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Massgebend ist der letzte Wohnsitz des Erblassers. Der zuständige Kanton bestimmt, welche Erben wie viel Erbschaftssteuer zahlen:
| Erbenklasse | Typische Steuerbelastung |
|---|---|
| Ehegatte / eingetragene Partner | In allen Kantonen steuerfrei |
| Direkte Nachkommen (Kinder, Enkel) | In den meisten Kantonen steuerfrei (Ausnahmen: AI, NE, VD, teils LU und SO) |
| Eltern | Meist steuerfrei oder tiefer Satz |
| Geschwister | 4–30 %, kantonal stark unterschiedlich |
| Unverheirateter Lebenspartner | Gilt als nicht verwandt — bis 54 % (Genf); ZH/BS/BL mit reduziertem Konkubinatssatz nach ≥5 Jahren Zusammenleben |
| Nicht verwandte Erben | Bis zu rund 54 % (Genf) |
[!info] Bei Liegenschaften gilt das Belegenheitsprinzip: Die Erbschaftssteuer wird im Kanton erhoben, in dem die Immobilie liegt — nicht am Wohnsitz des Erblassers.
Die angegebenen Sätze sind effektive Mittelwerte pro Verwandtschaftsklasse. Zwei Faktoren lassen die tatsächliche Belastung variieren: (1) Progressive Tarife — je höher der Nachlass, desto höher der Satz innerhalb der Klasse. (2) Gemeindezuschläge — in Kantonen wie Luzern, Waadt, Freiburg und Graubünden können Gemeinden zusätzlich zur kantonalen Steuer eine eigene Erbschaftssteuer erheben.
| Kanton | Nachkommen | Geschwister | Andere Verwandte | Nicht verwandt |
|---|---|---|---|---|
| Zürich (ZH) | Steuerfrei | 12 % | 24 % | 36 % |
| Bern (BE) | Steuerfrei | 10 % | 25 % | 40 % |
| Luzern (LU) | 1 % | 9 % | 25 % | 40 % |
| Uri (UR) | Steuerfrei | 8 % | 15 % | 24 % |
| Schwyz (SZ) | Steuerfrei | Steuerfrei | Steuerfrei | Steuerfrei |
| Obwalden (OW) | Steuerfrei | Steuerfrei | Steuerfrei | Steuerfrei |
| Nidwalden (NW) | Steuerfrei | 5 % | 10 % | 15 % |
| Glarus (GL) | Steuerfrei | 7 % | 15 % | 26 % |
| Zug (ZG) | Steuerfrei | 6 % | 12 % | 20 % |
| Fribourg (FR) | Steuerfrei | 5 % | 15 % | 37 % |
| Solothurn (SO) | 1 % | 7 % | 15 % | 30 % |
| Basel-Stadt (BS) | Steuerfrei | 12 % | 30 % | 49.5 % |
| Basel-Landschaft (BL) | Steuerfrei | 15 % | 20 % | 30 % |
| Schaffhausen (SH) | Steuerfrei | 10 % | 20 % | 40 % |
| Appenzell A.Rh. (AR) | Steuerfrei | 22 % | 28 % | 32 % |
| Appenzell I.Rh. (AI) | 1 % | 6 % | 12 % | 20 % |
| St. Gallen (SG) | Steuerfrei | 20 % | 25 % | 30 % |
| Graubünden (GR) | Steuerfrei | 5 % | 10 % | 35 % |
| Aargau (AG) | Steuerfrei | 15 % | 20 % | 32 % |
| Thurgau (TG) | Steuerfrei | 9 % | 18 % | 28 % |
| Tessin (TI) | Steuerfrei | 11 % | 25 % | 41 % |
| Waadt (VD) | 2 % | 9 % | 20 % | 25 % |
| Wallis (VS) | Steuerfrei | 10 % | 20 % | 25 % |
| Neuenburg (NE) | 3 % | 15 % | 30 % | 45 % |
| Genf (GE) | Steuerfrei | 20 % | 35 % | 54.6 % |
| Jura (JU) | Steuerfrei | 14 % | 25 % | 35 % |
[!tip] Schwyz und Obwalden erheben gar keine Erbschaftssteuer. Zug liegt deutlich unter dem Schweizer Mittel — auch für Nicht-Verwandte.
