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  • Ratgeber
  • 16 Min. Lesen
  • 2026-04-23

Krankenkasse wechseln 2026 — Anleitung Schritt für Schritt

Krankenkasse wechseln Anleitung: Frist 30. November, Muster-Kündigungsschreiben, Franchise optimieren, Prämienregion vergleichen — vollständige Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Krankenkasse wechseln Schweiz — Schritt-für-Schritt-Anleitung
Krankenkasse wechseln Schweiz — Schritt-für-Schritt-Anleitung
Denis Smajovik
Denis SmajovikAvenzo

Founder & CEO, Avenzo GmbH

Das Wichtigste in Kürze
  1. 01Kündigungsfrist 30. November — eingeschriebener Brief, Wechsel gilt ab 1. Januar des Folgejahres.
  2. 02Sparpotenzial CHF 500–3'000 pro Jahr — bei identischer Grundversicherungsleistung gemäss KVG.
  3. 03Franchise CHF 2'500 statt CHF 300 spart jährlich CHF 800–1'500 Prämie, lohnt sich bei wenigen Arztbesuchen.
  4. 04Telemedizin-Modell spart 15–20 % gegenüber dem Standardmodell — ohne Leistungsverlust in der Grundversicherung.
  5. 05Prämienverbilligung (IPV) bis CHF 85'000 Einkommen je nach Kanton — beantragen Sie diese beim kantonalen Amt.

Die Krankenkasse wechseln in der Schweiz spart typischerweise CHF 500–3'000 pro Jahr — bei exakt gleicher Grundversicherungsleistung nach KVG. Die obligatorische Grundversicherung ist gesetzlich bei allen Kassen identisch (Art. 7 KVG): Jede zugelassene Kasse muss Sie aufnehmen, unabhängig von Vorerkrankungen oder Alter (Art. 4 KVG). Nur Prämie und Service unterscheiden sich. Die Kündigung muss bis 30. November per Einschreiben bei der alten Kasse eingegangen sein; der Wechsel gilt ab 1. Januar des Folgejahres. Die Franchise CHF 2'500 statt CHF 300 spart zusätzlich bis zu CHF 1'900 Jahresprämie — bei wenigen Arztbesuchen der stärkste Einzelhebel. Ein Wechsel zum Telemedizin-Modell reduziert die Prämie um weitere 15–20 % ohne Leistungsverlust. Avenzo ist FINMA-registrierter Versicherungsvermittler (F01490726) und begleitet Sie durch alle Schritte — vom Prämienvergleich bis zum Muster-Kündigungsschreiben.

Wichtigste Frist: Kündigung bis 30. November (eingeschrieben), Wechsel gilt ab 1. Januar des Folgejahres.

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Wann kann ich die Krankenkasse wechseln?

Die Krankenkasse wechseln in der Schweiz ist einmal pro Jahr möglich — per 1. Januar. Wer die Frist verpasst, muss ein ganzes Jahr warten. Deshalb ist die Planung entscheidend.

Ordentliche Kündigung (einmal pro Jahr)

Zeitpunkt Frist Gültig ab
Wechsel per 1. Januar 30. November (eingeschrieben) 1. Januar Folgejahr

Das Kündigungsschreiben muss bis spätestens 30. November bei der Krankenkasse eingegangen sein — nicht bloss am Schalter aufgegeben. Planen Sie mindestens 5 Werktage Postlaufzeit ein.

Ausserordentliche Kündigung (bei Prämienerhöhung)

Wenn Ihre Krankenkasse die Prämie erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht: Kündigung bis Ende November des laufenden Jahres, Wechsel per 1. Januar. Die Kasse ist verpflichtet, Ihnen die neue Prämie bis Ende Oktober schriftlich mitzuteilen.

[!warning] Sonderkündigungsrecht bei Prämienerhöhung (Art. 7 Abs. 2 KVG): Erhöht Ihre Kasse die Prämie für das Folgejahr, können Sie den Vertrag ausserordentlich auf den 31. Dezember kündigen — auch wenn Sie die ordentliche Frist bereits verpasst haben. Die Kasse muss Ihnen die Erhöhung bis Ende Oktober mitteilen. Ihr Kündigungsschreiben muss innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung bei der Kasse eingehen.

