Risikolebensversicherung
- Zahlt nur im Todesfall — keine Sparkomponente
- Prämien deutlich tiefer (ab CHF 20–50/Monat)
- Klare, einfache Struktur — ideal zur Hypothekenabsicherung
- Laufzeit wählbar (10–30 Jahre), fallende oder konstante Summe
Lebensversicherung Schweiz: Risikoversicherung, gemischte Lebensversicherung und fondsgebundene Police im FINMA-registrierten Vergleich. Ab CHF 20/Monat.
Alter, Kanton, Raucher-Status und Versicherungssumme — wir zeigen Ihren Tarif bei allen FINMA-zugelassenen Anbietern.
Unverbindlich, ohne Verkaufsdruck, ohne Kontaktdaten.
Zwei grundverschiedene Produktkonzepte. Die Wahl hängt von Ihrer Lebenssituation und Ihren Zielen ab.
Richtwerte für eine 35-jährige Person, Nichtraucher, Risikolebensversicherung CHF 300'000, 20 Jahre Laufzeit. Konkrete Prämien nach individueller Gesundheitsprüfung.
Eine Lebensversicherung in der Schweiz zahlt im Todesfall ein vereinbartes Kapital an die Begünstigten — monatliche Prämien beginnen ab CHF 20. Die Risikolebensversicherung (reiner Todesfallschutz) kostet typischerweise CHF 20–50/Monat, die gemischte Police (Schutz plus Sparkapital) CHF 200–500/Monat, die fondsgebundene Variante liegt dazwischen mit marktabhängiger Rendite. Sie ergänzt die Hinterlassenenleistungen aus AHV (1. Säule) und BVG (Pensionskasse), die bei Familien mit Kindern, Hypothekarschuldnern und Konkubinatspartnern oft nicht ausreichen. Als Säule-3a-Produkt ist die Police bis CHF 7258/Jahr steuerlich abzugsfähig und die Begünstigung folgt Art. 2 BVV3 (ausserhalb der Erbmasse); das Widerrufsrecht von 14 Tagen ist in Art. 2a VVG geregelt. Avenzo vergleicht als ungebundene Versicherungsvermittlerin (F01567880) alle FINMA-zugelassenen Anbieter neutral. Quelle: BSV, bsv.admin.ch.
Die Schweizer Sozialversicherungen — AHV, Pensionskasse (BVG) und Invalidenversicherung (IV) — bieten im Todesfall eine Grundabsicherung. Die Hinterlassenenrenten der 1. und 2. Säule decken jedoch in vielen Situationen nur einen Teil des tatsächlichen Bedarfs. Eine private Lebensversicherung schliesst diese Lücke gezielt.
Sinnvoll ist eine Lebensversicherung insbesondere für:
Die richtige Versicherungssumme hängt von Einkommen, Schulden, Familiensituation und der bestehenden Vorsorgesituation ab. Als Faustregel gilt: 3–5× Jahresbruttoeinkommen plus offene Hypotheken und Kreditverpflichtungen, abzüglich bereits versicherter Leistungen aus AHV und Pensionskasse.
Familie in Zürich, zwei Kinder (4 und 7), Alleinverdiener mit CHF 120'000 Bruttojahreseinkommen, Hypothek CHF 600'000, Pensionskassenguthaben CHF 80'000.
| Position | Betrag |
|---|---|
| 4× Jahresbruttoeinkommen | CHF 480'000 |
| + Offene Hypothek (2. Rang) | CHF 150'000 |
| − Bereits durch BVG abgedeckt (geschätzt) | − CHF 180'000 |
| Empfohlene Todesfallsumme | CHF 450'000 |
Richtwert aus öffentlichen Prämienvergleichsrechnern: eine Risikolebensversicherung mit CHF 450'000 Todesfallsumme und 20 Jahren Laufzeit kostet für einen 35-jährigen Nichtraucher typischerweise CHF 35–60 pro Monat — abhängig von Gesundheitsprüfung, Laufzeit und Anbieter. Die tatsächliche Prämie ergibt sich erst nach individueller Risikoprüfung.
Beide Produktformen decken den Todesfall ab, folgen aber grundverschiedenen Konzepten. Die Risikolebensversicherung ist reiner Todesfallschutz — sie zahlt ausschliesslich bei Tod während der Vertragslaufzeit. Läuft der Vertrag regulär aus, erhalten Sie keine Rückzahlung. Dafür sind die Prämien niedrig (ab CHF 20/Monat) und die Struktur glasklar.
Die gemischte Lebensversicherung (auch Kapitallebensversicherung) kombiniert Todesfallschutz mit einer Sparkomponente. Ein Teil der Prämie fliesst in einen Sparteil, der bei Erlebensfall am Vertragsende oder bei Tod ausgezahlt wird. Die Prämien sind deutlich höher (CHF 200–500/Monat sind üblich), dafür bekommen Sie am Ende ein garantiertes Kapital.
Eine dritte Variante — die fondsgebundene Lebensversicherung — koppelt den Sparteil an Investmentfonds. Die Rendite ist nicht garantiert, das Anlagerisiko liegt bei Ihnen. Für Anlegerinnen mit langem Zeithorizont (15+ Jahre) kann sie interessant sein, für kurzfristige Ziele nicht.
