Die Krankenkasse wechseln in der Schweiz spart typischerweise CHF 500–3'000 pro Jahr — bei exakt gleicher Grundversicherungsleistung nach KVG. Die obligatorische Grundversicherung ist gesetzlich bei allen Kassen identisch (Art. 7 KVG): Jede zugelassene Kasse muss Sie aufnehmen, unabhängig von Vorerkrankungen oder Alter (Art. 4 KVG). Nur Prämie und Service unterscheiden sich. Die Kündigung muss bis 30. November per Einschreiben bei der alten Kasse eingegangen sein; der Wechsel gilt ab 1. Januar des Folgejahres. Die Franchise CHF 2'500 statt CHF 300 spart zusätzlich bis zu CHF 1'900 Jahresprämie — bei wenigen Arztbesuchen der stärkste Einzelhebel. Ein Wechsel zum Telemedizin-Modell reduziert die Prämie um weitere 15–20 % ohne Leistungsverlust. Avenzo ist FINMA-registrierter Versicherungsvermittler (F01490726) und begleitet Sie durch alle Schritte — vom Prämienvergleich bis zum Muster-Kündigungsschreiben.
Wichtigste Frist: Kündigung bis 30. November (eingeschrieben), Wechsel gilt ab 1. Januar des Folgejahres.
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Wann kann ich die Krankenkasse wechseln?
Die Krankenkasse wechseln in der Schweiz ist einmal pro Jahr möglich — per 1. Januar. Wer die Frist verpasst, muss ein ganzes Jahr warten. Deshalb ist die Planung entscheidend.
Ordentliche Kündigung (einmal pro Jahr)
| Zeitpunkt | Frist | Gültig ab |
|---|---|---|
| Wechsel per 1. Januar | 30. November (eingeschrieben) | 1. Januar Folgejahr |
Das Kündigungsschreiben muss bis spätestens 30. November bei der Krankenkasse eingegangen sein — nicht bloss am Schalter aufgegeben. Planen Sie mindestens 5 Werktage Postlaufzeit ein.
Ausserordentliche Kündigung (bei Prämienerhöhung)
Wenn Ihre Krankenkasse die Prämie erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht: Kündigung bis Ende November des laufenden Jahres, Wechsel per 1. Januar. Die Kasse ist verpflichtet, Ihnen die neue Prämie bis Ende Oktober schriftlich mitzuteilen.
[!warning] Sonderkündigungsrecht bei Prämienerhöhung (Art. 7 Abs. 2 KVG): Erhöht Ihre Kasse die Prämie für das Folgejahr, können Sie den Vertrag ausserordentlich auf den 31. Dezember kündigen — auch wenn Sie die ordentliche Frist bereits verpasst haben. Die Kasse muss Ihnen die Erhöhung bis Ende Oktober mitteilen. Ihr Kündigungsschreiben muss innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung bei der Kasse eingehen.
Rechenbeispiel: Was kostet ein verpasster Wechsel?
Angenommen, Sie zahlen aktuell CHF 420 pro Monat und könnten bei einer anderen Kasse CHF 340 zahlen. Ein verpasster Wechsel kostet Sie:
CHF 420 − CHF 340 = CHF 80 pro Monat × 12 = CHF 960 pro Jahr
So machen Sie es
- Tragen Sie den 15. Oktober als Erinnerung ein, um den Prämienvergleich zu starten.
- Versenden Sie das Kündigungsschreiben bis spätestens 20. November per Einschreiben.
- Bewahren Sie den Postbeleg als Nachweis auf.
Aktuelle Situation analysieren und Prämie prüfen
Bevor Sie die Krankenkasse wechseln, brauchen Sie einen klaren Überblick über Ihre aktuelle Versicherungssituation. Ohne dieses Wissen können Sie keinen sinnvollen Vergleich durchführen.
