien und Bankzinsen beträgt CHF 700 pro Kind (Art. 33 Abs. 1 lit. g DBG). Tragen Sie diesen Betrag unter «Abzüge» > «Versicherungsprämien» > «Kinder» in Ihrer Steuererklärung ein. Haben Sie effektiv höhere Prämien bezahlt als den Pauschalabzug, können einige Kantone (z. B. Bern) die tatsächlichen Prämien abziehen — prüfen Sie die kantonale Wegleitung.

Prämienvergleich lohnt sich: Im Kanton Zürich schwanken die Kinderprämien 2026 zwischen ca. CHF 100 und CHF 140 pro Monat. Über 18 Jahre summiert sich eine Differenz von CHF 40/Monat auf CHF 8'640. Wechseln Sie jetzt zur günstigsten Kasse und sichern Sie sich den maximalen Steuerabzug.

→ Krankenkasse für Ihr Kind vergleichen

5. Weitere steuerrelevante Punkte nach der Geburt

Punkt Was zu tun ist
Kinderzulagen Familienzulage CHF 200–300/Monat ist steuerpflichtiges Einkommen — in der Steuererklärung deklarieren
Mutterschaftsentschädigung Steuerpflichtig als Erwerbsersatz (80 % des versicherten Lohns, max. CHF 220/Tag)
Vaterschaftsentschädigung (2 Wochen) Steuerpflichtig als Erwerbsersatz
Säule 3a für Kind eröffnen? Nicht möglich — Säule 3a ist an eigenes AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen gebunden
Güterstand / Testament Nicht steuerlich, aber wichtig: Erbberechtigung des Kindes prüfen, ggf. Testament anpassen

[!warning] Mutterschaftsentschädigung ist steuerpflichtiges Einkommen. Die Mutterschaftsentschädigung (EO/MSE) gemäss Art. 16b EOG gilt als Erwerbsersatz und ist vollumfänglich einkommenssteuerpflichtig. Sie wird im Lohnausweis der Arbeitgeberin in Ziffer 7 ausgewiesen oder durch die Ausgleichskasse auf einem separaten Nachweis bestätigt. Dasselbe gilt für die 2-wöchige Vaterschaftsentschädigung. Vergessen Sie nicht, beide Beträge in Ihrer Steuererklärung unter «Einkünfte aus Erwerbsersatz» zu deklarieren.

Rechenbeispiel Familienzulage: Die Familienzulage im Kanton Zürich beträgt CHF 200 pro Kind und Monat (CHF 2'400/Jahr). Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % zahlen Sie darauf rund CHF 720 Steuern. Netto verbleiben Ihnen ca. CHF 1'680 pro Jahr. Im Kanton Zug (kombinierter Steuerfuss ca. 80 %) reduziert sich die Steuerbelastung auf der Zulage auf unter CHF 400.

Wenn Sie durch die Geburt Ihres Kindes heiraten oder Ihren Zivilstand ändern, entstehen weitere steuerliche Konsequenzen — lesen Sie dazu Heirat und Steuern in der Schweiz.

6. Checkliste nach der Geburt (steuerlich)

  • Quellensteuer-Tarifcode beim Arbeitgeber anpassen (sofort nach Geburt)
  • Kind bei Krankenkasse anmelden (Frist: 3 Monate — Art. 3 Abs. 2 KVG)
  • Geburtsurkunde und AHV-Nummer des Kindes aufbewahren
  • Kinderabzug und Betreuungskostenabzug in der Steuererklärung geltend machen
  • Mutterschafts- / Vaterschaftsentschädigung auf Steuererklärung deklarieren
  • Familienzulage als Einkommen deklarieren
  • Betreuungsquittungen der KiTa für Steuerbelege aufbewahren
  • Begünstigtenordnung Säule 3a und Lebensversicherungen überprüfen

Zusammenfassung

Die Geburt eines Kindes eröffnet in der Schweiz substanzielle Steuervorteile — aber nur, wenn Sie die Fristen und Formulare kennen. Das Wichtigste in Kürze:

