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Säule 3aFINMA · F01567880Provisionen offengelegt

Säule 3a Maximalbetrag 2026 — CHF 7258 abziehen, Steuern sparen

Säule 3a Maximalbetrag 2026: CHF 7258 für Angestellte, CHF 36288 für Selbständige. Steuerersparnis-Tabelle nach Kanton und Einkommen. Jetzt berechnen.

Säule 3a eröffnen→Steuerersparnis berechnen↘
Autordenis smajovikStand2026-04-23
01Echte Zahlen
Echte Zahlen
7258
Max. Abzug Angestellte
36288
Max. Abzug Selbständige
Bis 35%
Steuerersparnis (je nach Kanton)
FINMA
registriert
02Funktionen
Funktionen

So automatisiert Avenzo Ihren Säule-3a-Steuerabzug

Vier Schritte — kein manuelles Suchen, kein falsches Feld.

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Automatische Berechnung Maximalabzug

Avenzo erkennt Ihren Anstellungsstatus und berechnet automatisch, ob CHF 7258 (Angestellte) oder CHF 36288 (Selbständige ohne PK) für Sie gilt.

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Steuerersparnis-Simulation nach Kanton

Sehen Sie auf einen Blick, wie viel Sie in Ihrem Kanton und Ihrer Gemeinde konkret sparen — basierend auf Ihrem steuerbaren Einkommen und Grenzsteuersatz.

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FEAT · 03

Vergleich verschiedener 3a-Anbieter

Avenzo vergleicht Banksparkonten, ETF-Fondslösungen (VIAC, Frankly, finpension) und 3a-Versicherungen neutral nach Kosten, Rendite und Flexibilität.

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Integration in Steuererklärung

Laden Sie Ihre 3a-Bescheinigung hoch — der OCR-Scanner liest den Betrag automatisch und trägt ihn in das richtige Feld Ihrer Steuererklärung ein.

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03Ohne vs. mit Avenzo

Säule-3a-Steuerabzug optimal geltend machen

Maximalbetrag, Kanton, Steuererklärung — Avenzo automatisiert den gesamten 3a-Prozess.

Ohne AvenzoMit Avenzo
Maximalbetrag kennen
Manuell in BSV-Merkblatt nachschlagen, Fehler möglich
Automatisch berechnet — CHF 7258 oder 36288 je nach Status
Optimale Einzahlung planen
Kein Hinweis auf Fristablauf 31. Dezember
Erinnerung im November, optimaler Einzahlungsbetrag vorgeschlagen
Kantonale Ersparnis berechnen
Grenzsteuersatz selbst ermitteln oder schätzen
Simulation nach Kanton, Gemeinde, Einkommen und Zivilstand
In Steuererklärung eintragen
Bescheinigung suchen, richtiges Formularfeld finden
3a-Bescheinigung per OCR einlesen, automatisch eingetragen
04Im Detail

Hintergrund, Kontext und Zahlen — sortiert nach Thema.

Der Säule-3a-Steuerabzug ist gemäss Art. 82 BVG der grösste legale Einzelabzug für Privatpersonen in der Schweizer Steuererklärung. Für das Steuerjahr 2025 beträgt der Maximalbetrag CHF 7258 für Angestellte mit Pensionskasse (BVG-Anschluss) und CHF 36288 für Selbständige ohne Pensionskasse (max. 20% des Nettoeinkommens). Der Abzug senkt das steuerbare Einkommen direkt: Je nach Kanton, Gemeinde und Einkommensstufe resultiert eine jährliche Steuerersparnis von CHF 1'300 bis CHF 2'500 für Angestellte und bis zu CHF 12'700 für Selbständige. Einzahlungen müssen bis zum 31. Dezember des Steuerjahres erfolgen. Beim späteren Bezug wird das Kapital separat zum reduzierten Rentensatz besteuert. (Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, aktualisiert 2026)

Eine vollständige Erklärung des Säule-3a-Systems finden Sie im Lexikon-Eintrag Säule 3a.

