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Kanton

Region 1 (urban)

Alter
Jahre
Franchise
Versicherungsmodell
Monatsprämie (geschätzt)CHF 383
JahresprämieCHF 4'596
+ Franchise CHF 1'000 + Selbstbehalt max. CHF 700CHF 1'700
Ersparnis Prämie vs. Standard Fr. 300− CHF 384
Maximale JahreskostenPrämie + Franchise + max. Selbstbehalt
CHF 6'296

Richtwerte · BAG Prämienregionen · Effektive Prämien je nach Kasse

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Denis Smajovik2026-04-23

Die Krankenkassenprämie in der Schweiz wird nach KVG (SR 832.10) pro Kanton, Prämienregion, Alter, Franchise und Versicherungsmodell berechnet. Für eine 35-jährige Person in Zürich (Region 1, Standardmodell, CHF 300 Franchise) beträgt die Monatsprämie ca. CHF 480; dieselbe Person in einer ländlichen Region 3 zahlt ca. CHF 360. Die strukturellen Treiber sind: Wohnkanton und -region (bis zu 50% Unterschied zwischen Kantonen), gesetzliche Altersgruppe (Kinder 0–18, Junge Erwachsene 19–25, Erwachsene 26+), Franchise (CHF 300–2'500) und Versicherungsmodell (Standard, HMO, Hausarzt, Telmed). Die Prämien werden jährlich im Oktober vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) genehmigt und gelten ab 1. Januar. Avenzo Versicherungen ist FINMA-registrierter Versicherungsvermittler (F01490726) — die Beratung zu Ihrer optimalen Krankenkasse gehört zu unserem regulierten Kernauftrag.

Wie berechnet der Rechner Ihre Prämie?

Schritt 1 — Kanton wählen: Der Rechner berücksichtigt die für Ihren Kanton massgebliche Prämienregion (Stadt, Agglomeration, Land). Innerhalb eines Kantons gibt es bis zu drei Regionen; die Unterschiede betragen bis zu 15% der Prämie.

Schritt 2 — Alter eingeben: Prämien sind nach den drei gesetzlichen Altersgruppen gestaffelt (Kinder 0–18, Junge Erwachsene 19–25, Erwachsene 26+). Innerhalb der Erwachsenengruppe gilt ein einheitlicher Tarif — Prämien steigen nicht individuell mit dem Alter.

Schritt 3 — Franchise und Modell wählen: Wählen Sie eine der sechs gesetzlichen Franchise-Stufen (CHF 300–2'500) sowie das Versicherungsmodell. Die Kombination aus Franchise und Modell ist der grösste Hebel für Ihre persönliche Prämienoptimierung.

Wie lese ich das Ergebnis?

Das Ergebnis weist vier Grössen aus: Monatsprämie (Durchschnittswert für Ihre Parameterkombination), Jahresprämie (Monatsprämie × 12), maximale Eigenleistung (Franchise plus 700 Selbstbehalt) und Ersparnis gegenüber dem teuersten Szenario (Standardmodell, CHF 300 Franchise). Diese Ersparnis ist das realistische Einsparpotenzial durch bewusste Modell- und Franchisewahl.

[!info] Der Rechner berechnet eine Schätzung auf Basis von Durchschnittswerten. Für den verbindlichen Vergleich aller zugelassenen Versicherer wenden Sie sich an Avenzo Versicherungen, FINMA-registriert (F01490726) — oder nutzen den offiziellen BAG-Prämienrechner auf priminfo.admin.ch.

Welche Franchise ist für mich die günstigste?

Die Franchise ist der Betrag, den Sie selbst tragen, bevor Ihre Krankenkasse übernimmt. Zusätzlich zur Franchise zahlen Sie 10% Selbstbehalt auf weitere Kosten, maximal 700 pro Jahr.

