Jahresabschluss für Schweizer KMU: Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang. Fristen, OR-Pflichten und wie Avenzo Treuhand Ihren Abschluss korrekt und fristgerecht erstellt.
Fehler im Jahresabschluss kosten Zeit, Geld und Glaubwürdigkeit bei Banken und Steuerbehörden.
Avenzo übernimmt den gesamten Jahresabschluss-Prozess — korrekt nach OR, steueroptimiert und fristgerecht.
Alle Belege, Kontoauszüge und laufende Buchungen werden an Avenzo übermittelt — per App oder Export aus Ihrer Software.
Avenzo erstellt Bilanz (Aktiven/Passiven), Erfolgsrechnung (Ertrag/Aufwand/Gewinn) und Anhang nach OR Art. 958 ff. — mit steueroptimierten Abschreibungen und Rückstellungen.
Handelsbilanz und Steuerbilanz werden abgestimmt. Avenzo erstellt beide Versionen für OR-Compliance und optimalen Steuerwert.
Avenzo bereitet die Unterlagen für die Generalversammlung vor und stellt sicher, dass die 6-Monats-Frist ab Geschäftsjahresende eingehalten wird.
Für ein Geschäftsjahr mit Bilanzstichtag 31. Dezember.
Alle Buchungen abschliessen. Letzte Abschreibungen, Rückstellungen und Inventar aufnehmen.
Lohnausweise bis Ende Januar elektronisch einreichen (ELM-Verfahren). Frist ist fix — keine Verlängerung möglich.
Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang und MWST-Jahresabstimmung erstellen. Avenzo koordiniert alle Positionen.
GV genehmigt die Jahresrechnung und beschliesst die Gewinnverwendung (AG/GmbH, OR Art. 698). 6-Monats-Frist ab Bilanzstichtag.
Steuererklärung bei Kanton einreichen mit Jahresrechnung, Lohnliste, Wertschriftenverzeichnis. Fristverlängerung auf Anfrage.
Der Jahresabschluss ist für Schweizer Unternehmen eine gesetzliche Pflicht nach dem Obligationenrecht (OR Art. 957–963b). Er besteht aus Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang und muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Geschäftsjahresende durch die Generalversammlung genehmigt werden. Als Teil von Avenzos Treuhand-Angebot erstellen wir den Jahresabschluss professionell — korrekt nach OR, steueroptimiert und bankfähig aufbereitet. Die Steuererklärung für juristische Personen ist bis 31. März des Folgejahres fällig; mit Fristverlängerung auf Anfrage.
Gemäss OR Art. 957 sind alle GmbH und AG zur vollständigen doppelten Buchführung verpflichtet — unabhängig vom Umsatz. Einzelunternehmen mit Jahresumsatz über CHF 500'000 ebenfalls. Kleinere Einzelunternehmen können eine vereinfachte Einnahmen-Ausgaben-Rechnung führen. Die ordentliche Revision ist erst ab 250 Vollzeitstellen, CHF 20 Mio. Bilanzsumme oder CHF 40 Mio. Umsatz (zwei von drei Kriterien) vorgeschrieben — kleinere GmbH können durch Opting-out auf die eingeschränkte Revision verzichten.
Die Handelsbilanz folgt den OR-Grundsätzen und ist massgebend für die Generalversammlung (GV). Die Steuerbilanz kann davon abweichen — etwa bei anderen Abschreibungssätzen oder steuerlich zulässigen Rückstellungen. Avenzo erstellt beide Versionen und optimiert die Steuerbilanz im gesetzlichen Rahmen. Dieser Unterschied kann die Steuerbelastung einer GmbH erheblich beeinflussen.
Falsche Periodenabgrenzungen (Rechnungen aus dem Vorjahr im Folgejahr gebucht), fehlende oder falsch berechnete Abschreibungen, unvollständige Rückstellungen (Urlaubsguthaben, Garantieverpflichtungen) sowie Diskrepanzen zwischen MWST-Abrechnung und Buchhaltung gehören zu den häufigsten Fehlerquellen. Avenzo überprüft alle diese Positionen systematisch.
| Unternehmensgrösse | Aufwand ca. | Avenzo-Preis |
|---|---|---|
| Einzelunternehmen | 4–8 Stunden | Ab CHF 600 |
| GmbH (kleiner Umsatz) | 8–15 Stunden | Ab CHF 900 |
| GmbH/AG (mittlerer Umsatz) | 15–30 Stunden | Ab CHF 1'800 |
Preise inkl. Jahresrechnung, Anhang, Steuerbilanz. Exkl. MWST.
Diese Seite ersetzt keine individuelle Treuhand- oder Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Avenzo erstellt Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang und Steuerbilanz OR-konform für Ihre GmbH, AG oder Einzelfirma. Ab CHF 600 Fixpreis.