Maximalbetrag Säule 3a 2026

Personengruppe Maximalbetrag 2025
Angestellte mit Pensionskasse (BVG-Anschluss) CHF 7258
Selbständige mit Pensionskasse CHF 7258
Selbständige ohne Pensionskasse CHF 36288 (max. 20% des Nettoeinkommens)

Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV). Der Maximalbetrag wird regelmässig angepasst — Avenzo aktualisiert diese Seite jährlich im Januar.

Wichtig: Der Maximalbetrag gilt pro Person. Paare (verheiratet oder im Konkubinat) können je unabhängig voneinander einzahlen.

Steuerersparnis nach Einkommen und Kanton

Die Steuerersparnis hängt von Ihrem Grenzsteuersatz ab. Formel:

Steuerersparnis = Einzahlungsbetrag × Grenzsteuersatz

Kanton Zürich (verheiratet, zwei Kinder)

Steuerbares Einkommen Grenzsteuersatz Ersparnis bei CHF 7258
CHF 50'000 ca. 18% ca. CHF 1'306
CHF 80'000 ca. 24% ca. CHF 1'742
CHF 120000 ca. 29% ca. CHF 2'105
CHF 200'000 ca. 32% ca. CHF 2'323

Kantonaler Vergleich (Einkommen CHF 100'000, ledig)

Kanton Grenzsteuersatz Ersparnis CHF 7258
Zug ca. 19% ca. CHF 1'379
Nidwalden ca. 20% ca. CHF 1'452
Zürich ca. 28% ca. CHF 2'032
Bern ca. 32% ca. CHF 2'323
Genf ca. 35% ca. CHF 2'540

Hinweis: Grenzsteuersätze sind Näherungswerte inkl. Bundessteuer, Kantonssteuer und durchschnittlicher Gemeindesteuer. Nutzen Sie den Säule-3a-Rechner für Ihre genaue Gemeinde oder den ESTV Steuerbelastungsrechner.

Wie trage ich die Säule 3a in der Steuererklärung ein?

In der Steuererklärung

Der Säule-3a-Abzug wird eingetragen unter:

  • Bundessteuer: Formular "Direkte Bundessteuer", Abzüge, "Beiträge an die gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a)"
  • Kantonssteuer: Variiert je nach Kanton, üblicherweise Rubrik "Abzüge" → "Vorsorgebeiträge"

Welche Belege brauche ich?

Ihre 3a-Bank oder Versicherung sendet Ihnen jährlich eine Bescheinigung über die Einzahlungen (meist im Januar für das Vorjahr). Diesen Betrag tragen Sie in die Steuererklärung ein.

Mit Avenzo: Laden Sie die 3a-Bescheinigung hoch — der OCR-Scanner extrahiert den Betrag automatisch und trägt ihn in das richtige Feld ein.

Säule 3a Steuerabzug für Selbständige

Selbständigerwerbende ohne Pensionskassen-Anschluss können bis zu 20% des Nettoeinkommens, maximal CHF 36288, abziehen. Das ist knapp fünfmal so viel wie für Angestellte.

Beispielrechnung (Selbständige ohne PK):

Nettoeinkommen Max. 20% Maximalbetrag Einzahlen Steuerersparnis (35% GRS)
CHF 80'000 CHF 16'000 CHF 36288 CHF 16'000 ca. CHF 5'600
CHF 150'000 CHF 30'000 CHF 36288 CHF 30'000 ca. CHF 10'500
CHF 200'000 CHF 40'000 CHF 36288 CHF 36288 ca. CHF 12'700

Dies ist der grösste Einzelsteuerabzug für Selbständige und sollte jedes Jahr ausgeschöpft werden.

(Grundlage: Art. 7 BVV3; aktuelle Beträge: BSV)

Mehr zu Steuerabzügen für Selbständige →

Steuerliche Behandlung beim Bezug

Beim späteren Bezug der Säule 3a wird das Kapital separat vom Erwerbseinkommen besteuert — zu einem reduzierten Satz ("Rentner-Tarif"). Dieser ist deutlich tiefer als der normale Einkommensteuersatz.

