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VersicherungenFINMA · F01567880Provisionen offengelegt

Lebensversicherung Schweiz 2026 — Vergleich & Beratung

Lebensversicherung Schweiz: Risikoversicherung, gemischte Lebensversicherung und fondsgebundene Police im FINMA-registrierten Vergleich. Ab CHF 20/Monat.

Lebensversicherung vergleichen→Persönliche Beratung↘
Autordenis smajovikStand2026-03-01
01Echte Zahlen
Echte Zahlen
CHF 300'000
Typische Todesfallsumme Risikoversicherung
CHF 20/Monat
Ab diesem Betrag Risikolebensversicherung
7258/Jahr
Steuerabzug bei 3a-Lebensversicherung
FINMA
Registrierter Versicherungsvermittler (F01567880)
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03Welche Option passt

Risikolebensversicherung oder Gemischte — was passt zu mir?

Zwei grundverschiedene Produktkonzepte. Die Wahl hängt von Ihrer Lebenssituation und Ihren Zielen ab.

Option 01 · Reiner TodesfallschutzEmpfohlen

Risikolebensversicherung

  • Zahlt nur im Todesfall — keine Sparkomponente
  • Prämien deutlich tiefer (ab CHF 20–50/Monat)
  • Klare, einfache Struktur — ideal zur Hypothekenabsicherung
  • Laufzeit wählbar (10–30 Jahre), fallende oder konstante Summe
Passt zu

Familien mit Kindern, Hypothekarschuldner, Partner in finanzieller Abhängigkeit

Option 02 · Risiko und Sparen kombiniert

Gemischte Lebensversicherung

  • Kombiniert Todesfallschutz mit einer Sparkomponente
  • Bei Erlebensfall (Laufzeitende) Auszahlung des angesparten Kapitals
  • Häufig als Säule-3a-Produkt (steuerlich abziehbar)
  • Weniger flexibel — vorzeitiger Ausstieg mit Kapitalverlust
Passt zu

Langfristiger Vermögensaufbau mit integriertem Schutz, Personen mit Absicherungsbedarf

Option 03 · Höchste Renditechance

Fondsgebundene Lebensversicherung

  • Sparkomponente in Investmentfonds angelegt
  • Todesfallschutz garantiert — Renditechance nicht garantiert
  • Anlagerisiko liegt beim Versicherungsnehmer
  • Geeignet für langen Zeithorizont (10+ Jahre)
Passt zu

Risikobereitere Anleger mit langem Horizont und Absicherungsbedarf

04Lebensversicherung

Avenzo vs. Direktabschluss bei Swiss Life, AXA oder Zurich

Richtwerte für eine 35-jährige Person, Nichtraucher, Risikolebensversicherung CHF 300'000, 20 Jahre Laufzeit. Konkrete Prämien nach individueller Gesundheitsprüfung.

Direktabschluss (Swiss Life / AXA / Zurich)Avenzo — neutraler FINMA-Vergleich
Risiko-Prämie (CHF 300k / 20 J.)
CHF 35–60 / Monat je Anbieter
Günstigster FINMA-Anbieter ab CHF 20 / Monat
Anbieter im Vergleich
Nur der gewählte Versicherer
Swiss Life, AXA, Zurich, Helvetia, Basler, Generali, Mobiliar, Pax
FINMA-Registrierung
Gebundener Vermittler eines einzelnen Anbieters
Ungebundene Vermittlerin (F01567880)
3a-Bankkonto vs. 3a-Police
Nur die Police des eigenen Anbieters
3a-Versicherung und 3a-Bankkonto direkt gegenübergestellt
Auszahlungsfrist Todesfall
Typisch 30–60 Tage je Anbieter
Schnellster Anbieter im Vergleich sichtbar
05Im Detail

Hintergrund, Kontext und Zahlen — sortiert nach Thema.

