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Lexikon

Erbschaftssteuer Schweiz 2026: Sätze & Freibeträge

Denis Smajovik
Denis SmajovikAvenzo
  • Founder & CEO
  • FINMA-registriert (F01490726)
  • BSc ZHAW
  • Aktualisiert 2026-04-23
3 Min.
Was ist Erbschaftssteuer

Erbschaftssteuer

Die Erbschaftssteuer in der Schweiz ist eine reine Kantonssteuer — der Bund erhebt keine eigene Erbschaftssteuer. Je nach Kanton, Verwandtschaftsgrad und Nachlasshöhe variieren die Steuersätze zwischen 0 % und rund 54 %. Ehepartner und direkte Nachkommen sind in den meisten Kantonen vollständig befreit. Dieser Lexikon-Eintrag zeigt, welche Kantone wie viel verlangen und wie Sie durch Nachlassplanung die Steuerlast senken.
  • 0 % Ehepartner (alle 26 Kantone)
  • Bis 54 % Nicht-Verwandte (Genf)
  • SZ + OW: keine Erbschaftssteuer
  • LU: keine Schenkungssteuer
Das Wichtigste in Kürze
  1. 01Ehepartner und eingetragene Partner sind in allen 26 Kantonen von der Erbschaftssteuer befreit.
  2. 02Direkte Nachkommen (Kinder, Enkel) zahlen in den meisten Kantonen keine Erbschaftssteuer. Ausnahmen: AI, NE, VD, teils LU und SO.
  3. 03Nicht verwandte Erben zahlen je nach Kanton bis zu rund 54 % Erbschaftssteuer (Maximum in Genf).
  4. 04Schwyz und Obwalden erheben keine Erbschaftssteuer — auch nicht für nicht verwandte Erben.
  5. 05Schenkungen zu Lebzeiten unterliegen denselben kantonalen Sätzen. Wichtige Ausnahme: Luzern erhebt keine Schenkungssteuer.
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Überblick: Wer zahlt Erbschaftssteuer in der Schweiz?

Massgebend ist der letzte Wohnsitz des Erblassers. Der zuständige Kanton bestimmt, welche Erben wie viel Erbschaftssteuer zahlen:

Erbenklasse Typische Steuerbelastung
Ehegatte / eingetragene Partner In allen Kantonen steuerfrei
Direkte Nachkommen (Kinder, Enkel) In den meisten Kantonen steuerfrei (Ausnahmen: AI, NE, VD, teils LU und SO)
Eltern Meist steuerfrei oder tiefer Satz
Geschwister 4–30 %, kantonal stark unterschiedlich
Unverheirateter Lebenspartner Gilt als nicht verwandt — bis 54 % (Genf); ZH/BS/BL mit reduziertem Konkubinatssatz nach ≥5 Jahren Zusammenleben
Nicht verwandte Erben Bis zu rund 54 % (Genf)

[!info] Bei Liegenschaften gilt das Belegenheitsprinzip: Die Erbschaftssteuer wird im Kanton erhoben, in dem die Immobilie liegt — nicht am Wohnsitz des Erblassers.

Erbschaftssteuer nach Kanton — Übersicht

Die angegebenen Sätze sind effektive Mittelwerte pro Verwandtschaftsklasse. Zwei Faktoren lassen die tatsächliche Belastung variieren: (1) Progressive Tarife — je höher der Nachlass, desto höher der Satz innerhalb der Klasse. (2) Gemeindezuschläge — in Kantonen wie Luzern, Waadt, Freiburg und Graubünden können Gemeinden zusätzlich zur kantonalen Steuer eine eigene Erbschaftssteuer erheben.

Kanton Nachkommen Geschwister Andere Verwandte Nicht verwandt
Zürich (ZH) Steuerfrei 12 % 24 % 36 %
Bern (BE) Steuerfrei 10 % 25 % 40 %
Luzern (LU) 1 % 9 % 25 % 40 %
Uri (UR) Steuerfrei 8 % 15 % 24 %
Schwyz (SZ) Steuerfrei Steuerfrei Steuerfrei Steuerfrei
Obwalden (OW) Steuerfrei Steuerfrei Steuerfrei Steuerfrei
Nidwalden (NW) Steuerfrei 5 % 10 % 15 %
Glarus (GL) Steuerfrei 7 % 15 % 26 %
Zug (ZG) Steuerfrei 6 % 12 % 20 %
Fribourg (FR) Steuerfrei 5 % 15 % 37 %
Solothurn (SO) 1 % 7 % 15 % 30 %
Basel-Stadt (BS) Steuerfrei 12 % 30 % 49.5 %
Basel-Landschaft (BL) Steuerfrei 15 % 20 % 30 %
Schaffhausen (SH) Steuerfrei 10 % 20 % 40 %
Appenzell A.Rh. (AR) Steuerfrei 22 % 28 % 32 %
Appenzell I.Rh. (AI) 1 % 6 % 12 % 20 %
St. Gallen (SG) Steuerfrei 20 % 25 % 30 %
Graubünden (GR) Steuerfrei 5 % 10 % 35 %
Aargau (AG) Steuerfrei 15 % 20 % 32 %
Thurgau (TG) Steuerfrei 9 % 18 % 28 %
Tessin (TI) Steuerfrei 11 % 25 % 41 %
Waadt (VD) 2 % 9 % 20 % 25 %
Wallis (VS) Steuerfrei 10 % 20 % 25 %
Neuenburg (NE) 3 % 15 % 30 % 45 %
Genf (GE) Steuerfrei 20 % 35 % 54.6 %
Jura (JU) Steuerfrei 14 % 25 % 35 %

[!tip] Schwyz und Obwalden erheben gar keine Erbschaftssteuer. Zug liegt deutlich unter dem Schweizer Mittel — auch für Nicht-Verwandte.

