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Kanton ZürichZHKanton Zürich · Abzuege

Steuerabzüge Zürich 2026

Steuerabzüge Zürich 2026: Säule 3a, Kinderabzug, Berufskosten, Krankenkasse, Liegenschaft — alle wichtigen kantonalen Abzüge mit CHF-Beträgen.

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HauptortZürichFINMA · F01567880↗
Auf einen Blick
  1. 01

    Kinderabzug Zürich: CHF 9'300 pro Kind · Fremdbetreuungskosten max. CHF 25500

  2. 02

    Krankenkassen-Pauschale Zürich (ledig): CHF 5'200

  3. 03

    Säule 3a bundeseinheitlich: CHF 7258 (Angestellte) · CHF 36288 (Selbständige ohne BVG)

  4. 04

    Vermögensfreibetrag Zürich (ledig): CHF 80'000

Stand2026-04-23

Im Kanton Zürich reduzieren legale Steuerabzüge typischerweise 20–40 % der Steuerlast. Die wichtigsten Abzüge für 2025 sind: Säule 3a (CHF 7258), Kinderabzug (CHF 9'300 pro Kind), Fahrkosten (max. CHF 3'000), Krankenkassenprämien (Pauschale je nach Familienstand) und Liegenschaftskosten. Diese Seite gehört zum Avenzo-Steuerhub Zürich und listet alle kantonalen Abzüge inklusive CHF-Beträge. Weiterführende Informationen finden Sie beim Steuerfuss Zürich, bei den Einreichefristen und in der allgemeinen Steuerabzüge-Checkliste. Mit dem Steuerabzug-Finder von Avenzo sehen Sie sofort, welche Abzüge für Ihre Situation relevant sind.

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Übersicht: Alle wichtigen Steuerabzüge Zürich 2025

1. Berufskosten

Abzug Betrag Kanton ZH 2025 Betrag Bundessteuer 2025
Fahrkosten ÖV Effektive Kosten (GA/Abonnement) Effektive Kosten
Fahrkosten Auto CHF 0.70/km, max. CHF 3000 CHF 0.70/km, max. CHF 3000
Auswärtige Verpflegung CHF 3200 (Vollkostenpauschale) CHF 3200
Homeoffice Im Berufskostenabzug enthalten Im Berufskostenabzug enthalten
Weiterbildung Effektiv, berufsbedingt, unbegrenzt Effektiv, max. CHF 12000
Berufsauslagen Pauschal 3% des Nettolohns, min. CHF 2'000, max. CHF 4'000 3%, min. CHF 2'000, max. CHF 4'000

Tipp: Wählen Sie zwischen Pauschalabzug und effektiven Kosten — was höher ist, gewinnt. Avenzo berechnet automatisch das günstigere Modell.

2. Familienabzüge

Abzug Betrag Kanton ZH 2025 Bundessteuer 2025
Kinderabzug pro Kind CHF 9'300 CHF 6'800
Kinderabzug (Doppelverdiener) CHF 9'300 + Sonderabzug —
Unterhaltszahlungen (Alimente) Effektiv geleistet Effektiv
Fremdbetreuungskosten Max. CHF 25500 pro Kind Max. CHF 25500
Unterstützungsabzug (unterstützte Personen) CHF 2'600 CHF 2'600

3. Versicherungen und Vorsorge

Abzug Betrag Kanton ZH 2025 Bundessteuer 2025
Säule 3a (mit Pensionskasse) CHF 7258 CHF 7258
Säule 3a (ohne Pensionskasse) CHF 36288 (max. 20% Erwerbseinkommen) CHF 36288
Krankenkassenprämien (ledig) Pauschal CHF 2'800 —
Krankenkassenprämien (verheiratet) Pauschal CHF 5'600 —
Krankenkassenprämien (pro Kind) Pauschal CHF 1'400 —
Krankheitskosten Über 5% des Reineinkommens Über 5%
Invaliditätskosten Effektiv Effektiv

Die Säule 3a eröffnen und bis CHF 7258 vom steuerbaren Einkommen abziehen — erfahren Sie mehr bei Avenzo Säule 3a.

