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Die Unterschiede bei der Vermögenssteuer in der Schweiz sind erheblich — sowohl bei den Freibeträgen als auch bei den Steuersätzen:
| Kanton | Freibetrag ledig | Freibetrag verheiratet | Spitzensteuersatz |
|---|---|---|---|
| Nidwalden | CHF 100'000 | CHF 200'000 | 0.4 ‰ (günstigster Kanton) |
| Schwyz | CHF 125'000 | CHF 250'000 | 0.6 ‰ |
| Zürich | CHF 80'000 | CHF 160'000 | 1.4 ‰ |
| Bern | CHF 100'000 | CHF 200'000 | 2 ‰ |
| Genève | CHF 87'632 | CHF 175'264 | 2.5 ‰ (nominal, vor Bouclier fiscal) |
Generiert aus apps/web/lib/canton-tax-data.ts (vermoegenRate, vermoegenFreibetrag) — single source of truth. Verheiratet = 2× Ledig-Freibetrag pro kantonaler Konvention.
[!info] Erheblicher Standort-Effekt: Zwischen Nidwalden (0.10 ‰) und Genf (4.50 ‰) liegt nominell Faktor 45. Die effektive Belastung in Genf liegt wegen des kantonalen Bouclier fiscal tiefer — bei Wohnsitzwechsel ist eine kantonsspezifische Analyse sinnvoll. Quelle: ESTV Steuerbelastung Schweiz.
Hinweis: Die angegebenen Sätze sind Kantonssteuern — die Gemeindesteuer (Steuerfuss) kommt als Multiplikator hinzu. Massgebend ist der Kanton des steuerrechtlichen Wohnsitzes.
Einzelperson, Kanton Zürich, Nettovermögen CHF 500'000:
| Schritt | Betrag |
|---|---|
| Nettovermögen (Brutto minus Schulden) | CHF 500'000 |
| Abzüglich Freibetrag (ledig ZH) | − CHF 77'000 |
| Steuerbares Vermögen | CHF 423'000 |
| Einfache Steuer (3.00 ‰) | CHF 1'269 |
| Steuerfuss Kanton ZH (100 %) | × 1.00 |
| Steuerfuss Gemeinde (z. B. Zürich-Stadt 119 %) | × 1.19 |
| Geschätzte Vermögenssteuer | ca. CHF 2'812 |
Dies ist eine Vereinfachung. Der genaue Betrag hängt vom Gemeindesteuerfuss, dem progressiven Tarif und weiteren Faktoren ab.
[!tip] Selbst berechnen: Der Vermögenssteuer-Rechner berücksichtigt Gemeinde-Steuerfuss und Zivilstand automatisch — für alle 2'110 Schweizer Gemeinden.
Liegenschaften werden in der Vermögenssteuer zum amtlichen Steuerwert erfasst — nicht zum Marktwert. Dieser Unterschied ist in der Praxis erheblich und liegt je nach Kanton bei 50–70 % des Verkehrswerts:
| Kanton | Steuerwert als % des Marktwerts (Richtwert) | Besonderheit |
|---|---|---|
| Zürich | ca. 70 % | Regelmässige Anpassung durch Steueramt |
| Bern | ca. 60–65 % | Schätzerkommission alle 10 Jahre |
| Aargau | ca. 65–70 % | Katasterwert als Basis |
| Zug | ca. 70 % | Generell tiefes Bewertungsniveau |
| Genf | ca. 50–60 % | Historisch niedrige Fiskalwerte |
Beispiel Zürich: Eine Liegenschaft mit Marktwert CHF 1'200'000, Steuerwert CHF 840'000 (70 %) und Hypothek CHF 500'000 trägt netto nur CHF 340'000 zum steuerbaren Vermögen bei. Massgebend ist stets der kantonale Steuerwert — nicht der Kaufpreis und nicht die Maklereinschätzung. Der Steuerwert steht auf der Vermögenssteuer-Verfügung und kann beim kantonalen Steueramt angefordert werden.
[!warning] Hypotheken mindern das Vermögen vollumfänglich. Schulden auf der Liegenschaft werden direkt vom Bruttovermögen abgezogen — ebenso wie Konsumkredite, Leasingverträge oder private Darlehen.
[!tip] Steuerwert anfechten: In stark gestiegenen Marktregionen kann der Steuerwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegen, wenn eine Liegenschaft renovierungsbedürftig ist oder besondere Einschränkungen aufweist. Eine Einsprache gegen einen zu hohen Steuerwert ist innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung der Veranlagungsverfügung möglich. Belege sind Kaufpreis, Vergleichsobjekte oder ein Schätzgutachten.
Wer mit B- oder C-Bewilligung in der Schweiz wohnt und hier das Steuerdomizil hat, unterliegt der ordentlichen Vermögenssteuer auf das weltweite Vermögen (inkl. ausländischer Bankkonten, Liegenschaften, Wertschriften). Liegenschaften im Ausland werden für die Satzbestimmung mitberücksichtigt, aber nicht direkt besteuert (Freistellung mit Progressionsvorbehalt). Für Expats-spezifische Aspekte siehe den Expats-Hub.
Nein. Die Vermögenssteuer in der Schweiz wird ausschliesslich von den Kantonen (und indirekt von den Gemeinden über den Steuerfuss) erhoben. Der Bund erhebt keine Vermögenssteuer. Massgebend ist der Kanton Ihres steuerrechtlichen Wohnsitzes am 31. Dezember.
Nidwalden erhebt den tiefsten Spitzensteuersatz von rund 0.10 ‰ (ohne Gemeindesteuer). Auch Obwalden, Schwyz und Zug gehören zu den günstigsten Kantonen. Am höchsten sind die Sätze in Genf (4.50 ‰), Neuenburg und der Waadt.
Zum steuerbaren Vermögen zählen Bankguthaben, Wertschriften (Aktien, Obligationen, Fonds zum ESTV-Steuerkurswert), Liegenschaften (zum amtlichen Steuerwert), Fahrzeuge und Lebensversicherungsrückkaufswerte. Nicht steuerbar sind Pensionskassenguthaben und gebundene Säule-3a-Konten — diese werden erst bei der Auszahlung besteuert.
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