Zum Inhalt springen
AVENZO
Anmelden
Schweizer Steuer-App

Bereit für Ihre Steuererklärung?

KI bereitet vor. Eine:e Expert:in prüft. Avenzo reicht ein.

App StoreGoogle Play
MS
SM
DK

10'000+ zufriedene Nutzer

AvenzoSteuererklärung
Dokument scannen
Halte dein Dokument in die Kamera
Lohnausweis
Lohnausweis_2025.pdf
245 KB · Wird erkannt...
Erkannte Daten
BruttolohnCHF 85'400
ArbeitgeberMuster AG
QuellensteuerCHF 12'340
Gefundene Abzüge
PendlerabzugCHF 680
HomeofficeCHF 420
Säule 3awird geprüft...
Bisherige Ersparnis
CHF 1'100+
Dein Ergebnis
Analyse abgeschlossen
Geschätzte Rückerstattung
CHF1'450
+380 mehr als ohne Avenzo
Gefundene Abzüge
PendlerabzugCHF 680
HomeofficeCHF 420
Säule 3aCHF 350
AVENZOAVENZO

Drei spezialisierte Apps für Steuern, Versicherungen und Treuhand — jede entwickelt, um Ihnen Zeit und Geld zu sparen.

Kontaktinfo@avenzo.ch
Schweizer Regulator
Schweizer Regulator
FINMA
FINMA-registriert

Produkte

  • Steuererklärung
  • Versicherungen
  • Treuhand
  • Preise
  • Features
  • KI-Assistent

Versicherungen

  • Krankenversicherung
  • Krankenkasse wechseln
  • Lebensversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Zahnversicherung
  • Unfallversicherung

Vorsorge

  • Säule 3a
  • Pensionskasse
  • Freizügigkeit
  • Pensionskasse auszahlen

Treuhand-Leistungen

  • Steuererklärung ausfüllen lassen
  • Firma gründen
  • Online-Buchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • MWST-Abrechnung
  • Steuerplanung

Lebensereignisse

  • Heirat
  • Hauskauf
  • Kind geboren
  • Jobwechsel
  • Pensionierung
  • Selbstständigkeit
  • Umzug

Zielgruppen

  • Expats
  • Immobilienbesitzer
  • KMU
  • Selbstständige

Top Kantone

  • Zürich
  • Aargau
  • Bern
  • St. Gallen
  • Luzern
  • Alle 26 Kantone

Steuer-Lexikon

  • Eigenmietwert
  • Freizügigkeitskonto
  • Quellensteuer
  • Alle Begriffe

Ratgeber

  • Steuern sparen
  • Steuerabzüge Checkliste
  • Alle Ratgeber

Unternehmen

  • Über uns
  • Karriere
  • FINMA
  • Autor
01Kostenloser Rechner

Kostenlose Rechner

Bis CHF 7'056/Jahr sparen

  • Steuerrechner Schweiz→
  • Steuerfuss-Rechner→
  • Säule-3a-Rechner→
  • Eigenmietwert-Rechner→
  • Erbschaftssteuer-Rechner→
  • Vermögenssteuer-Rechner→
  • Kapitalauszahlungssteuer→
  • Freizügigkeitskonto-Rechner→
  • MwSt-Rechner→
  • Lohnausweis-Rechner→
  • Quellensteuer-Rechner→
  • Krankenkassen-Prämienrechner→
  • Steuerabzug-Finder→
  • Alle Rechner→
DatenschutzNutzungsbedingungenImpressumFür KI & LLMs

© 2026 Avenzo GmbH. Alle Rechte vorbehalten.

  1. Home
  2. ›Wissen
  3. ›Ratgeber
  4. ›Steuererklärung: Unterlagen & Checkliste 2026
  • Ratgeber
  • 15 Min. Lesen
  • 2026-04-23

Steuererklärung: Unterlagen & Checkliste 2026

Was brauche ich für die Steuererklärung Schweiz? Vollständige Checkliste: Lohnausweis, Kontoauszüge, Versicherungsausweise, Belege — mit automatischem Import via Avenzo.