Checkliste: Diese Daten sammeln
Notieren Sie folgende Punkte:
- Aktuelle Krankenkasse und monatliche Prämie (steht auf der letzten Rechnung)
- Aktuelle Franchise: CHF 300 / 500 / 1'000 / 1'500 / 2'000 / 2'500
- Prämienregion: Ihre Wohnort-Gemeinde bestimmt die Region (3 Regionen pro Kanton)
- Versicherungsmodell: Standard, Hausarzt, HMO oder Telemedizin
- Zusatzversicherungen: Halbprivat, Privat, Zahnarzt, Alternativmedizin etc.
- Gesundheitskosten der letzten 3 Jahre: Wie oft waren Sie beim Arzt? Was wurde abgerechnet?
Rechenbeispiel: Ist-Zustand erfassen
Herr Müller aus Winterthur (Prämienregion ZH-2) zahlt:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Grundversicherung (Standard, Franchise CHF 300) | CHF 485/Mt. |
| Zusatzversicherung Halbprivat | CHF 95/Mt. |
| Total monatlich | CHF 580/Mt. |
| Total jährlich | CHF 6'960 |
Herr Müller war in den letzten 3 Jahren nur einmal beim Hausarzt (Kosten: CHF 250). Er nutzt sein Sparpotenzial nicht.
So machen Sie es
- Laden Sie die letzte Jahresabrechnung Ihrer Kasse herunter (meistens im Online-Portal verfügbar).
- Addieren Sie alle Prämien plus Selbstbehalt und Franchise, die Sie tatsächlich bezahlt haben.
- Notieren Sie, wie oft Sie den Arzt besucht haben — das bestimmt die optimale Franchise.
Prämienregionen im Vergleich: ZH-1, BE-1 und ZG-1
Die Schweiz ist nach Art. 61 Abs. 2 KVG in Prämienregionen eingeteilt. Jeder Kanton hat bis zu drei Regionen (Region 1 = Städte, Region 3 = Landgemeinden). Die Prämienunterschiede innerhalb desselben Kantons können CHF 50–120 pro Monat betragen. Wer in eine andere Gemeinde zieht, hat ein ausserordentliches Kündigungsrecht per 1. Juli — sofern die neue Gemeinde in einer anderen Prämienregion liegt. Der vollständige Überblick über kantonale Prämienmodelle findet sich auf der Krankenkassen-Übersichtsseite.
Für die drei bevölkerungsstärksten deutschsprachigen Regionen sehen die Richtprämien für Erwachsene ab 26 Jahren im Telemedizin-Modell mit Franchise 2500 wie folgt aus (Jahresprämien 2026, Quelle: priminfo.admin.ch):
| Prämienregion | Günstigste Kasse | Teuerste Kasse | Differenz/Jahr |
|---|---|---|---|
| Zürich Region 1 (Stadt ZH, Winterthur) | CHF 248/Mt. (CHF 2'976/Jahr) | CHF 371/Mt. (CHF 4'452/Jahr) | CHF 1'476 |
| Bern Region 1 (Stadt BE, Biel) | CHF 311/Mt. (CHF 3'732/Jahr) | CHF 448/Mt. (CHF 5'376/Jahr) | CHF 1'644 |
| Zug Region 1 (Stadt ZG, Baar) | CHF 229/Mt. (CHF 2'748/Jahr) | CHF 342/Mt. (CHF 4'104/Jahr) | CHF 1'356 |
Zug weist die tiefsten Grundversicherungsprämien aller drei Regionen auf — ein Grund, weshalb der Kanton nicht nur steuerlich, sondern auch versicherungsseitig attraktiv ist. Der günstigste Anbieter in Bern Region 1 kostet dennoch CHF 984 mehr pro Jahr als der günstigste Anbieter in Zug Region 1. Bei einem Umzug von Bern nach Zug ergäbe sich damit ein kombiniertes Sparpotenzial aus tieferer Prämie und tieferem Steuerfuss — ein Thema, das Ihrer Steuerplanung wert ist.