Eine Lebensversicherung in der Schweiz zahlt im Todesfall ein vereinbartes Kapital an die Begünstigten — monatliche Prämien beginnen ab CHF 20. Die Risikolebensversicherung (reiner Todesfallschutz) kostet typischerweise CHF 20–50/Monat, die gemischte Police (Schutz plus Sparkapital) CHF 200–500/Monat, die fondsgebundene Variante liegt dazwischen mit marktabhängiger Rendite. Sie ergänzt die Hinterlassenenleistungen aus AHV (1. Säule) und BVG (Pensionskasse), die bei Familien mit Kindern, Hypothekarschuldnern und Konkubinatspartnern oft nicht ausreichen. Als Säule-3a-Produkt ist die Police bis CHF 7258/Jahr steuerlich abzugsfähig und die Begünstigung folgt Art. 2 BVV3 (ausserhalb der Erbmasse); das Widerrufsrecht von 14 Tagen ist in Art. 2a VVG geregelt. Avenzo vergleicht als ungebundene Versicherungsvermittlerin (F01567880) alle FINMA-zugelassenen Anbieter neutral. Quelle: BSV, bsv.admin.ch.

Wer braucht in der Schweiz eine Lebensversicherung?

Die Schweizer Sozialversicherungen — AHV, Pensionskasse (BVG) und Invalidenversicherung (IV) — bieten im Todesfall eine Grundabsicherung. Die Hinterlassenenrenten der 1. und 2. Säule decken jedoch in vielen Situationen nur einen Teil des tatsächlichen Bedarfs. Eine private Lebensversicherung schliesst diese Lücke gezielt.

Sinnvoll ist eine Lebensversicherung insbesondere für:

  • Familien mit Kindern, bei denen ein Elternteil das Haupteinkommen erwirtschaftet
  • Eigenheimbesitzer mit laufender Hypothek — die Bank verlangt oft eine Risikolebensversicherung über mindestens die zweite Hypothek
  • Unverheiratete Paare, da Konkubinatspartnerinnen und -partner keine AHV-Witwenrente erhalten
  • Selbständige ohne Pensionskasse, bei denen BVG-Hinterbliebenenleistungen entfallen
  • Geschäftspartner in Personengesellschaften, um einen Ausfall finanziell abzufedern

Wie viel Lebensversicherungssumme ist sinnvoll?

Die richtige Versicherungssumme hängt von Einkommen, Schulden, Familiensituation und der bestehenden Vorsorgesituation ab. Als Faustregel gilt: 3–5× Jahresbruttoeinkommen plus offene Hypotheken und Kreditverpflichtungen, abzüglich bereits versicherter Leistungen aus AHV und Pensionskasse.

Rechenbeispiel

Familie in Zürich, zwei Kinder (4 und 7), Alleinverdiener mit CHF 120'000 Bruttojahreseinkommen, Hypothek CHF 600'000, Pensionskassenguthaben CHF 80'000.

Position Betrag
4× Jahresbruttoeinkommen CHF 480'000
+ Offene Hypothek (2. Rang) CHF 150'000
− Bereits durch BVG abgedeckt (geschätzt) − CHF 180'000
Empfohlene Todesfallsumme CHF 450'000

Richtwert aus öffentlichen Prämienvergleichsrechnern: eine Risikolebensversicherung mit CHF 450'000 Todesfallsumme und 20 Jahren Laufzeit kostet für einen 35-jährigen Nichtraucher typischerweise CHF 35–60 pro Monat — abhängig von Gesundheitsprüfung, Laufzeit und Anbieter. Die tatsächliche Prämie ergibt sich erst nach individueller Risikoprüfung.

Was ist der Unterschied zwischen Risiko- und gemischter Lebensversicherung?

Beide Produktformen decken den Todesfall ab, folgen aber grundverschiedenen Konzepten. Die Risikolebensversicherung ist reiner Todesfallschutz — sie zahlt ausschliesslich bei Tod während der Vertragslaufzeit. Läuft der Vertrag regulär aus, erhalten Sie keine Rückzahlung. Dafür sind die Prämien niedrig (ab CHF 20/Monat) und die Struktur glasklar.

Die gemischte Lebensversicherung (auch Kapitallebensversicherung) kombiniert Todesfallschutz mit einer Sparkomponente. Ein Teil der Prämie fliesst in einen Sparteil, der bei Erlebensfall am Vertragsende oder bei Tod ausgezahlt wird. Die Prämien sind deutlich höher (CHF 200–500/Monat sind üblich), dafür bekommen Sie am Ende ein garantiertes Kapital.