Effektive Mittelwerte pro Verwandtschaftsklasse. Für die exakte progressive Berechnung nutzen Sie den Erbschaftssteuer-Rechner. Quelle: kantonale Steuergesetze + ESTV, Stand 2025. Generiert aus content/_config/tax-data.yaml → inheritance.cantonalRates — single source of truth.
Ein nicht verwandter Erbe erhält in Zürich einen Nachlass von CHF 500'000 (genaue Berechnung: Erbschaftssteuer-Rechner):
Derselbe Nachlass in Obwalden oder Schwyz:
Derselbe Nachlass in Genf:
[!example] Bei einem Nachlass von CHF 500'000 an eine nicht verwandte Person beträgt die Differenz zwischen Genf und Obwalden bis zu CHF 270'000 — allein durch den Kanton.
Die Schenkungssteuer wird zu Lebzeiten erhoben und verwendet in fast allen Kantonen dieselben Sätze und Befreiungen wie die Erbschaftssteuer. Sie verhindert, dass Erbschaftssteuer durch vorzeitige Übertragung umgangen wird.
Wichtige Ausnahme — Luzern: Luzern erhebt keine Schenkungssteuer — unabhängig vom Empfänger. Ausnahme: Stirbt der Schenker innerhalb von fünf Jahren nach der Schenkung, wird nachträglich eine Erbschaftssteuer erhoben.
[!warning] Viele Kantone rechnen Schenkungen der letzten 5–10 Jahre vor dem Tod dem steuerbaren Nachlass hinzu. «Verschenken kurz vor dem Tod» spart daher oft nichts. In Genf beträgt diese Frist zehn Jahre, in Bern und Freiburg fünf Jahre.
Die Erbschaftssteuer ist eine separate Veranlagung und wird nicht über die ordentliche Steuererklärung abgewickelt. Nach einem Todesfall stellt die kantonale Steuerbehörde eine eigene Veranlagungsverfügung aus. Als Erbe müssen Sie:
Möglichkeiten zur Minimierung der Erbschaftssteuer:
In den meisten Kantonen zahlen direkte Nachkommen keine Erbschaftssteuer. Ausnahmen bestehen in Appenzell Innerrhoden (AI), Neuenburg (NE), Waadt (VD) sowie in Teilen von Luzern (kommunale Steuer) und Solothurn (Nachlasstaxe). Ehepartner sind in allen Kantonen vollständig befreit.
Schwyz und Obwalden erheben überhaupt keine Erbschaftssteuer — auch nicht für nicht verwandte Erben. Zug folgt mit deutlich unter dem Schweizer Mittel liegenden Sätzen (bis ~15% für Nicht-Verwandte). Für Nachkommen und Ehepartner sind die kantonalen Unterschiede gering, da fast alle Kantone Steuerfreiheit gewähren.
Die Erbschaftssteuer wird im Kanton des letzten Wohnsitzes des Erblassers erhoben und bezieht sich auf das gesamte bewegliche Vermögen. Bei Liegenschaften gilt das Belegenheitsprinzip: Der Kanton, in dem die Immobilie liegt, erhebt die Steuer. Ausländische Vermögenswerte können gemäss Doppelbesteuerungsabkommen separat behandelt werden.
Nur bedingt. Die Schenkungssteuer verwendet in fast allen Kantonen dieselben Sätze wie die Erbschaftssteuer. Viele Kantone rechnen zudem Schenkungen der letzten 5–10 Jahre vor dem Tod dem Nachlass zu. Frühzeitige Planung mit einer Treuhand-Beratung kann die Gesamtbelastung aber senken.
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