  1. Kinderabzug sofort geltend machen: CHF 6700 bei der direkten Bundessteuer (Art. 35 DBG), CHF 7'000–12'000 kantonal — voller Abzug im Geburtsjahr, kein Pro-rata. In der Steuererklärung unter «Abzüge > Personalabzüge > Kinderabzug» eintragen.
  2. Betreuungsbelege aufbewahren: Bis CHF 25500 Bundesabzug für KiTa, Tagesfamilie und Hort (Art. 33 Abs. 3 DBG). Originale und Quittungen digital archivieren; Abzug unter «Drittbetreuungskosten» deklarieren.
  3. Quellensteuer-Tarifcode ändern: Sofort nach Geburt schriftlich beim Arbeitgeber melden — von A0 auf A1 (ledig), C0 auf C1 (verheiratet, beide erwerbstätig) oder auf H1 (alleinerziehend). Falscher Code führt zu Steuernachzahlung.
  4. Kind innert 3 Monaten bei Krankenkasse anmelden (Art. 3 Abs. 2 KVG): Rückwirkender Versicherungsschutz ab Geburt. Pauschalabzug CHF 700 (Bund) in der Steuererklärung nicht vergessen.
  5. Mutterschafts- und Vaterschaftsentschädigung deklarieren: Beide Leistungen sind einkommenssteuerpflichtig und gehören unter «Einkünfte aus Erwerbsersatz» in der Steuererklärung.
  6. Kantonalen Mehrwert ausschöpfen: Im Kanton Zug erreicht die kombinierte jährliche Steuerersparnis (Kinderabzug + Betreuungsabzug + Prämienabzug) bei einem Einkommen von CHF 120'000 über CHF 10'000 pro Kind und Jahr.

Nutzen Sie den Steuerrechner Schweiz, um Ihre persönliche Steuerersparnis nach der Geburt zu berechnen, und prüfen Sie die vollständige Steuerabzüge-Checkliste für weitere Abzüge, die Eltern häufig vergessen.

Stand: April 2026. Quellen: ESTV Kreisschreiben direkte Bundessteuer, Art. 35 DBG. Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

FAQ

Häufige Fragen

Der Kinderabzug gilt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des Kindes. Für Kinder in Ausbildung verlängert er sich bis zum 25. Lebensjahr, sofern das Kind kein eigenes Erwerbseinkommen über CHF 15'000 erzielt. In einigen Kantonen (z. B. Zürich, Bern) liegt die Grenze bei CHF 12'000.

Nein — der Kinderabzug kann nur von einem Elternteil vollständig beansprucht werden. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge und geteilter Obhut können ihn einige Kantone (z. B. Zürich, Bern) hälftig aufteilen. Sprechen Sie sich mit dem anderen Elternteil ab, um Doppelabzüge und Korrekturen durch das Steueramt zu vermeiden.

Ja. Die Mutterschaftsentschädigung (EO/MSE) gilt als Erwerbsersatz und ist vollständig einkommenssteuerpflichtig. Sie wird im Lohnausweis der Arbeitgeberin ausgewiesen oder direkt von der Ausgleichskasse auf einem separaten Ausweis bestätigt. Dasselbe gilt für die 2-wöchige Vaterschaftsentschädigung.

In vielen Fällen ja. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % und Krippenkosten von CHF 20'000 pro Jahr ergibt der Betreuungskostenabzug eine Steuerersparnis von rund CHF 6'000. Dazu kommt der Kinderabzug von CHF 6700 (Bund), der die Steuer um weitere ca. CHF 2'000 senkt. Insgesamt kann die Steuerentlastung einen erheblichen Teil der Krippenkosten auffangen.

Die Geburt wird automatisch über das Einwohnerregister der Wohngemeinde gemeldet — eine separate Meldung ans Steueramt ist nicht nötig. Den Kinderabzug machen Sie im Jahr der Geburt selbst in der Steuererklärung geltend, nicht vorgängig.

Geburtsurkunde (Kopie), AHV-Nummer des Kindes, Krankenkassen-Police, alle Rechnungen und Quittungen der KiTa / Tagesfamilie / Hort (Kalenderjahr), Lohnausweise beider Elternteile mit Mutterschafts-/Vaterschaftsentschädigung (Ziffer 7), Bestätigung der Kinderzulagen der Ausgleichskasse.

Quellen und Referenzen
  1. 01ESTV — Kreisschreiben direkte Bundessteuer
  2. 02BSV — Finanzierung der beruflichen Vorsorge
  3. 03BAG — Krankenversicherung, Prämien und Kostenbeteiligung
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