Was brauche ich für die Steuererklärung — Checkliste
Was brauche ich für die Steuererklärung — Checkliste
Denis Smajovik
Denis SmajovikAvenzo

Founder & CEO, Avenzo GmbH

Das Wichtigste in Kürze
  1. 01Der Lohnausweis ist das wichtigste Einzeldokument — ohne ihn geht nichts
  2. 02Kontoauszüge per 31. Dezember aller Bankkonten werden für Vermögen und Zinsen benötigt
  3. 03Säule-3a-Bescheinigung einreichen und bis CHF 7258 vom steuerbaren Einkommen abziehen
  4. 04Belege für Abzüge (Fahrkosten, Weiterbildung, Krankheit) müssen 10 Jahre aufbewahrt werden (Art. 126 DBG)
  5. 05Immobilienbesitzer brauchen den Hypothekarzinsausweis — mit Hypothekarzins + Unterhaltsabzug spart ein Eigenheimbesitzer typischerweise rund CHF 5'790/Jahr (Beispiel: CHF 600k Hypothek @ 1,8% in Luzern)

Für die Steuererklärung in der Schweiz brauchen Sie im Minimum den Lohnausweis, Kontoauszüge per 31. Dezember, das Wertschriftenverzeichnis und Versicherungsausweise (Säule 3a, Pensionskasse). Dazu kommen Belege für alle Abzüge, die Sie geltend machen: Fahrkosten, Weiterbildung, Krankheitskosten und bei Wohneigentum der Hypothekarzinsausweis. Mit dem Säule-3a-Abzug von bis zu CHF 7258 reduziert sich Ihr steuerbares Einkommen typischerweise um 20–35% des einbezahlten Betrags. Gemäss ESTV (estv.admin.ch) ist Ihr Arbeitgeber nach Art. 88 DBG verpflichtet, Ihnen den Lohnausweis bis Ende Januar zuzustellen — das wichtigste Einzeldokument Ihrer Steuererklärung. Die Grundfrist für die Einreichung endet in den meisten der 26 Kantone am 31. März; Verlängerungen bis September oder November sind auf formlosen Antrag fast immer möglich. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen Dokument für Dokument, was Sie zusammenstellen müssen — mit konkreten CHF-Beträgen, Beispielrechnungen und Hinweisen, wo typische Fehler passieren.

steuer-appKI + Expertenfreigabe

Wie viel können Sie sparen?

KI bereitet Ihre Steuererklärung vor — eine:e Expert:in prüft jede Einreichung.

Steuerrechner öffnen→Steuererklärung starten
  • Alle 26 Kantone
  • Abzüge KI-erkannt
  • Expertenfreigabe vor Einreichen

Welche Einkommensnachweise brauche ich für die Steuererklärung?

Der Lohnausweis ist das zentrale Dokument Ihrer Steuererklärung. Ohne ihn kann das Steueramt Ihr Einkommen nicht verifizieren, und Ihre Steuererklärung gilt als unvollständig. Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen den Lohnausweis bis Ende Januar des Folgejahres zuzustellen. Das Dokument ist standardisiert: Die ESTV schreibt das einheitliche Formular «Lohnausweis / Bescheinigung über Renten und andere Leistungen» vor, das 15 nummerierte Ziffern umfasst. Ziffer 11 weist den massgebenden Lohn für die Bundessteuer aus; Ziffer 9 dokumentiert Kantinenverpflegung oder Mitarbeiterbeteiligungen, die ebenfalls steuerbar sind.

Dokument Von wem Pflicht?
Lohnausweis Arbeitgeber Immer
Renten- / AHV-Ausweis AHV-Ausgleichskasse Bei Rente
Quellensteuerabrechnung Arbeitgeber Ausländische AN
Mieteinnahmen-Abrechnung Eigene Unterlagen Bei Vermietung
Nebenverdienst-Abrechnung Auftraggeber Bei Nebenarbeit
Arbeitslosenentschädigung (ALV) RAV / Arbeitslosenkasse Bei Bezug
Taggelder (IV, Krankentaggeld) Versicherung Bei Bezug

Rechenbeispiel: Was der Lohnausweis beinhaltet

Ein Angestellter mit einem Bruttolohn von CHF 95'000 erhält auf dem Lohnausweis folgende steuerrelevante Positionen: Bruttolohn CHF 95'000, davon AHV/IV/EO-Beiträge CHF 5'035 (5,3%), BVG-Beitrag CHF 4'200, Nettolohn CHF 82'400. Der Nettolohn auf dem Lohnausweis (Ziffer 11) ist die Basis für die Einkommenssteuer. Prüfen Sie den Lohnausweis auf Vollständigkeit — insbesondere Ziffer 2 (Gehaltsnebenleistungen wie Geschäftswagen) und Ziffer 15 (Spesenregelungen). Ein Geschäftsfahrzeug mit einem Kaufpreis von CHF 40'000 wird pauschal mit 9,6% des Kaufpreises als Lohnanteil aufgerechnet — das ergibt CHF 3'840 zusätzliches steuerbares Einkommen pro Jahr.