Rechenbeispiel: Was kostet ein verpasster Wechsel?

Angenommen, Sie zahlen aktuell CHF 420 pro Monat und könnten bei einer anderen Kasse CHF 340 zahlen. Ein verpasster Wechsel kostet Sie:

CHF 420 − CHF 340 = CHF 80 pro Monat × 12 = CHF 960 pro Jahr

So machen Sie es

  • Tragen Sie den 15. Oktober als Erinnerung ein, um den Prämienvergleich zu starten.
  • Versenden Sie das Kündigungsschreiben bis spätestens 20. November per Einschreiben.
  • Bewahren Sie den Postbeleg als Nachweis auf.

Aktuelle Situation analysieren und Prämie prüfen

Bevor Sie die Krankenkasse wechseln, brauchen Sie einen klaren Überblick über Ihre aktuelle Versicherungssituation. Ohne dieses Wissen können Sie keinen sinnvollen Vergleich durchführen.

Checkliste: Diese Daten sammeln

Notieren Sie folgende Punkte:

  • Aktuelle Krankenkasse und monatliche Prämie (steht auf der letzten Rechnung)
  • Aktuelle Franchise: CHF 300 / 500 / 1'000 / 1'500 / 2'000 / 2'500
  • Prämienregion: Ihre Wohnort-Gemeinde bestimmt die Region (3 Regionen pro Kanton)
  • Versicherungsmodell: Standard, Hausarzt, HMO oder Telemedizin
  • Zusatzversicherungen: Halbprivat, Privat, Zahnarzt, Alternativmedizin etc.
  • Gesundheitskosten der letzten 3 Jahre: Wie oft waren Sie beim Arzt? Was wurde abgerechnet?

Rechenbeispiel: Ist-Zustand erfassen

Herr Müller aus Winterthur (Prämienregion ZH-2) zahlt:

Position Betrag
Grundversicherung (Standard, Franchise CHF 300) CHF 485/Mt.
Zusatzversicherung Halbprivat CHF 95/Mt.
Total monatlich CHF 580/Mt.
Total jährlich CHF 6'960

Herr Müller war in den letzten 3 Jahren nur einmal beim Hausarzt (Kosten: CHF 250). Er nutzt sein Sparpotenzial nicht.

So machen Sie es

  • Laden Sie die letzte Jahresabrechnung Ihrer Kasse herunter (meistens im Online-Portal verfügbar).
  • Addieren Sie alle Prämien plus Selbstbehalt und Franchise, die Sie tatsächlich bezahlt haben.
  • Notieren Sie, wie oft Sie den Arzt besucht haben — das bestimmt die optimale Franchise.

Prämienregionen im Vergleich: ZH-1, BE-1 und ZG-1

Die Schweiz ist nach Art. 61 Abs. 2 KVG in Prämienregionen eingeteilt. Jeder Kanton hat bis zu drei Regionen (Region 1 = Städte, Region 3 = Landgemeinden). Die Prämienunterschiede innerhalb desselben Kantons können CHF 50–120 pro Monat betragen. Wer in eine andere Gemeinde zieht, hat ein ausserordentliches Kündigungsrecht per 1. Juli — sofern die neue Gemeinde in einer anderen Prämienregion liegt. Der vollständige Überblick über kantonale Prämienmodelle findet sich auf der Krankenkassen-Übersichtsseite.

