Zum Inhalt springen
AVENZO
Anmelden
Schweizer Steuer-App

Bereit für Ihre Steuererklärung?

KI bereitet vor. Eine:e Expert:in prüft. Avenzo reicht ein.

App StoreGoogle Play
MS
SM
DK

10'000+ zufriedene Nutzer

AvenzoSteuererklärung
Dokument scannen
Halte dein Dokument in die Kamera
Lohnausweis
Lohnausweis_2025.pdf
245 KB · Wird erkannt...
Erkannte Daten
BruttolohnCHF 85'400
ArbeitgeberMuster AG
QuellensteuerCHF 12'340
Gefundene Abzüge
PendlerabzugCHF 680
HomeofficeCHF 420
Säule 3awird geprüft...
Bisherige Ersparnis
CHF 1'100+
Dein Ergebnis
Analyse abgeschlossen
Geschätzte Rückerstattung
CHF1'450
+380 mehr als ohne Avenzo
Gefundene Abzüge
PendlerabzugCHF 680
HomeofficeCHF 420
Säule 3aCHF 350
AVENZOAVENZO

Drei spezialisierte Apps für Steuern, Versicherungen und Treuhand — jede entwickelt, um Ihnen Zeit und Geld zu sparen.

Kontaktinfo@avenzo.ch
Schweizer Regulator
Schweizer Regulator
FINMA
FINMA-registriert

Produkte

  • Steuererklärung
  • Versicherungen
  • Treuhand
  • Preise
  • Features
  • KI-Assistent

Versicherungen

  • Krankenversicherung
  • Krankenkasse wechseln
  • Lebensversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Zahnversicherung
  • Unfallversicherung

Vorsorge

  • Säule 3a
  • Pensionskasse
  • Freizügigkeit
  • Pensionskasse auszahlen

Treuhand-Leistungen

  • Steuererklärung ausfüllen lassen
  • Firma gründen
  • Online-Buchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • MWST-Abrechnung
  • Steuerplanung

Lebensereignisse

  • Heirat
  • Hauskauf
  • Kind geboren
  • Jobwechsel
  • Pensionierung
  • Selbstständigkeit
  • Umzug

Zielgruppen

  • Expats
  • Immobilienbesitzer
  • KMU
  • Selbstständige

Top Kantone

  • Zürich
  • Aargau
  • Bern
  • St. Gallen
  • Luzern
  • Alle 26 Kantone

Steuer-Lexikon

  • Eigenmietwert
  • Freizügigkeitskonto
  • Quellensteuer
  • Alle Begriffe

Ratgeber

  • Steuern sparen
  • Steuerabzüge Checkliste
  • Alle Ratgeber

Unternehmen

  • Über uns
  • Karriere
  • FINMA
  • Autor
01Kostenloser Rechner

Kostenlose Rechner

Bis CHF 7'056/Jahr sparen

  • Steuerrechner Schweiz→
  • Steuerfuss-Rechner→
  • Säule-3a-Rechner→
  • Eigenmietwert-Rechner→
  • Erbschaftssteuer-Rechner→
  • Vermögenssteuer-Rechner→
  • Kapitalauszahlungssteuer→
  • Freizügigkeitskonto-Rechner→
  • MwSt-Rechner→
  • Lohnausweis-Rechner→
  • Quellensteuer-Rechner→
  • Krankenkassen-Prämienrechner→
  • Steuerabzug-Finder→
  • Alle Rechner→
DatenschutzNutzungsbedingungenImpressumFür KI & LLMs

© 2026 Avenzo GmbH. Alle Rechte vorbehalten.

  1. Home
  2. ›Kantone
  3. ›Zuerich
  4. ›Steuererklärung Zürich Frist 2026
Kanton ZürichZHKanton Zürich · Fristen

Steuererklärung Zürich Frist 2026

Frist Steuererklärung Zürich 2026: Einreichung bis 31. März, Fristverlängerung bis 30. September. Online beantragen — so geht's.

Auf die Warteliste→Fristverlängerung — Avenzo↘
HauptortZürichFINMA · F01567880↗
Auf einen Blick
  1. 01
    31. März
    Ordentliche Einreichefrist 2026
  2. 02
    30. Sept.
    Erste Fristverlängerung — kostenlos
  3. 03
    kostenlos
    Erste Verlängerung — kein Antrag nötig
  4. 04
    30 Tage
    Einsprachefrist nach Veranlagung
Stand2026-04-23

Die gesetzliche Einreichefrist für die Steuererklärung 2025 im Kanton Zürich ist der 31. März 2026. Wer mehr Zeit benötigt, kann eine Fristverlängerung beantragen — die erste Verlängerung bis 30. September 2026 ist formlos und kostenlos. Weitere Verlängerungen bis 30. November oder (via Treuhänder) bis Ende Jahr sind mit Begründung möglich. Diese Seite gehört zum Avenzo-Steuerhub Zürich und erklärt alle relevanten Fristen, das Verlängerungsverfahren und die Folgen eines Fristversäumnisses — mit weiterführenden Links zum Steuerfuss Zürich und den Steuerabzügen im Kanton Zürich.

steuer-appKI + Expertenfreigabe

Wie viel können Sie sparen?