So machen Sie es

  1. Lohnausweis vom Arbeitgeber anfordern, falls er bis Ende Februar nicht eingetroffen ist — Arbeitgeber sind nach Art. 88 DBG zur Ausstellung verpflichtet
  2. Alle Positionen mit Ihrer letzten Lohnabrechnung (Dezember) abgleichen, besonders Ziffer 11 (massgebender Lohn) und Ziffer 2 (Naturalleistungen)
  3. Bei Unstimmigkeiten sofort die Lohnbuchhaltung kontaktieren — das Steueramt akzeptiert keine selbst korrigierten Lohnausweise
  4. Bei mehreren Arbeitgebern: jeden Lohnausweis separat im Formular «Einkünfte» der Steuererklärung eintragen und alle Einzelbelege einreichen

→ Alle Abzüge auf einen Blick: Steuerabzüge-Checkliste

Bankkonten und Wertschriften — Vermögen korrekt deklarieren

Sämtliche Bankkonten und Wertschriften müssen in der Steuererklärung deklariert werden — unabhängig davon, ob Erträge angefallen sind oder nicht. Die Jahresendauszüge per 31. Dezember sind der Nachweis für Ihr Vermögen und die Grundlage für die Vermögenssteuer. Im Formularabschnitt «Vermögen» tragen Sie jeden Kontostand und Depotwert einzeln ein. Vergessen Sie keine Nebensparkonten, Festgeldanlagen oder Girokonten bei ausländischen Banken — Schweizer Banken melden die Daten direkt ans Steueramt, ausländische Institute hingegen nicht.

Dokument Von wem Pflicht?
Jahresendauszüge aller Bankkonten Ihre Bank Immer
Wertschriftenverzeichnis / Depotauszug Ihre Bank / Broker Bei Wertschriften
Zinsbescheinigung Bank Bei Kontozinsen
Dividenden- und Couponbescheinigung Bank Bei Erträgen
Kryptowährungs-Nachweis Börse / Wallet Bei Krypto-Besitz

[!warning] Nicht deklarierte Kapitalerträge führen zum Verlust der Verrechnungssteuer-Rückerstattung (35%). Bei einem Dividendenertrag von CHF 5'000 verlieren Sie CHF 1'750 — unwiderruflich. Die Verjährungsfrist für Nachsteuerverfahren beträgt gemäss Art. 152 DBG zehn Jahre.

Rechenbeispiel: Vermögenssteuer auf Bankkonten

Ein Ehepaar in Zürich besitzt drei Konten mit Gesamtsaldo CHF 250'000 per 31.12. plus ein Wertschriftendepot mit CHF 180'000. Gesamtvermögen: CHF 430'000. Nach Abzug des Freibetrags (Zürich: CHF 208'000 für Verheiratete) sind CHF 222'000 steuerbar. Bei einem einfachen Steuersatz von 0,98 Promille und Steuerfuss 119% ergibt das ca. CHF 259 Vermögenssteuer. Zusätzlich werden Zinsen und Dividenden als Einkommen besteuert.

So machen Sie es

  1. Alle Kontoauszüge per 31.12. herunterladen — Sparkonto, Lohnkonto, Jugendsparkonto, Festgeldkonto — und im Abschnitt «Vermögen» der kantonalen Steuererklärung eintragen
  2. Wertschriftenverzeichnis bei der Bank oder dem Broker anfordern; bei der ZKB, UBS und CS ist das Dokument «Steuerverzeichnis» bis Mitte Januar verfügbar
  3. Jeden Kontostand einzeln in die Steuererklärung eintragen — Zusammenfassen ist nicht erlaubt
  4. Zinsen und Dividenden unter «Wertschriftenerträge» im Abschnitt «Einkünfte» deklarieren — Avenzo importiert diese Daten automatisch von Partnerbanken

→ Steuerrechner Schweiz: Ihre Steuerlast berechnen

Wie ziehe ich Säule 3a und Pensionskasse richtig ab?

Die Vorsorgebescheinigungen gehören zu den wertvollsten Dokumenten in Ihrer Steuererklärung, denn sie ermöglichen die grössten Steuerabzüge. Die Einzahlungsbestätigung Ihrer Säule 3a ist der Nachweis für einen Abzug von bis zu CHF 7258 (Angestellte) bzw. CHF 36288 (Selbständige ohne PK). Der Abzug wird im Formularabschnitt «Abzüge > Vorsorge» eingetragen. Wichtig: Die Bescheinigung muss das Steuerjahr, den Einzahlungsbetrag und die IBAN-Kontonummer des 3a-Kontos ausweisen — andernfalls kann das Steueramt den Abzug verweigern.

