Professionelle Nachlassverwaltung in der Schweiz: Erbschaftssteuern, Erbteilung, Liegenschaftsverkauf, internationale Nachlässe. Avenzo Treuhand begleitet Sie.
Die Abwicklung eines Nachlasses in der Schweiz verläuft in vier klar definierten Phasen. Avenzo begleitet alle.
Behörden benachrichtigen (Zivilstandesamt, Einwohnerkontrolle), Banken und Versicherungen informieren, Sicherung des Nachlasses (Schliessfächer, Zugänge).
Erfassung aller Aktiven (Bankguthaben, Wertschriften, Liegenschaften, Fahrzeuge) und Passiven (Schulden, Verbindlichkeiten, Pensionskasse, Lebensversicherungen).
Steuererklärung für Erbschaftssteuer einreichen — kantonsspezifisch. Direkte Nachkommen und Ehegatten sind in fast allen Kantonen steuerbefreit.
Erbenkonvention aushandeln, Aktiven und Passiven aufteilen, Grundbucheintragungen koordinieren, Erbengemeinschaft auflösen.
Die Erbschaftssteuer ist Kantonssache. Direkte Nachkommen und Ehegatten sind in fast allen Kantonen steuerbefreit. Quelle: Kantonale Steuerverwaltungen.
Die Abwicklung eines Nachlasses in der Schweiz richtet sich nach dem Zivilgesetzbuch (ZGB Art. 457–640). Direkte Nachkommen und Ehegatten sind in fast allen 26 Kantonen von der Erbschaftssteuer befreit. Der Pflichtteil für direkte Nachkommen beträgt seit der Erbrechtsrevision 2023 neu 50% des gesetzlichen Erbteils. Avenzo übernimmt die gesamte Nachlassverwaltung — steueroptimiert, diskret und im Einklang mit dem Erbrecht.
Ein vollständiger Nachlassmandat durch Avenzo umfasst die sofortigen Behördenbenachrichtigungen (Zivilstandesamt, Einwohnerkontrolle), die Erstellung des amtlichen Nachlassinventars, die Einreichung der kantonalen Erbschaftssteuererklärung, die Aushandlung der Erbenkonvention sowie die Koordination aller Grundbucheintragungen bis zur vollständigen Auflösung der Erbengemeinschaft.
Die beste Nachlassverwaltung beginnt zu Lebzeiten. Ein Testament ermöglicht Regelungen ausserhalb der gesetzlichen Erbfolge, ein Erbvertrag schafft bindende Vereinbarungen. Frühzeitige Schenkungen und klare güterrechtliche Regelungen (Gütertrennung vs. Errungenschaftsbeteiligung) vereinfachen die spätere Abwicklung erheblich. Avenzo berät auch bei der vorausschauenden Nachlassplanung.
Wenn der Erblasser oder Erben im Ausland wohnen oder ausländisches Vermögen vorhanden ist, gelten besondere Regeln. Schweizer Liegenschaften unterstehen immer Schweizer Recht (ZGB). Bankguthaben richten sich nach dem letzten Wohnsitz des Erblassers. Avenzo koordiniert mit Partnersteuerberatern im Ausland für nahtlose grenzüberschreitende Abwicklung.
Die Erbschaftssteuer wird kantonal erhoben. Quelle: ESTV — Steuerbelastung in der Schweiz. Der Bund kennt keine Erbschaftssteuer. Für direkte Nachkommen (Kinder, Enkel) und den überlebenden Ehegatten ist die Erbschaftssteuer in den meisten Kantonen vollständig abgeschafft — ebenso für eingetragene Partner. Die grössten Unterschiede zeigen sich bei Nichtverwandten und entfernten Verwandten:
Wohnsitz des Erblassers zum Todeszeitpunkt entscheidet über den anwendbaren Kanton — nicht der Wohnsitz der Erben. Bei Schweizer Liegenschaften gilt zusätzlich die Belegenheitssteuer des Lageorts, unabhängig vom Wohnsitz. Die steuerliche Planung eines Nachlasses beginnt deshalb idealerweise mit der Wahl des Wohnsitzkantons — oft zehn Jahre oder mehr vor dem Erbfall.
Seit dem 1. Januar 2023 gelten neue Pflichtteilsquoten nach ZGB Art. 471. Direkte Nachkommen haben Anspruch auf die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils (vorher drei Viertel). Der überlebende Ehegatte behält seinen Pflichtteil von der Hälfte. Eltern haben seit 2023 keinen Pflichtteil mehr — was dem Erblasser deutlich mehr Gestaltungsfreiheit gibt, insbesondere für Patchwork-Familien, gemeinnützige Zuwendungen oder Unternehmensnachfolgen. Bestehende Testamente und Erbverträge aus der Zeit vor 2023 sollten überprüft werden, da sich die Berechnungsgrundlage geändert hat.
Nach einem Todesfall beginnen mehrere Fristen gleichzeitig zu laufen:
Verpasste Fristen können zu Nachsteuern, Verzugszinsen, persönlicher Haftung für Erblasserschulden oder sogar zur Unwirksamkeit von Ausschlagungen führen. Avenzo übernimmt die Fristenüberwachung und stellt sicher, dass keine Behörde vergessen wird.
Die Kosten einer professionellen Nachlassverwaltung hängen vom Umfang des Nachlasses, der Anzahl Erben und der Komplexität (Liegenschaften, Unternehmen, internationales Vermögen) ab. Avenzo rechnet nach Aufwand zu CHF 180/Stunde oder als Pauschale ab CHF 2'500 für einfache Nachlässe ohne Liegenschaften. Komplexe Mandate (Liegenschaften, mehrere Kantone, Unternehmen, internationale Bezüge) werden individuell kalkuliert — mit schriftlichem Kostendach vor Auftragsbeginn. Die Treuhandkosten können in den meisten Kantonen als Abzug im Nachlassinventar geltend gemacht werden und reduzieren damit die Bemessungsgrundlage der Erbschaftssteuer.
Diese Seite ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Avenzo begleitet Sie durch alle Phasen der Erbschaftsabwicklung — von den Sofortmassnahmen bis zur Erbteilung. Alle 26 Kantone, FINMA-registriert.