So entscheiden Sie

  • Priorität Schutz, minimale Prämie → Risikolebensversicherung. Den Sparanteil separat in eine Säule 3a beim Bankkonto oder Fondsprodukt einzahlen.
  • Priorität Disziplin, alles in einem Vertrag → gemischte Lebensversicherung als 3a. Der fixe monatliche Betrag erzwingt Sparverhalten.
  • Priorität Rendite → Risikolebensversicherung plus 3a-Fondsprodukt. Sie trennen Absicherung und Anlage und profitieren langfristig von der Marktperformance.

Eine dritte Variante — die fondsgebundene Lebensversicherung — koppelt den Sparteil an Investmentfonds. Die Rendite ist nicht garantiert, das Anlagerisiko liegt bei Ihnen. Für Anlegerinnen mit langem Zeithorizont (15+ Jahre) kann sie interessant sein, für kurzfristige Ziele nicht.

Wie funktioniert eine Lebensversicherung in der Säule 3a?

Eine Lebensversicherung kann als Säule-3a-Produkt (gebundene Vorsorge) abgeschlossen werden, sofern das Produkt die Anforderungen der BVV3-Verordnung erfüllt. Die Vorteile:

  • Prämien bis CHF 7258/Jahr vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar
  • Todesfallschutz für die Vertragslaufzeit inklusive
  • Kapital bei Pensionierung mit reduziertem Kapitalleistungssatz auszahlbar

3a-Bankkonto vs. 3a-Lebensversicherung im Vergleich

Kriterium 3a-Bankkonto 3a-Lebensversicherung
Flexibilität Hoch — Betrag jährlich wählbar Tief — fixe monatliche Prämie
Todesfallschutz Nein Ja — zusätzliche Todesfallsumme
Rendite Fondslösung möglich, marktnah Garantiezins + Überschussbeteiligung
Kosten Tief — keine Abschlusskosten Hoch — Abschlussprovision erste Jahre
Vorzeitiger Ausstieg Kostenlos Rückkaufswert meist tiefer als einbezahlte Prämien
Kapital beim Tod Vererbt an Erben Direkt an Begünstigte (ausserhalb Erbmasse)

Avenzo-Empfehlung: Für die meisten Haushalte ist die Trennung sinnvoller — 3a beim Bankkonto oder als Fondsprodukt für den Vermögensaufbau, und eine separate Risikolebensversicherung für den Todesfallschutz. Die Gesamtkosten sind niedriger, die Flexibilität höher. Ausnahmen bestehen, wenn Sie ausserhalb der Erbmasse begünstigen wollen oder disziplinierte Einzahlungen schwerfallen.

Wie wird eine Lebensversicherung in der Schweiz besteuert?

Die steuerliche Behandlung einer Lebensversicherung hängt vom Produkttyp ab (Säule 3a vs. 3b) und vom Zeitpunkt der Auszahlung.

Aspekt Behandlung
Prämien als 3a-Produkt Steuerabzug bis CHF 7258/Jahr (Angestellte)
Prämien als 3b-Produkt Pauschaler Versicherungsabzug (kantonal unterschiedlich)
Rückkaufswert 3a Steuerlich als Kapitalleistung aus Vorsorge behandelt
Kapitalleistung bei Tod (3a) Separate Kapitalleistungssteuer beim Begünstigten
Kapitalleistung bei Tod (3b) Je nach Kanton Erbschaftssteuer
Kapitalleistung bei Erlebensfall (3a) Reduzierter Kapitalleistungssatz
Laufende Erträge 3b-Sparanteil Grundsatz einkommenssteuerpflichtig; Einmalprämien-Policen mit Rückkaufswert sind nach Art. 24 lit. b DBG nur bei Auszahlung ab Alter 60, mindestens 5 Jahren Vertragsdauer und Vertragsabschluss vor Alter 66 steuerfrei (vgl. ESTV-Kreisschreiben Nr. 24)

Quelle: ESTV, estv.admin.ch — Kreisschreiben Kapitalleistungen aus Vorsorge.