Dokument Von wem Pflicht?
Säule-3a-Einzahlungsbestätigung Bank / Versicherung Bei Einzahlung
PK-Einkauf-Bestätigung Pensionskasse Bei freiwilligem Einkauf
Freizügigkeitskontoausweis FZK-Anbieter Bei FZK
PK-Vorsorgeausweis Pensionskasse Empfohlen

Rechenbeispiel: Steuerersparnis durch Säule 3a

Eine Angestellte in Bern mit CHF 85'000 Bruttoeinkommen zahlt den Maximalbetrag von CHF 7258 in die Säule 3a ein. Bei einem Grenzsteuersatz von ca. 30% (Bund + Kanton + Gemeinde) spart sie: CHF 7258 x 30% = ca. CHF 2'150 Steuern pro Jahr. Über 35 Berufsjahre summiert sich das auf rund CHF 75'000 gesparte Steuern — zusätzlich zum Anlageerfolg auf dem 3a-Konto.

So machen Sie es

  1. Säule-3a-Bescheinigung unter «Abzüge > Vorsorge > Säule 3a» eintragen — die genaue Bezeichnung des Formularabschnitts variiert kantonal: in Zürich heisst er «Beiträge an anerkannte Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a)»
  2. Betrag auf der Bescheinigung mit dem Kontoauszug abgleichen — bei mehreren 3a-Konten jeden Betrag separat eintragen, die Summe darf den gesetzlichen Maximalbetrag nicht überschreiten
  3. PK-Einkauf separat unter «Vorsorge > Pensionskasse» im Abschnitt «Abzüge» deklarieren; legen Sie die Einkaufsbestätigung der Pensionskasse bei
  4. Bescheinigungen digital hochladen oder beilegen — ohne Nachweis wird der Abzug im Veranlagungsverfahren gestrichen

[!cta] Säule 3a jetzt abziehen und bis CHF 7258 Steuerersparnis sichern: Mit Avenzo starten →

Berufskosten — Pauschale oder effektive Abzüge

Berufskosten sind die Ausgaben, die Ihnen direkt durch Ihre Erwerbstätigkeit entstehen. Sie können entweder den Pauschalabzug (keine Belege nötig) oder die effektiven Kosten (mit Belegen) geltend machen — je nachdem, was höher ausfällt. Der Pauschalabzug beträgt in den meisten Kantonen 3% des Nettolohns, mindestens CHF 2'000 und höchstens CHF 4'000 pro Jahr. Wer ein GA der SBB (CHF 3'860 für 2. Klasse), einen CAS oder ein Weiterbildungsstudium bezahlt hat, überschreitet diese Grenze meist deutlich.

Dokument Abzug Belege nötig?
Fahrtkostennachweis (ÖV-Abo) GA / Abo-Kosten Ja (oder pauschal)
Weiterbildungsbelege Bis CHF 12'900 Ja
Auswärtige Verpflegung Pauschal CHF 3200 Nein (pauschal)
Homeoffice-Pauschale CHF 2'400 (kantonsabhängig) Nein (kantonsabhängig)
Berufskleidung / Werkzeug Pauschal CHF 500–1'000 Nein (pauschal)

Rechenbeispiel: Effektive vs. Pauschale Berufskosten

Ein Pendler in Zürich fährt täglich mit dem Zug von Winterthur nach Zürich. GA-Kosten: CHF 3'860/Jahr. Dazu Weiterbildung (CAS Steuerrecht): CHF 8'500. Verpflegungspauschale: CHF 3200. Effektive Berufskosten: CHF 15'560. Der Pauschalabzug beträgt in Zürich nur CHF 3'000. Ersparnis durch effektive Deklaration bei Grenzsteuersatz 33%: (CHF 15'560 – CHF 3'000) x 33% = ca. CHF 4'145 zusätzliche Steuerersparnis. Fazit: Wer hohe Berufskosten hat, sollte immer die effektive Variante prüfen.

[!warning] Vergessene Weiterbildungskosten sind der häufigste teure Fehler. Wer CHF 8'500 für eine Weiterbildung bezahlt hat und diesen Abzug nicht einträgt, zahlt bei einem Grenzsteuersatz von 30% CHF 2'550 Steuern zu viel. Der Abzug gilt für berufsorientierte Weiterbildung gemäss Art. 26 Abs. 1 lit. d DBG — Sprachkurse für den Beruf, CAS, MAS, Fachkurse, Seminare. Nicht abziehbar sind Erststudium oder rein private Hobbykurse.