Für die drei bevölkerungsstärksten deutschsprachigen Regionen sehen die Richtprämien für Erwachsene ab 26 Jahren im Telemedizin-Modell mit Franchise 2500 wie folgt aus (Jahresprämien 2026, Quelle: priminfo.admin.ch):

Prämienregion Günstigste Kasse Teuerste Kasse Differenz/Jahr
Zürich Region 1 (Stadt ZH, Winterthur) CHF 248/Mt. (CHF 2'976/Jahr) CHF 371/Mt. (CHF 4'452/Jahr) CHF 1'476
Bern Region 1 (Stadt BE, Biel) CHF 311/Mt. (CHF 3'732/Jahr) CHF 448/Mt. (CHF 5'376/Jahr) CHF 1'644
Zug Region 1 (Stadt ZG, Baar) CHF 229/Mt. (CHF 2'748/Jahr) CHF 342/Mt. (CHF 4'104/Jahr) CHF 1'356

Zug weist die tiefsten Grundversicherungsprämien aller drei Regionen auf — ein Grund, weshalb der Kanton nicht nur steuerlich, sondern auch versicherungsseitig attraktiv ist. Der günstigste Anbieter in Bern Region 1 kostet dennoch CHF 984 mehr pro Jahr als der günstigste Anbieter in Zug Region 1. Bei einem Umzug von Bern nach Zug ergäbe sich damit ein kombiniertes Spar­potenzial aus tieferer Prämie und tieferem Steuerfuss — ein Thema, das Ihrer Steuerplanung wert ist.

Rechenbeispiel: Familie mit 2 Kindern — Franchise 300 vs. 2500

Eine vierköpfige Familie (Elternteil 1 Jg. 1985, Elternteil 2 Jg. 1988, Kind 1 Jg. 2015, Kind 2 Jg. 2019) lebt in Zürich Region 1. Für Kinder gilt eine maximale Franchise von CHF 600; der maximale Selbstbehalt beträgt CHF 350 pro Kind. Die Familie vergleicht zwei Szenarien: Alle Mitglieder mit Franchise CHF 300 (Minimum) versus alle Mitglieder mit der jeweils höchsten Franchise. Grundlage: Telemedizin-Modell, mittlerer Anbieter.

Szenario A — Tiefe Franchise (CHF 300 Erwachsene / CHF 0 Kinder)

Familienmitglied Franchise Jahresprämie Max. Franchise + SB Worst Case
Elternteil 1 CHF 300 CHF 4'620 CHF 300 + CHF 700 CHF 5'620
Elternteil 2 CHF 300 CHF 4'248 CHF 300 + CHF 700 CHF 5'248
Kind 1 (Jg. 2015) CHF 0 CHF 1'104 CHF 0 + CHF 350 CHF 1'454
Kind 2 (Jg. 2019) CHF 0 CHF 984 CHF 0 + CHF 350 CHF 1'334
Total Familie CHF 10'956/Jahr CHF 13'656

Szenario B — Hohe Franchise (CHF 2'500 Erwachsene / CHF 600 Kinder)

Familienmitglied Franchise Jahresprämie Max. Franchise + SB Worst Case
Elternteil 1 CHF 2'500 CHF 3'060 CHF 2'500 + CHF 700 CHF 6'260
Elternteil 2 CHF 2'500 CHF 2'808 CHF 2'500 + CHF 700 CHF 6'008
Kind 1 (Jg. 2015) CHF 600 CHF 828 CHF 600 + CHF 350 CHF 1'778
Kind 2 (Jg. 2019) CHF 600 CHF 756 CHF 600 + CHF 350 CHF 1'706
Total Familie CHF 7'452/Jahr CHF 15'752

Breakeven-Analyse:

Szenario A Szenario B Differenz
Jahresprämie (Best Case) CHF 10'956 CHF 7'452 Szenario B spart CHF 3'504
Worst Case (alle krank) CHF 13'656 CHF 15'752 Szenario A spart CHF 2'096
Breakeven-Punkt (Arztkosten) — — ca. CHF 4'500–5'500 Familientotal

Bleiben die tatsächlichen Arztkosten der ganzen Familie unter ca. CHF 4'500–5'500 pro Jahr, fährt Szenario B günstiger. Bei einer gesunden Familie mit zwei Kindern, die selten den Arzt aufsucht, liegt die jährliche Ersparnis zwischen CHF 2'000 und CHF 3'500. Detaillierte Franchise-Entscheidungshilfen finden Sie auf der Seite Franchise Krankenkasse.