Rechenbeispiel: Familie mit 2 Kindern — Franchise 300 vs. 2500
Eine vierköpfige Familie (Elternteil 1 Jg. 1985, Elternteil 2 Jg. 1988, Kind 1 Jg. 2015, Kind 2 Jg. 2019) lebt in Zürich Region 1. Für Kinder gilt eine maximale Franchise von CHF 600; der maximale Selbstbehalt beträgt CHF 350 pro Kind. Die Familie vergleicht zwei Szenarien: Alle Mitglieder mit Franchise CHF 300 (Minimum) versus alle Mitglieder mit der jeweils höchsten Franchise. Grundlage: Telemedizin-Modell, mittlerer Anbieter.
Szenario A — Tiefe Franchise (CHF 300 Erwachsene / CHF 0 Kinder)
| Familienmitglied | Franchise | Jahresprämie | Max. Franchise + SB | Worst Case |
|---|---|---|---|---|
| Elternteil 1 | CHF 300 | CHF 4'620 | CHF 300 + CHF 700 | CHF 5'620 |
| Elternteil 2 | CHF 300 | CHF 4'248 | CHF 300 + CHF 700 | CHF 5'248 |
| Kind 1 (Jg. 2015) | CHF 0 | CHF 1'104 | CHF 0 + CHF 350 | CHF 1'454 |
| Kind 2 (Jg. 2019) | CHF 0 | CHF 984 | CHF 0 + CHF 350 | CHF 1'334 |
| Total Familie | CHF 10'956/Jahr | CHF 13'656 |
Szenario B — Hohe Franchise (CHF 2'500 Erwachsene / CHF 600 Kinder)
| Familienmitglied | Franchise | Jahresprämie | Max. Franchise + SB | Worst Case |
|---|---|---|---|---|
| Elternteil 1 | CHF 2'500 | CHF 3'060 | CHF 2'500 + CHF 700 | CHF 6'260 |
| Elternteil 2 | CHF 2'500 | CHF 2'808 | CHF 2'500 + CHF 700 | CHF 6'008 |
| Kind 1 (Jg. 2015) | CHF 600 | CHF 828 | CHF 600 + CHF 350 | CHF 1'778 |
| Kind 2 (Jg. 2019) | CHF 600 | CHF 756 | CHF 600 + CHF 350 | CHF 1'706 |
| Total Familie | CHF 7'452/Jahr | CHF 15'752 |
Breakeven-Analyse:
| Szenario A | Szenario B | Differenz | |
|---|---|---|---|
| Jahresprämie (Best Case) | CHF 10'956 | CHF 7'452 | Szenario B spart CHF 3'504 |
| Worst Case (alle krank) | CHF 13'656 | CHF 15'752 | Szenario A spart CHF 2'096 |
| Breakeven-Punkt (Arztkosten) | — | — | ca. CHF 4'500–5'500 Familientotal |
Bleiben die tatsächlichen Arztkosten der ganzen Familie unter ca. CHF 4'500–5'500 pro Jahr, fährt Szenario B günstiger. Bei einer gesunden Familie mit zwei Kindern, die selten den Arzt aufsucht, liegt die jährliche Ersparnis zwischen CHF 2'000 und CHF 3'500. Detaillierte Franchise-Entscheidungshilfen finden Sie auf der Seite Franchise Krankenkasse.
[!tip] Gemischte Franchise für Familien: Eltern können die Franchise pro Person individuell wählen. Hat Elternteil 2 eine chronische Erkrankung mit jährlichen Arztkosten von CHF 3'000, lohnt sich für diese Person Franchise CHF 300. Elternteil 1 (gesund) nimmt CHF 2'500. Die Kinder erhalten CHF 600, da Kinderarztbesuche häufiger sind als bei gesunden Erwachsenen.
So machen Sie es
- Summieren Sie die tatsächlichen Arztkosten jedes Familienmitglieds der letzten 3 Jahre getrennt.
