In der Schweiz können Privatpersonen auf Bundesebene rund 25 verschiedene Abzugsarten geltend machen, kantonal kommen je nach Wohnkanton weitere 5–15 Spezialabzüge hinzu. Die wirkungsvollsten Abzüge betreffen die Vorsorge: Die Säule 3a erlaubt Angestellten einen Abzug von max. CHF 7258, Berufsauslagen bis max. CHF 12000 für Weiterbildung und der Fahrkostenabzug bei der Bundessteuer ist auf CHF 3'200 begrenzt (Art. 26 DBG). Bund, Kanton und Gemeinde wenden diese Abzüge gleichzeitig an — wer alle Kategorien konsequent nutzt, spart in einem typischen Jahr CHF 2'000–8'000 Steuern. Grundlage: Direkte Bundessteuer DBG. Schweizer Steuerpflichtige verschenken im Schnitt CHF 1'000–3'000, weil sie zulässige Abzüge nicht geltend machen — am häufigsten vergessen: Homeoffice-Pauschale, Weiterbildungskosten und Krankheitskosten über der 5%-Schwelle. Diese Checkliste listet alle relevanten Steuerabzüge nach Kategorie auf — mit den aktuellen Beträgen für 2025, konkreten CHF-Beispielrechnungen und Hinweisen, wie Sie jeden Abzug korrekt in Ihrer Steuererklärung eintragen.
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Berufsauslagen — die am häufigsten vergessenen Steuerabzüge
Berufsauslagen gehören zu den am meisten unterschätzten Steuerabzügen in der Schweiz. Viele Angestellte tragen nur die Pauschale ein, obwohl die effektiven Kosten deutlich höher wären. Die Bundessteuer gewährt einen Pauschalabzug von 3% des Nettolohns (min. CHF 2'000, max. CHF 4'000), doch die tatsächlichen Berufskosten liegen bei Pendlern und Weiterbildungswilligen oft weit darüber.
| Abzug | Betrag 2025 | Belege nötig? |
|---|---|---|
| Fahrkosten öffentlicher Verkehr | Effektive Kosten (GA, Abo) | Ja |
| Fahrkosten Privatauto (nur bei Unzumutbarkeit ÖV, Art. 26 DBG) | CHF 0.70/km (begrenzt) | Ja |
| Max. Fahrkostenabzug (Bundessteuer) | CHF 3200/Jahr | — |
| Auswärtige Verpflegung (Pauschal) | CHF 15–32/Tag (je nach Situation) | Nein |
| Berufsauslagen Pauschal | 3% des Nettolohns, min. CHF 2'000, max. CHF 4'000 | Nein |
| Weiterbildung und Umschulung | Effektive Kosten, max. CHF 12000 (Bundessteuer) | Ja |
| Homeoffice (bei Kantonen zugelassen) | Kantonal unterschiedlich, ca. CHF 2'400 | Ja |
| Berufskleidung (Spezialkleidung) | Effektive Kosten | Ja |
Kantonaler Vergleich: Berufsauslagen-Pauschale und Homeoffice
Die Bundessteuer definiert Mindestgrenzen, doch die Kantone können grosszügiger sein. Bei der Berufsauslagen-Pauschale und dem Homeoffice-Abzug bestehen die grössten Unterschiede:
| Kanton | Pauschalabzug Berufsauslagen | Homeoffice-Pauschale | Pendlerabzug (Obergrenze) |
|---|---|---|---|
| Zürich (ZH) | 3%, min. CHF 2'000, max. CHF 4'000 | CHF 2'400/Jahr | CHF 5'000 (kantonale Grenze) |
| Bern (BE) | 3%, min. CHF 2'000, max. CHF 4'000 | CHF 2'000/Jahr | CHF 6'700 (kantonale Grenze) |
| Aargau (AG) | 3%, min. CHF 2'000, max. CHF 4'000 | CHF 2'400/Jahr | CHF 6'000 (kantonale Grenze) |
| Bundessteuer | 3%, min. CHF 2'000, max. CHF 4'000 | Nicht separat ausgewiesen | CHF 3000 (gesetzliche Grenze, Art. 26 DBG) |
Wer in Zürich pendelt und Homeoffice geltend macht, kann kantonal bis zu CHF 7'400 (CHF 5'000 Pendlerkosten + CHF 2'400 Homeoffice) aus den Berufsauslagen geltend machen — gegenüber lediglich CHF 5'600 auf Bundesebene. Diese Differenz ist bei hohen Grenzsteuersätzen mehrere Hundert Franken wert.
