Formel: Eigenmietwert = Marktmiete × kantonaler Satz (60–70%)
KI bereitet Ihre Steuererklärung vor — eine:e Expert:in prüft jede Einreichung.
| Kanton | Satz der Marktmiete | Methode |
|---|---|---|
| Zürich | 70 % | Amtlicher Mietwert aus Steuererklärung |
| Bern | 70 % | Schätzung durch Steueramt |
| Aargau | 65 % | Katasterwert-basiert |
| Luzern | 65 % | Marktmiete-Schätzung |
| Zug | 60 % | Amtlicher Mietwert |
| Basel-Stadt | 70 % | Amtlicher Mietwert |
| Graubünden | 65 % | Pauschalschätzung |
Quelle: Kantonale Steuerämter / ESTV Steuerbelastung in der Schweiz, Stand 2025. Generiert aus apps/web/lib/canton-tax-data.ts — single source of truth.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Marktmiete vergleichbare Mietwohnung (Schätzung) | CHF 30'000/Jahr |
| Eigenmietwert-Satz ZH | 70% |
| Eigenmietwert (steuerbares Einkommen +) | CHF 21'000/Jahr |
| Schuldzinsabzug (Hypothekarzinsen, Beispiel) | − CHF 8'000 |
| Netto-Mehrbelastung | CHF 13'000 |
| Steuerbelastung darauf (Grenzsteuersatz 30%) | ca. CHF 3'900/Jahr |
Der Eigenmietwert liegt absichtlich unter der Marktmiete, um Wohneigentum nicht steuerlich zu bestrafen. Als Gegenleistung:
Die unterschiedlichen Bewertungsmethoden führen zu spürbaren Unterschieden. Hier ein Vergleich für ein vergleichbares Einfamilienhaus mit einem Marktmietzins von CHF 28'800/Jahr:
| Position | Kanton Zürich | Kanton Bern |
|---|---|---|
| Marktmiete (Schätzung) | CHF 28'800/Jahr | CHF 28'800/Jahr |
| Bewertungssatz | 70% | 60% |
| Eigenmietwert | CHF 20'160 | CHF 17'280 |
| Schuldzinsabzug (Beispiel) | − CHF 7'500 | − CHF 7'500 |
| Netto-Mehrbelastung | CHF 12'660 | CHF 9'780 |
| Steuerbelastung (Grenzsteuersatz 30%) | ca. CHF 3'800 | ca. CHF 2'930 |
Im Kanton Bern fällt der Eigenmietwert rund CHF 2'880/Jahr tiefer aus als im Kanton Zürich, weil das Steueramt Bern systematisch 60% der Marktmiete ansetzt statt 70%. Der Unterschied in der jährlichen Steuerlast beträgt in diesem Beispiel knapp CHF 870. Den amtlichen Wert Ihrer Liegenschaft können Sie mit dem Eigenmietwert-Rechner vorab schätzen.
[!tip] Zu hoher Eigenmietwert? Liegt der amtliche Eigenmietwert über 70% der ortsüblichen Marktmiete, kann er durch Einsprache beim kantonalen Steueramt angefochten werden. Ein Mietgutachten eines unabhängigen Schätzers kostet CHF 500–1'500, kann aber bei hohen Eigenmietwerten mehrere tausend CHF jährliche Steuerersparnis bringen.
Der Eigenmietwert erscheint in der Steuererklärung als Einkommensposition im Formular «Liegenschaften und Grundstücke» unter «Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen» — in den meisten Kantonen ist der amtlich festgelegte Betrag vorausgefüllt. Auf derselben Seite tragen Sie den Schuldzinsabzug ein (Hypothekarzinszertifikat der Bank beilegen) sowie die Unterhaltskosten: entweder den Pauschalabzug (10% des Eigenmietwerts bei Gebäuden unter 10 Jahren, 20% bei älteren Liegenschaften) oder die effektiven Kosten mit Belegen. Energiesparende Investitionen wie Fensterersatz oder Wärmedämmung können zusätzlich unter «wertvermehrende Investitionen mit Energiespar-Charakter» geltend gemacht werden. Die Wahl zwischen Pauschale und effektiven Kosten ist jedes Jahr neu möglich — wählen Sie jene Methode, die im betreffenden Jahr den höheren Abzug ergibt.
Das kantonale Steueramt. In den meisten Kantonen steht der Eigenmietwert bereits in der Steuererklärung vorausgefüllt. Bei Neubauten, nach Renovationen oder bei wesentlichen Marktveränderungen kann er angepasst werden.
Ja. Wenn der amtliche Eigenmietwert über 70% der ortsüblichen Marktmiete liegt, kann er mittels Einsprache rekursiert werden. In der Regel brauchen Sie dafür ein unabhängiges Mietgutachten, das die aktuelle Marktmiete vergleichbarer Objekte belegt.
Ja — auch für Ferienwohnungen und Zweitwohnungen wird ein Eigenmietwert berechnet und als Einkommen besteuert, anteilig für die Tage der Selbstnutzung. Bei ganzjähriger Selbstnutzung gilt der volle Eigenmietwert.
Statt des Eigenmietwerts versteuern Sie die tatsächlichen Mieteinnahmen. Gleichzeitig können Sie Unterhaltskosten und Hypothekarzinsen vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehen.
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