4. Liegenschaft und Eigenmietwert

Abzug Betrag / Regel
Eigenmietwert Wird als Einnahme hinzugezählt (kein Abzug)
Liegenschaftsunterhalt (Pauschal) 10% des Eigenmietwerts (Gebäude unter 10 J.)
Liegenschaftsunterhalt (Pauschal) 20% des Eigenmietwerts (Gebäude über 10 J.)
Liegenschaftsunterhalt (Effektiv) Nachgewiesene tatsächliche Kosten
Hypothekarzinsen Effektiv (vollständig abzugsfähig)
Energiesparmassnahmen Steuerlich absetzbar (kantonale Regelung)

Was der Eigenmietwert ist und wie er berechnet wird, erklärt das Avenzo-Lexikon.

5. Schulden und Vermögen

Abzug Betrag / Regel
Schuldzinsen Effektiv, max. Vermögenserträge + CHF 50'000
Vermögensverwaltungskosten Effektiv nachgewiesen
Verluste aus Wertschriften Im Folgejahr verrechenbar

6. Sonstige Abzüge

Abzug Betrag Kanton ZH 2025
Spenden (gemeinnützige Organisationen) 20% des Reineinkommens
Politische Parteien Max. CHF 10'100
Nachkauf Pensionskasse (Einkauf) Effektiv (vollständig abzugsfähig)
Mitgliederbeiträge Effektiv

Die 5 wichtigsten Abzüge für Angestellte in Zürich

Für eine Durchschnittsperson mit Lohneinkommen sind dies die wichtigsten fünf Abzüge:

  1. Säule 3a: CHF 7258 — grösster Einzelabzug, sofort nutzbar
  2. Kinderabzug: CHF 9'300 pro Kind — nur für Eltern
  3. Fahrkosten — bis CHF 3'000 pro Jahr bei Auto-Pendeln
  4. Krankenkassenprämien — Pauschale CHF 2'800 (ledig) bzw. CHF 5'600 (verheiratet) zzgl. CHF 1'400 pro Kind
  5. Weiterbildung — berufsbedingte Kurse vollständig, nicht berufsbedingte bis CHF 12000 abziehbar

Rechenbeispiel: Wie sich Abzüge auswirken

Ein konkretes Rechenbeispiel verdeutlicht die Steuerersparnis durch optimale Nutzung der Abzüge — Muster-Familie in der Stadt Zürich, 2 Kinder, Bruttolohn CHF 150'000:

Position ohne Abzüge mit typischen Abzügen
Bruttolohn CHF 150'000 CHF 150'000
− Berufsauslagen (pauschal) — − CHF 4'000
− Fahrkosten ÖV-Abo — − CHF 2'400
− Krankenkasse (verh. + 2 Kinder) — − CHF 8'400
− Säule 3a (Hauptverdiener) — − CHF 7258
− Kinderabzug 2 × CHF 9'300 — − CHF 18'600
− Weiterbildung — − CHF 2'000
Steuerbares Einkommen CHF 150'000 ca. CHF 107'900
Steuerbelastung (Stadt Zürich, verh.) ca. CHF 28'500 ca. CHF 17'100
Steuerersparnis — ca. CHF 11'400

Richtwerte; die tatsächliche Ersparnis hängt von der Gemeinde (Steuerfuss), der Anzahl Kinder und individuellen Faktoren ab.

Weitere wichtige Hinweise

  • Termin Säule 3a: Die Einzahlung muss bis 31. Dezember des Steuerjahres erfolgen — spätere Einzahlungen zählen erst für das folgende Steuerjahr.
  • Belege aufbewahren: Für effektive Abzüge (Weiterbildung, Liegenschaftsunterhalt, Krankheitskosten) benötigen Sie Originalbelege. Digitale Kopien sind rechtlich gleichwertig, wenn das Steueramt den Nachweis verlangt.
  • Fristverlängerung: Wenn Sie mehr Zeit für die Zusammenstellung brauchen, beantragen Sie rechtzeitig eine Fristverlängerung.
  • Ehepaar-Optimierung: Säule 3a separat für jeden Ehepartner einzahlen, um den Doppelabzug zu nutzen. Details zur Säule 3a.