[!info] Die kantonalen Wegleitungen (Kanton Zürich: Formular DA-1 / KStA ZH; Kanton Bern: Muster-Steuererklärung KADR) weichen in Details von der Bundespraxis ab. Prüfen Sie die aktuelle Wegleitung Ihres Kantons, bevor Sie effektive Kosten geltend machen.
Rechenbeispiel: Berufsauslagen eines Pendlers
Ein Angestellter in Zürich mit GA (CHF 3'860), einem CAS-Kurs (CHF 8'500), regelmässigem Homeoffice und auswärtiger Verpflegung:
- Pendlerkosten: CHF 3000 (gedeckelt auf Bundesebene)
- Verpflegungspauschale: CHF 3200
- Weiterbildung CAS: CHF 8'500
- Homeoffice-Pauschale: CHF 2'400
Total Berufsauslagen: CHF 17'300. Bei einem Grenzsteuersatz von 30% ergibt das CHF 5'190 Steuerersparnis — statt nur CHF 1'200 mit der Pauschale.
[!tip] Vergleichen Sie jedes Jahr: Pauschalabzug (CHF 4'000 Maximum) oder effektive Berufskosten? Sobald Sie ein GA besitzen oder Weiterbildungen besuchen, lohnen sich die effektiven Kosten fast immer.
So machen Sie es
Tragen Sie unter «Berufsauslagen» entweder die Pauschale oder die effektiven Kosten ein. Bei effektiver Abrechnung: GA-Beleg, Kursbestätigungen und Homeoffice-Nachweis beilegen. Die Avenzo Steuer-App berechnet automatisch, welche Variante für Sie günstiger ist.
Vorsorge und Versicherungen — die grössten Steuerabzüge in der Schweiz
Die Vorsorgeabzüge sind in der Schweiz die wirkungsvollsten Steuerabzüge überhaupt. Ein voller Säule-3a-Beitrag plus ein freiwilliger Pensionskassen-Einkauf können Ihr steuerbares Einkommen um CHF 50'000+ senken — vollständig und bei allen drei Steuerhoheiten gleichzeitig (Bund, Kanton, Gemeinde).
| Abzug | Betrag 2025 | Hinweis |
|---|---|---|
| Säule 3a (Angestellte mit PK) | Max. CHF 7258 | Priorität Nr. 1 für jeden Erwerbstätigen |
| Säule 3a (Selbständige ohne PK) | Max. CHF 36288 / 20% Nettoeinkommen | — |
| Pensionskassen-Einkauf | Effektiver Betrag (keine Obergrenze) | Gemäss BVG-Ausweis, Art. 79b BVG |
| Krankenversicherungsprämien (Pauschal 3b) | CHF 2'600 (Ledig) / CHF 5'200 (Verheiratet) | Pauschaler Versicherungsabzug |
| Lebensversicherungsprämien (3b) | Wie KV-Prämien, gemeinsam | Im Pauschalabzug enthalten |
Rechenbeispiel: Säule 3a und PK-Einkauf kombiniert
Ein Ehepaar in Bern, beide erwerbstätig, mit einer PK-Einkaufslücke von CHF 40'000:
- 2 × Säule 3a: CHF 7258 × 2 = ca. CHF 14'500
- PK-Einkauf (gestaffelt über 2 Jahre): CHF 20'000 im ersten Jahr
- Versicherungspauschale: CHF 5'200
Total Vorsorgeabzüge Jahr 1: ca. CHF 39'700. Bei einem Grenzsteuersatz von 35%: CHF 13'900 Steuerersparnis in einem einzigen Jahr.
[!tip] Staffeln Sie einen grossen PK-Einkauf über 2–3 Steuerjahre. Durch den Progressionseffekt sparen Sie mehr als bei einem Einmalkauf. Achten Sie darauf, dass keine Kapitalauszahlung (WEF oder Pensionierung) innerhalb von 3 Jahren geplant ist.
