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Erkannte Daten
BruttolohnCHF 85'400
ArbeitgeberMuster AG
QuellensteuerCHF 12'340
Gefundene Abzüge
PendlerabzugCHF 680
HomeofficeCHF 420
Säule 3awird geprüft...
Bisherige Ersparnis
CHF 1'100+
Dein Ergebnis
Analyse abgeschlossen
Geschätzte Rückerstattung
CHF1'450
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TreuhandFINMA · F01567880Provisionen offengelegt

Lohnbuchhaltung Schweiz — Auslagern an Avenzo Treuhand

Lohnbuchhaltung Schweiz auslagern: Lohnabrechnungen, Sozialversicherungen, Lohnausweise und ELM-Meldungen. Avenzo erledigt die gesamte Payroll für Ihr KMU.

Lohnbuchhaltung anfragen→Preise ansehen↘
Autordenis smajovikStand2026-04-23
01Echte Zahlen
Echte Zahlen
29 CHF/MA
Ab Preis pro Mitarbeitenden
AHV/IV
EO, ALV, BVG, UVG — alles inklusive
QSt.
Quellensteuer — automatisch berechnet
FINMA
registriert
02Tabellen & Werte

Sozialversicherungssätze Schweiz 2026

Schweizer Arbeitgeber müssen folgende Sozialversicherungen für ihre Mitarbeitenden abrechnen. Quelle: BSV, bsv.admin.ch.

Sozialversicherungsbeiträge — Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile
VersicherungAN-AnteilAG-AnteilLohnbasis
AHV5.3%5.3%Gesamtlohn
IV0.7%0.7%Gesamtlohn
EO (Erwerbsersatz)0.25%0.25%Gesamtlohn
ALV1.1%1.1%Bis CHF 156000
ALV-Solidaritätsbeitrag0.5%0.5%Über CHF 156000
NBU (Nichtberufsunfall)100% AN—Gesamtlohn
BUV (Berufsunfall)—100% AGGesamtlohn
BVG (Pensionskasse)Plan-abhängigmind. gleich ANKoordinierter Lohn
FAK (Familienzulagen)—ca. 2.2%Variiert je Kanton
03Ablauf · Fristen

Jahreszyklus Lohnbuchhaltung

Monatliche, quartalsweise und jährliche Pflichten eines Schweizer Arbeitgebers im Überblick.

  1. Monatlich

    Lohnabrechnungen erstellen

    Lohnzettel für alle Mitarbeitenden erstellen; Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/EO, ALV, UVG) berechnen und abführen; Quellensteuer für nicht C-bewilligte Mitarbeitende kantonalkorrekt berechnen und abliefern.

  2. Quartalsweise

    AHV und Konten abstimmen

    AHV-Abrechnung an Ausgleichskasse einreichen (je nach Vereinbarung monatlich oder quartalsweise); Lohnkonten mit Kontoauszügen abstimmen; offene Quellensteuer-Ablieferungen kontrollieren.

  3. Ende Januar

    Lohnausweise (ELM)

    Frist

    Lohnausweise im ELM-Format erstellen und zustellen; Jahreslohnmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse einreichen; BVG-, UVG- und FAK-Jahresabrechnung abschliessen.

04Inhouse vs. Avenzo

Lohnbuchhaltung auslagern — weniger Kosten, mehr Sicherheit

Fehler in der Lohnbuchhaltung kosten Nachzahlungen und Bussen. Avenzo übernimmt die Verantwortung.

InhouseAvenzo
Kosten pro MA/Monat
CHF 50–120 (inkl. Zeitaufwand)
Ab CHF 29/MA/Monat
Sozialversicherungen
Selbst verwalten, Fristen überwachen
Avenzo berechnet und meldet fristgerecht
Quellensteuer
Komplexe kantonale Tarife
Automatisch kantonal korrekt
Lohnausweise (ELM)
Manuell, fehleranfällig
ELM-konform, digital übermittelt
Software
Separate Lizenz nötig
Inklusive (Abacus/Sage/SwissSalary)
05Im Detail

Hintergrund, Kontext und Zahlen — sortiert nach Thema.

Die Lohnbuchhaltung in der Schweiz umfasst die monatliche Erstellung von Lohnabrechnungen, die Berechnung und Abführung aller Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/EO, ALV, UVG, BVG, FAK) sowie die jährliche Erstellung von Lohnausweisen im ELM-Format. Avenzo übernimmt die gesamte Payroll für Schweizer KMU — pünktlich, korrekt und FINMA-konform, ab CHF 29 pro Mitarbeitenden und Monat.

