KI bereitet Ihre Steuererklärung vor — eine:e Expert:in prüft jede Einreichung.
| Kanton | Liegenschaftssteuer | Bemerkung |
|---|---|---|
| Bern | Ja | Auf amtlichem Wert |
| Luzern | Ja | ~1 Promille des Steuerwertes |
| Solothurn | Ja | Auf Vermögenssteuerwert |
| Freiburg | Ja | Kantonal geregelt |
| Aargau | Ja (einige Gemeinden) | Je nach Gemeinde |
| Zürich | Nein | Keine kantonale Liegenschaftssteuer |
| Zug | Nein | Keine |
| Schwyz | Nein | Keine |
| Basel-Stadt | Nein | Keine |
Die Erhebung kann kantonal oder kommunal sein — im Zweifel beim kantonalen Steueramt nachfragen.
| Kriterium | Liegenschaftssteuer | Grundstückgewinnsteuer (GGSt) |
|---|---|---|
| Zeitpunkt | Jährlich (laufend) | Einmalig beim Verkauf |
| Steuerobjekt | Wert der Liegenschaft | Gewinn aus Verkauf |
| Steuersubjekt | Eigentümer | Verkäufer |
| Basis | Steuer-/Katasterwert | Verkaufspreis minus Anlagekosten |
Die Grundstückgewinnsteuer fällt ausschliesslich beim Verkauf der Liegenschaft an — sie ist eine Gewinnsteuer, keine Objektsteuer, und wird kantonal auf den erzielten Veräusserungsgewinn erhoben.
Die Berechnung variiert je nach Kanton:
Typische Formel:
Rechenbeispiel:
Der Steuerwert liegt oft unter dem Verkehrswert (je nach Kanton 50–80% des Marktwerts).
Der Eigenmietwert besteuert den fiktiven Mietertrag einer selbstbewohnten Liegenschaft als Einkommen. Die Liegenschaftssteuer ist eine separate Objektsteuer auf den Liegenschaftswert — sie fällt unabhängig davon an, ob der Eigenmietwert besteuert wird.
Die tatsächlichen Sätze variieren erheblich. Nachfolgend ein Vergleich für eine Liegenschaft mit einem amtlichen Steuerwert von CHF 800'000:
| Kanton | Steuersatz | Jährliche Liegenschaftssteuer (CHF 800'000) | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| Zürich | — | — | Keine Liegenschaftssteuer |
| Zug | — | — | Keine Liegenschaftssteuer |
| Schwyz | — | — | Keine Liegenschaftssteuer |
| Basel-Stadt | — | — | Keine Liegenschaftssteuer |
| Bern | ~0.15 ‰ | CHF 120 | Kantonale Steuer auf Vermögenssteuerwert |
| Luzern | ~0.5 ‰ | CHF 400 | Kantonal, auf Steuerwert (§ 196 StG) |
| Solothurn | ~0.45 ‰ | CHF 360 | Kantonal geregelt (§ 248 StG) |
| Freiburg | ~0.3 ‰ | CHF 240 | Kantonal geregelt (LICD Art. 134) |
| Aargau | ~0.3 ‰ | CHF 240 | Je nach Gemeinde (§ 52 StG AG) |
Der Kanton Luzern erhebt mit rund 0.5 Promille eine der höheren Liegenschaftssteuern — gegenüber Zürich, das gar keine kennt. Alle Sätze sind Näherungswerte; massgebend sind die aktuellen kantonalen Steuergesetze. Generiert aus content/_config/tax-data.yaml → liegenschaftssteuer — single source of truth.
[!tip] Abziehbar als Liegenschaftskosten: In Kantonen wie Bern und Luzern können Eigentümer die bezahlte Liegenschaftssteuer als Liegenschaftsunterhalt vom steuerbaren Einkommen abziehen. Tragen Sie den Betrag unter «Liegenschaftsunterhalt — effektive Kosten» ein und legen Sie den kantonalen Steuerbescheid als Beleg bei. Das mindert die Nettobelastung geringfügig. Mehr zu abziehbaren Liegenschaftskosten finden Sie im Lexikon-Eintrag Eigenmietwert. Avenzo erkennt die Liegenschaftssteuer automatisch als abzugsfähige Kosten, wenn Sie den Betrag beim FINMA-registrierten Dienst importieren.
Die Liegenschaftssteuer wird als separater Steuerbescheid ausgestellt — sie erscheint nicht direkt in der Einkommens- und Vermögenssteuererklärung, sondern wird von der Gemeinde- oder Kantonsverwaltung separat in Rechnung gestellt. In Kantonen, die die Liegenschaftssteuer als abzugsfähige Kosten anerkennen (z.B. Bern und Luzern), tragen Sie den bezahlten Betrag im Formular «Liegenschaften» unter «Liegenschaftsunterhalt — effektive Kosten» ein. Im Kanton Bern gilt dies explizit gemäss den einschlägigen Bestimmungen des kantonalen Steuergesetzes. Die Fristen für die Liegenschaftssteuer-Rechnung variieren pro Kanton — sie werden in der Regel im 1. oder 2. Quartal des Folgejahres versandt.
Nein. Die Liegenschaftssteuer ist eine Eigentümersteuer — sie trifft ausschliesslich den Eigentümer der Liegenschaft. Vermieter können die Liegenschaftssteuer jedoch als Liegenschaftskosten steuerlich geltend machen.
Nein. Die Liegenschaftssteuer ist eine eigenständige Steuer auf das Liegenschaftsvermögen. Die Vermögenssteuer umfasst das gesamte Reinvermögen — Liegenschaften werden in beiden Steuern berücksichtigt, aber jeweils separat berechnet und erhoben.
Zürich, Zug, Schwyz und Basel-Stadt erheben keine Liegenschaftssteuer. Bern, Luzern, Solothurn und Freiburg gehören zu den Kantonen, die sie kennen. Die Erhebung kann kantonal oder kommunal geregelt sein — im Zweifelsfall gibt das zuständige Steueramt Auskunft.
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