So machen Sie es
Die Säule-3a-Bescheinigung Ihrer Bank muss der Steuererklärung beigelegt werden. Für den PK-Einkauf benötigen Sie die Bestätigung Ihrer Pensionskasse. Tragen Sie beide Beträge unter «Abzüge > Vorsorge» ein. Mehr zur optimalen 3a-Strategie in unserem Ratgeber Säule 3a maximieren.
Familienabzüge — bis CHF 12'000 Steuerersparnis pro Jahr
Familien profitieren in der Schweiz von mehreren kombinierbaren Steuerabzügen. Die Beträge variieren kantonal erheblich: Der Kinderabzug beträgt auf Bundesebene CHF 6'700, in Zürich CHF 9'000 und in Zug sogar CHF 12'000 pro Kind. Dazu kommt der Drittbetreuungsabzug, der bei zwei Kindern in Kita-Betreuung leicht CHF 20'000+ erreicht.
| Abzug | Betrag 2025 | Hinweis |
|---|---|---|
| Kinderabzug (pro minderjähriges Kind) | CHF 6'700 (Bundessteuer) / kantonal höher | Automatisch bei Kindern unter 18 |
| Verheiratetenabzug | Kantonal (ca. CHF 2'500–3'500) | Nicht auf Bundesebene |
| Fremdbetreuungskosten Kinder | bis CHF 25500/Kind (Bundessteuer) / CHF 10'100 (kantonal) | Drittbetreuung, nicht Eltern |
| Unterhaltszahlungen (für Kinder nach Scheidung) | Effektiver Betrag | Vollständig abziehbar |
| Unterstützungsabzug (hilfsbedürftige Personen) | Kantonal, ca. CHF 6'500 (Bund) | Bedürftigkeit nachweisen |
Rechenbeispiel: Familie mit zwei Kindern in Zürich
Beide Elternteile arbeiten, zwei Kinder (3 und 5 Jahre) besuchen die Kita:
- 2 × Kinderabzug Kanton ZH: CHF 9'000 × 2 = CHF 18'000
- 2 × Kinderdrittbetreuung: CHF 10'100 × 2 = CHF 20'200
- 2 × Versicherungsprämien Kind: CHF 1'300 × 2 = CHF 2'600
Total Familienabzüge: CHF 40'800. Bei 33% Grenzsteuersatz: CHF 13'460 Steuerersparnis pro Jahr.
[!info] Kita, Krippe, Tagesmutter, Schulhort, Au-pair und Mittagstisch zählen als Drittbetreuung. Private Babysitter am Abend oder Betreuung durch Grosseltern sind nicht abziehbar.
So machen Sie es
Kinderabzüge werden beim Eintragen der Familienverhältnisse automatisch berechnet. Für Drittbetreuungskosten benötigen Sie die Rechnungen der Kita oder Tagesmutter. Tragen Sie den Betrag unter «Familienabzüge > Kinderdrittbetreuung» ein. Die genauen Abzüge für Ihren Kanton finden Sie in der Kantonsübersicht. Frisch Eltern geworden? Alle Schritte nach der Geburt (Anmeldung, KVG, Quellensteuer-Tarifcode, Säule-3a-Begünstigung) sind im Leitfaden Kind geboren zusammengefasst.
Liegenschaften — Pauschal oder effektiv, jedes Jahr neu wählbar
Wenn Sie Wohneigentum besitzen, müssen Sie den Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Im Gegenzug sind werterhaltende Unterhaltskosten vollständig abziehbar. Der entscheidende Vorteil: Sie dürfen jedes Jahr neu zwischen Pauschalabzug und effektiven Kosten wählen — und das sollten Sie auch strategisch nutzen.