Eine Lebensversicherung kann als Säule-3a-Produkt (gebundene Vorsorge) abgeschlossen werden, sofern das Produkt die Anforderungen der BVV3-Verordnung erfüllt. Die Vorteile:
| Kriterium | 3a-Bankkonto | 3a-Lebensversicherung |
|---|---|---|
| Flexibilität | Hoch — Betrag jährlich wählbar | Tief — fixe monatliche Prämie |
| Todesfallschutz | Nein | Ja — zusätzliche Todesfallsumme |
| Rendite | Fondslösung möglich, marktnah | Garantiezins + Überschussbeteiligung |
| Kosten | Tief — keine Abschlusskosten | Hoch — Abschlussprovision erste Jahre |
| Vorzeitiger Ausstieg | Kostenlos | Rückkaufswert meist tiefer als einbezahlte Prämien |
| Kapital beim Tod | Vererbt an Erben | Direkt an Begünstigte (ausserhalb Erbmasse) |
Avenzo-Empfehlung: Für die meisten Haushalte ist die Trennung sinnvoller — 3a beim Bankkonto oder als Fondsprodukt für den Vermögensaufbau, und eine separate Risikolebensversicherung für den Todesfallschutz. Die Gesamtkosten sind niedriger, die Flexibilität höher. Ausnahmen bestehen, wenn Sie ausserhalb der Erbmasse begünstigen wollen oder disziplinierte Einzahlungen schwerfallen.
Die steuerliche Behandlung einer Lebensversicherung hängt vom Produkttyp ab (Säule 3a vs. 3b) und vom Zeitpunkt der Auszahlung.
| Aspekt | Behandlung |
|---|---|
| Prämien als 3a-Produkt | Steuerabzug bis CHF 7258/Jahr (Angestellte) |
| Prämien als 3b-Produkt | Pauschaler Versicherungsabzug (kantonal unterschiedlich) |
| Rückkaufswert 3a | Steuerlich als Kapitalleistung aus Vorsorge behandelt |
| Kapitalleistung bei Tod (3a) | Separate Kapitalleistungssteuer beim Begünstigten |
| Kapitalleistung bei Tod (3b) | Je nach Kanton Erbschaftssteuer |
| Kapitalleistung bei Erlebensfall (3a) | Reduzierter Kapitalleistungssatz |
| Laufende Erträge 3b-Sparanteil | Grundsatz einkommenssteuerpflichtig; Einmalprämien-Policen mit Rückkaufswert sind nach Art. 24 lit. b DBG nur bei Auszahlung ab Alter 60, mindestens 5 Jahren Vertragsdauer und Vertragsabschluss vor Alter 66 steuerfrei (vgl. ESTV-Kreisschreiben Nr. 24) |
Quelle: ESTV, estv.admin.ch — Kreisschreiben Kapitalleistungen aus Vorsorge.
[!info] Die Begünstigtenordnung einer Lebensversicherung geht bei 3a-Produkten dem Erbrecht vor. Ehegatten und direkte Nachkommen sind zwingend begünstigt, weitere Begünstigte (Konkubinatspartner, Patenkind) lassen sich über die frei wählbare Ordnung gemäss Art. 2 BVV3 bestimmen. Das macht die 3a-Lebensversicherung in Konkubinatsverhältnissen zu einem wirksamen Planungsinstrument.
Ein Lebensversicherungsvertrag läuft meist über Jahrzehnte. Die folgenden Punkte sollten Sie vor Unterschrift prüfen:
Eine Kündigung ist jederzeit möglich, kostet aber oft Geld. Bei Risikolebensversicherungen verlieren Sie den Schutz ab dem nächsten Prämienmonat — zurück bleibt nichts, weil kein Sparanteil angespart wurde. Bei gemischten Policen erhalten Sie den Rückkaufswert, der in den ersten Jahren meist deutlich unter den einbezahlten Prämien liegt (Abschlussprovisionen werden zu Vertragsbeginn abgezogen).
Vor einer Kündigung lohnt sich der Vergleich:
Bei Umzug ins Ausland prüfen, ob die Police weitergeführt werden kann — nicht alle Schweizer Versicherer bieten Schutz für im Ausland Ansässige.
Klassische Versicherungsvermittler sind häufig an einen oder wenige Anbieter gebunden und verdienen pro Abschluss eine Provision. Das führt zu Interessenkonflikten: teurere Produkte, die dem Vermittler mehr einbringen, werden bevorzugt empfohlen.
Avenzo GmbH ist bei der FINMA als ungebundene Versicherungsvermittlerin (Registernummer F01567880) registriert. Das bedeutet:
Die Lebensversicherung ergänzt den breiteren Versicherungsvergleich von Avenzo und lässt sich mit dem Säule 3a-Lexikon sowie der Pensionskassen-Planung (siehe Pensionskasse auszahlen) kombinieren.
Quellen: BSV — Berufliche Vorsorge und 3. Säule, ESTV — Steuerbelastung in der Schweiz, BSV — Finanzierung der beruflichen Vorsorge.
Diese Seite ersetzt keine individuelle Versicherungs- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
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M.B.
Risikolebensversicherung, gemischte Police oder 3a-Kombination: Avenzo vergleicht alle FINMA-zugelassenen Anbieter — ungebunden, mit offengelegter Vermittlerentschädigung. Ab CHF 20/Monat.