Die angegebenen CHF-Beträge entsprechen den aktuellen Richtwerten des Kantonssteueramts Zürich und der eidgenössischen Steuerverwaltung für 2025. Änderungen vorbehalten. Diese Seite ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

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Datenquelle

Verifiziert: 2026-04-23

Nächste Prüfung: 2027-01-15

Autor: Denis Smajovik— Founder & CEO · FINMA-registriert (F01490726) · BSc ZHAWVeröffentlicht: 2026-02-01Aktualisiert: 2026-03-27
FAQ

Häufige Fragen

Antworten zu Steuern im Kanton Zürich

05 FragenLive · Schweiz
  1. Die grössten Abzüge im Kanton Zürich sind: Säule 3a (CHF 7258 für Angestellte, bis CHF 36288 für Selbständige ohne Pensionskasse), Kinderabzug (CHF 9'300 pro Kind), Berufsauslagen (Pauschale CHF 2'000 oder effektive Kosten), Fahrkosten (max. CHF 3'000 bei Auto-Pendeln), Krankenkassenprämien (Pauschale je nach Familienstand) und Unterhaltskosten für Eigenheim (10 % oder 20 % des Eigenmietwerts). Zusammen lassen sich damit typischerweise 20–40 % der Steuerlast reduzieren.

  2. Der Kinderabzug im Kanton Zürich beträgt CHF 9'300 (Steuerjahr 2025; CHF 9'400 ab 2026) pro minderjährigem oder unterstütztem Kind in Erstausbildung. Auf Bundesebene liegt der Kinderabzug bei CHF 6'700. Beide Abzüge sind kumulativ: auf Ihrer Steuererklärung werden sie in den jeweiligen Rubriken angegeben und entsprechend bei Kantons-, Gemeinde- und Bundessteuer berücksichtigt. Für berufsbedingte Fremdbetreuungskosten gilt ein zusätzlicher Abzug bis CHF 25500 pro Kind. Alle Schritte nach der Geburt (Anmeldung, KVG, Quellensteuer-Tarifcode) im [Leitfaden Kind geboren](/de/wissen/lebensereignisse/kind-geboren/).

  3. Angestellte mit Anschluss an eine Pensionskasse dürfen im Jahr 2025 bis zu CHF 7258 in die Säule 3a einzahlen und vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehen. Selbständigerwerbende ohne Pensionskasse dürfen bis zu 20 % des Nettoerwerbseinkommens, maximal CHF 36288 einzahlen. Der Abzug gilt gleichzeitig für Kantons-, Gemeinde- und direkte Bundessteuer.

  4. Ja. Der Kanton Zürich gewährt einen pauschalen Versicherungsabzug, der die Krankenkassenprämien der Grundversicherung berücksichtigt. Für 2025 liegen die Richtwerte bei CHF 2'800 für Ledige, CHF 5'600 für Verheiratete und zusätzlich CHF 1'400 pro unterstütztes Kind. Sinnvoll ist zudem die separate Prüfung von Krankheits- und Unfallkosten: Beträge über 5 % des Reineinkommens können zusätzlich abgezogen werden.

  5. Im Kanton Zürich gilt ein Pauschalabzug von 3 % des Nettolohns (mindestens CHF 2'000, höchstens CHF 4'000) für allgemeine Berufsauslagen. Wer nachweislich höhere Berufskosten hat — etwa für Weiterbildung, Arbeitsgeräte, Berufskleidung oder auswärtige Verpflegung — kann stattdessen die effektiven Kosten abziehen. Wählen Sie das günstigere Modell. Die Avenzo-App berechnet beide Varianten automatisch und wählt die steuerlich optimale.

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