Lohnausweis: ELM-Format

Der Lohnausweis ist ein offizielles Dokument für die Steuerbehörden. Er muss im ELM-Format (einheitliches Lohnmeldeverfahren) erstellt werden, alle Lohnbestandteile, Naturalleistungen und Nebenleistungen ausweisen und bis Ende Februar dem Mitarbeitenden ausgehändigt werden. Fehlende oder unvollständige Angaben können zu Steuernachforderungen und Ordnungsbussen führen. Das ELM-Verfahren ersetzt die manuelle Papiermeldung durch eine standardisierte XML-Übermittlung an AHV-Ausgleichskasse, Pensionskasse, UVG-Versicherung und Familienausgleichskasse — alle in einem einzigen Schritt. Quelle: ESTV, estv.admin.ch.

Quellensteuer: die häufigste Fehlerquelle

Mitarbeitende ohne Niederlassungsbewilligung C unterliegen der Quellensteuer. Der Arbeitgeber haftet für die korrekte Berechnung, den Abzug vom Lohn und die monatliche Ablieferung an die kantonale Steuerverwaltung. Die Tarife unterscheiden sich je nach Kanton, Zivilstand, Konfession, Anzahl Kinder und Arbeitspensum — schon ein einziger Tarifcode-Fehler (z.B. Code A0 statt B0 nach Heirat) kann Nachzahlungen über mehrere Jahre auslösen. Seit 2021 gilt zudem die monatsweise Berechnung (MUPE), die bei unregelmässigen Löhnen, Bonus- oder 13.-Monatszahlungen besondere Sorgfalt erfordert. Ab einem Jahreseinkommen von CHF 120000 werden Quellensteuerpflichtige ohnehin nachträglich ordentlich veranlagt — das müssen Sie als Arbeitgeber erkennen und melden.

Sozialversicherungen: was oft übersehen wird

Die Grundsätze (AHV/IV/EO, ALV, BVG, UVG, FAK) sind bekannt. In der Praxis führen folgende Details regelmässig zu Nachforderungen:

  • BVG-Eintrittsschwelle: Wer einen Jahreslohn über CHF 22050 erzielt, muss ab Alter 17 (Risikoleistungen) bzw. 25 (Altersgutschriften) in die Pensionskasse aufgenommen werden — auch Teilzeitmitarbeitende und befristete Verträge über drei Monate.
  • Koordinationsabzug: Der versicherte Lohn wird nach Abzug des Koordinationsabzugs von CHF 25725 berechnet. Bei Teilzeit ist eine anteilige Kürzung zulässig (reglementarisch), aber nicht zwingend — prüfen Sie das Pensionskassenreglement.
  • UVG Nichtberufsunfall: Der Anteil NBU wird dem Mitarbeitenden abgezogen und an die Versicherung überwiesen. Vergessene Abzüge muss der Arbeitgeber häufig aus eigener Tasche nachentrichten.
  • Sonderzahlungen: 13. Monatslohn, Boni, Dienstaltersgeschenke und Kinderzulagen unterliegen grundsätzlich der AHV-Pflicht. Naturallohn (Dienstwagen, Verpflegung, Wohnung) muss mit den offiziellen Pauschalwerten bewertet und verbucht werden.
  • FAK (Familienzulagen): Die Beitragssätze variieren kantonal zwischen 1,5 % und 3,0 %. Bei Mitarbeitenden in unterschiedlichen Kantonen gilt der Wohnsitzkanton des Kindes — nicht der Arbeitsort.

Kosten für ausgelagerte Lohnbuchhaltung

Avenzo rechnet ab CHF 29 pro Mitarbeitenden und Monat. Im Preis enthalten sind: monatliche Lohnabrechnung, Sozialversicherungsabrechnungen (AHV, BVG, UVG, FAK), Quellensteuerberechnung, Lohnausweis im ELM-Format, Jahreslohnmeldung und unbegrenzter Support per E-Mail. Die Software-Lizenz (Abacus, Sage oder SwissSalary) ist inklusive — Sie benötigen keine eigene Infrastruktur. Für Unternehmen mit 1–5 Mitarbeitenden beträgt der Mindestpreis CHF 150/Monat, für 6–15 Mitarbeitende CHF 350/Monat und für 16–30 Mitarbeitende CHF 650/Monat. Bei besonders komplexen Konstellationen (mehrere Kantone, Expats, variable Vergütungen, BVG-Einkäufe) erstellt Avenzo ein individuelles Angebot.