[!tip] Gemischte Franchise für Familien: Eltern können die Franchise pro Person individuell wählen. Hat Elternteil 2 eine chronische Erkrankung mit jährlichen Arztkosten von CHF 3'000, lohnt sich für diese Person Franchise CHF 300. Elternteil 1 (gesund) nimmt CHF 2'500. Die Kinder erhalten CHF 600, da Kinderarztbesuche häufiger sind als bei gesunden Erwachsenen.

So machen Sie es

  • Summieren Sie die tatsächlichen Arztkosten jedes Familienmitglieds der letzten 3 Jahre getrennt.
  • Berechnen Sie den Breakeven pro Person: (Prämienersparnis durch höhere Franchise) ÷ (Mehrkosten im Krankheitsfall).
  • Wählen Sie für chronisch kranke Familienmitglieder CHF 300, für gesunde Erwachsene CHF 2'500.
  • Reichen Sie den Antrag auf Prämienvergleich für alle Familienmitglieder separat ein — jede Person ist ein eigener Vertrag.

Prämienvergleich richtig durchführen

Der offizielle Prämienvergleich des BAG unter priminfo.admin.ch ist die verlässlichste Quelle. Dort sehen Sie alle zugelassenen Kassen mit ihren Prämien — gefiltert nach Wohnort, Franchise und Modell. Wer direkt wechseln möchte, findet den strukturierten Anbietervergleich mit Abschluss auf der Seite Krankenkasse wechseln.

Worauf achten beim Vergleich

  • Prämienregion: Prämien unterscheiden sich nach Wohnort. Die Schweiz ist in über 40 Prämienregionen unterteilt. Schon ein Umzug in die Nachbargemeinde kann die Prämie ändern.
  • Franchise: Je höher die Franchise, desto tiefer die Prämie — aber Sie tragen im Krankheitsfall mehr selbst.
  • Modell: Standardmodell, Hausarztmodell (HMO), Telemedizin-Modell — Preisunterschiede bis 20 %.
  • Kundenzufriedenheit: Bewertungen bei Comparis, Bonus.ch oder dem K-Tipp helfen bei der Einschätzung des Service.

Rechenbeispiel: Gleiche Leistung, anderer Preis

Frau Weber aus der Stadt Zürich (Region ZH-1), Franchise CHF 2'500, Telemedizin-Modell:

Krankenkasse Monatsprämie Jahresprämie
Kasse A (teuerste) CHF 395 CHF 4'740
Kasse B (Durchschnitt) CHF 320 CHF 3'840
Kasse C (günstigste) CHF 265 CHF 3'180
Differenz A vs. C CHF 130/Mt. CHF 1'560/Jahr

Die Grundversicherungsleistung ist bei allen drei Kassen identisch. Frau Weber spart CHF 1'560 pro Jahr allein durch den Wechsel.

[!info] Aufnahmepflicht (Art. 7 KVG): Jede zugelassene Krankenkasse ist gesetzlich verpflichtet, jede in der Schweiz wohnhafte Person in der Grundversicherung aufzunehmen — unabhängig von Alter, Vorerkrankungen oder Nationalität. Eine Ablehnung oder Wartezeit ist unzulässig. Diese Aufnahmepflicht gilt ausschliesslich für die obligatorische Grundversicherung nach KVG, nicht für freiwillige Zusatzversicherungen.

So machen Sie es

  • Gehen Sie auf priminfo.admin.ch und geben Sie Wohnort, Geburtsjahr und gewünschte Franchise ein.
  • Sortieren Sie nach Prämie und notieren Sie die 3 günstigsten Angebote.
  • Prüfen Sie den Kundendienst der Favoriten (Online-Portal, Telefonzeiten, App).

[!cta] Prämie in 30 Sekunden berechnen — Der Avenzo Prämienrechner zeigt Ihnen die monatliche Prämie für Ihre Prämienregion, Alter, Franchise und Versicherungsmodell — inklusive Einsparpotenzial gegenüber dem Standardmodell.