- Berechnen Sie den Breakeven pro Person: (Prämienersparnis durch höhere Franchise) ÷ (Mehrkosten im Krankheitsfall).
- Wählen Sie für chronisch kranke Familienmitglieder CHF 300, für gesunde Erwachsene CHF 2'500.
- Reichen Sie den Antrag auf Prämienvergleich für alle Familienmitglieder separat ein — jede Person ist ein eigener Vertrag.
Prämienvergleich richtig durchführen
Der offizielle Prämienvergleich des BAG unter priminfo.admin.ch ist die verlässlichste Quelle. Dort sehen Sie alle zugelassenen Kassen mit ihren Prämien — gefiltert nach Wohnort, Franchise und Modell. Wer direkt wechseln möchte, findet den strukturierten Anbietervergleich mit Abschluss auf der Seite Krankenkasse wechseln.
Worauf achten beim Vergleich
- Prämienregion: Prämien unterscheiden sich nach Wohnort. Die Schweiz ist in über 40 Prämienregionen unterteilt. Schon ein Umzug in die Nachbargemeinde kann die Prämie ändern.
- Franchise: Je höher die Franchise, desto tiefer die Prämie — aber Sie tragen im Krankheitsfall mehr selbst.
- Modell: Standardmodell, Hausarztmodell (HMO), Telemedizin-Modell — Preisunterschiede bis 20 %.
- Kundenzufriedenheit: Bewertungen bei Comparis, Bonus.ch oder dem K-Tipp helfen bei der Einschätzung des Service.
Rechenbeispiel: Gleiche Leistung, anderer Preis
Frau Weber aus der Stadt Zürich (Region ZH-1), Franchise CHF 2'500, Telemedizin-Modell:
| Krankenkasse | Monatsprämie | Jahresprämie |
|---|---|---|
| Kasse A (teuerste) | CHF 395 | CHF 4'740 |
| Kasse B (Durchschnitt) | CHF 320 | CHF 3'840 |
| Kasse C (günstigste) | CHF 265 | CHF 3'180 |
| Differenz A vs. C | CHF 130/Mt. | CHF 1'560/Jahr |
Die Grundversicherungsleistung ist bei allen drei Kassen identisch. Frau Weber spart CHF 1'560 pro Jahr allein durch den Wechsel.
[!info] Aufnahmepflicht (Art. 7 KVG): Jede zugelassene Krankenkasse ist gesetzlich verpflichtet, jede in der Schweiz wohnhafte Person in der Grundversicherung aufzunehmen — unabhängig von Alter, Vorerkrankungen oder Nationalität. Eine Ablehnung oder Wartezeit ist unzulässig. Diese Aufnahmepflicht gilt ausschliesslich für die obligatorische Grundversicherung nach KVG, nicht für freiwillige Zusatzversicherungen.
So machen Sie es
- Gehen Sie auf priminfo.admin.ch und geben Sie Wohnort, Geburtsjahr und gewünschte Franchise ein.
- Sortieren Sie nach Prämie und notieren Sie die 3 günstigsten Angebote.
- Prüfen Sie den Kundendienst der Favoriten (Online-Portal, Telefonzeiten, App).
[!cta] Prämie in 30 Sekunden berechnen — Der Avenzo Prämienrechner zeigt Ihnen die monatliche Prämie für Ihre Prämienregion, Alter, Franchise und Versicherungsmodell — inklusive Einsparpotenzial gegenüber dem Standardmodell.
Franchise optimieren — mit Rechenbeispiel
Die Franchise ist der Betrag, den Sie pro Kalenderjahr selbst bezahlen, bevor die Kasse Kosten übernimmt. Die richtige Franchise-Wahl spart oft mehr als der Kassenwechsel selbst. Alle sechs Franchise-Stufen, ihre Prämienwirkung und die Selbstbehalt-Regelung (10 % auf Kosten über der Franchise, maximal CHF 700 pro Jahr) sind auf der Seite Franchise Krankenkasse detailliert erklärt.