Zum Vergleich: Die Inhouse-Lohnbuchhaltung mit eigener Software, internem Personal und laufender Weiterbildung kostet typischerweise CHF 50–120 pro Mitarbeitenden und Monat — ohne Haftungsschutz bei Fehlern. Die Auslagerung zu Avenzo senkt nicht nur die direkten Kosten, sondern verlagert auch das Risiko von Fehlberechnungen und verpassten Fristen zum spezialisierten Treuhänder.

Übergabe und Onboarding

Der Wechsel zu Avenzo dauert in der Regel zwei bis vier Wochen. Wir übernehmen die bestehenden Lohnkonten, verbinden die Sozialversicherungen und Pensionskasse, prüfen die Arbeitsverträge auf Quellensteuer- und BVG-Pflicht und richten ein digitales Portal ein, über das Sie Änderungen (neue Mitarbeitende, Lohnanpassungen, Austritte) jederzeit melden können. Der erste korrekte Monatslohn läuft garantiert pünktlich — Avenzo übernimmt die Verantwortung für die Abrechnungsqualität ab dem ersten Zyklus.

Diese Seite ersetzt keine individuelle Treuhand- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

FAQ

Häufige Fragen

01
Was umfasst die Lohnbuchhaltung in der Schweiz?
Die Schweizer Lohnbuchhaltung umfasst monatliche Lohnabrechnungen, Berechnung und Abführung aller Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/EO, ALV, UVG, BVG, FAK), Quellensteuerberechnung für nicht C-bewilligte Mitarbeitende sowie jährliche Lohnausweise im ELM-Format. Quelle: BSV, bsv.admin.ch.
02
Was kostet Lohnbuchhaltung auslagern in der Schweiz?
Avenzo berechnet ab CHF 29 pro Mitarbeitenden und Monat (inkl. Lohnabrechnung, Sozialversicherungsabrechnungen, Lohnausweise). Für 1–5 Mitarbeitende CHF 150/Monat, 6–15 Mitarbeitende CHF 350/Monat, 16–30 Mitarbeitende CHF 650/Monat.
03
Welche Sozialversicherungen muss der Arbeitgeber abrechnen?
Schweizer Arbeitgeber müssen AHV (je 5.3% AN/AG), IV (je 0.7%), EO (je 0.25%), ALV (je 1.1% bis CHF 156000), BUV (Berufsunfall, AG-Anteil), NBU (Nichtberufsunfall, AN-Anteil) und BVG (Pensionskasse) abrechnen. Die FAK (Familienzulagen) ist kantonal geregelt. Quelle: BSV, bsv.admin.ch.
04
Muss die Lohnbuchhaltung zwingend ausgelagert werden?
Nein. Kleinere Unternehmen können Software-Lösungen selbst nutzen. Ab ca. 5 Mitarbeitenden lohnt sich Outsourcing aus Kosten-Nutzen-Sicht — insbesondere wenn Quellensteuer, mehrere Kantone oder komplexe BVG-Pläne involviert sind.
05
Was ist der Unterschied zwischen Lohnbuchhaltung und Finanzbuchhaltung?
Die Lohnbuchhaltung ist ein Teilbereich der Finanzbuchhaltung. Sie erfasst speziell Löhne, Sozialversicherungsbeiträge und Lohnnebenkosten. Die Finanzbuchhaltung umfasst alle Geschäftsvorfälle inklusive Lohnbuchhaltung.

Lohnbuchhaltung auslagern — ab CHF 29/MA

Avenzo übernimmt die gesamte Payroll für Ihr KMU: pünktlich, korrekt, FINMA-konform. Keine Fristen verpassen, keine Bussen riskieren.

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HinweisAvenzo wird beim Vertragsabschluss von den Versicherern entschädigt — neutral, ungebunden und vollständig offengelegt.
Autor: Denis Smajovik— Founder & CEO · FINMA-registriert (F01490726) · BSc ZHAWVeröffentlicht: 2026-03-11Aktualisiert: 2026-04-23Geprüft von Avenzo Compliance Team