[!info] Die Begünstigtenordnung einer Lebensversicherung geht bei 3a-Produkten dem Erbrecht vor. Ehegatten und direkte Nachkommen sind zwingend begünstigt, weitere Begünstigte (Konkubinatspartner, Patenkind) lassen sich über die frei wählbare Ordnung gemäss Art. 2 BVV3 bestimmen. Das macht die 3a-Lebensversicherung in Konkubinatsverhältnissen zu einem wirksamen Planungsinstrument.

Worauf muss ich beim Abschluss einer Lebensversicherung achten?

Ein Lebensversicherungsvertrag läuft meist über Jahrzehnte. Die folgenden Punkte sollten Sie vor Unterschrift prüfen:

  • Gesundheitsfragen: Ehrliche Beantwortung ist Pflicht. Falsche Angaben können im Leistungsfall zur Kürzung oder Ablehnung führen (Art. 6 VVG).
  • Wartefrist: Bei manchen Produkten gilt in den ersten 12 Monaten eine eingeschränkte Leistungspflicht bei Suizid.
  • Vertragslaufzeit: Ausreichend lang wählen, um Lücken nach Hypothekenabtrag oder Pensionierung zu vermeiden.
  • Anpassungsoptionen: Prüfen, ob Sie die Versicherungssumme bei Lebensereignissen (Heirat, Kind) ohne erneute Gesundheitsprüfung anpassen können.
  • Todesfallsumme konstant oder fallend: Bei Hypothekenabsicherung ist eine fallende Summe günstiger, da die Schuld über die Zeit sinkt.
  • Überschussbeteiligung: Bei gemischten Policen genau hinschauen — Überschüsse sind nie garantiert.

So machen Sie es

  1. Bedarfsanalyse — Einkommenssicherung, Hypothekenschutz und bestehende Vorsorge mit einer Fachperson durchgehen.
  2. Produktwahl — Entscheidung zwischen Risiko und gemischter Police, gegebenenfalls mit 3a-Kombination.
  3. Offertenvergleich — Mehrere FINMA-zugelassene Anbieter vergleichen. Avenzo macht diesen Schritt digital — ungebunden und mit offengelegter Vermittlerentschädigung (Provisionen offengelegt).
  4. Gesundheitsprüfung — Vollständig und ehrlich beantworten. Unterlagen (Arztberichte) bereithalten.
  5. Vertragsabschluss — Police sorgfältig lesen, Widerrufsfrist (14 Tage, Art. 2a VVG) bewusst nutzen.
  6. Jährliche Überprüfung — Bei Lebensereignissen Summe und Begünstigung anpassen.

Wie kann ich eine Lebensversicherung kündigen oder wechseln?

Eine Kündigung ist jederzeit möglich, kostet aber oft Geld. Bei Risikolebensversicherungen verlieren Sie den Schutz ab dem nächsten Prämienmonat — zurück bleibt nichts, weil kein Sparanteil angespart wurde. Bei gemischten Policen erhalten Sie den Rückkaufswert, der in den ersten Jahren meist deutlich unter den einbezahlten Prämien liegt (Abschlussprovisionen werden zu Vertragsbeginn abgezogen).

Vor einer Kündigung lohnt sich der Vergleich:

  • Prämienreduktion statt Kündigung: Manche Anbieter erlauben eine Reduktion der Versicherungssumme mit entsprechend niedrigerer Prämie.
  • Beitragsfreistellung: Die Police läuft ohne weitere Einzahlungen weiter, die Leistung wird proportional gekürzt.
  • Übertragung: Bei gesundheitlichen Veränderungen ist ein neuer Vertrag beim Mitbewerber oft nicht mehr möglich — gut überlegen.

Bei Umzug ins Ausland prüfen, ob die Police weitergeführt werden kann — nicht alle Schweizer Versicherer bieten Schutz für im Ausland Ansässige.

Warum sollte ich die Lebensversicherung über Avenzo vergleichen?

Klassische Versicherungsvermittler sind häufig an einen oder wenige Anbieter gebunden und verdienen pro Abschluss eine Provision. Das führt zu Interessenkonflikten: teurere Produkte, die dem Vermittler mehr einbringen, werden bevorzugt empfohlen.