So machen Sie es

  1. Sammeln Sie alle Belege für Fahrkosten (ÖV-Abo, GA-Beleg) und tragen Sie die Kosten im Abschnitt «Berufskosten > Fahrkosten» ein
  2. Weiterbildungsrechnungen und Zahlungsbestätigungen aufbewahren; tragen Sie den Betrag unter «Berufskosten > Aus- und Weiterbildungskosten» ein — maximal CHF 12'900 pro Jahr sind abziehbar
  3. Vergleichen Sie die effektive Summe mit dem Pauschalabzug Ihres Kantons — wählen Sie die höhere Variante
  4. Avenzo berechnet automatisch die günstigere Option und weist Sie auf nicht eingetragene Belege hin

[!cta] Berufskosten automatisch berechnen — effektiv vs. Pauschale auf einen Klick: Avenzo öffnen →

→ Mehr Steuern sparen: Steuern sparen Schweiz — der grosse Ratgeber

Allgemeine Abzüge — Krankheitskosten, Spenden und Unterhalt

Neben den Berufskosten gibt es allgemeine Abzüge, die jedem Steuerpflichtigen offenstehen. Diese Abzüge erfordern in der Regel Belege — sammeln Sie die Quittungen daher das ganze Jahr über. Die Grundlage bildet der Formularabschnitt «Abzüge» der kantonalen Steuererklärung; für die direkte Bundessteuer sind die allgemeinen Abzüge in Art. 33 DBG geregelt.

Dokument Abzug Belege nötig?
Krankheitskosten-Belege Über 5% des Nettoeinkommens Ja
Spendenquittungen Bis 20% des Nettoeinkommens Ja
Unterhaltszahlungen (Alimente) Voller Betrag Ja
Kinderdrittbetreuungskosten Bis CHF 25500 Ja
Schuldzinsabzug (Konsumkredite) Bis CHF 50'000 Ja (Kontoauszug)
Versicherungsprämien (KVG) Pauschal (kantonsabhängig) Nein

Rechenbeispiel: Krankheitskosten abziehen

Eine Familie mit Nettoeinkommen von CHF 120'000 hat im Steuerjahr CHF 9'500 Krankheitskosten (Zahnarzt CHF 3'200, Brille CHF 800, Franchise und Selbstbehalt CHF 4'500, Physiotherapie CHF 1'000). Die 5%-Schwelle beträgt CHF 6'000. Abziehbar: CHF 9'500 – CHF 6'000 = CHF 3'500. Bei einem Grenzsteuersatz von 28% spart das CHF 980 Steuern. Viele vergessen diese Abzüge — insbesondere Zahnarztkosten und nicht übernommene Behandlungen.

[!tip] Häufig vergessene Belege, die Steuern sparen: Zahnarztrechnung (nicht von KK übernommen), Brillen- oder Kontaktlinsenkosten, Franchise CHF 300/CHF 500/CHF 2'500, Selbstbehalt 10% bis CHF 700/Jahr, Physiotherapie ohne Arztzeugnis, Medikamente auf Privatrezept. Alle Belege aus dem Steuerjahr sammeln und nach der 5%-Schwelle prüfen — die meisten Steuerpflichtigen überschreiten sie erst ab CHF 6'000–10'000 Kosten.

So machen Sie es

  1. Alle Arztrechnungen, Zahnarztquittungen und Apothekenbelege sammeln und den selbst bezahlten Anteil (nach Krankenkassenerstattung) zusammenrechnen
  2. Prüfen, ob die Summe 5% des Nettoeinkommens übersteigt — erst der übersteigende Betrag ist abziehbar (Art. 33 Abs. 1 lit. h DBG)
  3. Spendenquittungen von anerkannten gemeinnützigen Organisationen sammeln; tragen Sie die Gesamtsumme unter «Abzüge > Zuwendungen» ein
  4. Unterhaltszahlungen mit den Überweisungsbelegen (Kontoauszug) belegen und im Abschnitt «Abzüge > Unterhaltsbeiträge» eintragen

→ Fehlende Belege nachreichen: Steuererklärung nachreichen — so geht's

Liegenschaften — Unterlagen für Immobilienbesitzer

Wenn Sie Wohneigentum besitzen, wird Ihre Steuererklärung deutlich umfangreicher. Der Eigenmietwert wird als Einkommen besteuert, gleichzeitig können Sie Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten abziehen. Die richtigen Unterlagen können Ihre Steuerbelastung um mehrere tausend Franken senken. Der Formularabschnitt «Einkünfte aus Liegenschaften» erfasst den Eigenmietwert; die abziehbaren Unterhaltskosten werden im Abschnitt «Abzüge > Liegenschaftsunterhalt» deklariert.