Franchise optimieren — mit Rechenbeispiel

Die Franchise ist der Betrag, den Sie pro Kalenderjahr selbst bezahlen, bevor die Kasse Kosten übernimmt. Die richtige Franchise-Wahl spart oft mehr als der Kassenwechsel selbst. Alle sechs Franchise-Stufen, ihre Prämienwirkung und die Selbstbehalt-Regelung (10 % auf Kosten über der Franchise, maximal CHF 700 pro Jahr) sind auf der Seite Franchise Krankenkasse detailliert erklärt.

Franchise-Stufen im Überblick

Franchise Typische Jahresprämie (Erwachsene, Region ZH-1) Sinnvoll wenn
CHF 300 (Minimum) CHF 5'400 Chronische Erkrankung, viele Arztbesuche
CHF 500 CHF 5'100 Regelmässige Arztbesuche
CHF 1'000 CHF 4'500 Gelegentliche Arztbesuche
CHF 1'500 CHF 4'100 Selten beim Arzt
CHF 2'000 CHF 3'800 Sehr selten beim Arzt
CHF 2'500 (Maximum) CHF 3'500 Praktisch nie beim Arzt, gesund

Rechenbeispiel: Breakeven-Analyse

Vergleich Franchise CHF 300 vs. CHF 2'500:

Franchise CHF 300 Franchise CHF 2'500
Jahresprämie CHF 5'400 CHF 3'500
Franchise-Kosten (falls krank) CHF 300 CHF 2'500
Selbstbehalt (10 %, max. CHF 700/Jahr) CHF 700 CHF 700
Worst Case (krank) CHF 6'400 CHF 6'700
Best Case (gesund) CHF 5'400 CHF 3'500

Ergebnis: Wer weniger als ca. CHF 2'200 Arztkosten pro Jahr hat, fährt mit Franchise CHF 2'500 günstiger. Erst bei hohen Gesundheitskosten lohnt sich die tiefe Franchise.

[!tip] Unverheiratete Paare und Familien können die Franchise pro Person unterschiedlich wählen. Ein gesundes Familienmitglied nimmt CHF 2'500, ein chronisch krankes CHF 300.

So machen Sie es

  • Addieren Sie Ihre Arztkosten der letzten 3 Jahre und teilen Sie durch 3.
  • Liegt der Durchschnitt unter CHF 2'200? Dann lohnt sich Franchise CHF 2'500.
  • Liegt er darüber? Bleiben Sie bei CHF 300 oder CHF 500.

Versicherungsmodell wählen und sparen

Neben der Franchise ist das Versicherungsmodell der zweitgrösste Hebel für tiefere Prämien. Alle Modelle bieten dieselben KVG-Leistungen — sie unterscheiden sich nur im Zugangsweg zum Arzt.

Modell-Vergleich

Modell Kosteneinsparung Einschränkung
Standard (freie Arztwahl) 0 % Keine
Hausarztmodell 10–15 % Immer zuerst zum Hausarzt
HMO (Gruppenpraxis) 15–20 % Behandlung in fester Gruppenpraxis
Telemedizin (z. B. Sanitas FLEX, CSS myGuide) 15–20 % Erst telefonische/digitale Konsultation

Rechenbeispiel: Modellwechsel

Herr Müller (CHF 485/Mt. im Standardmodell) wechselt zum Telemedizin-Modell bei derselben Kasse:

Standard Telemedizin
Monatsprämie CHF 485 CHF 395
Jahresprämie CHF 5'820 CHF 4'740
Ersparnis pro Jahr CHF 1'080

Kombiniert mit einem Kassenwechsel und Franchise-Optimierung spart Herr Müller:

Massnahme Jährliche Ersparnis
Modell: Standard → Telemedizin CHF 1'080
Franchise: CHF 300 → CHF 2'500 CHF 1'200
Kassenwechsel zur günstigsten CHF 600
Total Ersparnis CHF 2'880/Jahr

So machen Sie es

  • Prüfen Sie, ob Ihr Hausarzt in einem HMO-Netz vertreten ist.
  • Testen Sie, ob Sie mit einer Telemedizin-Erstberatung leben können (bei Notfällen gilt die Pflicht nicht).
  • Kombinieren Sie Modellwechsel + Franchise-Optimierung + Kassenwechsel für die maximale Ersparnis.

