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Erbschaftssteuer-Rechner Schweiz

Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer Schweiz berechnen: Steuersätze nach Kanton und Verwandtschaftsgrad. Alle 26 Kantone, kostenlos.

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Erbschaftssteuer-Rechner SchweizKostenlos
Kanton des Erblassers / Schenkers
Erbschaftsbetrag
CHF 500'000
Art
Verwandtschaftsgrad
ErbschaftCHF 500'000
Freibetrag− CHF 15'000
Steuer (12%)− CHF 58'200
NettobetragCHF 441'800

Kantonale Erbschafts-/Schenkungssteuer · Richtwerte · Keine Bundessteuer

Erbschaft planen→Erbschaftssteuer erklärt→
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Denis Smajovik2026-02-04(aktualisiert: 2026-03-24)

Der Avenzo Erbschaftssteuer-Rechner berechnet die kantonale Erbschafts- und Schenkungssteuer in der Schweiz — nach Kanton, Art der Übertragung und Verwandtschaftsgrad. In der Schweiz gibt es keine eidgenössische Erbschaftssteuer: Allein die Kantone erheben diese Steuer, und die Sätze sowie die Befreiungen variieren erheblich. Wählen Sie den Wohnkanton des Erblassers, den Betrag, die Art der Übertragung und Ihren Verwandtschaftsgrad, um sofort zu sehen, ob und wie viel Steuer anfällt.

So funktioniert der Rechner

Schritt 1 — Kanton des Erblassers wählen

Massgeblich ist stets der letzte Wohnsitzkanton des Erblassers — nicht der Wohnsitz der Erbenden. Bei Liegenschaften kann zusätzlich das kantonale Steuerrecht des Belegenheitskantons relevant sein.

Schritt 2 — Erbschaft oder Schenkung

Ein Toggle erlaubt Ihnen, zwischen Erbschaft und Schenkung zu wechseln. Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer werden in der Schweiz kantonal unterschiedlich behandelt: Einige Kantone erheben nur eine der beiden Steuerarten, andere beide. Die Kantone Luzern, Obwalden und Schwyz erheben keine Schenkungssteuer. Der Kanton Schwyz erhebt auch keine Erbschaftssteuer — für alle Verwandtschaftsgrade und alle Beträge.

Schritt 3 — Betrag eingeben

Tragen Sie den Wert der geerbten oder geschenkten Vermögenswerte ein. Bei einer Erbschaft ist dies Ihr Anteil am reinen Nachlass (Bruttonachlass minus Schulden). Bei einer Schenkung ist es der Verkehrswert des übertragenen Vermögens zum Zeitpunkt der Übertragung.

Schritt 4 — Verwandtschaftsgrad wählen

Wählen Sie Ihre Beziehung zum Erblasser aus fünf Kategorien:

Kategorie Steuerpflicht in der Regel
Ehepartner / eingetragene Partnerschaft Befreit in 24 von 26 Kantonen
Kinder / Enkel Befreit in 20 von 26 Kantonen; in Ausnahmekantonen reduzierter Satz
Geschwister Steuerpflichtig in fast allen Kantonen; Sätze 5–22 % je nach Kanton
Andere Verwandte (Onkel, Tante, Cousins etc.) Steuerpflichtig; Sätze 10–35 % je nach Kanton
Nicht verwandt Höchste Steuersätze; 15–54.6 % je nach Kanton

Der Steuersatz steigt mit zunehmendem Verwandtschaftsabstand. Massgeblich sind stets das kantonale Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz am letzten Wohnsitzkanton des Erblassers (Quelle: ESTV — Steuerbelastung in der Schweiz).

Ihre Ergebnisse verstehen

Der Rechner weist drei Grössen aus: den anwendbaren Steuersatz, die geschuldete Steuer in CHF und den Nettobetrag nach Steuer. Ist die Kombination aus Kanton und Verwandtschaftsgrad steuerfrei, zeigt der Rechner "Steuerfrei" an — ohne weiteren Betrag.

Keine Bundessteuer auf Erbschaften: Die direkte Bundessteuer kennt keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer. Die Steuer ist ausschliesslich kantonal — was bedeutet, dass der Wohnsitzkanton des Erblassers vollständig darüber entscheidet, wie viel Steuer anfällt.

Verwandtschaftsgrad als zentrale Variable: Je enger die verwandtschaftliche Beziehung, desto tiefer der Steuersatz — und desto grösser die Wahrscheinlichkeit einer vollständigen Steuerbefreiung. Eheleute und eingetragene Partner sind in 24 von 26 Kantonen vollständig befreit. Kinder in 20 von 26 Kantonen.

Progression je nach Betrag: Die meisten Kantone wenden progressive Tarife an: Grössere Erbschaftsbeträge werden höher besteuert als kleinere. Einzelne Kantone kennen hingegen Pauschalsteuersätze.

[!info] Die Kantone Schwyz und Obwalden erheben keine Erbschaftssteuer für irgendeine Personengruppe — unabhängig vom Verwandtschaftsgrad und Betrag. In diesen Kantonen lautet das Ergebnis stets "Steuerfrei". Für Schenkungen gilt zusätzlich: Die Kantone Luzern, Obwalden und Schwyz erheben keine Schenkungssteuer.