| Abzug | Betrag 2025 | Hinweis |
|---|---|---|
| Unterhaltskosten Pauschal (< 10 Jahre) | 10% des Eigenmietwerts | Keine Belege nötig |
| Unterhaltskosten Pauschal (≥ 10 Jahre) | 20% des Eigenmietwerts | Keine Belege nötig |
| Unterhaltskosten effektiv | Tatsächliche werterhaltende Kosten | Belege obligatorisch |
| Hypothekarzinsen | Effektiver Betrag | Vollständig abziehbar |
| Gebäudeversicherungsprämien | Effektiver Betrag | Ja |
| Energiesparinvestitionen | Kantonal, teils über mehrere Jahre verteilbar | Ja |
Rechenbeispiel: Pauschale vs. effektive Kosten
Ein Einfamilienhaus in Winterthur, Baujahr 1995, Eigenmietwert CHF 28'000:
Variante 1 — Pauschal: 20% × CHF 28'000 = CHF 5'600 Abzug
Variante 2 — Effektiv (Jahr mit Heizungsersatz): Heizungsersatz CHF 18'000 + Malerarbeiten CHF 4'500 + Gartenpflege CHF 1'200 = CHF 23'700 Abzug
Differenz: CHF 18'100 zusätzlicher Abzug im Renovationsjahr. Bei 33% Grenzsteuersatz: CHF 5'970 mehr Steuerersparnis.
[!tip] Planen Sie grössere Renovationen strategisch: Im Renovationsjahr effektive Kosten wählen, im Folgejahr zurück zum Pauschalabzug. Verteilen Sie Arbeiten über zwei Steuerjahre, um den Progressionseffekt doppelt zu nutzen. Berechnen Sie Ihren Eigenmietwert mit unserem Rechner.
So machen Sie es
Wählen Sie unter «Liegenschaftskosten» zwischen Pauschale und effektiven Kosten. Bei effektiver Abrechnung legen Sie alle Rechnungen, Quittungen und Handwerkerbelege bei. Energetische Sanierungen (Wärmepumpe, Solaranlage, Fassadendämmung) können in manchen Kantonen über mehrere Jahre verteilt werden.
Gesundheits- und Krankheitskosten — die versteckte 5%-Regel
Selbst getragene Krankheitskosten sind einer der am häufigsten übersehenen Steuerabzüge in der Schweiz. Der Grund: Sie sind erst abziehbar, wenn sie 5% des Nettoeinkommens übersteigen (Bundesebene und die meisten Kantone). Viele Steuerpflichtige erreichen diese Schwelle, ohne es zu wissen — insbesondere bei hohen Zahnarztkosten in Kombination mit der Franchise.
| Abzug | Betrag | Hinweis |
|---|---|---|
| Krankheitskosten (selbst getragen) | Über 5% des Nettoeinkommens | Belege obligatorisch |
| Behinderungskosten | Effektive Mehrkosten | Keine 5%-Schwelle |
| Zahnarztkostenabzug | Effektive nicht gedeckte Kosten | Kantonal teils spezifisch geregelt |
| Brillen und Kontaktlinsen | Effektive Kosten | Beleg vom Optiker |
| Franchise und Selbstbehalt | Effektiv gezahlter Betrag | Krankenkassenabrechnung |
Rechenbeispiel: Krankheitskosten über der 5%-Schwelle
Nettoeinkommen CHF 80'000 → Schwelle 5% = CHF 4'000. Ihre Kosten im Steuerjahr:
- Zahnarzt (Krone + Kontrolle): CHF 3'200
- Brille: CHF 850
- Franchise und Selbstbehalt Krankenkasse: CHF 2'800
- Nicht übernommene Physiotherapie: CHF 600
Total Gesundheitskosten: CHF 7'450. Abziehbar: CHF 7'450 − CHF 4'000 = CHF 3'450. Bei 30% Grenzsteuersatz: CHF 1'035 Steuerersparnis.
[!tip] Bündeln Sie planbare Gesundheitskosten (Zahnarztbehandlung, Brillenersatz, Kieferorthopädie) in einem Steuerjahr, um die 5%-Schwelle sicher zu überschreiten. Im Folgejahr halten Sie die Kosten tief und sparen zusätzlich bei der Franchise.
So machen Sie es
Sammeln Sie über das gesamte Steuerjahr alle Rechnungen für Gesundheitskosten: Zahnarzt, Optiker, Apotheke, Physiotherapie. Tragen Sie die Summe unter «Krankheitskosten» ein und legen Sie alle Belege bei. Die Steuerverwaltung berechnet den Abzug nach Abzug der 5%-Schwelle automatisch.