Dokument Von wem Pflicht?
Hypothekarzinsausweis Bank Bei Hypothek
Unterhalts- und Renovationsbelege Handwerker / Lieferanten Effektiver Abzug
Gebäudeversicherungspolice Versicherung Bei Abzug
Liegenschaftsverwaltungsabrechnung Verwaltung Bei Vermietung
Katasterschätzung / Eigenmietwert Kanton Meist automatisch
Nebenkostenabrechnung Verwaltung / Eigene Bei Stockwerkeigentum

Rechenbeispiel: Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten

Ein Eigenheimbesitzer in Luzern hat eine Hypothek von CHF 600'000 zu 1,8% Zins. Jährliche Hypothekarzinsen: CHF 10'800. Eigenmietwert laut Kanton: CHF 24'000. Zusätzlich hat er CHF 8'500 für eine Heizungsreparatur und Malerarbeiten ausgegeben. Pauschalabzug (20% des Eigenmietwerts): CHF 4'800. Effektive Unterhaltskosten: CHF 8'500. Er wählt die effektiven Kosten. Netto-Einkommen aus Liegenschaft: CHF 24'000 – CHF 10'800 – CHF 8'500 = CHF 4'700 statt CHF 24'000. Bei Grenzsteuersatz 30% spart er CHF 5'790 Steuern gegenüber der Deklaration ohne Abzüge.

So machen Sie es

  1. Hypothekarzinsausweis von der Bank anfordern — er kommt meist automatisch im Januar; tragen Sie den Betrag im Abschnitt «Abzüge > Schuldzinsen» ein
  2. Alle Handwerker- und Renovationsrechnungen sammeln und nach werterhaltend (abziehbar) vs. wertvermehrend (nicht abziehbar) sortieren
  3. Vergleichen: Sind die effektiven Unterhaltskosten höher als der Pauschalabzug (20% des Eigenmietwerts)? Wählen Sie in Renovationsjahren fast immer den effektiven Abzug
  4. Jedes Jahr neu wählen — die Wahl zwischen Pauschale und effektiven Kosten gilt immer nur für ein Steuerjahr

[!cta] Komplexe Steuererklärung mit Liegenschaften? Mit Treuhänder sprechen →

Digitale vs. papierbasierte Steuererklärung

In der Schweiz entscheiden die Kantone selbst, welche elektronischen Einreichungswege sie anbieten. Die Bandbreite reicht vom vollständig digitalen Prozess bis zur postalischen Einreichung auf Papier. Für Steuerpflichtige ist diese Unterscheidung relevant, weil sie bestimmt, ob und wie sie ihre Belege einreichen müssen — und wie schnell sie die Veranlagungsverfügung erhalten.

Kanton E-Filing-Lösung Papier weiterhin möglich? Elektronische Belegeinreichung
Zürich ZHprivateTax / PrivateTax Online Ja Ja, Upload als PDF
Bern TaxMe-Online / BEDAG Ja Ja, Upload als PDF
Aargau EasyTax Online Ja Ja, Upload als PDF
St. Gallen eTax.sg Ja Ja, Upload als PDF
Zug Zugstax Online Ja Ja, Upload als PDF
Appenzell Innerrhoden Papierformular Nein (nur Papier) Nein
Uri Papierformular Nein (nur Papier) Nein

Die Kantone Zürich, Bern und Aargau — zusammen Wohnort von rund 40% der Schweizer Bevölkerung — bieten vollständige E-Filing-Lösungen mit digitalem Beleghochladen an. In diesen Kantonen können Sie sämtliche Belege als PDF hochladen; Originalbelege müssen Sie nur auf Nachfrage des Steueramts einreichen. Die kantonalen Steuerbehörden haben die Fristen ebenfalls angepasst: Online-Gesuche für Fristverlängerungen werden im Kanton Zürich bis 30. November akzeptiert, in Bern bis 30. September.

[!info] Fristverlängerung beantragen: Die gesetzliche Grundfrist für die Einreichung der Steuererklärung endet in den meisten Kantonen am 31. März. Eine Fristverlängerung können Sie in der Regel bis zum 31. März selbst beantragen — entweder online über das kantonale Steuerportal oder per Brief. Zürich gewährt Verlängerungen bis 30. November, Bern und Aargau bis 30. September. Der Antrag ist formlos, kostenlos und wird fast immer gewährt — Sie müssen keine Begründung liefern.

Avenzo funktioniert als kantonsübergreifende Lösung: Das System importiert automatisch die Steuerdaten aus dem zuständigen Kanton, befüllt die entsprechenden Felder — ob ZHprivateTax in Zürich, TaxMe in Bern oder EasyTax in Aargau — und überträgt die fertige Steuererklärung direkt ans kantonale Steueramt. Für Steuerpflichtige in Kantonen ohne E-Filing erstellt Avenzo das druckfertige PDF. Belege können Sie mit dem integrierten Beleg-Scanner fotografieren und direkt dem entsprechenden Abzug zuweisen — ohne manuelles Sortieren. Beim Kantonswechsel, etwa von Zürich nach Bern, erkennt Avenzo den neuen Kanton automatisch und wechselt das Steuerformular.

