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Lexikon

Liegenschaftssteuer Schweiz 2026 — Kantone & Sätze

Denis Smajovik
Denis SmajovikAvenzo
  • Founder & CEO
  • FINMA-registriert (F01490726)
  • BSc ZHAW
  • Aktualisiert 2026-03-06
4 Min.
Was ist Liegenschaftssteuer

Liegenschaftssteuer

Die Liegenschaftssteuer ist eine jährliche Objektsteuer auf den Wert von Grundstücken und Gebäuden — sie wird kantonal oder kommunal erhoben, unabhängig davon, ob die Liegenschaft selbst bewohnt, vermietet oder ungenutzt ist. Nur ein Teil der 26 Kantone kennt sie: Bern, Luzern, Solothurn und Freiburg erheben eine Liegenschaftssteuer, während Zürich, Zug und Basel-Stadt darauf verzichten. Typischer Satz: rund 0.5 Promille des amtlichen Steuerwerts — bei CHF 800'000 Steuerwert ergibt das im Kanton Luzern etwa CHF 400 pro Jahr zusätzlich zur Vermögenssteuer. Nicht der Eigentümer als Person, sondern die Liegenschaft selbst ist das Steuerobjekt. Sie ist strikt zu unterscheiden von der Grundstückgewinnsteuer (einmalig beim Verkauf) und vom Eigenmietwert (fiktives Einkommen aus Selbstnutzung). Quelle: ESTV Steuerbelastung in der Schweiz.
  • Nur ca. 12 von 26 Kantonen
  • 0.15–1.0 Promille des Steuerwertes
  • Objektsteuer — Eigentümer, nicht Mieter
Das Wichtigste in Kürze
  1. 01Die **Liegenschaftssteuer** ist eine jährliche Steuer auf den Wert von Grundstücken und Gebäuden — unabhängig von Nutzung oder Mieteinnahmen
  2. 02Nicht alle 26 Kantone erheben eine Liegenschaftssteuer — **Zürich, Zug und Basel-Stadt** kennen sie z.B. nicht
  3. 03Typische Berechnung: Amtlicher Steuerwert × Steuersatz in Promille — bei CHF 800'000 Steuerwert und 1.0 Promille ergibt das **CHF 800/Jahr**
  4. 04Die Liegenschaftssteuer ist eine **Objektsteuer** — es zahlt der Eigentümer, nicht der Mieter
  5. 05Sie ist **nicht identisch** mit der Grundstückgewinnsteuer (nur bei Verkauf) oder dem Eigenmietwert (fiktive Mieteinnahme)
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Kantone mit Liegenschaftssteuer (Auswahl)

Kanton Liegenschaftssteuer Bemerkung
Bern Ja Auf amtlichem Wert
Luzern Ja ~1 Promille des Steuerwertes
Solothurn Ja Auf Vermögenssteuerwert
Freiburg Ja Kantonal geregelt
Aargau Ja (einige Gemeinden) Je nach Gemeinde
Zürich Nein Keine kantonale Liegenschaftssteuer
Zug Nein Keine
Schwyz Nein Keine
Basel-Stadt Nein Keine

Die Erhebung kann kantonal oder kommunal sein — im Zweifel beim kantonalen Steueramt nachfragen.

Unterschied: Liegenschaftssteuer vs. Grundstückgewinnsteuer

Kriterium Liegenschaftssteuer Grundstückgewinnsteuer (GGSt)
Zeitpunkt Jährlich (laufend) Einmalig beim Verkauf
Steuerobjekt Wert der Liegenschaft Gewinn aus Verkauf
Steuersubjekt Eigentümer Verkäufer
Basis Steuer-/Katasterwert Verkaufspreis minus Anlagekosten

Die Grundstückgewinnsteuer fällt ausschliesslich beim Verkauf der Liegenschaft an — sie ist eine Gewinnsteuer, keine Objektsteuer, und wird kantonal auf den erzielten Veräusserungsgewinn erhoben.

Berechnung der Liegenschaftssteuer

Die Berechnung variiert je nach Kanton:

Typische Formel:

  • Amtlicher Steuerwert der Liegenschaft × Steuersatz (in Promille) = Liegenschaftssteuer

Rechenbeispiel:

  • Steuerwert: CHF 800'000
  • Kantonaler Satz: 1.0 Promille
  • Liegenschaftssteuer: CHF 800 pro Jahr

Der Steuerwert liegt oft unter dem Verkehrswert (je nach Kanton 50–80% des Marktwerts).

