AHV für Selbständige: 10.6% auf Nettoeinkommen, Mindestbeitrag CHF 514/Jahr, degressive Skala unter CHF 57400. Anmeldung bei Ausgleichskasse erklärt.
AHV-Anmeldung, Abrechnungen und Steuerabzug — Avenzo automatisiert den gesamten Prozess.
Als Selbständigerwerbende/r zahlen Sie die AHV-Beiträge vollständig selbst — Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil. Das ist ein zentraler Unterschied zu Angestellten. Dieser Leitfaden erklärt alle Sätze, Berechnungen und die Anmeldung.
| Versicherung | Beitragssatz |
|---|---|
| AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) | 8.7% |
| IV (Invalidenversicherung) | 1.4% |
| EO (Erwerbsersatzordnung) | 0.5% |
| Total AHV/IV/EO | 10.6% |
Zum Vergleich: Angestellte zahlen 5.3%, Arbeitgeber zahlen weitere 5.3%. Selbständige tragen den gesamten Satz von 10.6% selbst.
Bemessungsgrundlage: Das Nettoeinkommen aus selbständiger Tätigkeit (Reingewinn = Einnahmen minus Geschäftsaufwände).
Für Nettoeinkommen unter CHF 57400 (2025) gilt eine degressive Skala mit reduzierten Beitragssätzen:
| Nettoeinkommen | Beitragssatz |
|---|---|
| Unter CHF 10100 | Mindestbeitrag (CHF 514/Jahr) |
| CHF 10100 – CHF 57400 | 5.371% – 10.6% (degressive Skala) |
| Ab CHF 57400 | 10.6% (voller Satz) |
Die genauen Zwischenwerte der degressiven Skala sind in den AHV-Tabellen der Ausgleichskasse aufgeführt.
CHF 514 pro Jahr — dieser Betrag gilt auch für Selbständige mit sehr tiefem oder null Einkommen. Wer AHV-versichert sein möchte (und damit Rentenansprüche aufbaut), zahlt mindestens diesen Betrag.
CHF 80'000 × 10.6% = CHF 8'480 AHV/IV/EO pro Jahr
CHF 30'000 × ~7.5% (degressive Skala) = ca. CHF 2'250 AHV/IV/EO pro Jahr
CHF 5'000 → Degressive Skala → ca. CHF 500 + eventuell Mindestbeitrag
Alle Personen, die selbständig erwerbstätig sind — d.h. auf eigene Rechnung, mit eigenem unternehmerischem Risiko und nicht in einem Anstellungsverhältnis tätig sind.
Avenzo übernimmt diesen Anmeldeprozess für Sie — FINMA-registriert, für alle Kantone.
Die AHV-Beiträge sind steuerlich vollständig abziehbar (als Gewinnungskosten). Das mildert die effektive Belastung:
Effektive Belastung (Grenzsteuersatz 30%):
Selbständige sind nicht ALV-versichert. Das bedeutet: Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Auftragseinbruch. Die Säule 3a und Liquiditätsreserven sind daher besonders wichtig als Sicherheitsnetz — der Säule-3a-Rechner zeigt, wie viel Sie pro Jahr steuerwirksam einzahlen können.
| Punkt | Wert 2025 |
|---|---|
| AHV/IV/EO-Satz | 10.6% |
| Mindestbeitrag | CHF 514/Jahr |
| Degressive Skala bis | CHF 57400 Nettoeinkommen |
| Bemessungsgrundlage | Nettoeinkommen (Reingewinn) |
| Abrechnungsperiode | Vierteljährlich (Vorschuss) |
| Anmeldung bei | Kantonale oder Branchenausgleichskasse |
| AHV als Steuerabzug | Ja, vollständig abziehbar |
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