Optimierungsstrategie: Wer mehrere 3a-Konten führt und diese in verschiedenen Jahren bezieht, spart Steuern durch Vermeidung der Progression. Avenzo empfiehlt automatisch die optimale Bezugsstrategie ab 5 Jahre vor Pensionierung.

Zurück zur Säule 3a Übersicht

Diese Seite ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

FAQ

Häufige Fragen

01
Muss ich die Einzahlung belegen?
Ja. Sie benötigen die jährliche Bescheinigung Ihrer 3a-Bank oder Versicherung. Diese erhalten Sie automatisch jeweils im Januar für das Vorjahr. Avenzo kann die Bescheinigung per OCR einlesen und den Betrag direkt in Ihre Steuererklärung übertragen.
02
Kann ich rückwirkend Säule-3a-Einzahlungen abziehen?
Seit dem 1. Januar 2026 ist eine Nachzahlung versäumter Beiträge möglich. Pro Jahr darf zusätzlich zum laufenden Maximalbetrag ein weiterer Jahresbeitrag nachgezahlt werden — maximal 10 Jahre rückwirkend, frühestens für das Beitragsjahr 2025. Voraussetzung: Im betreffenden Jahr bestand AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen und der Maximalbetrag wurde nicht voll ausgeschöpft. Die reguläre Einzahlung für das laufende Jahr muss weiterhin bis spätestens 31. Dezember erfolgen.
03
Was, wenn ich mehr als den Maximalbetrag einzahle?
Übereinzahlungen sind steuerlich nicht abzugsfähig und werden nicht vom Steueramt akzeptiert. 3a-Konten lassen in der Regel keine Übereinzahlung über den Maximalbetrag zu.
04
Gilt der Abzug auch für Quellensteuerpflichtige?
Quellensteuerpflichtige (B-Ausweis, Jahreseinkommen unter CHF 120000) können die Säule 3a einzahlen, der Abzug wird aber erst im Rahmen der nachträglichen ordentlichen Veranlagung (NOV) geltend gemacht. Ab CHF 120000 sind Quellensteuerpflichtige ohnehin ordentlich veranlagt.
05
Kann ich in mehrere Säule-3a-Konten einzahlen?
Ja, Sie können bis zu fünf Säule-3a-Konten gleichzeitig führen. Der Gesamtbetrag aller Einzahlungen darf den Maximalbetrag von CHF 7258 (Angestellte) bzw. CHF 36288 (Selbständige ohne PK) nicht überschreiten. Mehrere Konten ermöglichen eine gestaffelte Auszahlung in verschiedenen Jahren — dadurch vermeiden Sie die Steuerprogression beim Bezug. Avenzo erinnert Sie automatisch an die optimale Einzahlungsstrategie.
06
Ab wann kann ich die Säule 3a beziehen?
In der Regel ab fünf Jahren vor Erreichen des AHV-Referenzalters (64 für Frauen, 65 für Männer). Ein früherer Bezug ist möglich bei Selbstständigkeit, Invalidität, Auswanderung oder dem Kauf von selbstbewohntem Wohneigentum. Beim Bezug wird das Kapital separat vom Erwerbseinkommen zum günstigeren Rentensatz besteuert. Quelle: [BSV — BVG und 3. Säule](https://www.bsv.admin.ch/de/bvg-3-saeule).

Jetzt Säule 3a eröffnen und Steuern sparen

FINMA-registriert · Maximalbetrag CHF 7258 · Steuerersparnis bis CHF 2'500/Jahr

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HinweisAvenzo wird beim Vertragsabschluss von den Versicherern entschädigt — neutral, ungebunden und vollständig offengelegt.
Autor: Denis Smajovik— Founder & CEO · FINMA-registriert (F01490726) · BSc ZHAWVeröffentlicht: 2026-01-31Aktualisiert: 2026-04-23