[!info] Bei Liegenschaften im Besitz des Erblassers kann neben der Erbschaftssteuer auch die kantonale Handänderungssteuer anfallen — je nach Kanton und Übertragungsart. Prüfen Sie dies beim zuständigen kantonalen Steueramt oder mit Ihrem Treuhandexperten.

Rechenbeispiel

Erblasser mit letztem Wohnsitz in Zürich (Stadt). Nachlassanteil CHF 500'000. Erbin: Schwester des Erblassers (Geschwister).

Posten Betrag
Nachlassanteil CHF 500'000
Steuersatz Kanton Zürich (Geschwister) ca. 12 %
Erbschaftssteuer ca. CHF 60'000
Nettobetrag nach Steuer ca. CHF 440'000

Zum Vergleich: Wäre dieselbe Erbin ein Kind des Erblassers, würde im Kanton Zürich keine Erbschaftssteuer anfallen (Kinder sind in Zürich befreit). Bei einem nicht verwandten Dritten betrüge die Steuer in Zürich rund CHF 180'000 (ca. 36 %). Richtwerte auf Basis der ESTV-Daten; individuelle Umstände können abweichen.

Steuerfreie Übertragungen

In der Schweiz sind bestimmte Übertragungen in fast allen Kantonen vollständig von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit:

Eheleute und eingetragene Partner geniessen in 24 von 26 Kantonen eine vollständige Befreiung. Ausnahmen bestehen in einzelnen Kantonen für Zuwendungen, die bestimmte Freibeträge übersteigen.

Direkte Nachkommen (Kinder, Enkel) sind in 20 von 26 Kantonen befreit. In den übrigen Kantonen (u.a. Luzern, Appenzell Innerrhoden, Waadt, Neuenburg, Uri, Wallis) fallen auch auf Zuwendungen an Kinder Steuern an — häufig zu reduzierten Sätzen.

Eltern und Grosseltern geniessen in vielen Kantonen ebenfalls Vergünstigungen oder vollständige Befreiungen, abhängig vom Kanton und Betrag.

[!warning] In den Kantonen, die Kinder nicht befreien, kann auch eine sorgfältig geplante Erbschaft erhebliche Steuerfolgen auslösen. Eine frühzeitige Testamentsplanung mit Treuhandunterstützung ist in diesen Kantonen besonders zu empfehlen. Avenzo Treuhand berät Sie bei der Erbschaftsplanung.

Kantonale Unterschiede auf einen Blick

Die kantonalen Unterschiede sind erheblich. Die folgende Übersicht zeigt die Erbschaftssteuer für Geschwister bei CHF 100'000:

Kanton Steuersatz (Geschwister) Steuer auf CHF 100'000 ca.
Schwyz 0 % (keine Erbschaftssteuer) CHF 0
Obwalden 0 % (keine Erbschaftssteuer) CHF 0
Zug ca. 6 % CHF 6'000
Waadt ca. 9 % CHF 9'000
Bern ca. 10 % CHF 10'000
Zürich ca. 12 % CHF 12'000
Genf ca. 20 % CHF 20'000

Richtwerte; die genaue Progression variiert je nach Kanton und Betrag. Für die verbindliche Berechnung nutzen Sie den interaktiven Rechner oben oder den ESTV Online-Steuerrechner. Quelle: ESTV Steuerbelastung in der Schweiz.

Der Kanton Schwyz und der Kanton Obwalden erheben keine Erbschaftssteuer — unabhängig vom Verwandtschaftsgrad und Betrag. Daneben zählen die übrigen Zentralschweizer Kantone (Nidwalden, Zug) zu den günstigsten. Die Westschweizer Kantone (Genf, Neuenburg) sowie Basel-Stadt gelten — insbesondere für nicht verwandte Erben — als die steuerlich teuersten (Genf bis 54.6 %, Basel-Stadt bis 49.5 %, Neuenburg bis 45 %).

Tipps zur Steueroptimierung bei Erbschaften

[!tip] Schenkung zu Lebzeiten prüfen: In vielen Kantonen gilt die Schenkungssteuer analog zur Erbschaftssteuer. In einzelnen Kantonen gibt es jedoch günstigere Schenkungsregeln oder höhere Freibeträge für Zuwendungen zu Lebzeiten. Zudem ermöglicht die Schenkung eine frühzeitige Vermögensübertragung und kann bei entsprechender Planung in Steuerjahre mit tieferem übrigem Vermögen fallen. Lassen Sie dies durch einen Treuhandexperten prüfen.

[!tip] Steuerwohnsitz des Erblassers bedenken: Bei Personen, die kurz vor dem Tod noch ihren Wohnsitz verlegten, bestimmt der letzte Wohnsitz über das anwendbare kantonale Steuerrecht. Ein Wohnsitzwechsel in einen steuerlich günstigeren Kanton — z.B. nach Schwyz — kann für den Nachlass erhebliche Steuerfolgen haben. Für Planung zu Lebzeiten ist dies eine reale Option.