Franchise Max. Eigenleistung pro Jahr Typische Prämienersparnis vs. CHF 300 (Erwachsene)
CHF 300 CHF 1'000 — Basiswert
CHF 500 CHF 1'200 ca. CHF 120–180 p.a.
CHF 1'000 CHF 1'700 ca. CHF 360–540 p.a.
CHF 1'500 CHF 2'200 ca. CHF 540–780 p.a.
CHF 2'000 CHF 2'700 ca. CHF 660–960 p.a.
CHF 2'500 CHF 3'200 ca. CHF 720–1'080 p.a.

Rechenbeispiel: Wann lohnt sich die höchste Franchise?

Eine Versicherte, 35 Jahre, Kanton Zürich: CHF 300 Franchise ergibt eine geschätzte Jahresprämie von CHF 5'400; CHF 2'500 Franchise ergibt CHF 4'500. Prämienersparnis: CHF 900. Wer im Jahr weniger als CHF 900 an Behandlungskosten verursacht, fährt mit der höchsten Franchise günstiger.

[!tip] Faustregel: Übersteigen Ihre tatsächlichen Gesundheitskosten die jährliche Prämienersparnis nicht, ist die höchste Franchise CHF 2'500 die günstigste Wahl. Eine Franchise kann jederzeit erhöht, aber nur bis zum 31. März des laufenden Jahres reduziert werden.

Welches Versicherungsmodell spart am meisten?

Alle vier Modelle bieten identischen gesetzlichen Grundversicherungsschutz nach KVG. Der Unterschied liegt ausschliesslich darin, wen Sie als erste Anlaufstelle kontaktieren müssen.

Modell Wie es funktioniert Typische Prämienersparnis Für wen geeignet
Standard Freie Arztwahl, kein Gatekeeping — Basispreis Wer maximale Flexibilität braucht oder regelmässig Spezialisten aufsucht
HMO Erstanlaufstelle: festgelegte Gruppenpraxis 10–20% Stadtbewohner in der Nähe einer HMO-Praxis
Hausarzt Erstanlaufstelle: gewählter Hausarzt 7–15% Wer einen langjährigen Hausarzt hat und kaum direkt zum Spezialisten geht
Telmed Erstanlaufstelle: Telefon-Triage (z.B. Medi24) 5–15% Digital-affine Personen, die schnelle telefonische Erreichbarkeit schätzen

[!warning] Wer im HMO- oder Hausarztmodell ohne Überweisung direkt einen Spezialisten aufsucht, kann verpflichtet werden, die Kosten selbst zu tragen. Notfälle sind in allen Modellen ohne Gatekeeping gedeckt.

Habe ich Anspruch auf Prämienverbilligung (IPV)?

Die individuelle Prämienverbilligung (IPV) ist eine der am häufigsten nicht beanspruchten Sozialleistungen der Schweiz — laut BAG bezogen 2023 rund 2,3 Millionen Personen eine IPV, viele weitere hätten Anspruch. Die IPV wird kantonal finanziert; Einkommensgrenzen und Antragsverfahren unterscheiden sich je nach Kanton.

[!info] IPV wird nicht automatisch ausbezahlt. In den meisten Kantonen müssen Sie aktiv einen Antrag stellen. Bei Bewilligung überweist der Kanton den Betrag direkt an Ihre Krankenkasse.

Kanton Alleinstehende (ca.) Verheiratet, 2 Kinder (ca.) Antragstelle
Zürich bis CHF 56900 bis CHF 96900 Automatisch via Steuerdaten
Bern bis CHF 53550 bis CHF 89250 Ausgleichskasse Bern
Aargau bis CHF 50000 bis CHF 90000 Kant. Steuerverwaltung
St. Gallen bis CHF 48000 bis CHF 88000 Sozialversicherungsanstalt SG
Luzern bis CHF 46000 bis CHF 86000 Ausgleichskasse Luzern

Orientierungswerte. Massgeblich sind die kantonalen Gesetzgebungen (steuerbares Einkommen). Tatsächliche Schwellen variieren je nach Familienstand und Kinderanzahl.