Franchise-Stufen im Überblick
| Franchise | Typische Jahresprämie (Erwachsene, Region ZH-1) | Sinnvoll wenn |
|---|---|---|
| CHF 300 (Minimum) | CHF 5'400 | Chronische Erkrankung, viele Arztbesuche |
| CHF 500 | CHF 5'100 | Regelmässige Arztbesuche |
| CHF 1'000 | CHF 4'500 | Gelegentliche Arztbesuche |
| CHF 1'500 | CHF 4'100 | Selten beim Arzt |
| CHF 2'000 | CHF 3'800 | Sehr selten beim Arzt |
| CHF 2'500 (Maximum) | CHF 3'500 | Praktisch nie beim Arzt, gesund |
Rechenbeispiel: Breakeven-Analyse
Vergleich Franchise CHF 300 vs. CHF 2'500:
| Franchise CHF 300 | Franchise CHF 2'500 | |
|---|---|---|
| Jahresprämie | CHF 5'400 | CHF 3'500 |
| Franchise-Kosten (falls krank) | CHF 300 | CHF 2'500 |
| Selbstbehalt (10 %, max. CHF 700/Jahr) | CHF 700 | CHF 700 |
| Worst Case (krank) | CHF 6'400 | CHF 6'700 |
| Best Case (gesund) | CHF 5'400 | CHF 3'500 |
Ergebnis: Wer weniger als ca. CHF 2'200 Arztkosten pro Jahr hat, fährt mit Franchise CHF 2'500 günstiger. Erst bei hohen Gesundheitskosten lohnt sich die tiefe Franchise.
[!tip] Unverheiratete Paare und Familien können die Franchise pro Person unterschiedlich wählen. Ein gesundes Familienmitglied nimmt CHF 2'500, ein chronisch krankes CHF 300.
So machen Sie es
- Addieren Sie Ihre Arztkosten der letzten 3 Jahre und teilen Sie durch 3.
- Liegt der Durchschnitt unter CHF 2'200? Dann lohnt sich Franchise CHF 2'500.
- Liegt er darüber? Bleiben Sie bei CHF 300 oder CHF 500.
Versicherungsmodell wählen und sparen
Neben der Franchise ist das Versicherungsmodell der zweitgrösste Hebel für tiefere Prämien. Alle Modelle bieten dieselben KVG-Leistungen — sie unterscheiden sich nur im Zugangsweg zum Arzt.
Modell-Vergleich
| Modell | Kosteneinsparung | Einschränkung |
|---|---|---|
| Standard (freie Arztwahl) | 0 % | Keine |
| Hausarztmodell | 10–15 % | Immer zuerst zum Hausarzt |
| HMO (Gruppenpraxis) | 15–20 % | Behandlung in fester Gruppenpraxis |
| Telemedizin (z. B. Sanitas FLEX, CSS myGuide) | 15–20 % | Erst telefonische/digitale Konsultation |
Rechenbeispiel: Modellwechsel
Herr Müller (CHF 485/Mt. im Standardmodell) wechselt zum Telemedizin-Modell bei derselben Kasse:
| Standard | Telemedizin | |
|---|---|---|
| Monatsprämie | CHF 485 | CHF 395 |
| Jahresprämie | CHF 5'820 | CHF 4'740 |
| Ersparnis pro Jahr | CHF 1'080 |
Kombiniert mit einem Kassenwechsel und Franchise-Optimierung spart Herr Müller:
| Massnahme | Jährliche Ersparnis |
|---|---|
| Modell: Standard → Telemedizin | CHF 1'080 |
| Franchise: CHF 300 → CHF 2'500 | CHF 1'200 |
| Kassenwechsel zur günstigsten | CHF 600 |
| Total Ersparnis | CHF 2'880/Jahr |
So machen Sie es
- Prüfen Sie, ob Ihr Hausarzt in einem HMO-Netz vertreten ist.
- Testen Sie, ob Sie mit einer Telemedizin-Erstberatung leben können (bei Notfällen gilt die Pflicht nicht).