Spenden, Bildung und weitere Steuerabzüge
Neben den grossen Kategorien gibt es weitere Abzugsmöglichkeiten, die in Summe erheblich sein können. Spenden an steuerbefreite Organisationen, Aus- und Weiterbildungskosten sowie Gewerkschaftsbeiträge werden regelmässig vergessen.
| Abzug | Betrag | Hinweis |
|---|---|---|
| Spenden (steuerbefreite Institutionen) | Bis 20% des Nettoeinkommens (Bundessteuer) | Bescheinigung ab CHF 100 |
| Politische Parteien (Bundessteuer) | bis CHF 10'300 | Quittung nötig |
| Aus- und Weiterbildungskosten | Effektive Kosten (ab CHF 500, max. CHF 12000 Bundessteuer) | Berufsrelevanz muss gegeben sein |
| Gewerkschafts-/Berufsverbandsbeiträge | Effektive Kosten | Beitragsbestätigung |
| Bankgebühren auf Wertschriftenkonten | Effektive Kosten (kantonal) | Depotauszug |
Rechenbeispiel: Spenden und Weiterbildung kombiniert
Ein Angestellter mit CHF 120'000 Nettoeinkommen:
- Spenden an SRK und WWF: CHF 3'000
- Berufsbegleitender MAS (Semestergebühr): CHF 6'500
- Gewerkschaftsbeitrag: CHF 480
Total zusätzliche Abzüge: CHF 9'980. Bei 33% Grenzsteuersatz: CHF 3'293 Steuerersparnis.
[!info] Bewahren Sie Spendenquittungen ab CHF 100 auf. Weiterbildungskosten sind nur abziehbar, wenn ein Bezug zur aktuellen oder angestrebten beruflichen Tätigkeit besteht. Ein Sprachkurs für den Job zählt, ein Hobbykurs nicht.
So machen Sie es
Tragen Sie Spenden unter «Zuwendungen» ein, Weiterbildungskosten unter «Berufsauslagen > Weiterbildung». Für beides benötigen Sie Belege. Steuerberatungskosten (auch das Avenzo-Honorar) sind ebenfalls als Verwaltungskosten abziehbar.
Selbständige — zusätzliche Steuerabzüge in der Schweiz
Selbständig Erwerbende haben über die allgemeinen Abzüge hinaus spezifische Abzugsmöglichkeiten, die Angestellten nicht offenstehen. Das Spektrum reicht vom Geschäftsraum über Fahrzeugkosten bis zum Verlustvortrag. Entscheidend: Eine saubere Buchhaltung mit klarer Trennung von Geschäfts- und Privataufwand.
| Abzug | Hinweis |
|---|---|
| Geschäftsraum / Homeoffice-Anteil | Anteilige Miete und Nebenkosten (Verhältnis beruflich/privat) |
| Fahrzeugkosten (Geschäftsanteil) | Fahrtenbuch empfohlen, pauschal CHF 0.70/km |
| IT, Büromaterial, Abonnements | Vollständig abziehbar, wenn beruflich |
| AHV-Beiträge als Selbständige/r | Vollständig vom Einkommen abziehbar |
| Verluste aus Vorjahren | Bis 7 Jahre vortragbar (Art. 211 DBG) |
| Abschreibungen | Auf Geschäftsvermögen (Maschinen, Einrichtung, Fahrzeuge) |
Rechenbeispiel: Selbständiger Grafiker in Basel
Umsatz CHF 130'000, folgende Geschäftskosten:
- Homeoffice-Anteil Miete (30% von CHF 24'000): CHF 7'200
- Geschäftsfahrzeug (60% geschäftlich): CHF 4'800
- IT-Infrastruktur und Software: CHF 3'600
- AHV/IV/EO-Beiträge: CHF 12'500
- Fachliteratur und Verbandsbeiträge: CHF 1'200
Total geschäftliche Abzüge: CHF 29'300. Steuerbares Einkommen sinkt auf CHF 100'700. Bei 33% Grenzsteuersatz: CHF 9'670 Steuerersparnis gegenüber einer Deklaration ohne diese Abzüge.
[!warning] Führen Sie ein Fahrtenbuch, wenn Sie ein Geschäftsfahrzeug abziehen. Ohne Nachweis akzeptiert die Steuerverwaltung maximal einen pauschalen Privatanteil von 9.6% des Fahrzeugwerts pro Jahr. Mehr für Selbständige in unserem Ratgeber für Selbständige.
