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Kanton BernBEKanton Bern · Abzuege

Steuerabzüge Bern 2026

Steuerabzüge Bern 2026: Kinderabzug, Säule 3a, Berufskosten, Krankenkasse — alle kantonalen Abzüge für Kanton Bern mit genauen Beträgen. Avenzo optimiert automatisch.

Auf die Warteliste — Bern→Steuerabzug-Finder öffnen↘
HauptortBernFINMA · F01567880↗
Auf einen Blick
  1. 01
    42%
    Gesamtgrenzsteuersatz Bern
    bis zu, Kanton + Gemeinde + Bundessteuer
  2. 02
    CHF 7258
    Säule 3a (Angestellte mit PK)
  3. 03
    CHF 8'000
    Kinderabzug Kanton BE
  4. 04
    FINMA
    Avenzo registriert
Stand2026-04-23
Daten

Kantonale Abzüge Bern 2025 — Überblick

Die wichtigsten Abzüge des Kantons Bern im direkten Vergleich mit der direkten Bundessteuer.

AbzugKanton BEBundessteuer
Kinderabzug pro KindCHF 8'000CHF 6'700
Fremdbetreuungskostenmax. CHF 24'000/Kindmax. CHF 25'000/Kind
Säule 3a (Angestellte)CHF 7258CHF 7258
Krankenkasse (ledig)CHF 3'100 Pauschal—
Krankenkasse (verheiratet)CHF 6'200 Pauschal—
Schuldzinsen-Cap (über Vermögenserträgen)CHF 50'000CHF 50'000 (DBG Art. 33)
Parteispendenmax. CHF 10'100max. CHF 10'100
Weiterbildungeffektivmax. CHF 12'000

Quelle: Kanton Bern Steuerverwaltung (sv.fin.be.ch) · ESTV Kreisschreiben · Stand 2025

Rechenbeispiel

So wirkt ein zusätzlicher Abzug bei CHF 100'000 Einkommen

Bern ist ein Hochsteuerkanton — jeder zusätzliche Abzug spart bei 42 % Grenzsteuersatz rund 42 % des Abzugsbetrags.

Säule 3a maximal einzahlen

EinzahlungCHF 7258
Grenzsteuersatz35 %
Einzahlung × Grenzsteuersatz
ca. CHF 2'540

Steuerersparnis/Jahr

Pensionskassen-Einkauf CHF 20'000

EinkaufsbetragCHF 20'000
Grenzsteuersatz35 %
Einkaufsbetrag × Grenzsteuersatz
ca. CHF 7'000

Steuerersparnis im Einkaufsjahr

Fremdbetreuung 2 Kinder

FremdbetreuungskostenCHF 20'000
Grenzsteuersatz35 %
Abzug × Grenzsteuersatz
ca. CHF 7'000

Steuerersparnis/Jahr

Richtwerte bei Grenzsteuersatz 35–42 %. Individuelle Werte mit dem Avenzo Steuerrechner Bern berechnen.

Timeline

Steuererklärung Bern mit optimalen Abzügen — Ablauf

Vier Schritte vom Belegsammeln bis zur maximal ausgeschöpften Deklaration.

Dezember (Vorjahr)

Jahresende-Optimierung

Frist

Säule 3a bis zum 31. Dezember einzahlen. Pensionskassen-Einkauf für grosse Einkaufslücken planen.

Januar–Februar

Belege sammeln

Lohnausweis, Bankbelege, Arzt- und Apothekenquittungen, Hypothek, Liegenschaftsunterhalt, Weiterbildung, Kinderbetreuung.

15. März

Einreichefrist Bern

Frist

Gesetzliche Frist — früher als die meisten Kantone. Fristverlängerung bei der kantonalen Steuerverwaltung beantragen.

3–9 Monate später

Veranlagung

Steuerverwaltung Bern prüft Ihre Abzüge. Bei Rückfragen via ePortal nachreichen. Einsprachefrist: 30 Tage.