Avenzo GmbH ist bei der FINMA als ungebundene Versicherungsvermittlerin (Registernummer F01567880) registriert. Das bedeutet:

  • Vergleich aller in der Schweiz zugelassenen Lebensversicherer
  • Keine Bindung an einzelne Produkte
  • Transparenzpflicht über Entschädigungen gemäss Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
  • Berufshaftpflichtversicherung und fortlaufende Weiterbildung

Die Lebensversicherung ergänzt den breiteren Versicherungsvergleich von Avenzo und lässt sich mit dem Säule 3a-Lexikon sowie der Pensionskassen-Planung (siehe Pensionskasse auszahlen) kombinieren.

Quellen: BSV — Berufliche Vorsorge und 3. Säule, ESTV — Steuerbelastung in der Schweiz, BSV — Finanzierung der beruflichen Vorsorge.

Diese Seite ersetzt keine individuelle Versicherungs- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

FAQ

Häufige Fragen

01
Brauche ich in der Schweiz eine Lebensversicherung?
Eine Lebensversicherung ist in der Schweiz nicht obligatorisch. Sie ist jedoch sinnvoll, wenn andere Personen finanziell von Ihnen abhängig sind — Partner, Kinder — oder wenn Sie eine Hypothek haben. AHV und Pensionskasse leisten Hinterbliebenenrenten, diese decken jedoch oft nicht den vollen Bedarf. Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen, bsv.admin.ch.
02
Was ist der Unterschied zwischen Lebensversicherung und Pensionskasse?
Die Pensionskasse ist obligatorisch (BVG) und vom Arbeitgeber organisiert. Sie leistet Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenrenten. Die Lebensversicherung ist privat und freiwillig — sie ergänzt den Schutz der obligatorischen Vorsorge und bietet mehr Flexibilität in der Begünstigungsregelung.
03
Kann eine Lebensversicherung als Säule 3a abgeschlossen werden?
Ja. Viele Lebensversicherungen werden als gebundene Vorsorge (Säule 3a) angeboten. Die Prämien sind bis zum jährlichen Maximum (CHF 7258 für Angestellte) vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Quelle: BSV, bsv.admin.ch.
04
Was kostet eine Risikolebensversicherung in der Schweiz?
Richtwert: eine Risikolebensversicherung mit CHF 300'000 Todesfallsumme und 20 Jahren Laufzeit kostet für eine 35-jährige Person ohne Vorerkrankungen typischerweise zwischen CHF 25 und CHF 50 pro Monat. Die genaue Prämie hängt von Alter, Gesundheitszustand, Raucherstatus, Laufzeit und Versicherungssumme ab — ein neutraler Vergleich mehrerer FINMA-zugelassener Anbieter ist empfehlenswert.
05
Welche Lebensversicherer sind in der Schweiz FINMA-reguliert?
Alle in der Schweiz zugelassenen Lebensversicherer unterstehen der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA). Grosse Anbieter sind Swiss Life, AXA, Zurich, Helvetia, Basler, Generali, Mobiliar und Pax. Avenzo GmbH ist als ungebundene Versicherungsvermittlerin FINMA-registriert (F01567880) und vermittelt ausschliesslich zwischen Kunden und FINMA-zugelassenen Gesellschaften. Quelle: finma.ch — Register Versicherungsvermittler.
06
Was ist der Unterschied zwischen 3a- und 3b-Lebensversicherung?
Eine 3a-Lebensversicherung (gebundene Vorsorge) erlaubt den Steuerabzug der Prämien bis CHF 7258/Jahr, ist aber in der Auszahlung an AHV-Alter, Eigenheim-Bezug, Auswanderung oder Invalidität gebunden. Eine 3b-Lebensversicherung (freie Vorsorge) ist flexibler in Laufzeit und Begünstigung, bietet jedoch nur den pauschalen Versicherungsabzug (kantonal unterschiedlich) und im Todesfall ggf. Erbschaftssteuer. Quelle: BSV, bsv.admin.ch.
06Vertrauen

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HinweisAvenzo wird beim Vertragsabschluss von den Versicherern entschädigt — neutral, ungebunden und vollständig offengelegt.
Autor: Denis Smajovik— Founder & CEO · FINMA-registriert (F01490726) · BSc ZHAWVeröffentlicht: 2026-02-07Aktualisiert: 2026-03-01