Familie und Partnerschaft
Die Gründung einer Familie gehört zu den steuerlich prägendsten Übergängen. Wer am 31. Dezember verheiratet ist, wird für das gesamte Jahr gemeinsam veranlagt — mit Verheiratetentarif (DBG Art. 214), Zweiverdienerabzug und höheren Pauschalen bei Krankenkasse und Versicherungen. In Hochsteuerkantonen kann die Bündelung der Einkommen jedoch zur sogenannten Heiratsstrafe führen.
- Heirat und Steuern — Verheiratetentarif, Zweiverdienerabzug, Namenwechsel und gemeinsame Veranlagung Schritt für Schritt
- Kind geboren — steuerliche Folgen — Kinderabzug, Fremdbetreuung, Krankenkassen-Pauschale pro Kind und Familienzulagen