So machen Sie es

  1. Prüfen Sie auf der Website Ihres kantonalen Steueramts, ob E-Filing verfügbar ist — in Zürich unter steueramt.zh.ch, in Bern unter fin.be.ch, in Aargau unter ag.ch/steuern
  2. Registrieren Sie sich für das kantonale Steuerportal mit Ihrer AHV-Nummer (Sozialversicherungsnummer) — die Registrierung dauert ca. 5 Minuten
  3. Laden Sie alle Belege als PDF hoch, bevor Sie die Steuererklärung absenden — nachträgliche Korrekturen sind möglich, aber aufwändig
  4. Nutzen Sie Avenzo für eine kantonsübergreifende Lösung, die alle 26 Kantone unterstützt und den Upload automatisiert

[!info] Belege aufbewahren — gesetzliche Pflicht: Gemäss Art. 126 Abs. 2 DBG sind natürliche Personen verpflichtet, Belege, Bücher und Aufzeichnungen, die für ihre Steuerpflicht von Bedeutung sind, während 10 Jahren aufzubewahren. Die Frist gilt ab Ende des Steuerjahres. Das betrifft Lohnausweise, Kontoauszüge, Weiterbildungsrechnungen, Krankheitskostenbelege und Liegenschaftsunterlagen gleichermassen. Empfehlung: Richten Sie einen digitalen Belegordner mit dem Steuerjahr als Bezeichnung ein und archivieren Sie alle Dokumente direkt nach Erhalt.

Was kann Avenzo automatisch importieren?

Statt alle Unterlagen manuell zusammenzusuchen, verbindet sich Avenzo direkt mit Ihrer Bank und importiert die wichtigsten Daten automatisch:

  • Jahresendauszüge aller verknüpften Konten (Saldo per 31.12.)
  • Wertschriftenverzeichnisse mit Kurswerten und ISIN
  • Zins- und Dividendenerträge mit Verrechnungssteuer-Ausweis
  • Hypothekarzinsausweise (bei Partnerbanken)

Manuelle Eingabe ist nur noch nötig für: Lohnausweis (Foto-Upload oder manuelle Eingabe), Säule-3a-Bescheinigungen (Upload), Belege für Berufskosten und Krankheitskosten.

[!tip] Nutzen Sie den Avenzo Beleg-Scanner: Fotografieren Sie Ihre Belege mit dem Smartphone. Die App erkennt automatisch den Betrag, die Kategorie und ordnet den Beleg dem richtigen Abzug zu.

Zusammenfassung

Die Steuererklärung in der Schweiz gelingt reibungslos, wenn Sie die Unterlagen strukturiert zusammenstellen. Hier sind die sechs wichtigsten Schritte:

  1. Lohnausweis prüfen: Bis Ende Februar beim Arbeitgeber einfordern, Ziffer 11 (massgebender Lohn) und Ziffer 2 (Naturalleistungen) auf Richtigkeit prüfen — dieser Betrag wird im Abschnitt «Einkünfte» eingetragen.
  2. Konten und Wertschriften zusammenstellen: Jahresendauszüge per 31. Dezember aller Bankkonten und Depots herunterladen — Saldo und Erträge in den Abschnitt «Vermögen» und «Einkünfte aus Wertschriften» eintragen.
  3. Vorsorgebescheinigungen einreichen: Säule-3a-Einzahlungsbestätigung und PK-Einkaufsnachweis im Abschnitt «Abzüge > Vorsorge» eintragen — der 3a-Abzug ist einer der wertvollsten überhaupt.
  4. Berufskosten effektiv vs. pauschal vergleichen: Weiterbildungskosten, GA-Abo und Heimarbeitsabzug zusammenrechnen — übersteigen sie CHF 3'000–4'000, lohnt sich immer der effektive Abzug im Abschnitt «Berufskosten».
  5. Krankheitskosten und Spenden belegen: Alle Arzt- und Zahnarztquittungen sammeln, 5%-Schwelle des Nettoeinkommens berechnen — erst der übersteigende Betrag ist nach Art. 33 DBG abziehbar.
  6. Digital einreichen und Belege 10 Jahre aufbewahren: E-Filing in Zürich, Bern und Aargau spart Zeit; Belege müssen gemäss Art. 126 DBG zehn Jahre archiviert werden — digital oder in Papierform.