So machen Sie es
Selbständige reichen eine separate Aufstellung (Hilfsblatt Selbständigerwerbende) zusammen mit der Buchhaltung ein. Trennen Sie Geschäfts- und Privataufwand klar. Verluste aus Vorjahren werden unter «Verlustverrechnung» eingetragen — Sie benötigen die definitive Steuerveranlagung des Verlustjahres als Nachweis.
Häufig vergessene Steuerabzüge — Checkliste zum Abhaken
Diese Abzüge werden besonders häufig vergessen und sind in Summe mehrere Tausend Franken wert:
- Spenden an Hilfswerke (SRK, Caritas, WWF) — ab CHF 100 mit Quittung
- Bankgebühren auf Wertschriftenkonten und Depotgebühren (kantonal)
- Steuerberatungskosten — auch das Avenzo-Honorar ist abziehbar
- Weiterbildungskosten für berufsrelevante Kurse und Seminare
- Computerbeschaffung für Homeoffice (beruflicher Anteil abziehbar)
- Gewerkschaftsbeiträge und Berufsverbandsbeiträge
- Schuldzinsen auf Konsumkrediten (nicht Leasing)
- Zahnarztkosten und Brillen (über 5%-Schwelle)
- Energetische Sanierungen — teils über mehrere Steuerjahre verteilbar
- Umzugskosten bei beruflich bedingtem Wohnortwechsel
[!tip] Gehen Sie diese Liste jedes Jahr durch, bevor Sie Ihre Steuererklärung einreichen. Vergessene Abzüge können Sie nach Erhalt der Veranlagung noch innerhalb von 30 Tagen per Einsprache nachmelden — kostenlos und formlos bei Ihrer Steuerverwaltung.
Rechenbeispiel: Vergessene Abzüge summieren sich
Ein Angestellter in St. Gallen mit CHF 90'000 steuerbarem Einkommen übersieht die folgenden Posten, weil er sie für nicht relevant hält:
- Bankdepotgebühren: CHF 420
- Steuerberatungskosten Vorjahr (Avenzo): CHF 390
- Berufsverbandbeitrag (SKV): CHF 320
- Computerbeschaffung (80% beruflich, CHF 1'800 Gerät): CHF 1'440
- Schuldzinsen Konsumkredit: CHF 750
Total vergessene Abzüge: CHF 3'320. Bei einem kantonalen Steuerfuss von 115% (St. Gallen Stadtgebiet) und einem Grenzsteuersatz von 28%: CHF 930 Steuerersparnis — für das Eintragen von fünf Positionen, die bereits belegt vorliegen.
[!warning] Schuldzinsen auf Konsumkrediten (Art. 33 Abs. 1 Bst. a DBG) sind abziehbar, Leasingraten für Privatfahrzeuge jedoch nicht. Achten Sie auf diese Unterscheidung, wenn Sie Ihren Kreditvertrag prüfen.
Zusammenfassung
Mit einer systematischen Vorgehensweise lässt sich die Steuerbelastung in der Schweiz erheblich reduzieren. Folgende sechs Schritte sichern Ihnen alle wesentlichen Abzüge für 2025:
- Vorsorge zuerst: Säule-3a-Einzahlung bis zum 31. Dezember abschliessen (max. CHF 7258 für Angestellte) und PK-Einkaufslücke aus dem Vorsorgeausweis ermitteln — das sind die wirkungsvollsten Steuerabzüge in der Schweiz.
- Berufsauslagen effektiv vs. pauschal vergleichen: GA-Kosten, Weiterbildungsbelege und Homeoffice-Nachweise sammeln und gegen den Pauschalabzug (max. CHF 4'000) rechnen — bei den meisten Pendlern lohnt sich die effektive Abrechnung.
- Gesundheitskosten bündeln: Alle Rechnungen für Zahnarzt, Optiker, Franchise und Selbstbehalt zusammenführen und prüfen, ob sie die 5%-Schwelle des Nettoeinkommens überschreiten. Bei CHF 80'000 Nettoeinkommen liegt diese Schwelle bei CHF 4'000 — wer Zahnarzt, Brille und Franchise in einem Jahr bündelt, überschreitet sie oft problemlos.
