Selbständig in der Schweiz: AHV 10.6 %, MWST-Pflicht ab CHF 100000, Säule 3a bis CHF 36288, abzugsfähige Geschäftskosten. Alle Steuerfolgen der Selbständigkeit erklärt.

AHV-Beiträge: 10.6% auf dem Nettoerwerbseinkommen — als Selbständiger tragen Sie den gesamten Beitrag allein (kein Arbeitgeberanteil).
MWST-Pflicht: Ab CHF 100000 Jahresumsatz obligatorisch — freiwillige Anmeldung darunter möglich für Vorsteuerabzug.
Säule 3a: Bis CHF 36288 pro Jahr absetzbar (Selbständige ohne PKS) — mehr als doppelt so viel wie Angestellte.
Drei Fragen — und Sie wissen, ob Buchhaltung und Steuererklärung in Eigenregie machbar sind.
Übersteigt Ihr Jahresumsatz voraussichtlich CHF 100'000 (MWST-pflichtig)?
Die drei häufigsten Wege in die Selbständigkeit — und ihre Steuerfolgen.
Umsatz eingeben, Saldosteuersatz vs. effektive Methode vergleichen — inklusive Quartalsabrechnung.
Mit dem Schritt in die Selbständigkeit in der Schweiz ändern sich mehrere Steuerpflichten gleichzeitig: AHV-Beiträge von 10.6 % werden direkt geschuldet, bei Umsatz über CHF 100000 besteht MWST-Anmeldepflicht, und der Säule-3a-Abzug steigt auf maximal CHF 36288 pro Jahr. Wer die Spielregeln kennt, kann die Steuerlast als Selbständiger in der Schweiz erheblich optimieren. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen alle Steuerfolgen der Selbständigkeit in der Schweiz — mit konkreten CHF-Beispielen und Handlungsanleitungen.
Unsere Treuhand-Experten übernehmen Ihre Steuererklärung — digital und persönlich.
Als Selbständiger schulden Sie AHV/IV/EO-Beiträge von 10.6 % auf dem Nettoerwerbseinkommen (Einkommen minus Geschäftsunkosten). Im Gegensatz zum Angestelltenverhältnis übernehmen Sie den gesamten Beitrag selbst — kein Arbeitgeberanteil. Die 10.6 % setzen sich gemäss Art. 8 AHVG zusammen aus: AHV 8.7 %, IV 1.4 % und EO 0.5 %. Unterhalb eines Nettoeinkommens von CHF 57400 gilt ausserdem eine degressive Beitragsskala, die den effektiven Satz reduziert.
| Verdienst netto | AHV-Beitrag (10.6 %) | Jährliche Belastung |
|---|---|---|
| CHF 60'000 | CHF 6'360 | Davon 100 % abzugsfähig |
| CHF 80'000 | CHF 8'480 | Davon 100 % abzugsfähig |
| CHF 100'000 | CHF 10'600 | Davon 100 % abzugsfähig |
| CHF 150'000 | CHF 15'900 | Davon 100 % abzugsfähig |
Wichtig: Die AHV-Beiträge sind als Geschäftskosten vollständig abzugsfähig vom steuerbaren Einkommen. Bei CHF 100'000 Nettoeinkommen reduziert der AHV-Abzug von CHF 10'600 das steuerbare Einkommen auf CHF 89'400 — Steuerersparnis ca. CHF 3'200 (bei 30 % Grenzsteuersatz).
Ein selbständiger IT-Berater in Aargau erzielt CHF 80'000 Nettoeinkommen. Seine AHV/IV/EO-Beiträge berechnen sich wie folgt: CHF 80'000 × 10.6 % = CHF 8'480. Davon entfallen CHF 6'960 auf die AHV (8.7 %), CHF 1'120 auf die IV (1.4 %) und CHF 400 auf die EO (0.5 %). Da der IT-Berater die CHF 8'480 vollständig vom steuerbaren Einkommen abzieht, sinkt sein steuerpflichtiges Einkommen auf CHF 71'520 — bei einem Grenzsteuersatz von 28 % spart er damit CHF 2'374 an Einkommenssteuern.
[!info] Mindestbeitrag und degressive Skala: Selbständige mit sehr kleinem Einkommen zahlen in der Schweiz einen Mindestbeitrag von CHF 514 pro Jahr (Art. 8 Abs. 2 AHVG). Die degressive Beitragsskala greift bis CHF 57400 — unterhalb dieser Schwelle ist der effektive Satz tiefer als 10.6%.