- Kombinieren Sie Modellwechsel + Franchise-Optimierung + Kassenwechsel für die maximale Ersparnis.
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Neue Kasse auswählen und korrekt anmelden
Sobald Sie die günstigste Kombination aus Kasse, Franchise und Modell gefunden haben, geht es an die Anmeldung. Dabei gibt es zwei Wege — und einen häufigen Fehler. Einen strukturierten Anbietervergleich bietet die Seite Krankenkasse vergleichen.
Weg 1: Neue Kasse übernimmt die Kündigung
Die meisten Krankenkassen bieten an, die Kündigung bei Ihrer alten Kasse zu übernehmen. So funktioniert es:
- Versicherungsvertrag online bei der Wunschkasse abschliessen.
- Beim Abschluss angeben, dass die neue Kasse die Kündigung übernehmen soll.
- Bestätigung beider Kassen abwarten.
Vorteil: Weniger Aufwand, keine Fristversäumnisse. Risiko: Prüfen Sie trotzdem, ob die Kündigung fristgerecht erfolgt ist.
Weg 2: Selbst kündigen per Einschreiben
Falls Sie die Kontrolle behalten möchten, verfassen Sie das Kündigungsschreiben selbst. Verwenden Sie folgendes Muster:
Muster-Kündigungsschreiben (per Einschreiben)
[Ort, Datum]
[Ihr vollständiger Name] [Strasse, PLZ Ort] [Geburtsdatum]
An: [Name der Krankenkasse] [Adresse der Krankenkasse]
Kündigung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung per 31. Dezember 2026
Sehr geehrte Damen und Herren
Hiermit kündige ich meine obligatorische Krankenpflegeversicherung (Vertragsnummer: [Ihre Vertragsnummer]) fristgemäss auf den 31. Dezember 2026.
Ich bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung bis spätestens [Datum 2 Wochen nach Versand].
Freundliche Grüsse [Unterschrift] [Name in Druckschrift]
Senden Sie das Schreiben als Einschreiben (A-Post Plus oder Einschreiben mit Rückschein). Der Brief muss bis spätestens 30. November bei der Kasse eingegangen sein — nicht bloss aufgegeben. Planen Sie 3–5 Werktage Postlaufzeit ein und verschicken Sie das Schreiben deshalb bis spätestens 20. November.
Rechenbeispiel: Kosten der Selbstkündigung
| Position | Betrag |
|---|---|
| Eingeschriebener Brief (A-Post Plus) | CHF 6.60 |
| Mögliche Ersparnis durch Wechsel | CHF 960–2'880 |
| Return on Investment | 145× bis 436× |
Ein eingeschriebener Brief für CHF 6.60 kann Ihnen über CHF 2'000 im Jahr sparen.
So machen Sie es
- Entscheiden Sie sich für Weg 1 oder Weg 2 — nicht beides gleichzeitig.
- Bestätigen Sie bei Weg 1 schriftlich, dass die neue Kasse die Kündigung übernommen hat.
- Bewahren Sie bei Weg 2 den Einschreibe-Beleg mindestens 2 Jahre auf.
Zusatzversicherungen koordinieren
Grundversicherung und Zusatzversicherung sind unabhängige Verträge. Sie können sie bei verschiedenen Anbietern halten. Aber Vorsicht: Bei Zusatzversicherungen gibt es eine Gesundheitsprüfung.
