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Tarifcode
Kinder
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Jahreslohn
Effektiver QST-Satz11.8%
Quellensteuer / MonatCHF 944
Quellensteuer / Jahr (×13)CHF 12'272

Tarif A0 · Zürich · Richtwerte (Approximation) · offizielle Tarif­tabellen: estv.admin.ch

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Avenzo Expat Tax Advisors2026-04-23Geprüft von Denis Smajovik

Der Avenzo-Quellensteuer-Rechner für den Kanton Zürich berechnet Ihren monatlichen Quellensteuerabzug — basierend auf den aktuellen Tarifen 2025 des Kantonssteueramts Zürich und den offiziellen ESTV-Tabellen (Quelle: ESTV Kreisschreiben direkte Bundessteuer). Quellensteuerpflichtig in Zürich sind ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung (B-, L-, G-, F-, N-Ausweis) sowie Grenzgänger aus Deutschland, Österreich, Italien und Frankreich. Die Stadt Zürich hat den höchsten Anteil an quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmenden in der Schweiz. Der Kanton Zürich verwendet die nationalen Tarifcodes A (ledig), B (Alleinverdiener-Ehe), C (Doppelverdiener-Ehe) und H (Alleinerziehende). Ab einem Jahresbruttolohn von CHF 120000 besteht eine Pflicht zur nachträglichen ordentlichen Veranlagung (NOV) mit Einreichefrist 31. März. Dieser Rechner gehört zur Avenzo-Rechner-Sammlung und ergänzt das Quellensteuer-Lexikon mit kantonsspezifischen Tarifen für Zürich.

[!info] Quellensteuer Zürich — Kurzantwort Wer zahlt? Ausländische Arbeitnehmende ohne C-Ausweis und Grenzgänger. Tarife: A (ledig), B (Alleinverdiener-Ehe), C (Doppelverdiener-Ehe), H (Alleinerziehend). NOV-Pflicht: ab Jahreseinkommen CHF 120000. Antragsfrist freiwillige NOV: 31. März. Datenquelle: Kantonssteueramt Zürich + ESTV.

Welche Quellensteuer-Tarife gelten in Zürich?

Monatslohn Tarif A (ledig) Tarif B (Alleinverdiener-Ehe) Tarif C (Doppelverdiener)
CHF 4'000 ca. 8.5 % ca. 5.2 % ca. 10.8 %
CHF 6'000 ca. 12.3 % ca. 8.7 % ca. 15.1 %
CHF 8'000 ca. 15.2 % ca. 11.9 % ca. 18.4 %
CHF 10'000 ca. 17.8 % ca. 14.1 % ca. 21.2 %
CHF 15'000 ca. 22.1 % ca. 18.3 % ca. 25.9 %

Richtwerte für die Stadt Zürich mit Reformierter Kirchensteuer. Die offiziellen Tarife werden jährlich vom Kantonssteueramt Zürich veröffentlicht. Für die exakte Berechnung Ihrer persönlichen Situation nutzen Sie den Avenzo-Quellensteuer-Rechner.

Was müssen Quellensteuerpflichtige im Kanton Zürich beachten?

NOV-Pflicht ab CHF 120000: Wenn Ihr Jahresbruttolohn diese Grenze überschreitet, sind Sie in Zürich zur nachträglichen ordentlichen Veranlagung verpflichtet und müssen eine vollständige Steuererklärung einreichen. Die bereits abgezogene Quellensteuer wird als Akontozahlung angerechnet.

Freiwillige Tarifkorrektur: Wer Abzüge über den Tarif hinaus geltend machen will (z.B. grössere Säule-3a-Einzahlungen, Unterhaltskosten, Krankheitskosten), kann bis 31. März des Folgejahres einen Antrag auf nachträgliche Tarifkorrektur oder NOV beim Kantonssteueramt Zürich stellen. Bei hohen Abzügen lohnt sich dieser Schritt fast immer.

Grenzgänger Deutschland: Für Grenzgänger aus Deutschland, die in Zürich arbeiten, gilt das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Schweiz–Deutschland mit einer Quellensteuer von 4.5 % des Bruttolohns. Details und Besonderheiten regelt das DBA in Art. 15a.

Kirchensteuer: In Zürich wird die Kirchensteuer nur erhoben, wenn Sie einer Landeskirche (reformiert oder katholisch) angehören. Konfessionslose Personen zahlen sie nicht — achten Sie auf den entsprechenden Eintrag auf Ihrem Lohnausweis.

Dieser Rechner ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand 2025.

FAQ

Häufige Fragen

Quellensteuerpflichtig im Kanton Zürich sind ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung (B-, L-, G-, F-, N-Ausweis) sowie Grenzgänger aus Deutschland, Österreich, Italien und Frankreich. Der Arbeitgeber zieht die Quellensteuer direkt vom Bruttolohn ab und überweist sie an das Kantonssteueramt Zürich. Personen mit Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) reichen hingegen eine ordentliche Steuererklärung ein.

Der Kanton Zürich verwendet die einheitlichen Schweizer Quellensteuer-Tarife A-H: Tarif A für Ledige ohne Kinder, Tarif B für Alleinverdiener-Ehepaare, Tarif C für Doppelverdiener-Ehepaare, Tarif H für Alleinerziehende. Die Tarifcodes werden jährlich vom Kantonssteueramt Zürich publiziert und berücksichtigen Einkommen, Zivilstand, Kinder und Kirchenzugehörigkeit.

Eine NOV ist im Kanton Zürich obligatorisch ab einem Bruttolohn von CHF 120000 pro Jahr (Art. 89 DBG). Unterhalb dieser Grenze ist die NOV auf Antrag freiwillig — der Antrag muss bis zum 31. März des Folgejahres beim Kantonssteueramt Zürich eingehen. Die NOV lohnt sich für Quellensteuerpflichtige typischerweise dann, wenn sie hohe Abzüge geltend machen können (Säule 3a, Weiterbildung, Unterhaltskosten).

Die Quellensteuer-Tarife enthalten Pauschalen für Berufsauslagen, Krankenkassenprämien, Versicherungsabzüge und einen pauschalen Kinderabzug. Nicht enthalten sind individuelle Abzüge wie Säule 3a, Weiterbildungskosten über Pauschale, Alimente, Pensionskassen-Einkauf und effektive Krankheitskosten. Wer diese Abzüge geltend machen will, muss eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) beantragen.

Quellen und Referenzen
  1. 01ESTV — Kreisschreiben direkte Bundessteuer
  2. 02ESTV — Formulare und Wegleitungen direkte Bundessteuer
  3. 03ESTV — Steuerbelastung in der Schweiz
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