Melden Sie sich innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit bei der kantonalen Ausgleichskasse (SVA) Ihres Wohnkantons an. In Zürich ist dies die SVA Zürich (Formular AHV 1.01 — «Anmeldung als Selbständigerwerbende/r»), in Aargau die SVA Aargau und in Bern die SVA Bern. Legen Sie ab dem ersten Monat mindestens 10.6% Ihres geschätzten Nettoverdienstes auf ein separates Rücklagenkonto zurück — die AHV stellt die definitive Rechnung erst nach Einreichung der Steuererklärung, und die Nachzahlung kann empfindlich hoch ausfallen.
Übersteigt Ihr Jahresumsatz aus selbständiger Tätigkeit CHF 100000, sind Sie in der Schweiz MWST-pflichtig und müssen sich beim ESTV anmelden (Art. 10 MWSTG). Die Pflicht entsteht bereits dann, wenn Sie diesen Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich erreichen werden — nicht erst rückwirkend.
| Umsatz | MWST-Pflicht | Steuersatz 2025 |
|---|---|---|
| Unter CHF 100000 | Freiwillig möglich | 8.1% (Normalsatz) |
| CHF 100000 und mehr | Obligatorisch | 8.1% / 3.8% / 2.6% |
Saldo- und Pauschalsteuermethode: Kleinunternehmen (bis CHF 5 Mio. Umsatz) können die vereinfachte Saldosteuersatzmethode nutzen — weniger Verwaltungsaufwand, aber weniger Vorsteuerabzug.
Rechenbeispiel: Grafiker mit CHF 120'000 Umsatz und CHF 15'000 Vorleistungen (Software, Druckkosten). Effektive Methode: 8.1% × CHF 120'000 = CHF 9'720 MWST, minus Vorsteuer CHF 1'215 = CHF 8'505 an die ESTV. Saldosteuersatzmethode (6,5 %): CHF 120'000 × 6,5 % = CHF 7'800. In diesem Fall ist die Saldosteuersatzmethode günstiger.
[!warning] MWST-Pflichtgrenze beachten (Art. 10 MWSTG): Die Anmeldepflicht von CHF 100000 gilt für den Bruttoumsatz — also vor Abzug von Kosten. Wer die Frist zur Anmeldung verpasst, schuldet die MWST rückwirkend ab Überschreitung der Grenze inklusive Verzugszinsen. Beobachten Sie Ihren Quartalsumsatz laufend.
Melden Sie sich über das Online-Portal des ESTV (estv.admin.ch) mit Ihrem UID-Nummer-Antrag an — die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) erhalten Sie kostenlos beim Bundesamt für Statistik (BFS). Nach der MWST-Registrierung erhalten Sie eine MWST-Nummer im Format CHE-123.456.789 MWST. Wählen Sie die Abrechnungsperiode: Standardmässig werden vierteljährliche Abrechnungen (Quartalsabrechnung) empfohlen, die jeweils 60 Tage nach Ende des Quartals fällig sind — also 28. Februar, 31. Mai, 31. August und 30. November. Entscheiden Sie sich spätestens bei der Anmeldung, ob Sie die effektive Methode oder die Saldosteuersatzmethode wählen — die Wahl gilt für mindestens 3 Jahre. Detaillierte Informationen zur MWST-Abrechnung finden Sie auf avenzo.ch/de/wissen/lexikon/mwst/.
Als Selbständiger können Sie alle geschäftsmässig begründeten Kosten vom Einkommen abziehen. Die wichtigsten Kategorien:
Direkte Geschäftskosten:
Rechenbeispiel: Beraterin mit CHF 130'000 Umsatz und folgenden Geschäftskosten: Büro CHF 12000, IT CHF 3'000, Weiterbildung CHF 5'000, Marketing CHF 4'000, Treuhänder CHF 3'000, AHV CHF 10'600 = CHF 37'600 Abzüge. Steuerbares Einkommen: CHF 92'400 statt CHF 130'000. Steuerersparnis: ca. CHF 11'300 (bei 30 % Grenzsteuersatz).
[!tip] Treuhandkosten sind vollständig abzugsfähig: Das Honorar für Ihren Treuhänder — ob für Buchhaltung, Steuererklärung oder MWST-Beratung — gilt als geschäftsmässig begründeter Aufwand und reduziert Ihr steuerbares Einkommen direkt. Wer CHF 3'000 für den Treuhänder ausgibt, spart bei 30 % Grenzsteuersatz CHF 900 Steuern — der Netto-Aufwand beträgt nur CHF 2'100. Unsere Treuhand-Dienstleistungen für Selbständige beinhalten Buchhaltung, MWST und Jahresabschluss aus einer Hand.
Führen Sie ab Tag 1 eine saubere Buchhaltung. Sammeln Sie alle Belege digital (Foto oder Scan). Trennen Sie private und geschäftliche Ausgaben konsequent — gemischte Kosten (z. B. Handy) teilen Sie nach geschäftlichem Anteil auf.
