Selbständige Schweiz: Steuererklärung, AHV-Beiträge, MWST, Pensionskasse und Buchhaltung — alles aus einer Hand mit FINMA-registriertem Avenzo.
Von der Steuerabzugs-Optimierung bis zur MWST-Abrechnung — Avenzo kennt alle Pflichten und Möglichkeiten für Selbständigerwerbende.
Homeoffice, Fahrzeugkosten, Weiterbildung, AHV-Beiträge, Rückstellungen: Als Selbständige/r haben Sie deutlich mehr Abzugsmöglichkeiten als Angestellte. Avenzo stellt sicher, dass kein Abzug vergessen geht.
Alle Abzüge für SelbständigeSelbständige zahlen beide Hälften der AHV/IV/EO selbst (10.6% auf dem Reingewinn). Avenzo berechnet Ihre Beitragspflicht und unterstützt bei der Anmeldung bei der Ausgleichskasse.
AHV für SelbständigeAb CHF 100000 Jahresumsatz besteht MWST-Pflicht. Saldosteuersatzmethode oder effektive Methode? Avenzo wählt die für Sie vorteilhaftere Methode und übernimmt die Quartalsabrechnung.
MWST für SelbständigeDieselbe Qualität — aber digital, transparent und zu einem fixen Monatspreis ohne Stundensatz-Überraschungen.
Als Selbständigerwerbende in der Schweiz tragen Sie volle Verantwortung für Ihre Sozialversicherungen, Steuern und Vorsorge — kein Arbeitgeber übernimmt die Hälfte der AHV. Avenzo bündelt alle relevanten Dienstleistungen für Selbständige: Steuerabzüge, AHV-Beitragsberechnung und MWST-Abrechnung aus einer Hand — oder nutzen Sie den direktesten Weg zum professionellen Treuhand-Service: Steuererklärung ausfüllen lassen.
Selbständige zahlen beide Hälften der AHV/IV/EO selbst: AHV 8.7%, IV 1.4%, EO 0.5%, total 10.6%. Die Berechnung erfolgt auf dem Reingewinn nach AHV-rechtlichen Korrekturen. Die Anmeldung bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse ist obligatorisch. Beispiel: Bei einem Reingewinn von CHF 80'000 beträgt der AHV/IV/EO-Beitrag CHF 8'480 (10.6% × CHF 80'000) — zuzüglich des degressiven Tarifs bei tieferem Einkommen. Mindestbeitrag CHF 514/Jahr für Kleinstbetriebe. Quelle: BSV, bsv.admin.ch.
Selbständige werden auf ihrem Erwerbseinkommen (Reingewinn) und Vermögen besteuert. Der Reingewinn ergibt sich aus Umsatz minus geschäftlichen Aufwänden, nachgewiesen über Buchhaltung oder vereinfachte Aufzeichnungen. Wichtige Abzüge sind Geschäftsräume (anteilig Homeoffice), Fahrzeugkosten, Weiterbildung, Büro- und IT-Infrastruktur sowie AHV-Beiträge. Quellensteuer gilt nicht für Selbständige — diese deklarieren ihr Einkommen regulär via Steuererklärung. Wer gerade in die Selbständigkeit einsteigt, findet im Leitfaden zur Selbständigkeit und im Ratgeber GmbH gründen Schweiz wertvolle Erstinformationen.
Ab einem steuerbaren Jahresumsatz von CHF 100000 besteht MWST-Pflicht — Anmeldung innert 30 Tagen nach Erreichen der Grenze. Als Methode stehen die Saldosteuersatzmethode (vereinfacht) und die effektive Methode zur Wahl. Für Selbständige mit tiefem Aufwandanteil ist die Saldosteuersatzmethode oft vorteilhafter. Der MWST-Rechner hilft bei der Wahl der optimalen Abrechnungsmethode. Quelle: ESTV, estv.admin.ch.
Selbständige sind nicht obligatorisch in einer Pensionskasse versichert. Optionen sind der freiwillige Beitritt zur PK des eigenen Berufsverbands, der Anschluss an die Auffangeinrichtung BVG oder die Nutzung der stark erhöhten Säule-3a-Einzahlungslimite. Wer nicht der Pensionskasse angeschlossen ist, kann bis zu 20% des Nettoerwerbseinkommens, maximal CHF 36288/Jahr, in die Säule 3a einzahlen — fast fünfmal mehr als Angestellte. Quelle: BSV, bsv.admin.ch.
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Steuererklärung, AHV, MWST, Buchhaltung: Avenzo übernimmt alle Pflichten für Selbständige — FINMA-registriert, zu fixen Preisen, ohne Stundensatz-Überraschungen.