[!tip] Testament und Erbvertrag professionell gestalten: Ein notariell beurkundetes Testament oder ein Erbvertrag ermöglicht es, die Erbfolge steueroptimal zu gestalten — z.B. durch Zuweisung bestimmter Vermögenswerte an steuerbefreite Erben oder durch Nutzung kantonaler Freibeträge. Der Avenzo Treuhand unterstützt Sie bei der Erbschaftsplanung.

[!info] Schenkungen, die innerhalb von fünf Jahren vor dem Tod des Erblassers vorgenommen wurden, werden in bestimmten Kantonen dem Nachlass hinzugerechnet (Ausgleichung). Die konkreten Regeln variieren je nach Kanton und Art der Zuwendung. Konsultieren Sie bei grösseren Vermögensübertragungen immer einen diplomierten Treuhandexperten. Alles Wissenswerte erklärt der Lexikoneintrag Erbschaftssteuer.

Nächste Schritte

  1. Erbschaftssteuer konkret berechnen: Nutzen Sie den Rechner oben für Ihre spezifische Situation — Kanton, Betrag und Verwandtschaftsgrad ergeben sofort eine belastbare Orientierungsgrösse.
  2. Erbschaftsplanung in Angriff nehmen: Für Nachlässe ab CHF 200'000 oder bei nicht direkten Erben lohnt sich eine professionelle Beratung. Der Avenzo Treuhand begleitet Sie bei Testament, Erbvertrag und steueroptimaler Vermögensübertragung — jetzt Beratung starten.
  3. Vermögenssteuer prüfen: Das vererbte oder verschenkte Vermögen unterliegt nach der Übertragung der jährlichen Vermögenssteuer des Empfängers. Der Vermögenssteuer-Rechner zeigt Ihnen, welche laufende Steuerbelastung das übertragene Vermögen künftig auslöst.

Dieser Rechner ersetzt keine individuelle Steuer- oder Erbrechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

FAQ

Häufige Fragen

In der Schweiz ist die Erbschaftssteuer Sache der Kantone — es gibt keine eidgenössische Erbschaftssteuer. Die Steuerpflicht trifft grundsätzlich die Erbinnen und Erben, nicht den Nachlass als Ganzes. Wer steuerpflichtig ist, richtet sich nach dem Wohnsitzkanton des Erblassers und dem Verwandtschaftsgrad. Eheleute und eingetragene Partnerinnen sind in fast allen Kantonen vollständig von der Erbschaftssteuer befreit. Direkte Nachkommen (Kinder, Enkel) sind in der Mehrheit der Kantone ebenfalls steuerbefreit — Ausnahmen sind Appenzell Innerrhoden, Luzern, Neuenburg, Uri, Waadt und Wallis (Quelle: ESTV).

Der Steuersatz hängt von zwei Faktoren ab: dem Verwandtschaftsgrad und dem Kanton des Erblassers. Geschwister zahlen je nach Kanton zwischen 5 % (Nidwalden, Fribourg) und 22 % (Appenzell Ausserrhoden) bzw. 20 % (Genf, St. Gallen). Nicht verwandte Dritte werden in den meisten Kantonen mit 20–40 % besteuert. Die Kantone Schwyz und Obwalden erheben überhaupt keine Erbschaftssteuer. Genf besteuert nicht verwandte Erben mit bis zu 54.6 %, Basel-Stadt mit bis zu 49.5 %. Die Progression (höhere Sätze bei grösseren Beträgen) variiert ebenfalls stark. Massgeblich ist stets das kantonale Steuerrecht am letzten Wohnsitz des Erblassers (Quelle: ESTV Steuerbelastung).

Ja. Der Kanton Schwyz hat die Erbschafts- und Schenkungssteuer vollständig abgeschafft. Unabhängig vom Verwandtschaftsgrad und vom Betrag fällt im Kanton Schwyz keine kantonale Erbschafts- oder Schenkungssteuer an. Dies macht Schwyz zu einem der attraktivsten Kantone für Personen mit grossen Nachlässen. Ebenfalls keine Erbschaftssteuer erhebt der Kanton Obwalden (OW). Luzern, Obwalden und Schwyz erheben zudem keine Schenkungssteuer. Entscheidend ist der Wohnsitz des Erblassers — nicht der Wohnsitz der Erbenden (Quelle: ESTV).

Ja, die meisten Kantone kennen Freibeträge, die je nach Verwandtschaftsgrad gestaffelt sind. Für direkte Nachkommen liegen die Freibeträge oft zwischen CHF 10'000 und CHF 500'000 je nach Kanton.

Massgeblich ist der letzte Wohnsitz des Erblassers. Liegt eine geerbte Liegenschaft in einem anderen Kanton, kann dieser eine separate Erbschaftssteuer auf den Liegenschaftswert erheben.

Quellen und Referenzen
  1. 01ESTV — Steuerbelastung in der Schweiz
  2. 02ESTV — Kreisschreiben direkte Bundessteuer
  3. 03ESTV — Online-Steuerrechner
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