Selbständige ohne Pensionskasse dürfen 20 % des Nettoerwerbseinkommens, maximal CHF 36288 (2025), in die Säule 3a einzahlen. Das ist mehr als doppelt so viel wie Angestellte mit PK-Anschluss (CHF 7258).
Warum die Säule 3a als Selbständiger besonders wertvoll ist:
Rechenbeispiel: Selbständiger mit CHF 120'000 Nettoeinkommen zahlt CHF 24'000 in die Säule 3a ein (20 % × CHF 120'000). Bei einem Grenzsteuersatz von 32 % spart er CHF 7'680 Steuern pro Jahr — über 20 Jahre (ohne Zinseszins) sind das CHF 153'600 Steuerersparnis.
[!tip] Säule-3a-Maximum für Selbständige: 20 % / max. CHF 36288: Selbständige ohne Anschluss an eine Pensionskasse können gemäss Art. 7 BVV 3 bis zu 20 % des Nettoerwerbseinkommens, höchstens aber CHF 36288 pro Jahr, als gebundene Vorsorge (Säule 3a) einzahlen und steuerlich abziehen. Die Einzahlung muss bis spätestens 31. Dezember erfolgen. Wer mehrere Konten führt, profitiert bei der Auszahlung von einer günstigeren Steuergestaltung.
Eröffnen Sie mehrere Säule-3a-Konten (max. 5) und zahlen Sie jährlich den Maximalbetrag ein. Kombinieren Sie Bankkonten und Fondslösungen je nach Risikoprofil. Bei der Pensionierung staffeln Sie die Auszahlung über mehrere Jahre.
Selbständige müssen eine Buchhaltung führen. Das Schweizer Obligationenrecht (OR) legt die Anforderungen fest:
| Umsatz | Buchhaltungsanforderung |
|---|---|
| Unter CHF 100'000 | Einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung |
| CHF 100'000–500'000 | Vollständige doppelte Buchhaltung |
| Über CHF 500'000 | Ordentliche Buchführung nach OR |
In der Steuererklärung deklarieren Selbständige Einkommen und Vermögen aus selbständiger Erwerbstätigkeit auf separaten Formularen — in Zürich ist dies das Formular «Selbständige Erwerbstätigkeit» (Anhang zur Steuererklärung), in Bern das Formular «SE». Die provisorische Steuerrechnung erhalten Sie in der Regel im ersten Quartal des Folgejahres; in Kantonen wie Aargau ist die Steuererklärung für Selbständige bis zum 31. März einzureichen, eine Fristverlängerung bis 30. September ist auf Antrag möglich.
Richten Sie ab dem ersten Tag ein Buchhaltungssystem ein (z. B. bexio, klara oder Banana). Unter CHF 100000 Umsatz genügt eine einfache Excel-Liste mit Datum, Betrag, Kategorie und Beleg. Darüber hinaus empfiehlt sich ein Treuhand-Mandat. Nutzen Sie den Steuerrechner Schweiz, um Ihre provisorische Steuerbelastung frühzeitig zu schätzen und ausreichend Liquidität zurückzulegen.
Stand: April 2026. Quellen: BSV Selbständige, ESTV Kreisschreiben, MwStG. Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Ab dem ersten Tag der selbständigen Erwerbstätigkeit — auch ohne formale Eintragung im Handelsregister. Die AHV-Anmeldepflicht besteht unabhängig vom Umsatz. Die Einkommenssteuer auf selbständigem Erwerb gilt ab dem ersten Franken Gewinn.
Nein. Für viele Tätigkeiten genügt die Einzelfirma. Eine GmbH kann steuerlich vorteilhafter sein ab einem Gewinn von ca. CHF 100'000, weil Körperschaftsteuern (ca. 12–15 % effektiv) tiefer sein können als die progressive Einkommenssteuer von bis zu 40 %.
Bei CHF 100'000 Nettoeinkommen in Zürich: Einkommenssteuer ca. CHF 25'000–30'000 + AHV CHF 10'600 = Total ca. CHF 36'000. In Zug liegt die Gesamtbelastung bei ca. CHF 22'000–26'000. Der Kanton macht einen grossen Unterschied.
Ja. Verluste aus selbständiger Erwerbstätigkeit reduzieren das steuerbare Einkommen. In den meisten Kantonen können Verluste 7 Jahre vorgetragen werden. Im Bund gilt ebenfalls ein 7-jähriger Verlustvortrag.
Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber sehr empfehlenswert. Die Steuererklärung als Selbständiger ist deutlich komplexer als für Angestellte. Ein Treuhänder spart oft mehr Steuern, als er kostet — und die Treuhandkosten sind vollständig abzugsfähig.
Selbständig in der Schweiz: AHV 10.6 %, MWST-Pflicht ab CHF 100000, Säule 3a bis CHF 36288, abzugsfähige Geschäftskosten. Alle Steuerfolgen der Selbständigkeit erklärt.