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Steuerliche Regelungen können kantonal abweichen. Konsultieren Sie bei komplexen Fällen einen Steuerexperten oder eine Treuhänderin.

FAQ

Häufige Fragen

Als Mieter ohne Wertschriften benötigen Sie mindestens: Lohnausweis (vom Arbeitgeber), Jahresendauszüge aller Bankkonten (Saldo per 31.12.), Säule-3a-Einzahlungsbestätigung (falls eingezahlt), Belege für Berufsauslagen (ÖV-Abo, Weiterbildung), und eventuell Krankheitskostenbelege und Spendenquittungen. Das sind typischerweise 5–8 Dokumente — deutlich weniger als bei Immobilienbesitzern.

Die meisten Kantone setzen den 31. März als Grundfrist für die Einreichung der Steuererklärung. Fristverlängerungen sind in der Regel bis 30. September möglich (in manchen Kantonen wie Zürich sogar bis 30. November). Den Antrag stellen Sie direkt beim kantonalen Steueramt — oft geht das online mit wenigen Klicks. Beginnen Sie spätestens im Februar mit dem Sammeln Ihrer Unterlagen.

Sie können die Steuererklärung trotzdem einreichen und fehlende Belege nachreichen. Beim Lohnausweis wenden Sie sich an Ihre HR-Abteilung (Arbeitgeber sind zur Ausstellung verpflichtet). Bankauszüge können Sie im E-Banking herunterladen oder bei der Filiale anfordern. Wichtig: Fehlende Belege bei Abzügen bedeuten, dass das Steueramt den Abzug streichen kann — reichen Sie alle Nachweise so schnell wie möglich nach.

In allen 26 Kantonen können Sie die Steuererklärung heute digital einreichen. Originalbelege müssen nicht mitgeschickt werden, aber Sie sind verpflichtet, alle Belege 10 Jahre lang aufzubewahren (Art. 126 DBG). Das Steueramt kann jederzeit Nachweise anfordern. Tipp: Scannen Sie alle Belege direkt nach Erhalt und speichern Sie sie in einem Ordner — Avenzo bietet dafür einen integrierten Beleg-Scanner mit automatischer Zuordnung.

Bei einem Stellenwechsel benötigen Sie den Lohnausweis von jedem Arbeitgeber separat — also mindestens zwei. Jeder Arbeitgeber muss einen Lohnausweis für den Zeitraum Ihrer Anstellung ausstellen. Zusätzlich brauchen Sie ggf. eine Bescheinigung über Arbeitslosenentschädigung (falls Sie zwischenzeitlich ohne Stelle waren) und die Pensionskassen-Austrittsabrechnung des alten Arbeitgebers. Das Gesamteinkommen aus allen Stellen wird zusammengezählt und gemeinsam versteuert.

Quellen und Referenzen
  1. 01ESTV — Formulare und Wegleitungen der direkten Bundessteuer (DBST)
  2. 02ESTV — Kreisschreiben zur direkten Bundessteuer
  3. 03ESTV — Steuerrechner: Steuern berechnen und vergleichen
  4. 04ESTV — Steuerbelastung in der Schweiz (kantonale Übersicht)
  • steuern
  • steuerabzüge
  • eigenheimbesitzer
  • berufseinstieg
Weiterlesen

Weiterlesen

Alle Ratgeber→
Eigenmietwert abgeschafft
  • 01 / 03
  • Fortgeschritten
  • 18 Min.

Eigenmietwert abgeschafft

Die Volksabstimmung vom 28. September 2025 hat die Eigenmietwert-Abschaffung angenommen. Inkrafttreten 1.1.2029. Was die Reform für Eigentümer und den Schuldzinsabzug bedeutet.

Denis Smajovik
Denis Smajovik2026-04-23
Erbschaftssteuer reduzieren 2026
  • 02 / 03
  • Fortgeschritten
  • 18 Min.

Erbschaftssteuer reduzieren 2026

Erbschaftssteuer Schweiz legal reduzieren: Steuerplanung mit Schenkungen, Wohnsitzwechsel, Pflichtteil-Optimierung und Stammkanton-Wahl. Mit Rechenbeispielen.

Denis Smajovik
Denis Smajovik2026-04-23
Freizügigkeitskonto Schweiz 2026
  • 03 / 03
  • Einsteiger
  • 13 Min.

Freizügigkeitskonto Schweiz 2026

Freizügigkeitskonto Schweiz: Anbieter vergleichen (Frankly, VIAC, PostFinance), 2-Konten-Strategie und Kapitalleistungssteuer erklärt.

Denis Smajovik
Denis Smajovik2026-04-23
Alle Ratgeber→