Rente beziehen
- Lebenslange Auszahlung — kein Langlebigkeitsrisiko
- Ehegattenrente 60% gesichert
- Planbare monatliche Einnahmen
Säule 2 Schweiz: BVG-Obligatorium, Pensionskasse, Einkauf, Vorbezug, Freizügigkeit und Auszahlung — alles erklärt. FINMA-registrierte Beratung mit Avenzo.
Verheiratet, Zürich, Jahreseinkommen CHF 180'000, Grenzsteuersatz ca. 32%
Steuersatz variiert je nach Kanton, Einkommen und Familienstand. Quelle: ESTV.
Schutz bei Tod und Invalidität bereits ab 17 Jahren (BVG Art. 2).
Ab 25 Jahren werden Sparbeiträge (7% des koordinierten Lohns) einbezahlt.
Altersgutschrift steigt auf 10% des koordinierten Lohns (je 5% AG/AN).
Altersgutschrift steigt auf 15% — wichtigste Ansparphase.
Ab 50 Jahren gilt als WEF-Limit der höhere Wert von Guthaben bei 50 oder Hälfte des aktuellen Guthabens (FZG Art. 30c).
Höchste Gutschriftsstufe (18%). Einkäufe jetzt sind steuerlich am wirkungsvollsten — 3-Jahres-Sperrfrist beachten.
Viele PK erlauben Bezug ab 58 Jahren (mit Rentenkürzung je nach Reglement).
Männer ab 65 (Frauen schrittweise bis 2028 auf 65 angehoben, AHV 21 seit 2025 in Kraft).
Perioden ohne BVG-Beiträge (Studium, Ausland, Selbständigkeit) reduzieren die künftige Rente. Freiwillige Einkäufe schliessen die Lücke steuerwirksam.
Ohne sofortige neue Stelle muss die Freizügigkeitsleistung auf ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitspolice übertragen werden. Frist: vor Auszahlung durch alte PK (max. 2 Jahre).
Wer Pensionskassenkapital für Wohneigentum vorbeziehen möchte, muss Mindestbetrag (CHF 20000), Sperrfristen und Steuerfolgen kennen.
Die Pensionskasse (Säule 2) ist die obligatorische berufliche Vorsorge in der Schweiz für alle Arbeitnehmenden mit einem Jahreseinkommen über CHF 22050 — gesetzlich geregelt im BVG und beaufsichtigt vom BSV. Arbeitgebende und Arbeitnehmende teilen die Beiträge je hälftig. Mit strategischen Einkäufen und der richtigen Bezugsentscheidung lässt sich das Pensionskassenkapital erheblich optimieren.
Die Säule 2 ist die mittlere Säule des 3-Säulen-Prinzips — gemeinsam mit der AHV soll sie mindestens 60% des letzten Lohnes als Rente sichern.
Obligatorisch versichert sind alle Arbeitnehmenden, die:
Nicht versichert: Selbständigerwerbende, Teilzeitkräfte unter der Eintrittsschwelle, kurzfristig Angestellte (unter 3 Monate beim selben Arbeitgeber).
| Grösse | Betrag 2025 |
|---|---|
| Eintrittsschwelle | CHF 22050 |
| Koordinationsabzug | CHF 25725 |
| Maximaler koordinierter Lohn | CHF 62475 |
| Minimaler koordinierter Lohn | CHF 3675 |
Beim Austritt aus einer Pensionskasse wird das angesparte Kapital als Freizügigkeitsleistung übertragen. Möglichkeiten:
[!warning] Wird kein Überweisungsauftrag erteilt, überweist die Pensionskasse das Guthaben nach spätestens 6 Monaten bis 2 Jahren an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG (FZG Art. 4). Dort ist es sicher, aber gering verzinst.
Wer Beitragslücken hat, kann freiwillige Einkäufe leisten:
Sperrfrist: Einkäufe dürfen nicht innerhalb von 3 Jahren als Kapitalleistung bezogen werden. Die maximale Einkaufssumme entnehmen Sie Ihrem Vorsorgeausweis — nutzen Sie den Kapitalauszahlung-Rechner, um die Steuerfolgen eines späteren Kapitalbezugs zu modellieren.
Weiteres zu Einkaufsstrategien und Steuertipps: Pensionskasse auszahlen lassen — Ratgeber.
Das Pensionskassenkapital kann für den Erwerb von selbstbewohntem Wohneigentum genutzt werden (Mindestbetrag CHF 20000). Ab 50 Jahren gelten eingeschränkte Vorbezugslimiten. Die Besteuerung erfolgt im Bezugsjahr zu einem reduzierten Satz, separat vom übrigen Einkommen.
| Kriterium | Rente | Kapitalleistung |
|---|---|---|
| Laufzeit | Lebenslang (inkl. Ehegattenrente) | Einmalig |
| Besteuerung | Als Einkommen (jährlich) | Als Kapitalleistung (einmalig, reduziert) |
| Risiko | Trägt die Pensionskasse | Anlagerisiko selbst tragen |
| Flexibilität | Gering | Hoch |
[!info] Umwandlungssatz 2025: Der BVG-Mindestsatz beträgt 6.8% (CHF 100'000 Kapital = CHF 6'800 Rente/Jahr). Viele Pensionskassen liegen beim überobligatorischen Guthaben darunter (5–6%). Mehr zum Thema: Umwandlungssatz erklärt →
Diese Seite ersetzt keine individuelle Vorsorge- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
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