Auf eine Kapitalauszahlung von CHF 200'000 aus Pensionskasse oder Säule 3a fallen in der Schweiz je nach Wohnort rund CHF 6'500 (Zug) bis CHF 21'200 (Genf) Steuer an — separat vom Einkommen zum privilegierten Vorsorgetarif nach Art. 38 DBG besteuert. Der Avenzo Kapitalauszahlungs-Rechner zeigt den exakten Betrag für alle 26 Kantone und 2'110 Gemeinden. Der Vorsorgetarif entspricht rund einem Fünftel des ordentlichen Einkommensteuertarifs; werden im gleichen Steuerjahr Bezüge aus 2. und 3. Säule getätigt, addieren die meisten Kantone die Beträge für die Satzberechnung. Geben Sie Kanton, Gemeinde, Zivilstand und Auszahlungsbetrag ein und sehen Sie sofort, wie viel Sie netto erhalten.
So funktioniert der Rechner
Der Rechner arbeitet in vier Schritten:
- Kanton, Gemeinde und Zivilstand wählen. Die integrierte Gemeinde-Suche umfasst alle 2'110 Schweizer Gemeinden. Wählen Sie Ihren Wohnkanton und Ihre Gemeinde zum Zeitpunkt der Auszahlung — Kantonssteuer und Gemeindesteuer werden separat berechnet und ausgewiesen. Der Vorsorgetarif variiert erheblich zwischen den Kantonen: ein identischer Auszahlungsbetrag kann je nach Wohnort zu einer zwei- bis dreimal höheren Steuer führen.
- Alter bei Bezug eingeben. Das Alter bei der Auszahlung ist für die Zulässigkeit des Bezugs relevant (frühestens 5 Jahre vor dem ordentlichen AHV-Rentenalter) und wird im Rechner als Plausibilitätsprüfung berücksichtigt.
- Auszahlungsbetrag festlegen. Der Slider deckt einen Bereich von CHF 10'000 bis CHF 1'000'000 ab. Alternativ können Sie den Betrag direkt ins Eingabefeld tippen. Der Rechner berücksichtigt, ob der Kanton Leistungen aus 2. und 3. Säule, die im selben Steuerjahr bezogen werden, für die Satzberechnung addiert.
- Steuer und Nettoauszahlung ablesen. Sie sehen sofort die Steuer auf Bundesebene (Art. 38 DBG), die Kantonssteuer und die Gemeindesteuer — sowie den Nettobetrag, der Ihnen nach Abzug aller Steuern verbleibt.
Ihre Ergebnisse verstehen
Kapitalleistungen aus dem Vorsorgebereich werden nach Art. 38 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) sowie nach den entsprechenden kantonalen Steuergesetzen besteuert. Drei Merkmale sind entscheidend:
Vorsorgetarif statt Einkommensteuertarif: Der Steuersatz auf Kapitalleistungen entspricht rund einem Fünftel des ordentlichen Einkommensteuertarifs. Konkret: Wer bei einem Einkommen von CHF 100'000 im Kanton Zürich einen Einkommenssteuersatz von etwa 20 % trägt, zahlt auf eine Kapitalleistung von CHF 100'000 nur rund 4–5 % — also nicht die vollen 20 %.
Keine Kumulierung mit dem Einkommen: Die Kapitalleistung wird vollständig aus der ordentlichen Einkommensteuerveranlagung herausgelöst. Sie erhöht weder den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen noch wird sie mit diesem addiert.
Kantonale Addition bei mehreren Auszahlungen im selben Jahr: Werden im gleichen Steuerjahr mehrere Vorsorgeleistungen (z.B. Pensionskasse und Säule 3a) ausbezahlt, addieren die meisten Kantone diese Beträge für die Satzberechnung. Dies erhöht den effektiven Steuersatz. Die genaue Regelung variiert kantonal — prüfen Sie dies frühzeitig.
[!info] Die direkte Bundessteuer auf Kapitalleistungen beträgt pauschal 2/3 des ordentlichen Tarifs auf 1/5 der Leistung — vereinfacht ausgedrückt rund 4–8 % je nach Betrag und Zivilstand. Die Kantone wenden eigene Vorsorgetarife an, die von diesem Bundessatz abweichen können.
Wie viel Steuer zahle ich auf CHF 200'000 Kapitalauszahlung?
Person, Wohnort Zürich (Stadt), ledig, Kapitalauszahlung CHF 200'000 aus Pensionskasse.
| Steuerart | Betrag (ca.) |
|---|---|
| Direkte Bundessteuer (Art. 38 DBG) | CHF 2'600 |
| Kantonssteuer Zürich (Vorsorgetarif) | CHF 7'200 |
| Gemeindesteuer Stadt Zürich | CHF 5'900 |
| Total Steuer | CHF 15'700 |
| Nettoauszahlung | CHF 184'300 |
Effektivsteuersatz: ca. 7.9 % auf die Kapitalleistung. Zum Vergleich: Dieselbe Person zahlt auf ein ordentliches Einkommen von CHF 200'000 rund 30 % Steuern — der Vorsorgetarif bedeutet eine Vergünstigung von rund 73 %. Richtwerte auf Basis der ESTV-Steuerfüsse; individuelle Abzüge können das Ergebnis geringfügig verändern. Der Rechner oben berechnet Bund (Art. 38 DBG), Kanton und Gemeinde separat und berücksichtigt Ihren Wohnort sowie die gewählte Staffelung.