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Neue Kasse auswählen und korrekt anmelden

Sobald Sie die günstigste Kombination aus Kasse, Franchise und Modell gefunden haben, geht es an die Anmeldung. Dabei gibt es zwei Wege — und einen häufigen Fehler. Einen strukturierten Anbietervergleich bietet die Seite Krankenkasse vergleichen.

Weg 1: Neue Kasse übernimmt die Kündigung

Die meisten Krankenkassen bieten an, die Kündigung bei Ihrer alten Kasse zu übernehmen. So funktioniert es:

  1. Versicherungsvertrag online bei der Wunschkasse abschliessen.
  2. Beim Abschluss angeben, dass die neue Kasse die Kündigung übernehmen soll.
  3. Bestätigung beider Kassen abwarten.

Vorteil: Weniger Aufwand, keine Fristversäumnisse. Risiko: Prüfen Sie trotzdem, ob die Kündigung fristgerecht erfolgt ist.

Weg 2: Selbst kündigen per Einschreiben

Falls Sie die Kontrolle behalten möchten, verfassen Sie das Kündigungsschreiben selbst. Verwenden Sie folgendes Muster:

Muster-Kündigungsschreiben (per Einschreiben)

[Ort, Datum]

[Ihr vollständiger Name] [Strasse, PLZ Ort] [Geburtsdatum]

An: [Name der Krankenkasse] [Adresse der Krankenkasse]

Kündigung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung per 31. Dezember 2026

Sehr geehrte Damen und Herren

Hiermit kündige ich meine obligatorische Krankenpflegeversicherung (Vertragsnummer: [Ihre Vertragsnummer]) fristgemäss auf den 31. Dezember 2026.

Ich bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung bis spätestens [Datum 2 Wochen nach Versand].

Freundliche Grüsse [Unterschrift] [Name in Druckschrift]

Senden Sie das Schreiben als Einschreiben (A-Post Plus oder Einschreiben mit Rückschein). Der Brief muss bis spätestens 30. November bei der Kasse eingegangen sein — nicht bloss aufgegeben. Planen Sie 3–5 Werktage Postlaufzeit ein und verschicken Sie das Schreiben deshalb bis spätestens 20. November.

Rechenbeispiel: Kosten der Selbstkündigung

Position Betrag
Eingeschriebener Brief (A-Post Plus) CHF 6.60
Mögliche Ersparnis durch Wechsel CHF 960–2'880
Return on Investment 145× bis 436×

Ein eingeschriebener Brief für CHF 6.60 kann Ihnen über CHF 2'000 im Jahr sparen.

So machen Sie es

  • Entscheiden Sie sich für Weg 1 oder Weg 2 — nicht beides gleichzeitig.
  • Bestätigen Sie bei Weg 1 schriftlich, dass die neue Kasse die Kündigung übernommen hat.
  • Bewahren Sie bei Weg 2 den Einschreibe-Beleg mindestens 2 Jahre auf.

Zusatzversicherungen koordinieren

Grundversicherung und Zusatzversicherung sind unabhängige Verträge. Sie können sie bei verschiedenen Anbietern halten. Aber Vorsicht: Bei Zusatzversicherungen gibt es eine Gesundheitsprüfung.

Wichtige Unterschiede

Grundversicherung (KVG) Zusatzversicherung (VVG)
Aufnahmepflicht Ja, immer Nein — Ablehnung möglich
Gesundheitsprüfung Nein Ja, Gesundheitsdeklaration
Kündigungsfrist 30. November Laut Vertrag (meist 3 Monate)
Leistungen Bei allen Kassen identisch Unterschiedlich je nach Anbieter

Rechenbeispiel: Zusatzversicherung richtig wechseln

Frau Keller hat eine Halbprivat-Zusatzversicherung für CHF 95/Mt. (CHF 1'140/Jahr). Sie findet ein günstigeres Angebot für CHF 65/Mt. (CHF 780/Jahr).