Effektive Mittelwerte pro Verwandtschaftsklasse. Für die exakte progressive Berechnung nutzen Sie den Erbschaftssteuer-Rechner. Quelle: kantonale Steuergesetze + ESTV, Stand 2025. Generiert aus content/_config/tax-data.yaml → inheritance.cantonalRates — single source of truth.

Berechnungsbeispiel

Ein nicht verwandter Erbe erhält in Zürich einen Nachlass von CHF 500'000 (genaue Berechnung: Erbschaftssteuer-Rechner):

  • Steuersatz: bis 36 %
  • Erbschaftssteuer: bis CHF 180'000

Derselbe Nachlass in Obwalden oder Schwyz:

  • Steuersatz: 0 %
  • Erbschaftssteuer: CHF 0

Derselbe Nachlass in Genf:

  • Steuersatz: bis ~54 %
  • Erbschaftssteuer: bis ~CHF 270'000

[!example] Bei einem Nachlass von CHF 500'000 an eine nicht verwandte Person beträgt die Differenz zwischen Genf und Obwalden bis zu CHF 270'000 — allein durch den Kanton.

Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer

Die Schenkungssteuer wird zu Lebzeiten erhoben und verwendet in fast allen Kantonen dieselben Sätze und Befreiungen wie die Erbschaftssteuer. Sie verhindert, dass Erbschaftssteuer durch vorzeitige Übertragung umgangen wird.

Wichtige Ausnahme — Luzern: Luzern erhebt keine Schenkungssteuer — unabhängig vom Empfänger. Ausnahme: Stirbt der Schenker innerhalb von fünf Jahren nach der Schenkung, wird nachträglich eine Erbschaftssteuer erhoben.

[!warning] Viele Kantone rechnen Schenkungen der letzten 5–10 Jahre vor dem Tod dem steuerbaren Nachlass hinzu. «Verschenken kurz vor dem Tod» spart daher oft nichts. In Genf beträgt diese Frist zehn Jahre, in Bern und Freiburg fünf Jahre.

In der Steuererklärung

Die Erbschaftssteuer ist eine separate Veranlagung und wird nicht über die ordentliche Steuererklärung abgewickelt. Nach einem Todesfall stellt die kantonale Steuerbehörde eine eigene Veranlagungsverfügung aus. Als Erbe müssen Sie:

  1. Den Nachlass beim zuständigen Steueramt innerhalb der kantonalen Frist deklarieren (je nach Kanton 30 Tage bis 6 Monate)
  2. Die Erbteilungsvereinbarung einreichen
  3. Allfällige Freibeträge geltend machen

Nachlassplanung — steuerliche Optimierung

Möglichkeiten zur Minimierung der Erbschaftssteuer:

  1. Wohnsitzwahl: Kantone mit tiefer oder keiner Erbschaftssteuer (Schwyz, Obwalden, Zug) bevorzugen — wirkt aber nicht bei Immobilien ausserhalb des Wohnkantons
  2. Frühzeitige Schenkungen: Verjährungsfristen der Kantone beachten (5–10 Jahre); Luzern besonders günstig da keine Schenkungssteuer
  3. Säule 3a / Pensionskasse: Bezüge unterliegen der Kapitalleistungssteuer — nicht der Erbschaftssteuer. Siehe auch Pensionskasse auszahlen.
  4. Lebensversicherung: Todesfallkapital aus Risikoversicherungen (nicht rückkaufsfähig) wird als Einkommen besteuert — nicht als Erbschaft
FAQ

Häufige Fragen

In den meisten Kantonen zahlen direkte Nachkommen keine Erbschaftssteuer. Ausnahmen bestehen in Appenzell Innerrhoden (AI), Neuenburg (NE), Waadt (VD) sowie in Teilen von Luzern (kommunale Steuer) und Solothurn (Nachlasstaxe). Ehepartner sind in allen Kantonen vollständig befreit.

Schwyz und Obwalden erheben überhaupt keine Erbschaftssteuer — auch nicht für nicht verwandte Erben. Zug folgt mit deutlich unter dem Schweizer Mittel liegenden Sätzen (bis ~15% für Nicht-Verwandte). Für Nachkommen und Ehepartner sind die kantonalen Unterschiede gering, da fast alle Kantone Steuerfreiheit gewähren.

Die Erbschaftssteuer wird im Kanton des letzten Wohnsitzes des Erblassers erhoben und bezieht sich auf das gesamte bewegliche Vermögen. Bei Liegenschaften gilt das Belegenheitsprinzip: Der Kanton, in dem die Immobilie liegt, erhebt die Steuer. Ausländische Vermögenswerte können gemäss Doppelbesteuerungsabkommen separat behandelt werden.

Nur bedingt. Die Schenkungssteuer verwendet in fast allen Kantonen dieselben Sätze wie die Erbschaftssteuer. Viele Kantone rechnen zudem Schenkungen der letzten 5–10 Jahre vor dem Tod dem Nachlass zu. Frühzeitige Planung mit einer Treuhand-Beratung kann die Gesamtbelastung aber senken.

Quellen und Referenzen
  1. 01ESTV — Kreisschreiben Direkte Bundessteuer
  2. 02ESTV — Formulare & Wegleitungen
  3. 03ESTV — Steuerbelastung in der Schweiz
erbschaftsteuernkantonefamilien
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