Kantonaler Vergleich bei CHF 200'000 (ledig)
| Kanton | Gesamtsteuer ca. | Nettoauszahlung ca. |
|---|---|---|
| Zug (Stadt) | CHF 6'500 | CHF 193'500 |
| Luzern (Stadt) | CHF 10'800 | CHF 189'200 |
| Zürich (Stadt) | CHF 15'700 | CHF 184'300 |
| Bern (Stadt) | CHF 18'400 | CHF 181'600 |
| Genf (Stadt) | CHF 21'200 | CHF 178'800 |
Inkl. direkte Bundessteuer, Kantons- und Gemeindesteuern. Richtwerte ohne Kirchensteuer. Quelle: ESTV Steuerbelastung in der Schweiz.
Auszahlungsstrategie optimieren
Die stärkste Stellschraube bei der Vorsorgebesteuerung ist die zeitliche und betragsmässige Staffelung. Da der Vorsorgetarif progressiv ist — grössere Beträge werden höher besteuert als kleinere —, lohnt es sich, das Kapital auf möglichst viele Steuerjahre zu verteilen.
Gestaffelte Auszahlung über mehrere Jahre (CHF 400'000, Zürich, ledig)
| Variante | Steuer total |
|---|---|
| Einmalauszahlung CHF 400'000 | ca. CHF 42'000 |
| Zwei Tranchen à CHF 200'000 (2 Jahre) | ca. 2 × CHF 15'700 = CHF 31'400 |
| Vier Tranchen à CHF 100'000 (4 Jahre) | ca. 4 × CHF 6'400 = CHF 25'600 |
Steuerersparnis durch Staffelung über vier Jahre: ca. CHF 16'400 gegenüber der Einmalauszahlung.
[!tip] Die grösste Wirkung erzielt, wer frühzeitig handelt. Wer mehrere Säule-3a-Konten führt (bis zu fünf empfohlen), kann jedes Konto in einem separaten Steuerjahr auflösen — beginnend ab 5 Jahre vor dem ordentlichen AHV-Rentenalter. Für Pensionskassenguthaben prüfen Sie, ob Ihr Reglement eine Teilkapitalauszahlung kombiniert mit einer laufenden Rente erlaubt.
Tipps zur Vorsorgeauszahlung
[!tip] Mehrere Konten führen: Eröffnen Sie frühzeitig mehrere Säule-3a-Konten bei verschiedenen Anbietern. Das Bundesgericht hat dies ausdrücklich bestätigt (Quelle: BSV). Jedes Konto bildet eine separate Auszahlungseinheit — die Grundlage für die steuerliche Staffelung.
[!tip] Fünf-Jahres-Fenster nutzen: Auszahlungen sind ab 5 Jahren vor dem ordentlichen Rentenalter möglich. Planen Sie die Reihenfolge schon mit 55: zuerst Säule 3a, dann Freizügigkeit, dann Pensionskasse (oder je nach Steuersituation anders herum).
[!warning] 2. Säule und 3. Säule nicht im selben Jahr beziehen: Die meisten Kantone addieren Leistungen aus 2. Säule und 3. Säule, die im gleichen Steuerjahr anfallen. Dies treibt den Steuersatz in die Höhe. Trennen Sie diese Auszahlungen wenn immer möglich auf verschiedene Steuerjahre auf.
[!tip] WEF (Wohneigentumsförderung) vor der Pensionierung prüfen: Wer Wohneigentum erwerben oder einen bestehenden Kredit amortisieren möchte, kann Vorsorgekapital im Rahmen der WEF-Regelung steuerpflichtig (aber zu Vorsorgetarif) beziehen. Dies reduziert das spätere Pensionskassenkapital, kann aber steuerlich vorteilhaft sein, wenn der Bezug in einem Jahr mit tiefem übrigen Einkommen erfolgt. Mehr zur Pensionskassen-Auszahlung erklärt der Ratgeber Pensionskasse auszahlen.
[!info] AHV-Beiträge, IV-Beiträge und EO-Beiträge werden auf Kapitalleistungen aus der Vorsorge nicht erhoben. Lediglich die Steuern (Bund, Kanton, Gemeinde) fallen an. Dies unterscheidet Kapitalleistungen von laufenden Rentenzahlungen, auf die AHV-Beiträge zu entrichten sind, falls diese eine bestimmte Freigrenze überschreiten.
Nächste Schritte
- Strategie besprechen: Für individuelle Auszahlungsplanung — insbesondere bei Beträgen über CHF 300'000 oder komplexen Situationen (Wohneigentum, Selbständigkeit, Scheidung) — empfiehlt sich eine persönliche Beratung durch einen Treuhandexperten. Avenzo Treuhand vermittelt Ihnen einen zertifizierten Vorsorgeberater.
- Freizügigkeitskonto prüfen: Behalten Sie den Überblick über Ihr Freizügigkeitskonto — besonders nach einem Stellenwechsel oder bei Lücken in der Pensionskasse. Der Freizügigkeitskonto-Rechner zeigt, wie sich Ihr Guthaben bis zur Pensionierung entwickelt.
- Ratgeber lesen: Der Ratgeber Pensionskasse auszahlen erläutert alle Bezugsformen (Kapital, Rente, Mischform), Fristen und steuerliche Konsequenzen Schritt für Schritt.
Stand: April 2026. Quellen: ESTV Steuerbelastung, BSV BVG/3. Säule, Art. 38 DBG, Art. 11 Abs. 3 StHG. Dieser Rechner ersetzt keine individuelle Steuer- oder Vorsorgeberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.