Alte Zusatz Neue Zusatz
Monatsprämie CHF 95 CHF 65
Jahreskosten CHF 1'140 CHF 780
Ersparnis CHF 360/Jahr

Aber: Frau Keller hat vor 2 Jahren eine Knieoperation gehabt. Die neue Kasse schliesst Kniebehandlungen für 5 Jahre aus. Sie muss abwägen, ob die Ersparnis den Ausschluss rechtfertigt.

So machen Sie es

  • Schliessen Sie die neue Zusatzversicherung zuerst ab und warten Sie die Bestätigung ab.
  • Kündigen Sie die alte Zusatzversicherung erst danach — so vermeiden Sie Lücken.
  • Deklarieren Sie alle Vorerkrankungen ehrlich; falsche Angaben können zur Vertragsauflösung führen.

Prämienverbilligungen (IPV) sichern

In der Schweiz erhalten Haushalte mit tiefem oder mittlerem Einkommen individuelle Prämienverbilligungen (IPV). Viele Berechtigte wissen nicht, dass sie Anspruch haben — oder vergessen, den Antrag zu stellen. Die IPV ist in Art. 65 KVG geregelt und wird durch Bundesbeiträge sowie Kantonsgelder finanziert. Die Krankenkassenprämien können ausserdem in der Steuererklärung als Versicherungsabzug geltend gemacht werden — die genauen Grenzen sind in der Steuerabzüge-Checkliste dokumentiert.

IPV-Einkommensgrenzen nach Kanton (Einzelperson)

Kanton Typische IPV-Grenze (steuerbares Einkommen) Maximale Reduktion
Zürich Bis ca. CHF 56'000 Bis 80 % der Prämie
Bern Bis ca. CHF 43'000 Bis 70 % der Prämie
Zug Bis ca. CHF 85'000 Bis 50 % der Prämie
Luzern Bis ca. CHF 50'000 Bis 65 % der Prämie

Rechenbeispiel: IPV beantragen

Herr Brunner aus Bern hat ein steuerbares Einkommen von CHF 38'000 und zahlt CHF 380/Mt. Grundversicherungsprämie:

Ohne IPV Mit IPV
Monatsprämie CHF 380 CHF 380
IPV-Reduktion (55 %) CHF 0 −CHF 209
Effektive Monatsprämie CHF 380 CHF 171
Jährliche Ersparnis CHF 2'508

[!warning] IPV-Antragsfrist beachten: In mehreren Kantonen — darunter Bern, Luzern und Solothurn — muss der IPV-Antrag aktiv gestellt werden und ist nicht an die Steuerveranlagung gekoppelt. Die Antragsfrist variiert je nach Kanton, liegt aber typischerweise zwischen 31. März und 30. Juni des laufenden Jahres. Wer den Antrag verpasst, verliert den Anspruch für das betreffende Kalenderjahr. Informieren Sie sich beim kantonalen Sozialamt oder Gemeindeschalter über die genaue Frist in Ihrem Wohnkanton.

So machen Sie es

  • Prüfen Sie auf der Website Ihres kantonalen Sozialamts, ob Sie berechtigt sind.
  • In vielen Kantonen erfolgt die Prüfung automatisch mit der Steuerveranlagung. In anderen müssen Sie einen Antrag stellen.
  • Stellen Sie den Antrag jedes Jahr neu — die IPV gilt immer nur für ein Kalenderjahr.