Wichtige Unterschiede
| Grundversicherung (KVG) | Zusatzversicherung (VVG) | |
|---|---|---|
| Aufnahmepflicht | Ja, immer | Nein — Ablehnung möglich |
| Gesundheitsprüfung | Nein | Ja, Gesundheitsdeklaration |
| Kündigungsfrist | 30. November | Laut Vertrag (meist 3 Monate) |
| Leistungen | Bei allen Kassen identisch | Unterschiedlich je nach Anbieter |
Rechenbeispiel: Zusatzversicherung richtig wechseln
Frau Keller hat eine Halbprivat-Zusatzversicherung für CHF 95/Mt. (CHF 1'140/Jahr). Sie findet ein günstigeres Angebot für CHF 65/Mt. (CHF 780/Jahr).
| Alte Zusatz | Neue Zusatz | |
|---|---|---|
| Monatsprämie | CHF 95 | CHF 65 |
| Jahreskosten | CHF 1'140 | CHF 780 |
| Ersparnis | CHF 360/Jahr |
Aber: Frau Keller hat vor 2 Jahren eine Knieoperation gehabt. Die neue Kasse schliesst Kniebehandlungen für 5 Jahre aus. Sie muss abwägen, ob die Ersparnis den Ausschluss rechtfertigt.
So machen Sie es
- Schliessen Sie die neue Zusatzversicherung zuerst ab und warten Sie die Bestätigung ab.
- Kündigen Sie die alte Zusatzversicherung erst danach — so vermeiden Sie Lücken.
- Deklarieren Sie alle Vorerkrankungen ehrlich; falsche Angaben können zur Vertragsauflösung führen.
Prämienverbilligungen (IPV) sichern
In der Schweiz erhalten Haushalte mit tiefem oder mittlerem Einkommen individuelle Prämienverbilligungen (IPV). Viele Berechtigte wissen nicht, dass sie Anspruch haben — oder vergessen, den Antrag zu stellen. Die IPV ist in Art. 65 KVG geregelt und wird durch Bundesbeiträge sowie Kantonsgelder finanziert. Die Krankenkassenprämien können ausserdem in der Steuererklärung als Versicherungsabzug geltend gemacht werden — die genauen Grenzen sind in der Steuerabzüge-Checkliste dokumentiert.
IPV-Einkommensgrenzen nach Kanton (Einzelperson)
| Kanton | Typische IPV-Grenze (steuerbares Einkommen) | Maximale Reduktion |
|---|---|---|
| Zürich | Bis ca. CHF 56'000 | Bis 80 % der Prämie |
| Bern | Bis ca. CHF 43'000 | Bis 70 % der Prämie |
| Zug | Bis ca. CHF 85'000 | Bis 50 % der Prämie |
| Luzern | Bis ca. CHF 50'000 | Bis 65 % der Prämie |
Rechenbeispiel: IPV beantragen
Herr Brunner aus Bern hat ein steuerbares Einkommen von CHF 38'000 und zahlt CHF 380/Mt. Grundversicherungsprämie:
| Ohne IPV | Mit IPV | |
|---|---|---|
| Monatsprämie | CHF 380 | CHF 380 |
| IPV-Reduktion (55 %) | CHF 0 | −CHF 209 |
| Effektive Monatsprämie | CHF 380 | CHF 171 |
| Jährliche Ersparnis | CHF 2'508 |
[!warning] IPV-Antragsfrist beachten: In mehreren Kantonen — darunter Bern, Luzern und Solothurn — muss der IPV-Antrag aktiv gestellt werden und ist nicht an die Steuerveranlagung gekoppelt. Die Antragsfrist variiert je nach Kanton, liegt aber typischerweise zwischen 31. März und 30. Juni des laufenden Jahres. Wer den Antrag verpasst, verliert den Anspruch für das betreffende Kalenderjahr. Informieren Sie sich beim kantonalen Sozialamt oder Gemeindeschalter über die genaue Frist in Ihrem Wohnkanton.
So machen Sie es
- Prüfen Sie auf der Website Ihres kantonalen Sozialamts, ob Sie berechtigt sind.
- In vielen Kantonen erfolgt die Prüfung automatisch mit der Steuerveranlagung. In anderen müssen Sie einen Antrag stellen.
- Stellen Sie den Antrag jedes Jahr neu — die IPV gilt immer nur für ein Kalenderjahr.