Im Kanton Bern — einem der Hochsteuerkantone der Schweiz — sind Steuerabzüge besonders wertvoll. Bei einem Grenzsteuersatz von bis zu 42% kann ein zusätzlicher Abzug von CHF 10'000 direkt CHF 4'200 Steuern sparen. Die wichtigsten Abzüge 2025: Säule 3a (CHF 7258), Kinderabzug (CHF 8'000), Fahrkosten, Krankenkassenprämien und Liegenschaftskosten. Mit dem Steuerabzug-Finder von Avenzo können Sie prüfen, welche Abzüge für Ihre persönliche Situation in Bern zutreffen.

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Welche kantonalen Abzüge gibt es im Kanton Bern 2026?

1. Berufskosten

Abzug Betrag Kanton BE 2025 Bundessteuer 2025
Fahrkosten ÖV Effektive Kosten Effektive Kosten
Fahrkosten Auto CHF 0.70/km, max. CHF 3000 CHF 0.70/km, max. CHF 3000
Auswärtige Verpflegung CHF 3200 (Vollkostenpauschale) CHF 3200
Berufsauslagen Pauschal 3% des Nettolohns, min. CHF 2'000, max. CHF 4'000 3%, max. CHF 4'000
Weiterbildung Effektiv (beruflich bedingt) Effektiv, max. CHF 12000

2. Familienabzüge

Abzug Betrag Kanton BE 2025 Bundessteuer 2025
Kinderabzug pro Kind CHF 8'000 CHF 6'700
Fremdbetreuungskosten Max. CHF 24'000 pro Kind Max. CHF 25500
Unterhaltszahlungen (Alimente) Effektiv geleistet Effektiv
Verheiratetenabzug CHF 2'600 —

3. Vorsorge und Versicherungen

Abzug Betrag Kanton BE 2025 Bundessteuer 2025
Säule 3a (Angestellte mit PK) CHF 7258 CHF 7258
Säule 3a (Selbständige ohne PK) CHF 36288 (max. 20%) CHF 36288
Krankenkassenprämien (ledig) Pauschal CHF 3'100 —
Krankenkassenprämien (verheiratet) Pauschal CHF 6'200 —
Krankenkassenprämien (pro Kind) Pauschal CHF 1'000 —
Krankheitskosten Über 5% des Reineinkommens Über 5%

Hinweis: Im Kanton Bern sind die Krankenkassenprämien-Pauschalabzüge höher als in vielen anderen Kantonen — ein wichtiger Unterschied.

Die Säule 3a eröffnen Sie bei einem Schweizer Anbieter — erfahren Sie mehr über den maximalen Säule 3a Abzug von CHF 7258.

4. Liegenschaft

Abzug Betrag / Regel
Liegenschaftsunterhalt (Pauschal) 10% (Gebäude unter 10 J.) oder 20% (über 10 J.) des Eigenmietwerts
Liegenschaftsunterhalt (Effektiv) Nachgewiesene Kosten — wählen Sie das höhere
Hypothekarzinsen Vollständig abzugsfähig
Energiesparmassnahmen Abzugsfähig (kantonale Regelung BE)

Was der Eigenmietwert ist und wie er berechnet wird, erklärt das Avenzo-Lexikon.

5. Schulden und sonstige Abzüge

Abzug Betrag / Regel
Schuldzinsen Effektiv, max. Vermögenserträge + CHF 50'000
Spenden Max. 20% des Reineinkommens
Nachkauf Pensionskasse (Einkauf) Vollständig abzugsfähig — sehr wirksam bei hohen Steuersätzen
Politische Parteien Max. CHF 10'100

Warum sind Abzüge in Bern besonders wertvoll?

