Standardmodell
- Freie Arztwahl — jede Facharztpraxis direkt
- Keine Einschränkungen
- Höchste Flexibilität, höchste Prämie
Krankenkassen-Prämien 2026: kantonale Tabelle, Sparpotenzial nach Franchise und Modell, Anspruch auf Prämienverbilligung. Bis CHF 1'200 pro Jahr sparen.
Vier Modelle — Rabatt vs. Flexibilität im direkten Vergleich.
Kanton Zürich, Erwachsener, 2 Arztbesuche à CHF 200 pro Jahr
Ersparnis mit hoher Franchise: CHF 750 bei geringen Arztkosten. Lohnt sich für gesunde Personen mit wenigen Arztkontakten.
Schnellcheck in zwei Fragen — basierend auf kantonalen Richtwerten.
Liegt Ihr steuerbares Haushaltseinkommen unter CHF 60'000 (ledig) bzw. CHF 90'000 (Ehepaar)?
Die Krankenkassenprämie in der Schweiz beträgt durchschnittlich CHF 360 pro Monat für Erwachsene (26+) im Standardmodell mit Franchise CHF 300. Je nach Kanton, Krankenkasse und gewähltem Modell variieren die Prämien erheblich: von CHF 285 pro Monat in Appenzell Innerrhoden bis CHF 530 in der Waadt — für identische Grundleistungen gemäss KVG. Die drei wirksamsten Massnahmen zur Prämienreduktion sind ein Modellwechsel (Telemed oder HMO: 10–25% Rabatt), eine höhere Franchise (CHF 2'500 statt CHF 300 spart bis CHF 85 pro Monat) und ein Kassenwechsel zum 1. Januar (Frist 30. November). Rund 2,3 Millionen Schweizerinnen und Schweizer haben zudem Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung (IPV), die je nach Kanton und Einkommen CHF 100 bis über CHF 5'000 pro Jahr beträgt. Quelle: Bundesamt für Gesundheit (BAG). Mit dem Avenzo Prämienrechner können Sie Ihre persönliche Prämie berechnen.
Krankenkassenprämien in der Schweiz sind nicht einkommensabhängig — jede versicherte Person zahlt dieselbe Prämie innerhalb derselben Prämienregion. Die Prämien unterscheiden sich nach Kanton oder Prämienregion (bis zu 3 Regionen pro Kanton), Franchise (CHF 300 bis CHF 2'500), Versicherungsmodell, Krankenkasse und Alter (Kinder, junge Erwachsene 19–25, Erwachsene 26+).
Rund 2,3 Millionen Schweizerinnen und Schweizer erhalten eine individuelle Prämienverbilligung (IPV). In den meisten Kantonen gilt als Anspruchsgrenze, dass die Prämien ca. 25–35% des steuerbaren Einkommens nicht übersteigen sollen. Der mögliche Betrag reicht von CHF 100 bis über CHF 5'000 pro Jahr. Der Schnellcheck oben prüft Ihren Anspruch in zwei Fragen.
[!info] In einigen Kantonen (Zürich, Bern) wird die IPV automatisch auf Basis der Steuerdaten berechnet. In anderen Kantonen müssen Sie einen separaten Antrag stellen.
Der ordentliche Wechseltermin ist der 1. Januar (Kündigung bis 30. November). Für einen Sonderwechsel aufgrund einer Prämienerhöhung über 10% besteht ein ausserordentliches Kündigungsrecht innert eines Monats nach Ankündigung.
Stand: April 2026. Quellen: BAG Krankenversicherung, ESTV Versicherungsprämienabzug. Diese Seite ersetzt keine individuelle Versicherungsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
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