Unterschied: Liegenschaftssteuer vs. Eigenmietwert

Der Eigenmietwert besteuert den fiktiven Mietertrag einer selbstbewohnten Liegenschaft als Einkommen. Die Liegenschaftssteuer ist eine separate Objektsteuer auf den Liegenschaftswert — sie fällt unabhängig davon an, ob der Eigenmietwert besteuert wird.

Kantonsvergleich: Steuersätze Liegenschaftssteuer

Die tatsächlichen Sätze variieren erheblich. Nachfolgend ein Vergleich für eine Liegenschaft mit einem amtlichen Steuerwert von CHF 800'000:

Kanton Steuersatz Jährliche Liegenschaftssteuer (CHF 800'000) Bemerkung
Zürich — — Keine Liegenschaftssteuer
Zug — — Keine Liegenschaftssteuer
Schwyz — — Keine Liegenschaftssteuer
Basel-Stadt — — Keine Liegenschaftssteuer
Bern ~0.15 ‰ CHF 120 Kantonale Steuer auf Vermögenssteuerwert
Luzern ~0.5 ‰ CHF 400 Kantonal, auf Steuerwert (§ 196 StG)
Solothurn ~0.45 ‰ CHF 360 Kantonal geregelt (§ 248 StG)
Freiburg ~0.3 ‰ CHF 240 Kantonal geregelt (LICD Art. 134)
Aargau ~0.3 ‰ CHF 240 Je nach Gemeinde (§ 52 StG AG)

Der Kanton Luzern erhebt mit rund 0.5 Promille eine der höheren Liegenschaftssteuern — gegenüber Zürich, das gar keine kennt. Alle Sätze sind Näherungswerte; massgebend sind die aktuellen kantonalen Steuergesetze. Generiert aus content/_config/tax-data.yaml → liegenschaftssteuer — single source of truth.

[!tip] Abziehbar als Liegenschaftskosten: In Kantonen wie Bern und Luzern können Eigentümer die bezahlte Liegenschaftssteuer als Liegenschaftsunterhalt vom steuerbaren Einkommen abziehen. Tragen Sie den Betrag unter «Liegenschaftsunterhalt — effektive Kosten» ein und legen Sie den kantonalen Steuerbescheid als Beleg bei. Das mindert die Nettobelastung geringfügig. Mehr zu abziehbaren Liegenschaftskosten finden Sie im Lexikon-Eintrag Eigenmietwert. Avenzo erkennt die Liegenschaftssteuer automatisch als abzugsfähige Kosten, wenn Sie den Betrag beim FINMA-registrierten Dienst importieren.

In der Steuererklärung

Die Liegenschaftssteuer wird als separater Steuerbescheid ausgestellt — sie erscheint nicht direkt in der Einkommens- und Vermögenssteuererklärung, sondern wird von der Gemeinde- oder Kantonsverwaltung separat in Rechnung gestellt. In Kantonen, die die Liegenschaftssteuer als abzugsfähige Kosten anerkennen (z.B. Bern und Luzern), tragen Sie den bezahlten Betrag im Formular «Liegenschaften» unter «Liegenschaftsunterhalt — effektive Kosten» ein. Im Kanton Bern gilt dies explizit gemäss den einschlägigen Bestimmungen des kantonalen Steuergesetzes. Die Fristen für die Liegenschaftssteuer-Rechnung variieren pro Kanton — sie werden in der Regel im 1. oder 2. Quartal des Folgejahres versandt.

FAQ

Häufige Fragen

Nein. Die Liegenschaftssteuer ist eine Eigentümersteuer — sie trifft ausschliesslich den Eigentümer der Liegenschaft. Vermieter können die Liegenschaftssteuer jedoch als Liegenschaftskosten steuerlich geltend machen.

Nein. Die Liegenschaftssteuer ist eine eigenständige Steuer auf das Liegenschaftsvermögen. Die Vermögenssteuer umfasst das gesamte Reinvermögen — Liegenschaften werden in beiden Steuern berücksichtigt, aber jeweils separat berechnet und erhoben.

Zürich, Zug, Schwyz und Basel-Stadt erheben keine Liegenschaftssteuer. Bern, Luzern, Solothurn und Freiburg gehören zu den Kantonen, die sie kennen. Die Erhebung kann kantonal oder kommunal geregelt sein — im Zweifelsfall gibt das zuständige Steueramt Auskunft.

Quellen und Referenzen
  1. 01ESTV Steuerbelastung in der Schweiz
  2. 02ESTV Steuerbelastungsrechner
  3. 03ESTV Kreisschreiben direkte Bundessteuer
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