Wann kann ich die Krankenkasse wechseln?

Die Prämien für das Folgejahr gibt das BAG jeweils im Oktober bekannt. Die ordentliche Kündigungsfrist läuft bis zum 30. November: Die Kündigung muss per Einschreiben rechtzeitig beim bisherigen Versicherer eintreffen. Der neue Versicherungsschutz beginnt am 1. Januar. Eine Franchise-Reduktion auf eine tiefere Stufe ist nur bis zum 31. März des laufenden Jahres möglich.

Wie kann ich Krankenkassenprämien konkret sparen?

[!tip] Franchise und Modell kombinieren: Die grösste Ersparnis erzielen Sie mit der höchsten vertretbaren Franchise kombiniert mit HMO oder Hausarztmodell. Gegenüber dem Standardmodell mit Minimalfranchise sind Einsparungen von CHF 1'500–2'500 pro Jahr möglich.

[!tip] IPV aktiv prüfen: Viele Haushalte im mittleren Einkommenssegment haben Anspruch auf Prämienverbilligung. Klären Sie Ihren Anspruch vor dem Wechsel — die IPV verändert die tatsächliche Nettobelastung erheblich.

[!tip] Wechsel vor Mitte November einleiten: Damit die Kündigung sicher bis zum 30. November eintrifft, sollten Sie den Wechselprozess bis spätestens 15. November abschliessen. Den vollständigen Ablauf erklärt der Ratgeber Krankenkasse wechseln.

Nächste Schritte

Prämien konkret vergleichen: Der Rechner oben gibt Ihnen die Grössenordnung. Für den verbindlichen Vergleich aller zugelassenen Versicherer steht Ihnen Avenzo Versicherungen, FINMA-registriert (F01490726), zur Verfügung.

Wechsel einleiten: Haben Sie Ihr Szenario berechnet, begleitet Sie Avenzo durch den vollständigen Wechselprozess — inklusive Kündigung beim bisherigen Versicherer.

Versicherung verstehen: Alles zur obligatorischen Krankenversicherung nach KVG finden Sie im Überblick Krankenkasse Schweiz.

Dieser Rechner ersetzt keine individuelle Versicherungsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

FAQ

Häufige Fragen

Sie können Ihre Grundversicherung per 1. Januar wechseln. Die Kündigung muss bis spätestens 30. November beim bisherigen Versicherer eingegangen sein. Bei Prämienerhöhungen gilt eine verlängerte Frist.

Bei wenigen Arztbesuchen lohnt sich die höchste Franchise von CHF 2'500 — Sie sparen bis zu CHF 1'500 Prämie pro Jahr. Bei regelmässigen Behandlungen ist die Franchise von CHF 300 günstiger, da Sie weniger Selbstbehalt tragen.

Nein. Die Prämien variieren je nach Kanton um bis zu 50%. Die Prämienregion (Stadt, Land, Agglomeration) innerhalb des Kantons beeinflusst den Betrag zusätzlich.

Alternativmodelle wie HMO oder Hausarztmodell sparen gegenüber dem Standardmodell bis zu 25% Prämie. Der Nachteil: Sie müssen bei Beschwerden zuerst die festgelegte Erstanlaufstelle kontaktieren. Die Leistungen der Grundversicherung bleiben identisch.

Ja. In der Steuererklärung können Sie die Prämien der Grund- und Zusatzversicherung als Versicherungsabzug geltend machen. Der maximale Pauschalabzug beträgt CHF 2'800 für Alleinstehende (kantonal verschieden). Massgeblich ist Art. 33 Abs. 1 lit. g DBG sowie das kantonale Steuergesetz.

Quellen und Referenzen
  1. 01BAG — Krankenversicherung, Prämien und Kostenbeteiligung
  2. 02BSV — Berufliche Vorsorge und 3. Säule
  3. 03ESTV — Steuerbelastung in der Schweiz
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