Zusammenfassung
Der Kassenwechsel in der Schweiz lohnt sich für die meisten Haushalte. Die folgenden sechs Schritte führen Sie sicher durch den Prozess:
- Bis 15. Oktober: Ist-Zustand erfassen — aktuelle Prämie, Franchise, Modell und tatsächliche Arztkosten der letzten 3 Jahre notieren.
- Bis 31. Oktober: Prämienvergleich auf priminfo.admin.ch durchführen — gefiltert nach eigener Prämienregion (ZH-1, BE-1, ZG-1 etc.), Franchise CHF 2'500 und Telemedizin-Modell als Ausgangspunkt.
- Bis 5. November: Neue Kasse auswählen und Vertrag abschliessen; dabei angeben, ob die neue Kasse die Kündigung übernehmen soll.
- Bis 20. November: Falls Selbstkündigung (Weg 2) — Kündigungsschreiben per Einschreiben (A-Post Plus, CHF 6.60) aufgeben; Beleg aufbewahren.
- Bis 30. November: Sicherstellen, dass das Kündigungsschreiben bei der alten Kasse eingegangen ist — bei Weg 1 Bestätigung der neuen Kasse einholen.
- Im laufenden Jahr: IPV-Antrag beim kantonalen Sozialamt stellen, falls nicht automatisch geprüft; Frist je nach Kanton zwischen März und Juni.
Wer alle drei Hebel kombiniert — Kassenwechsel, Franchise-Optimierung und Modellwechsel auf Telemedizin — spart als Einzelperson typischerweise CHF 1'500–3'000 pro Jahr. Eine Familie mit zwei Kindern kann durch gezielte Franchise-Staffelung zusätzlich CHF 1'500–3'500 einsparen.
Dieser Ratgeber dient ausschliesslich der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Versicherungs- oder Steuerberatung dar. Alle Prämienangaben sind Richtgrössen auf Basis von priminfo.admin.ch und können je nach Anbieter, Region und persönlicher Situation abweichen. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse oder an einen FINMA-registrierten Versicherungsberater.
Häufige Fragen
Für die obligatorische Grundversicherung nach KVG: Nein. Jede Schweizer Krankenkasse muss Sie aufnehmen, unabhängig von Ihrem Gesundheitszustand, Alter oder Vorerkrankungen (Art. 4 KVG). Anders bei Zusatzversicherungen: Dort ist eine Gesundheitsdeklaration Standard, und die Kasse darf Sie ablehnen oder Vorbehalte anbringen.
Verpasste Fristen können nicht nachgeholt werden — Ihr Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr. Deshalb den Brief mindestens 5 Werktage vor Fristende per Einschreiben aufgeben. Der Poststempel allein genügt nicht; massgeblich ist der Empfangstag bei der Kasse. Alternativ übernimmt Ihre neue Kasse oft die Kündigung für Sie.
Im Normalfall nicht. Ein ausserordentlicher Wechsel per 1. Juli ist nur bei einem Umzug in eine andere Prämienregion möglich. Ansonsten gilt: Wechsel nur per 1. Januar, Kündigung bis 30. November. Prüfen Sie Ihren Versicherungsvertrag auf Sonderregelungen bei Prämienerhöhungen.
Nein. Grundversicherung und Zusatzversicherung sind unabhängige Verträge und können bei verschiedenen Krankenkassen abgeschlossen werden. Manche Kassen bieten Kombirabatte an, aber der günstigste Gesamtpreis entsteht oft durch getrennte Anbieter. Kündigen Sie die alte Zusatzversicherung erst, wenn die neue bestätigt ist.
Die Höhe der individuellen Prämienverbilligung variiert stark nach Kanton. In Zürich erhalten Einzelpersonen mit steuerbarem Einkommen bis ca. CHF 56'000 eine Verbilligung; in Zug liegt die Grenze bei ca. CHF 85'000. Die IPV wird automatisch mit der Steuerveranlagung geprüft oder muss je nach Kanton separat beantragt werden. Informationen liefert Ihr kantonales Sozialamt.
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