KI bereitet Ihre Steuererklärung vor — eine:e Expert:in prüft jede Einreichung.

Steuerrechner öffnen→Steuererklärung starten
  • Alle 26 Kantone
  • Abzüge KI-erkannt
  • Expertenfreigabe vor Einreichen

Alle Fristen auf einen Blick — Kanton Zürich 2025/2026

Frist Datum Details
Ordentliche Einreichefrist 31. März 2026 Steuerjahr 2025
Erste Fristverlängerung Bis 30. September 2026 Auf einfachen Antrag (online)
Weitere Verlängerung Bis 30. November 2026 Mit schriftlicher Begründung
Verlängerung via Treuhänder Bis Ende Februar des Folgejahres Treuhänder mit Kontingent
Zahlungsfrist (Akontossteuer) Monatlich Akontozahlungen laufen separat
Einsprache gegen Veranlagung 30 Tage ab Zustellung Nach Erhalt des Steuerveranlagungsentscheids

Wie beantrage ich eine Fristverlängerung im Kanton Zürich?

Online via ZHprivateTax

Das offizielle Online-Portal des Kantons Zürich (ZHprivateTax) ermöglicht einen digitalen Fristverlängerungsantrag:

  1. ZHprivateTax aufrufen
  2. Mit Ihrer AHV-Nummer oder Steuernummer anmelden
  3. Fristverlängerung beantragen — Begründung oft nicht nötig für erste Verlängerung
  4. Bestätigung erhalten

Wichtig: Der Antrag muss vor Ablauf der ursprünglichen Frist gestellt werden (vor dem 31. März).

Via Avenzo

Avenzo stellt den Fristverlängerungsantrag automatisch auf Wunsch — Sie müssen sich nicht selbst darum kümmern. Besonders praktisch, wenn Sie Avenzo für die gesamte Steuererklärung nutzen.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Situation Konsequenz
Einreichung nach 31. März, ohne Verlängerung Mahnung vom Steueramt ZH
Keine Reaktion nach Mahnung Busse + Ermessensveranlagung (Steueramt schätzt Ihre Einkünfte)
Ermessensveranlagung In der Regel höher als tatsächliche Steuer
Einsprache gegen Ermessensveranlagung Möglich innert 30 Tagen, aber aufwändig

Tipp: Es ist immer besser, rechtzeitig eine Fristverlängerung zu beantragen als die Frist einfach zu verpassen. Die erste Verlängerung kostet nichts und ist formlos online möglich.

Spezielle Situationen — Fristverlängerung Zürich

Todesfall / Erbschaft

Bei Tod einer steuerpflichtigen Person oder als Erbe können Sonderfristen gelten. Das Steueramt ZH gewährt in der Regel eine grosszügige Fristverlängerung. Avenzo berät in solchen Situationen.

Auslandaufenthalt

Bei längeren Auslandaufenthalten (z.B. Expat) gelten dieselben Fristen. Ein Treuhänder oder Avenzo kann die Steuererklärung stellvertretend einreichen.

Selbständigerwerbende

Für Selbständigerwerbende mit Geschäftsabschluss per 31. Dezember gilt ebenfalls die 31.-März-Frist. Bei abweichendem Geschäftsabschluss (z.B. 30. Juni bei Saisonbetrieben) kann das Steueramt eine individuelle Einreichefrist festlegen — in der Praxis oft drei Monate nach Geschäftsabschluss.

Wie steht die Zürcher Frist im Vergleich zu anderen Kantonen?

Die Fristen für die Steuererklärung sind in der Schweiz kantonal geregelt und variieren. Zürich liegt mit dem 31. März am frühen Ende des Spektrums — viele andere Kantone gewähren automatisch längere Grundfristen:

Kanton Ordentliche Frist Erste Verlängerung
Zürich 31. März 30. September (kostenlos)
Bern 15. März 15. November
Aargau 31. März 30. September
Basel-Stadt 31. März 30. September
Zug 30. April 31. Dezember
Luzern 31. März 31. August
St. Gallen 31. März 30. Juni

Richtwerte; die exakten Fristen können je nach persönlicher Situation abweichen. Prüfen Sie Ihre Jahressteuerrechnung oder das kantonale Steueramt.