Zusammenfassung

Der Kassenwechsel in der Schweiz lohnt sich für die meisten Haushalte. Die folgenden sechs Schritte führen Sie sicher durch den Prozess:

  1. Bis 15. Oktober: Ist-Zustand erfassen — aktuelle Prämie, Franchise, Modell und tatsächliche Arztkosten der letzten 3 Jahre notieren.
  2. Bis 31. Oktober: Prämienvergleich auf priminfo.admin.ch durchführen — gefiltert nach eigener Prämienregion (ZH-1, BE-1, ZG-1 etc.), Franchise CHF 2'500 und Telemedizin-Modell als Ausgangspunkt.
  3. Bis 5. November: Neue Kasse auswählen und Vertrag abschliessen; dabei angeben, ob die neue Kasse die Kündigung übernehmen soll.
  4. Bis 20. November: Falls Selbstkündigung (Weg 2) — Kündigungsschreiben per Einschreiben (A-Post Plus, CHF 6.60) aufgeben; Beleg aufbewahren.
  5. Bis 30. November: Sicherstellen, dass das Kündigungsschreiben bei der alten Kasse eingegangen ist — bei Weg 1 Bestätigung der neuen Kasse einholen.
  6. Im laufenden Jahr: IPV-Antrag beim kantonalen Sozialamt stellen, falls nicht automatisch geprüft; Frist je nach Kanton zwischen März und Juni.

Wer alle drei Hebel kombiniert — Kassenwechsel, Franchise-Optimierung und Modellwechsel auf Telemedizin — spart als Einzelperson typischerweise CHF 1'500–3'000 pro Jahr. Eine Familie mit zwei Kindern kann durch gezielte Franchise-Staffelung zusätzlich CHF 1'500–3'500 einsparen.

Dieser Ratgeber dient ausschliesslich der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Versicherungs- oder Steuerberatung dar. Alle Prämienangaben sind Richtgrössen auf Basis von priminfo.admin.ch und können je nach Anbieter, Region und persönlicher Situation abweichen. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse oder an einen FINMA-registrierten Versicherungsberater.

FAQ

Häufige Fragen

Für die obligatorische Grundversicherung nach KVG: Nein. Jede Schweizer Krankenkasse muss Sie aufnehmen, unabhängig von Ihrem Gesundheitszustand, Alter oder Vorerkrankungen (Art. 4 KVG). Anders bei Zusatzversicherungen: Dort ist eine Gesundheitsdeklaration Standard, und die Kasse darf Sie ablehnen oder Vorbehalte anbringen.

Verpasste Fristen können nicht nachgeholt werden — Ihr Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr. Deshalb den Brief mindestens 5 Werktage vor Fristende per Einschreiben aufgeben. Der Poststempel allein genügt nicht; massgeblich ist der Empfangstag bei der Kasse. Alternativ übernimmt Ihre neue Kasse oft die Kündigung für Sie.

Im Normalfall nicht. Ein ausserordentlicher Wechsel per 1. Juli ist nur bei einem Umzug in eine andere Prämienregion möglich. Ansonsten gilt: Wechsel nur per 1. Januar, Kündigung bis 30. November. Prüfen Sie Ihren Versicherungsvertrag auf Sonderregelungen bei Prämienerhöhungen.

Nein. Grundversicherung und Zusatzversicherung sind unabhängige Verträge und können bei verschiedenen Krankenkassen abgeschlossen werden. Manche Kassen bieten Kombirabatte an, aber der günstigste Gesamtpreis entsteht oft durch getrennte Anbieter. Kündigen Sie die alte Zusatzversicherung erst, wenn die neue bestätigt ist.

Die Höhe der individuellen Prämienverbilligung variiert stark nach Kanton. In Zürich erhalten Einzelpersonen mit steuerbarem Einkommen bis ca. CHF 56'000 eine Verbilligung; in Zug liegt die Grenze bei ca. CHF 85'000. Die IPV wird automatisch mit der Steuerveranlagung geprüft oder muss je nach Kanton separat beantragt werden. Informationen liefert Ihr kantonales Sozialamt.

Quellen und Referenzen
  1. 01BAG — Krankenversicherung: Prämien und Kostenbeteiligung
  2. 02priminfo.admin.ch — Offizieller Prämienvergleich des Bundes
  3. 03ESTV — Kreisschreiben: Steuerliche Behandlung von Versicherungsprämien
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