Der Kanton Bern hat eine progressive Einkommenssteuer mit einem kantonalen Höchstsatz von ca. 17.6% (zuzüglich Gemeinde- und Bundessteuer bis zu ca. 42% Gesamtgrenzsteuersatz). Das bedeutet für jeden CHF 10'000 Abzug eine Steuerersparnis von rund CHF 4'200 bei einem Grenzsteuersatz von 42% (Richtwert gemäss ESTV swisstaxcalculator.estv.admin.ch). Welche Abzüge für Ihre Situation in Bern am meisten bringen, zeigt der Steuerabzug-Finder.

Abzug Steuerersparnis (Grenzsteuersatz 35%)
Säule 3a CHF 7258 ca. CHF 2'540
Pensionskasse-Einkauf CHF 20'000 ca. CHF 7'000
Kinderabzug CHF 8'000 ca. CHF 2'870

Welche Abzüge sind in Bern am wirkungsvollsten?

  1. Pensionskassen-Einkauf — grösster möglicher Einzelabzug, unbegrenzt (bei Einkaufslücke)
  2. Säule 3a: CHF 7258 — sofort nutzbar, jedes Jahr
  3. Kinderabzug — CHF 8'000 pro Kind
  4. Fremdbetreuungskosten — bis CHF 24'000 pro Kind
  5. Liegenschaftsunterhalt — Pauschal oder effektiv (immer das höhere wählen)

Stand Januar 2026. Werte beruhen auf dem Kanton Bern Steuergesetz und ESTV-Kreisschreiben; Änderungen jederzeit vorbehalten. Quellen: Kanton BE Steuerverwaltung, ESTV Kreisschreiben und Wegleitungen. Diese Seite ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

Verwandte Themen
  • Steuerrechner Bern
  • Säule 3a Abzug
  • Eigenmietwert erklärt
  • Steuerabzug-Finder

Datenquelle

Verifiziert: 2026-04-23

Nächste Prüfung: 2027-01-15

Autor: Denis Smajovik— Founder & CEO · FINMA-registriert (F01490726) · BSc ZHAWVeröffentlicht: 2026-01-29Aktualisiert: 2026-04-06
FAQ

Häufige Fragen

Antworten zu Steuern im Kanton Bern

04 FragenLive · Schweiz
  1. Die wichtigsten Abzüge im Kanton Bern sind die Säule 3a (bis CHF 7258 für Angestellte), Berufsauslagen (Pauschale oder effektiv), Pendlerabzug, Krankenkassenprämien, Kinderabzug und Unterhaltskosten für Eigenheime. Bern bietet zudem spezifische kantonale Abzüge für Zweitausbildung und Weiterbildung sowie einen höheren Kinderbetreuungsabzug.

  2. Der Kinderabzug im Kanton Bern liegt nach aktuellem Berner Steuergesetz typischerweise bei rund CHF 8'000 pro minderjährigem oder unterstütztem Kind in Erstausbildung. Zusätzlich gilt auf Bundesebene ein Kinderabzug von CHF 6'700. Die exakten Werte veröffentlicht die Steuerverwaltung des Kantons Bern (be.ch/steuern).

  3. Für unselbständig Erwerbende sind im Kanton Bern folgende Berufsauslagen abziehbar: Fahrkosten (ÖV-Abo oder Auto mit Max-Beschränkung), auswärtige Verpflegung, Berufskleidung, Weiterbildungskosten und übrige Berufskosten pauschal oder effektiv. Die Pauschale beträgt 3 % des Nettolohns, mindestens CHF 2'000, höchstens CHF 4'000. Effektive Kosten sind abziehbar, wenn sie höher sind als die Pauschale.

  4. Ja. Der Kanton Bern gewährt einen pauschalen Versicherungsabzug, der Krankenkassenprämien, Lebensversicherungen und Zinsen auf Sparguthaben abdeckt. Die Pauschale wird jährlich im kantonalen Steuergesetz festgelegt und unterscheidet nach Zivilstand und Anzahl Kinder. Für aussergewöhnlich hohe Krankheits- und Unfallkosten (über 5 % des Reineinkommens) gilt ein zusätzlicher Abzug.

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