- Liegenschaftsstrategie wählen: Im Renovationsjahr effektive Kosten geltend machen, sonst Pauschalabzug — jedes Jahr neu entscheiden und beim Steuerrechner Schweiz das Ergebnis beider Varianten simulieren.
- Vergessene Kleinposten erfassen: Bankgebühren, Spendenquittungen, Steuerberatungskosten, Berufsverbandsbeiträge und Schuldzinsen zusammentragen — in Summe leicht CHF 1'000–3'500 pro Jahr.
- Kantonale Besonderheiten prüfen: Mit dem Steuerabzug-Finder feststellen, welche kantonsspezifischen Abzüge in Ihrem Wohnkanton zusätzlich zur Bundessteuer verfügbar sind. Weitere Strategien finden Sie im Ratgeber Steuern sparen Schweiz.
Alle Angaben basieren auf dem Steuerrecht 2026 und werden jährlich im Januar aktualisiert. Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Avenzo GmbH, FINMA-registriert.
Häufige Fragen
In der Schweiz gibt es auf Bundesebene rund 25 verschiedene Abzugsarten, kantonal kommen je nach Wohnkanton weitere 5–15 Spezialabzüge dazu. Insgesamt können Sie als Privatperson auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene über 40 verschiedene Positionen geltend machen. Die wichtigsten Kategorien sind Berufsauslagen, Vorsorge (Säule 3a, PK-Einkauf), Versicherungsprämien, Familienabzüge, Liegenschaftskosten und Krankheitskosten. Die genaue Anzahl hängt von Ihrem Kanton und Ihrer persönlichen Situation ab.
Gemäss Steuerrecht müssen Sie alle Belege für geltend gemachte Abzüge mindestens 10 Jahre aufbewahren. Die Steuerverwaltung kann während der Verjährungsfrist (5 Jahre für ordentliche Veranlagung, 15 Jahre bei Steuerhinterziehung) Nachweise verlangen. Bewahren Sie insbesondere Quittungen für Spenden, Arztkosten, Renovationsbelege und Ausbildungsnachweise sorgfältig auf. Digitale Kopien (Fotos, Scans) werden von den meisten Kantonen akzeptiert, sofern sie lesbar und vollständig sind.
Seit der Pandemie akzeptieren die meisten Kantone eine Homeoffice-Pauschale, auch wenn kein formelles Homeoffice im Arbeitsvertrag vereinbart ist. In Zürich beträgt die Pauschale rund CHF 2'400 pro Jahr. Voraussetzung ist, dass Sie nachweislich regelmässig zu Hause arbeiten. Bei effektiver Abrechnung können Sie den anteiligen Mietaufwand (Arbeitszimmer), Strom und Internet geltend machen — das lohnt sich aber nur bei hohen Mietkosten und einem separaten Arbeitszimmer.
Mehrere Abzüge existieren nur auf kantonaler Ebene oder weichen erheblich vom Bundesrecht ab. Dazu gehören: der Verheiratetenabzug (CHF 2'500–3'500 je nach Kanton, auf Bundesebene als Zweiverdienerabzug), der Mietkostenabzug (nur in wenigen Kantonen wie Basel-Stadt), kantonal erhöhte Kinderabzüge (Zug: CHF 12'000 vs. Bund: CHF 6'700) und der Pendlerabzug ohne Obergrenze (manche Kantone deckeln nicht wie der Bund bei CHF 3'200). Prüfen Sie immer die Wegleitung Ihres Wohnkantons.
Ab einem steuerbaren Einkommen von CHF 100'000 lohnt sich professionelle Hilfe fast immer. Ein erfahrener Steuerberater oder eine digitale Lösung wie Avenzo findet durchschnittlich CHF 2'000–5'000 zusätzliche Abzüge pro Jahr — weit mehr als die Beratungskosten (CHF 300–800 für eine Privatperson). Besonders bei Wohneigentum, Selbständigkeit oder Pensionskassen-Einkauf ist die Ersparnis erheblich. Zudem sind die Kosten für die Steuerberatung selbst als Verwaltungskosten abziehbar.
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