So reichen Sie die Zürcher Steuererklärung rechtzeitig ein

Die einfachste Methode, die Einreichefrist einzuhalten, ist eine klar strukturierte Vorbereitung:

  1. Januar–Februar: Belege sammeln — Lohnausweis, 3a-Bescheinigung, Bankkontoauszüge, Mietzinsen, Krankenversicherungsprämien, Weiterbildungskosten, Spenden.
  2. Februar: Steuererklärung mit Avenzo oder ZHprivateTax starten. Der KI-Assistent erkennt Abzüge automatisch.
  3. Bis Mitte März: Steuererklärung fertigstellen und prüfen.
  4. Bis 31. März: Digital übermitteln. Bei Avenzo erfolgt die Einreichung direkt an das Kantonssteueramt Zürich.
  5. Falls mehr Zeit nötig: Rechtzeitig (vor dem 31. März) eine Fristverlängerung bis 30. September beantragen — formlos und kostenlos.

Wer im Januar mit der Vorbereitung beginnt, hat in der Regel drei Monate Puffer bis zur ersten Frist. Weitere Ressourcen: Steuerabzüge Zürich, Gemeindesteuerfüsse und der Steuerrechner Zürich.

Avenzo und die Fristverwaltung

Avenzo GmbH ist bei der FINMA als ungebundene Versicherungsvermittlerin registriert (F01567880) und bietet eine vollständig digitale Steuererklärung für alle 26 Kantone. Für den Kanton Zürich erinnert Sie die Avenzo-App automatisch rechtzeitig vor der Einreichefrist, bietet einen einfachen Fristverlängerungsantrag aus der App und übermittelt die fertige Steuererklärung direkt an das Kantonssteueramt. Siehe auch Steuerabzüge Zürich für die wichtigsten Abzüge und Steuerfuss Zürich für den Gemeindevergleich.

Stand 2026. Die angegebenen Fristen entsprechen der üblichen Praxis des Kantonssteueramts Zürich gemäss zh.ch/steuern; in Einzelfällen können abweichende Fristen gelten. Diese Seite ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

Verwandte Themen
  • Steuerfuss Zürich
  • Steuerabzüge Zürich
  • Steuerrechner Zürich
  • Gemeindesteuerfüsse Zürich

Datenquelle

Verifiziert: 2026-04-23

Nächste Prüfung: 2027-01-15

Autor: Denis Smajovik— Founder & CEO · FINMA-registriert (F01490726) · BSc ZHAWVeröffentlicht: 2026-02-14Aktualisiert: 2026-03-06
FAQ

Häufige Fragen

Antworten zu Steuern im Kanton Zürich

05 FragenLive · Schweiz
  1. Die ordentliche Einreichefrist für die Steuererklärung im Kanton Zürich ist der 31. März des auf das Steuerjahr folgenden Jahres. Für das Steuerjahr 2025 ist die Frist entsprechend der 31. März 2026. Wer mehr Zeit benötigt, kann bis zu diesem Datum eine kostenlose Fristverlängerung beantragen.

  2. Die Fristverlängerung erfolgt online über das Kantonssteueramt Zürich (zh.ch/steuern). Die erste Verlängerung bis 30. September ist formlos und kostenlos — eine Begründung ist nicht erforderlich. Für eine weitere Verlängerung bis 30. November braucht es eine schriftliche Begründung. Treuhänder mit Kontingent können bis Ende Jahr oder darüber hinaus verlängern.

  3. Ohne rechtzeitig beantragte Fristverlängerung erhalten Sie eine Mahnung vom kantonalen Steueramt. Reagieren Sie nicht innerhalb der Mahnungsfrist, droht eine Busse und eine Ermessensveranlagung — das Steueramt schätzt dann Ihr Einkommen und Vermögen, typischerweise höher als die tatsächliche Belastung. Eine Einsprache gegen die Ermessensveranlagung ist innert 30 Tagen möglich, erfordert aber den Nachweis der tatsächlichen Einkünfte.

  4. Die erste Fristverlängerung bis 30. September ist im Kanton Zürich kostenlos. Weitere Verlängerungen (z.B. über Treuhänder oder mit spezieller Begründung) können je nach Dauer mit einer Gebühr verbunden sein. Die genauen Tarife veröffentlicht das kantonale Steueramt auf zh.ch/steuern.

  5. Ja. Der Kanton Zürich bietet mit ZHprivateTax ein eigenes Online-Tool an. Alternativ können Sie die Steuererklärung vollständig digital mit der Avenzo-App einreichen — inklusive Beleg-Scanner, automatischer Abzugserkennung und direkter Übermittlung an das Kantonssteueramt. Ein Ausdruck oder Postversand entfällt.